Region: Duisburg
Wohnen

NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsidentin Frau Anne Lütkes, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

8.600 Unterstützende 8.021 in Duisburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

02.02.2015, 20:32

An alle Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

Die 3 (drei) "MUSTERKLAGEN" gegen Grundsteuerbescheide vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf, betreffend die Grundsteuererhöhung B in Duisburg, sollen am Freitag, den 06.02.2015 von der Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen eingereicht werden.

Rund 600 Gegner der Grundsteuererhöhung B hatten die dafür notwendigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufgebracht.

Diesen Gegner wird nunmehr Gelegenheit gegeben, bis zum 03.02.2015 - 24.00 Uhr ihren Grundsteuerbescheid einzureichen und sich damit als MUSTERKLÄGER zur Verfügung zu stellen.

Bitte Grundsteuerbescheid faxen an 0203 5007410

Unter allen Einsendern werden am Mittwoch, dem 04.02.2015 drei Grundsteuerbescheide öffentlich ausgelost.
Die Auslosung findet in der "Geschäftsstelle der SGU sozial! gerecht! unabhängig!" um 12.00 Uhr in 47167 Duisburg, Stempelstraße 5 statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Last not least:
Weiterhin eingehende Solidarbeiträge sind willkommen.
Sie werden an einen gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, weitergeleitet.

Gerade in Anbetracht PEGIDA-Hetze, auch heute wieder in unserer Stadt, darf/kann dafür auf das Sonderkonto der "SGU sozial! gerecht! unabhängig!" gespendet werden.

Kontoinhaber: Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Viele weitere wertvolle Informationen auf Facebook in der Gruppe
DIGG -Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung:

www.facebook.com/groups/grundsteuer/ Mach mit !

Wurde die neue Petition schon unterschreiben ? Hier gelangt man dorthin:

www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer

Radio Duisburg berichtete bereits heute in den Nachrichten.

800 Unterzeichner_innen sind schon zu verzeichnen. Sei auch dabei !

Die Deckelung der Grundsteuer ist auch eine Forderung des Bund der Steuerzahler NRW !

Herzlichst,

Frank S. Oynhausen


30.01.2015, 11:31

NEWS - Der KAMPF GEHT WEITER ! - 500% LANDESWEIT IN NRW ! - AKTUELL

NRW - Nordrhein-Westfalen braucht Grundsteuerbremse und die Deckelung der Grundsteuer ! Vor 2 Stunden wurde eine neue "Petition" veröffentlicht:

www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer

Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen !

Die unsägliche Erhöhung der Grundsteuer B betrifft nicht nur Duisburger Bürger und Bürgerinnen.
In Nordrhein-Westfalen erhöh(t)en in diesem Jahr praktisch die Hälfte aller Kommunen zum Teil drastisch die Grundsteuer B. So kann es nicht weitergehen.

In der Stadt Rheine haben seit Mitte Dezember 2014 bis heute ebenfalls fast 8.000 Betroffene eine auf die Erhöhung der Grundsteuer bezogene Petition unterzeichnet.
Mit dem dortigen Initiator Alexander Brockmeier stehe ich in Kontakt und im Austausch.

Der Bund der Steuerzahler NRW hat gestern ein Musterschreiben an die Mitglieder des Landtages NRW auf seiner Webseite veröffentlcht.

www.steuerzahler-nrw.de/Grundsteuerbremse-dringend-noetig/65063c75327i1p137/index.html

Dieses Musterschreiben wurde aufgegriffen und dazu die oben mit Link angeführte "Petition" online gestellt.

10.000 Unterzeichnungen sind notwendig. Bitte alle unterzeichnen.

www.openpetition.de/petition/online/nrw-nordrhein-westfalen-braucht-grundsteuerbremse-und-die-deckelung-der-grundsteuer


Die neue "Petition" wird sicherlich auch unseren MUSTERKLAGEN enormen Rückenwind verschaffen.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


29.01.2015, 20:21

Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

es ist "angerichtet" worden. IHR HABT ES ZUSAMMENGEBRACHT !

Den "MUSTERKLAGEN" beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die unsägliche Grundsteuererhöhung B in Duisburg steht nun nichts mehr im Wege.

Über 500 Gegner der Grundsteuererhöhung B haben die dafür notwendigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufgebracht. Radio Duisburg berichtete gestern in seinen Nachrichten.
Die Rheinische Post am heutigen Tage.

Die Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen, tätig bereits in Sachen überhöhte Abfallgebührenbescheide der Stadt Duisburg Wirtschaftsbetriebe, wurde bereits beauftragt.

