27.11.2025, 07:15
Leserzuschrift zu: "Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot" sowie weitere Artikel zur selben Thematik in der überregionalen WAZ-Ausgabe vom 27. November 2025
Sehr geehrter Herr Villis,
sehr geehrte Wittener WAZ-Redaktion,
während die WAZ in ihrer überregionalen Ausgabe vom 27. November 2025 gleich an drei Stellen – Titelseite: „Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot“, Seite 4 "Politik und Meinung/Kommentar: „Schluss mit der Knall-Kultur!“, Seite 6 Politik "Linke wirbt für Böllerverbot an Silvester" berichtet - hüllt sich bislang der neu gewählte Rat der Stadt Witten öffentlich zur vorgenannten Thematik in Schweigen, obgleich es bereits seit dem 5. Januar 2025 eine online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht gibt. Der ehemalige Bereitschaftsarzt Michael Arndt spricht, laut WAZ – Artikel vom 27.11.2025 - von "staatlich erlaubten Chaostagen“. Und weiter: „letztes Silvester gab es fünf Tote, jedes Mal gibt es Hunderte Schwerverletzte, darunter viele Kinder, die am Neujahrstag Blindgänger aufsammeln“. Wo, frage ich, bleibt die verbindliche öffentliche Absichtserklärung des Bürgermeisters Dirk Leistner sowie der Ratsmitglieder, spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen rechtskonformen Antrag auf Begrenzung der Böllerei parteiübergreifend zu erarbeiten und in der ersten Ratssitzung des Haupt und Finanzausschusses nach dem 30. Juni 2026 zur Abstimmung zu stellen, damit verbindlich zum Jahreswechsel 2026/2027 die Begrenzung der Böllerei in Kraft treten wird!
Wilfried Böckmann
22.11.2025, 12:11
AW: Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Böckmann, WilfriedBoeckmann-C.W@t-online.de
An:
buendnis90diegruenen@rat-witten.debuendnis90diegruenen@rat-witten.de
Heute, 17:48 Uhr
Sehr geehrte Frau Cilic,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 21.11.2025. Zwar ist es zu begrüßen, dass Sie die „Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ auf der "To-do-Liste“ Ihrer Fraktion haben, gleichwohl senden Sie bzw. die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ – aus meiner persönlichen Sicht in mehrerer Hinsicht – ein fatales politisches Signal an die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der online Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“:
1.) Ihre Ausführungen „Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen "klingt so wie verschieben bis zum "St..Nimmerleinstag“, zumal die gerade begonnene Legislaturperiode erst im Laufe des Jahres 2030 (!) endet.
2.) Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition dürften sich in ihrem Anliegen nicht ernst genommen bzw. wertgeschätzt fühlen. Die ohnehin um sich greifende bedenkliche Politikverdrossenheit tut ihr Übriges.
3.) Dass, aufgrund der Kommunalwahlen vom 14. September 2025 die vergangenen Monate "kommunalpolitisch.... sehr turbulent gewesen sind“, dürfte unstrittig sein, gehört jedoch dazu, zumal das „Wahlvolk“ wissen möchte, welche politischen Akteure seinem Anliegen am nächsten kommen.
4.) Zwar mag die Einreichungsfrist für die kommende Haupt- und Finanzausschusssitzung bereits verstrichen sein, Fraktionen können jedoch – unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Sache – hier anstehende Böllerei zum bevorstehenden Jahreswechsel – beantragen, die Tagesordnung um den dringlichen Punkt: "Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu erweitern.
5.) Die Fraktion: "Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ könnten intern zudem beschließen, bis zum 30. Juni 2026 – gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Ratsfraktionen – dem HfA einen rechtskonformen Antrag zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zuzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
22.11.2025, 11:53
Von: "wp13410830-buendnis90diegruenen" To
An: "Boeckmann-C.W@t-online.de"
Sehr geehrter Herr Böckmann,
vielen Dank für Ihre weiteren Bemühungen bezüglich einer Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel. Die Einreichungsfrist für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss ist leider bereits abgelaufen. Unsere Fraktion hat das Thema jedoch weiterhin auf ihrer To-do-Liste, und wir haben hierzu bereits Kontakt mit den Landes- und Bundesgrünen aufgenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass die vergangenen Monate kommunalpolitisch aufgrund der Wahlen sehr turbulent gewesen sind und aktuell noch viele organisatorische Dinge sortiert werden müssen.
Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Teuta Cilic
Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Witten
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18.11.2025, 06:07
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr i n der Neujahrsnacht /
Bezug: Letzte Sitzung des HFA aus der Legislaturperiode 2020 / 2025 des Rates der Stadt Witten am 26.08. 2025 / Erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des neu gewählten Stadtrates am 8. Dezember 2025
Sehr geehrter Herr Pompetzki,
gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Witten vom 26. August 2025 wurde Ihre Absicht - bezuglich der Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel (eigene Anmerkung) - wie folgt wiedergegeben "RM Pompetzki ....wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste".Weiter heißt es - gemäß Sitzungsniederschrift - BM König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe, über den rechtlichen Rahmen zu informieren.“
Ich frage nunmehr höflichst an, inwieweit zwischenzeitlich eine rechtliche Einordnung eines CDU-Mitgliedes im zuständigen Innenausschuss des Bundestages bezüglich einer Umsetzung des Anliegens dieser Petition ein Bundesgesetz geändert werden müsse; vorliegt.
Um die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der online Plattform openPetition“ einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
17.11.2025, 11:58
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Sehr geehrte Frau Baumann,
in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der vergangenen Legislaturperiode des Rates der Stadt Witten wurde am 26.8.2025 erneut über die Beschwerde, hier „Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden, Beschwerde wegen Nichtannahme des Bürgerantrags vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten gesprochen.
Gemäß Sitzungsprotokoll vom 29.8.2025 haben sowohl Sie, als auch Ratsmitglied Richter mitgeteilt, dass Ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe, sprich Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, wieder aufgreifen wird.
Nach meiner Kenntnis findet die erste Sitzung des Haupt und Finanzausschusses des neugewählten Wittener Stadtrates am 8. Dezember 2025 statt. Ich bin in den letzten Wochen wiederholt darauf angesprochen worden, insbesondere nach Zünden von Böllern zu Halloween, wie es mit der Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel bestellt ist. Der ehemalige Bürgermeister Lars König hatte mir gegenüber in einem Schreiben erklärt, dass ein rechtskonformer Antrag diesbezüglich vorliegen müsste, damit der Bürgermeister diesen unterzeichnen kann.
Ich frage daher höflichst an, inwieweit sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Thematik aktuell beschäftigt hat und ob davon auszugehen ist, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2025 dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Um die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der Plattform openPetition einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
07.11.2025, 14:04
Leserzuschrift zu: "Wohl kein dritter stellvertretender Bürgermeister", WAZ vom 4. 11. 2025
Bislang wurde die Leserzuschrift, meines Wissens nach, nicht in der Wittener Ausgabe der WAZ veröffentlicht.
"Die nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten am 4.11. 2025 vertretenen Parteien haben – neben der Wahl der vermutlich zwei stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – ihre politischen Schwerpunkte in der neuen Legislaturperiode dargelegt. Dass jedoch der Wittener Stadtrat – angesichts der zu erwartenden Böllerei zum Jahreswechsel – die seit dem 5.1.2025 laufende Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht nicht auf dem Prioritätenschirm zu haben scheint, befremdet. Immerhin haben mehr als 1300 Wittener Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterschrieben".
Wilfried Böckmann
Ich bitte die Unterstützerinnen und Unterstützer der online-Petition, sich an die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des jeweils zuständigen Stimmbezirkes zu wenden, um auf diese Weise die unbedingte Notwendigkeit zum Handeln - den Tieren und Menschen zu liebe - deutlich zu machen. Wir, die Bürgerinnen und Bürger, sind in einer Demokratie der Souverän, das Volk. Im aktuellen Fall vertreten durch die politischen Parteien im Rat der Stadt Witten!
Wilfried Böckmann
06.11.2025, 06:26
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leistner,
ich beglückwünsche Sie zu Ihrem neuen Amt als Bürgermeister der Stadt Witten!
In den kommenden fünf Jahren werden große Herausforderungen auf Sie und den Wittener Stadtrat zukommen. Als Stichworte seien beispielsweise Schulsanierung, Wärmewende, Schuldenabbau sowie Digitalisierung genannt.
