05.08.2025, 10:34
Mit Schreiben vom 30. Juli 2025, hier eingegangen am 5. August 2025, reagiert die Bezirksregierung Arnsberg auf meine Beschwerde wegen der Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8. Juli 2025 durch die Stadt Witten. In dem Schreiben, Aktenzeichen 31.01.06.01 - 010/2025-002, heißt es u.a. wie folgt:
"....Die Stadt Witten ist eine kreisangehörige Kommune im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Aufsicht über kreisangehörige Kommunen obliegt gem. § 120 Abs. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Ich habe Ihr Schreiben daher an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständigkeitshalber weitergeleitet; von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten".
Wilfried Böckmann
Aktualisiert am 5. August 2025, 16:34 Uhr
05.08.2025, 05:24
Ich habe davon Kenntnis erhalten, dass die von mir am 28.07. 2025 eingelegte Beschwerde gegen die Nicht-Annahme des Bürgerantrags vom 8. Juli 2025 von der Bezirksregierung Arnsberg am 31. 07. 2025 seitens der Bezirksregierung an den EN-Kreis / Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weitergeleitet wurde. Gemäß Schreiben des EN-Kreises vom 01.08. 2025 befindet sich der Vorgang "derzeit in der Prüfung".
Weiter heißt es in dem Schreiben:
"Nachdem ich diese abgeschlossen habe, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen".
Der Vorgang wird beim EN-Kreis unter dem Aktenzeichen 10/1-15-14-00-8 geführt.
Wilfried Böckmann
Aktualisierte Nachricht vom 5. 8. 2025, 11:23 Uhr
03.08.2025, 06:54
Wilfried Böckmann
boeckmann-c.w@t-onlinw.de 28. Juli 2025
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der textlichen Begrenzung auf 5000 Zeichen habe ich die von mir eingelegte Beschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg stark verkürzt. Ich bitte, dies zu entschuldigen!
Einschreiben
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Betreff: Beschwerde gemäß § 24 GO NRW wegen Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8. Juli 2025 durch die Stadt Witten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen die Nicht-Annahme meines Bürgerantrags von 8. Juli 2025 Beschwerde ein. Mit Schreiben vom 17.7.2025, hier eingegangen am 23.7.2025, teilt die Stadt Witten mit, dass aufgrund der Mitteilung im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.6.2025 – „Mitteilung der Verwaltung, 0076/M17“ - das Verfahren nach § 24 GO NRW mit der Stellungnahme der Verwaltung beendet sei. Dabei unterstellt die Stadt Witten, dass ich einen offiziellen Antrag gemäß § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Witten gestellt habe. Dies ist nicht zutreffend.
Begründung:
Am 5. Januar 2025 habe ich auf der Internetplattform openPetition eine Petition gestartet . Die Petition richtete sich an den „Rat der Stadt Witten : Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“. Ziel der Petition sollte sein, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein unterbleibt. Die Kommune, also die Stadt Witten, hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht! Der Rat der Stadt Witten kann diesbezüglich eine entsprechende Beschlussvorlage dem Bürgermeister der Stadt Witten zuleiten. Die Zeichnungsfrist der Petition begann am 5. Januar 2025 und endete am 4. Juli 2025. Bereits am 20. Mai 2025 hatte die Petition „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht.:
Am 3. Juni 2025 habe ich fernmündlich im Referat des Bürgermeisters zum Stand der Sache – hier speziell bezüglich der Aufnahme der Petition in die Tagesordnung zum 23. Juni 2025 – nachgefragt. In diesem Telefonat wurde darauf hingewiesen, dass die Petition gar nicht in der Sitzung vom 23.Juni 2025 hätte behandelt werden können, und zwar, auf meine Nachfrage, aus juristischen Gründen.. In der juristischen Einschätzung durch das Rechtsamt der Stadt Witten konnte offensichtlich die Petition nicht in der Ratssitzung am 23.6.2025 erörtert werden, wobei ich allerdings darauf hinweisen möchte, dass ich - nach Kenntnis der Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Witten - mit E-Mail vom 4.6.2025 an die Stadt Witten, Referat des Bürgermeisters, gebeten habe, mit dem Einverständnis der Stadt Witten, die Einschätzung des Rechtsamtes zu meiner Eingabe zur Weiterleitung zu erhalten. Eine Einverständniserklärung ist mir diesbezüglich allerdings nicht zugegangen..
Schließlich wurde – in Abänderung der Tagesordnung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Witten zum 16-06.2025 nachträglich der Punkt 2.2 aufgenommen: „Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel - Wilfried Böckmann“. Am 16.6.2025 habe ich in einem persönlichen Statement die Hintergründe der Petition im HFA vortragen. Unmittelbar vor Sitzungsbeginn erhielt ich die „Mitteilung der Verwaltung vom 13. Juni/16.6.2025“-
Fazit:
1.) Die Annahme des Referats des Bürgermeisters der Stadt Witten, vertreten durch den Ersten Beigeordneten Kleinschmidt, geht unzutreffenderweise davon aus, dass die Petition vom 5.1.2025 als Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW einzustufen ist.