Weiter eingehende Solidarbeiträge werden, wie zuvor angekündigt, einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Gerade in Anbetracht der aktuellen PEGIDA-Hetze, auch in der Stadt Duisburg, darf/kann natürlich weiterhin auf das Sonderkonto der SGU Wählerbündnis dafür gespendet werden.

Kontoinhaber: Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Viele weitere wertvolle Informationen auf Facebook in der Gruppe
DIGG -Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung:

www.facebook.com/groups/grundsteuer/

Herzlichst,

Frank S. Oynhausen


27.01.2015, 15:10

Hallo liebe Unterzeichner und Unterzeichnerinnen !

Wir haben bereits sehr viel erreicht. Aktuell 7.461, davon 7.070 Unterschriften sind heute am 27.01.2015 um 13:22 Uhr zu verzeichnen. Grandiose Zahlen und die Petition läuft noch 11 Tage bis zum 06.02.2015. Danke für dieses phantastische Engagement.

Doch ... soll(te) es dabei bleiben ? NEIN kann es dochda nur heißen. ABER WIE ?

Helfen Sie bitte mit, die "MUSTERKLAGEN" gegen die Stadt Duisburg zu finanzieren und damit die unsägliche Grundsteuererhöhung B auf den Prüfstand des Verwaltungsgericht zu stellen.

Es kann und muß, dass 7.500 Betroffene den erforderlichen Betrag von 4.000,00 Eur zur Bestreitung der Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen.

Wenn jede(r) Unterzeichner_in bislang nur einen halben Euro überwiesen hätte, wäre mir diese E-Mail erspart geblieben.

Hat ER/SIE aber bislang nicht und deshalb nochmals die Bitte, sich an den Kosten für die MUSTERKLAGEN zu beteiligen. Bitte sofort noch heute. Die Zeit drängt uns sehr.

Bis 06.02.2015 müssen die MUSTERKLAGEN beim Verwaltungsgericht eingegangen sein.

Die Stadt Duisburg zeigt sich zwar noch "gelassen" (siehe unten RADIO DUISBURG Nachrichten) ob der MUSTERKLAGEN.
Das Wort "Gelassenheit" stammt vom mittelhochdeutschen Wort "Gottergebenheit" ab !
Ergeben sollte sich die Stadt Duisburg uns Bürgern zeigen ! WIR sind die STADT, oder ?

SOLIDARKONTO

Kontoinhaber: Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Bitte "Teilen", weitersagen und bitte wenigstens 5,00 Euro überweisen.
Dann klappt das mit den MUSTERKLAGEN.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen
www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/01/27/article/-06aa3ac1f7.html

www.steuerzahler-nrw.de/Duisburger-kaempfen-gegen-Steuererhoehung/64994c75254i1p137/index.html


26.01.2015, 15:15

RADIO DUISBURG berichtet über SOLIDARBEITRAG !

Mit 5 Euro ist Mann/Frau dabei! - - -Mit 5 Euro ist Frau/Mann dabei !


www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/01/26/article/-2d80346044.html

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Bitte "Teilen" weitersagen und bitte wenigstens 5,00 Euro überweisen.

Möglicherweise berichtet heute auch WDR 3 - Lokalzeit ab 19.30 Uhr.

Viele Grüße,
Frank S. Oynhausen


25.01.2015, 19:38

Hallo !
Schon wieder eine E-Mail, da (mea culpa) ich nicht darauf geachtet habe, dass mir nur max. 5.000 Zeichen für eine Nachricht zur Verfügung stehen.

Hier deshalb die Fortsetzung "Leifaden" mit einer kleinen Überschneidung wegen des erbetenen Solidarbeitrages !

KLEINER LEITFADEN für Melanie und alle Mitstreiter !

...
Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozeßkosten für eine I. und eine eventuelle II. Instanz beim Verwaltungsgericht benötigt.

I. Instanz = 2.000,00 Eur, II. Instanz = 1.000,00 Eur, zuzüglich 19% MwSt. = 570,00 Eur, zuzüglich 3 x 105,00 Eur Gerichtsgebühren = 3.885,00 Eur

Die renommierte Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen wird beauftragt werden.
Diese Kanzlei vertritt derzeit bereits auch die Kläger gegen die überhöhten Müllgebühren der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg.

Im Rahmen der "Musterklagen" soll zunächst der Stadt Duisburg abgerungen werden, dass die Stadt im Fall einer Niederlage im Prozess gegen die maßlose Erhöhung der Grundsteuer B zu viel gezahltes Geld an alle Bürger und nicht nur an die "Musterkläger" zurückzahlt.