Gestatten Sie mir dennoch, auf einen ganz besonderen Punkt, der zur Entscheidung ansteht, hinzuweisen: Es geht um die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht. Eine entsprechende Petition habe ich am 5.1.2025 auf der online-Plattform openPetition gestartet. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 4. Juli 2025 hatten rund 1300 Wittener Bürgerinnen und Bürger die Petition unterschrieben. Am 16. Juni sowie am 26.August 2025 wurde das Petitionsbegehren im Haupt- und Finanzausschuss erörtert.
Bereits am 31. Oktober 2025 wurde ich von einer Hundebesitzerin bezüglich der zu erwartenden Böllerei zum Jahreswechsel 2025/2026 angesprochen. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sei sie, so erklärte die Frau, extra mit ihrem Hund nach Sylt gefahren, um – aus Liebe und Rücksicht auf ihren Hund – der Böllerei zu entgehen.
Die Stadt Witten hat, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit, das Abbrennen von Feuerwerk von Silvester-Abend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zu begrenzen. Ich möchte Sie, Herr Bürgermeister, höflichst bitten, in Erörterung und Abstimmung mit den Fraktionen im Rat der Stadt Witten eine rechtskonforme Begründung zur Begrenzung der Abbrenn-Zeiten zu erarbeiten, und zwar den Tieren und den Menschen zu liebe.
Ich werde dieses Schreiben auf der Info-Seite der Petition openPetition - bezogen auf meine eingestellte Petition vom 5. Januar 2025 - einstellen, um den Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition zu signalisieren, dass das Petitionsbegehren auch den neu gewählten Wittener Stadtrat beschäftigen wird.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
03.10.2025, 05:42
E-Mail-Kontakt zu Herrn Andreas Hasenberg. Herr Hasenberg beantwortet bis aus Weiteres Die E-Mail-Nachrichten an Herrn Dirk Leistner. In der E-Mail-Nachricht vom 2. Oktober 2025 wies Herr Hasenberg darauf hin, dass - meine sinngemäße Wiedergabe - das Petitionsbegehren im politischen Raum angekommen sei.
Sehr geehrter Herr Böckmann,
ich antworte im Auftrag von Herrn Leistner. Vielen Dank für die Glückwünsche. Das Wahlergebnis hat Dirk und sein Team wirklich überwältig. Jetzt geht es an die Arbeit.
Ihr Anliegen ist angekommen. Es wird auch schon im politischen Raum behandelt.
Im Moment erhält Dirk sehr viele Glückwünsche und auch Kontaktwünsche. Er wickelt aktuell auch noch in Bochum seine alte Arbeit ab und wird sie geordnet übergeben. Das wird noch eine Weile dauern. Parallel gibt es die ersten formalen Vorbereitungen auf das Amt des Bürgermeisters. Da ist viel zu tun.
Dirk hat mich deshalb gebeten, allen Menschen, die ihm geschrieben haben, eine Rückmeldung zu geben. Die Nachrichten sollen nicht unbeantwortet bleiben. Bevor er selbst dazu kommt sich zu melden, wird sicher einige Zeit ins Land gehen.
Beachten Sie auch bitte, dass trotz aller Vorbereitung Dirk Leistner erst ab dem 1.11.2025 Bürgermeister sein wird.
Viele Grüße
Andreas Hasenberg
Von: Wilfried Böckmann
Gesendet: Montag, 29. September 2025 14:41
An: info@dirk-leistner.de
Betreff: WG: openPetition / Bürgerantrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechse / Frage an den Kandidaten zur Stichwahl des Bürgermeisters am 28.09.2025
Priorität: Hoch
Sehr geehrter Herr Leistner,
ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten!
Wie Sie aus dem E-Mail-Anhang entnehmen können, habe ich am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform open Petition eine Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel eingestellt. Bereits am 20. Mai 2025 war das notwendige Quorum von 1200 Wittener Unterschriften gemäß den Vorgaben von openPetition erreicht. Die Anträge auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel waren sowohl am 16.6.2025, als auch am 26.8.2025 ein Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des HFA. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 26.8.2025 erklärt, den Punkt der Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel erneut auf die Tagesordnung - nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten - zu setzen.
Um einen Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel rechtskonform gestalten zu können, hoffe ich, dass die im Rat der Stadt Witten vertretenen Fraktionen sich auf einen entsprechenden rechtskonformen Antrag einigen werden.