Mit entsprechendem politischen Druck kann dies erreicht werden.
Bei den überhöhten Abfallgebühren hat es ja auch funktioniert.

Tipp zwischendurch:
Beantragt jährliche Zahlung der Grundsteuer B, die dann als Gesamtbetrag am 01.07.2015 fällig ist. So entgeht man zunächst den vierteljährlichen ZwangsZahlungen am 15.02. und 15.05.2015.

Jeder von der Grundsteuererhöhung B Betroffene wird gebeten, sich solidarisch an den Verfahrenskosten zu beteiligen und zwar mit Beiträgen ab 5.00 Eur bis zu beliebiger Höhe.

Für Solidarbeiträge wird auf Wunsch eine Spendenquittung von der SGU ausgestellt werden.

Sollten die eingehenden Solidarbeiträge die Verfahrenskosten übersteigen, wird der überschüssige Betrag einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Unser Aufruf an alle Unterzeichner_innen der Petition:

Solidarität zeigen ! Mitmachen und gewinnen !

Bitte überweist Solidarbeiträge noch an diesem Wochenende. Die Zeit drängt ...

Die "Musterklagen" müssen spätestens am 06.02.2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen sein.

Herzlichst
Frank S. Oynhausen


25.01.2015, 15:15

Liebe Mitunterzeichner_innen ! Liebe Mitstreiter_innen !

Seht mir bitte nach, wenn ich das eine oder andere Detail zu den avisierten "Musterklagen" in der E-Mail vom 23.01.2015 nach Einschätzung einiger Mitunterzeichner_innen vielleicht nur unzureichend dargelegt habe.

In der Facebook-Gruppe "DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG" (www.facebook.com/groups/grundsteuer/) habe ich bereits gestern einen fixierten "Leitfaden" veröffentlicht, der hier im Anhang zu nachzulesen ist.

Musterklagen ! Macht das überhaupt Sinn ? Werden die Klagen Erfolg haben ?

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Ich denke, dass Nachfolgendes beim Verwaltungsgericht eine erhebliche Rolle spielen wird:

Städte und Gemeinden sind in der Pflicht Sparpotentiale zu nutzen, bevor Steuern erhöht
werden. Diesen Grundsatz hat die Stadt Duisburg bewußt sträflichst außer Acht gelassen.

Die sogenannte "Verwaltungsspitze" hatte zwar ein Sparprogramm vorgelegt, jedoch von vornherein hatte niemand überhaupt die Absicht Kürzungen und Reduzierungen von öffent-lichen Angeboten vornehmen zu wollen.

Das Lancieren der "Tränenliste" war eine geplante und bühnenreife Inszenierung, um die Grundsteuer B unsäglich zu erhöhen.

Mit dem Beschluss der Rot-Rot-Grünen Ratsmehrheit wird nun aber überhaupt nicht gespart, sondern es werden die vermeintlich wehrlosen Bürger geschröpft.

Das ist weder sozial noch gerecht und WIR sind auch nicht wehrlos, denn WIR können,sollen und müssen klagen, auch um ein politisches Signal zu setzen.

Der Landtag NRW hat übrigens die Möglichkeit die Grundsteuer B landesweit in NRW auf 500% zu deckeln.

Allen noch einen schönen Sonntag,

Frank S. Oynhausen

ANHANG

KLEINER LEITFADEN für Melanie und alle Mitstreiter !

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Rita Klöpper (MdL) hat mich darauf hingewiesen, dass die Petition "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen, Einspruch, Widerspruch)" gegen die von der rot-rot-grünen Ratsmehrheit am 24.11.2014 beschlossene Grundsteuererhöhung B nicht ersetzt.

Jede(r) Eigentümer_in, die/der von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen ist, kann eigenständig (Vor den Verwaltungsgerichten besteht kein Anwaltszwang) gegen den Grundsteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Früher konnte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostenfrei erhoben werden. Wenn die Klage dann vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurde, entfiel die Gebührenpflicht vollständig. Erst einmal vorsorglich Klage zu erheben, dann eventuelle richterliche Hinweise im Schriftverkehr abzuwarten, war durchaus lohnenswert. Diesen Weg hat der Gesetzgeber versperrt. Auch das Verwaltungsgericht fordert jetzt bei Klageerhebung einen Gebührenvorschuss an.

Im Klageverfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht ist somit eine 3,0 Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zu zahlen. Die Gebühr bis zu einem Streitwert von 500,00 Eur beträgt 35,00 Eur, folglich 3,0 x 35,00 = 105,00 Eur. Weitere Gerichtsgebühren entstehen im Klageverfahren nicht.

Die niedrigen Streitwerte im Verwaltungsprozess haben aber einen erheblichen Nachteil:
In der Regel werden qualifizierte Rechtsanwälte, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind, nur nach einer Honorarvereinbarung tätig, die ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren zur Folge haben wird.. Die niedrigste gesetzliche Gebühr beträgt derzeit wohl 58,50 Eur.
Für 58,50 Eur Honorar wird aber 1. keine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen sein und 2. wird auch kein von der Grundsteuererhöhung B Betrogener, äh Betroffener bereit sein, ein Anwaltshonorar in Höhe von 2.000,00 bis 3000,00 Euro netto, ohne Märchensteuer (Renommierte Anwaltskanzleien arbeiten mit Stundensätzen ab ca. 250,00 Eur aufwärts) zu zahlen.

Gemeinsam mit dem Duisburger Wählerbündnis SGU (Vorsitzender: Karlheinz Hagenbuck, Ratsherr) wurde deshalb folgende Vorgehensweise diskutiert und für sinnvoll erachtet:

Es soll gegen drei Grundsteuerbescheide betreffend der Grundsteuererhöhung B exemplarisch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt werden. Welche das sein werden ? Steht noch nicht fest. Interessierte mögen sich melden.

Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozeßkosten für eine I. und eine eventuelle II. Instanz beim Verwaltungsgericht benötigt.

I. Instanz = 2.000,00 Eur, II. Instanz = 1.000,00 Eur, zuzüglich 19% MwSt. = 570,00 Eur, zuzüglich 3 x 105,00 Eur Ger


23.01.2015, 20:31

Liebe Mitunterzeichner_innen ! Mitmachen und gewinnen !

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Rita Klöpper (MdL) hat den Eingang der Petition "NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B durch die rot-rot-grüne Ratsmehrheit in DUISBURG" mit Schreiben vom 21.01.2015, veröffentlicht in der Facebook-Gruppe DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG), www.facebook.com/groups/grundsteuer/
bestätigt.

Rita Klöpper (MdL) weist daraufhin, dass die Petition "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen, Einspruch, Widerspruch)" nicht ersetzt.

Jede(r) Eigentümer_in, die/der von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen ist, kann nun zwar vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihren/seinen Grundsteuerbescheid klagen, jedoch stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Erfolg.

Die Gerichtskosten betragen 105,00 Eur. Die Gebühr eines beauftragten Rechtsanwaltes beträgt 58,50 Eur bei entsprechendem Streitwert der Grundsteuererhöhung.
Für dieses Honorar wird aber keine Rechtsanwaltskanzlei von privat zu beauftragen sein.

Gemeinsam mit dem Duisburger Wählerbündnis SGU (Vorsitzender: Karlheinz Hagenbuck, Ratsherr) wurde deshalb folgende Vorgehensweise diskutiert und für sinnvoll erachtet:

Es soll gegen drei Grundsteuerbescheide betreffend der Grundsteuererhöhung B exemplarisch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt werden.

Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU heute ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.

Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozeßkosten für die I. und eine eventuelle II. Instanz benötigt.

Die renommierte Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen wird beauftragt werden. Diese Kanzlei vertritt derzeit auch die Kläger gegen die überhöhten Müllgebühren der Wirtschaftsbetriebe Duisburg.

Jeder von der Grundsteuererhöhung B Betroffene wird gebeten, sich solidarisch an den Verfahrenskosten zu beteiligen und zwar mit Beträgen ab 5.00 Eur bis zu beliebiger Höhe.

Für Solidarbeiträge wird auf Wunsch eine Spendenquittung von der SGU ausgestellt werden.

Sollten die eingehenden Solidarbeiträge die Verfahrenskosten übersteigen, wird der überschüssige Betrag einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Unser Aufruf an alle Unterzeichner_innen: Mitmachen und gewinnen !

Bitte überweist Solidarbeitäge noch an diesem Wochenende. Die Zeit drängt ...


gez. Frank S. Oynhausen - Initiator Petition
gez. Karlheinz Hagenbuck - SGU (Vorsitzender, Ratsherr)


15.01.2015, 19:53

Hallo an alle Mitunterzeichner_innen !