Ich hoffe und wünsche mir, sicherlich auch im Namen der mehr als 1200 Bürgerinnen und Bürger, die die Petition unterschrieben haben, dass Sie den Fortgang des Petitionsbegehrens wohlwollend begleiten mögen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
29.09.2025, 08:48
Sehr geehrter Herr Leistner
ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten!
Wie Sie aus dem E-Mail-Anhang entnehmen können, habe ich am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform open Petition eine Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel eingestellt. Bereits am 20. Mai 2025 war das notwendige Quorum von 1200 Wittener Unterschriften gemäß den Vorgaben von openPetition erreicht. Die Anträge auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel waren sowohl am 16.6.2025, als auch am 26.8.2025 ein Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des HFA. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 26.8.2025 erklärt, den Punkt der Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel erneut auf die Tagesordnung - nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten - zu setzen.
Um einen Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel rechtskonform gestalten zu können, hoffe ich, dass die im Rat der Stadt Witten vertretenen Fraktionen sich auf einen entsprechenden rechtskonformen Antrag einigen werden.
Ich hoffe und wünsche mir, sicherlich auch im Namen der mehr als 1200 Bürgerinnen und Bürger, die die Petition unterschrieben haben, dass Sie den Fortgang des Petitionsbegehrens wohlwollend begleiten mögen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
24.09.2025, 09:40
Am 18. 9. 2025 habe ich die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 28.9.2025 angeschrieben und sowohl Bürgermeisterschaftskandidat Lars König, als auch Bürgermeisterschaftskandidat Dirk Leistner folgende Frage gestellt gestellt::Ist es für Sie – im Falle Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten am 28. September 2025 – denk- und vorstellbar, einem möglichen parteiübergreifenden Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel, den Menschen und den Tieren zuliebe, zuzustimmen, um einen breiten bürgerlichen Konsens abzubilden, und zwar auch dann, wenn gegebenenfalls in einem späteren Verwaltungsgerichtsverfahren der Ratsbeschluss zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel aufgehoben werden sollte?
Hierzu hat sich Bürgermeisterschaftskandidat Lars König am 24. September 2025 wie folgt geäußert:
Sehr geehrter Herr Böckmann,
sollte der sich im November neukonstituierende Rat für die nach dem 04.11.2025 beginnende Sitzungsfolge
einen entsprechenden Antrag aus den oder einer der Fraktionen erhalten, würde eine Entscheidung dazu
in der Dezembersitzung fallen.
Der amtierende BM muss als Vorsitzender des Rates einen nicht gesetzeskonformen, rechtswidrigen Antrag,
sollte dieser beschlossen werden, beanstanden. Diese Beanstandung muss schriftlich erfolgen und begründet
werden. Dies regelt die Gemeindeordnung.
Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde den Bürgermeister auch entsprechend anweisen, einen
Beschluss zu beanstanden.
Ich verstehe Ihr Anliegen als Mensch sehr gut, da zu unserem Haushalt Hund wie Pferd gehören und ich
Ihren Antrag durchaus auch als einen unterschiedliche Interessen abwägenden verstanden hatte.
Ihre jetzige Frage legt jedoch nahe, dass der BM offen rechtswidrig handeln sollte, wenn eine Mehrheit des
Rates einen rechtswidrigen Beschluss treffen sollte. Diesen Weg könnte ich persönlich nicht mitgehen.
Verwaltungshandeln darf niemals bewusst rechtswidrig sein. Dies würde jegliches Vertrauen erschüttern
in einer Zeit, in der unsere Demokratie ohnehin eine Zerreißprobe erlebt.
Ich möchte vielmehr der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass aus den Reihen der gewählten Fraktionen ein
gesetzeskonformer Antrag formuliert und beraten wird, dem ich dann aus Überzeugung zustimmen kann.
Unabhängig davon Danke ich Ihnen und den vielen Unterstützern der Petition, dass Sie sich um den Schutz
von Menschen und Tieren in unserer Gesellschaft sorgen und deshalb das Thema auf die Tagesordnung
gesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Lars König
Das Ringen um die Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel geht weiter! Ich persönlich bin zuversichtlich, dass ein breiter parteiübergreifender rechtskonformer Antrag in den Fraktionen gefunden werden wird.
Wilfried Böckmann