Gestern wurde die "Petition" mit dem "Zwischenstand" 6217 Unterzeichnungen aus Duisburg (gesamt 6534 ) der Bezirksregierung in Düsseldorf in drei Exemplaren übergeben.
Ein Exemplar wird nun von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf dem Petitionsausschuss des Landtag NRW, ein weiteres Exemplar dem OB in Duisburg zugeleitet.

Aktuell sind nun insgesamt 6767 (davon 6426 aus Duisburg) zu verzeichnen.
Die "Petition" kann/soll weiterhin unterzeichnet werden bis einschliesslich 06.02.2015.

Das "Endergebnis" wird der Bezirksregierung Düsseldorf selbstverständlich dann am 07.02.2015 nachgereicht.

Die WAZ hat heute von der Übergabe berichtet:

www.derwesten.de/staedte/duisburg/ueber-6200-duisburger-protestieren-gegen-hoehere-grundsteuer-id10236898.html

Die Übergabe der "Petition" mit Zwischenstand der Unterzeichnungen auf WDR 3 - Lokalzeit Duisburg am 14.01.2015 - Video vorspulen auf 13:20 min

www1.wdr.de/studio/duisburg/lokalzeit/videolokalzeitausduisburg1150-videoplayer.html

Weitere Informationen auf:

www.facebook.com/groups/grundsteuer/

DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG)
Mittlerweile hat die "Öffentliche Gruppe" 110 Mitglieder, die sich im Dialog befinden.

Herzliche Grüße

Frank S. Oynhausen


10.01.2015, 19:38

Liebe Mitunterzeichnerin,
lieber Mitunterzeichner !

Seitdem das Quorum von 4100 Unterzeichnungen bereits während der Weihnachtstage erreicht wurde, sind nun heute insgesamt über 6.000 Unterzeichnungen zu vermelden.

Das ist phänomenal und zeigt deutlich, dass die rot-rot*-grüne Duisburger Ratsmehrheit am 24.11.2014 die unsägliche Erhöhung der Grundsteuer B mit 855% Hebesatz auf Basis veralteter Einheitswerte* gegen den mehrheitlichen Willen der Bürger in Duisburg beschlossen hat.

*Die Ratsfraktion "DIE LINKE" in Duisburg hat sich dabei sogar nicht entblödet, gegen "Kommunalpolitische Leitlinien der LINKEN.NRW 2014" eklatant zu verstoßen.

Beschlossen wurde auf dem Landesparteitag am 07.12.2013 in Herne:
"Eine Steigerung der Hebesätze zur Grundsteuer B lehnen wir ab, denn diese werden nur abgewälzt und belasten zusätzlich erneut Menschen, die in Mietwohnungen leben."

*Der Bundesfinanzhof mahnt schon seit langem die Reform der Grundsteuer an und hat die Bewertung des Grundbesitzes auf Basis der veralteten Einheitswerte für unzulässig erklärt.

WIE GEHT ES NUN WEITER ?

Der Bezirksregierung Düsseldorf liegt derzeit der Duisburger Haushaltsetat 2015 zur Genehmigung vor. Mit einer Entscheidung kann wohl ab Ende der 3. Kalenderwoche 2015 gerechnet werden. Die "Petition" sollte vor dieser Entscheidung übergeben sein und entsprechend wurde ein Übergabetermin für den 14.01.2015 in Düsseldorf vereinbart.

Zur Übergabe wurde der Bund der Steuerzahler NRW, der Geschäftsführer Haus und Grund Duisburg, Mieterbund NRW, IHK Duisburg und zwei prominente Duisburger Unterzeichner eingeladen.

Am 06.01.2015 sind alle Ratsmitglieder, deren E-Mail Adressen abrufbar waren (evtl. wurden seit 24.12.2014 einige Adressen gelöscht), um schriftliche Stellungnahme zur "Petition" gebeten worden.
Bislang eingegangene Stellungnahmen sind veröffentlicht unter:

www.openpetition.de/petition/stellungnahme/nein-zur-beschlossenen-grundsteuererhoehung-b-durch-die-rot-rot-gruene-ratsmehrheit-in-duisburg

Last not least:

Jede(r) kennt doch bestimmt noch wen, der noch nicht unterzeichnet hat, Betroffene(r) ist und sich wehren möchte. Bitte weitersagen: Unterzeichnet werden kann noch bis 06.02.2015 !

In der Facebook-Gruppe "DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG (DIGG)" besteht die Möglichkeit zur Information, zum Austausch, zur Diskussion, etc..


Herzliche Grüße
Frank S. Oynhausen


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