2.) Demzufolge handelt es sich bei dem am 8.Juli 2025 gestellten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW um einen Erstantrag.
Begründung zur Antragstellung eines Bürgerantrags gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie zur Einlegung der Beschwerde aufgrund der Mitteilung der Stadt Witten 17.07. 2025:
ACHTUNG: Weitere Textkürzung aus Platzgründen!
Aus der öffentlichen Verwaltungsmitteilung vom 13. / 16. Jun i 2025 geht zweifelsfrei hervor, dass seitens der Verwaltung, im Gegensatz zum Inhalt des Schreibens des Ersten Beigeordneten Kleinschmidt vom 17.07. 2025, vom Vorliegen einer PETITION ausgegangen wurde. Zudem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass im Bürgerantrag vom 8. Juli 2025 wesentliche Aspekte enthalten sind, die seinerzeit nicht mit in die online Petition vom 5. Januar 2025 eingeflossen sind.
Bezug nehmend auf die vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Nicht-Annahme des Bürgerantrags vom 8. Juli 2025 sowohl juristisch, als auch politisch nicht gerechtfertigt ist.
Insofern bitte ich in aller Höflichkeit um eine dienstrechtliche Überprüfung seitens der Bezirksregierung Arnsberg in dieser Sache.
Hochachtungsvoll
Wilfried Böckmann
05.07.2025, 07:18
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses!
Ich freue mich und bin Ihnen, Herr Bürgermeister König, dankbar, dass ich heute an diesem Ort im gebotenen zeitlichen Rahmen die online-Petition an den Rat der Stadt Witten vorstellen kann.
Die von mehr als 1200 Wittener Bürgerinnen und Bürger unterzeichnete Petition beinhaltet zwei Botschaften, die ich nun kurz darlegen möchte:
Botschaft 1:
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition möchten erreichen, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein unterbleibt. Die Stadt Witten hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, und zwar auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und den Menschen zuliebe. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Beschlussvorlage des Wittener Stadtrates an Bürgermeister König. Warum erwähne ich zunächst die Tiere?
Die zurückliegende Böllerei zum Jahreswechsel 2024/2025 war für mich ein Weckruf an die Mitmenschen, die in Witten ein Haustier, ob Hund, Katze oder Pferd, ihr eigen nennen, aktiv zu werden. Man mag geteilter Meinung sein, ob zu einem traditionellen Silvesterfeuerwerk auch das Zünden von ohrenbetäubenden Böllern bis hinein in die ersten Januartage gehört. Wer jedoch die Panik von Hunden oder anderen Tieren erlebt hat, kann nur einen dringenden Appell an die politischen Parteien und den Rat der Stadt Witten richten, die unsägliche Böllerei zukünftig drastisch einzuschränken.
Botschaft 2:
Am 8. Februar 2025 titelte die WAZ: „800 Wittener unterschreiben online-Petition für Böllerverbot“ und zwei Tage später, am 10. Februar 2025, heißt es in einem Leserbrief: „Häuflein Weltverbesserer: 800 Wittener unterschreiben online-Petition für Böllerverbot“, wobei es in diesem Leserbrief im Tenor hieß, dass es sich bei dem Feuerwerk zum Jahreswechsel um einen Jahrhunderte üblichen Silvesterbrauch handele. Allerdings bestand und besteht zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Tradition des Feuerwerks zum Jahreswechsel zu verbieten. Doch wie sah und sieht tatsächlich die eigentliche Silvestertradition aus? Nach Chat GPT, der künstlichen Intelligenz, setzte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts das Feuerwerk zum Jahreswechsel in Europa und insbesondere deutschsprachigen Raum durch. Und im 20. Jahrhundert bis heute wurde die Verknüpfung von Feuerwerk mit Silvester zur festen Tradition, einerseits aus Freude, andererseits aus dem ursprünglichen Geistervertreibungs-Glauben. Aber, und dies ist der entscheidende Punkt, das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel war exakt auf den Zeitpunkt, also um die Minuten nach Mitternacht, beschränkt. Ein Blick rund um den Globus zeigt zudem, dass weltweit die Silvesterfeuerwerke zeitlich eng begrenzt sind:
Feuerwerk Harbour Bridge Sydney, eines der weltweit spektakulärsten Feuerwerke: mindestens 20 Minuten.
Feuerwerk London Eye ca. 1 Stunde
Feuerwerk Dubai Burj Khalifa: 20 Minuten
Feuerwerk New York ca. 12 Minuten
Feuerwerk Berlin / Brandenburger Tor: Rund 8 – 10 Minuten
In Spanien spielt Feuerwerk eine kleinere Rolle. Traditionell essen die Menschen 12 Weintrauben um Mitternacht, eine pro Glockenschlag, was Glück bringen soll.
Und in Neapel war es lange Tradition, alte Möbel aus dem Fenster zu werfen als symbolische Reinigung, heute jedoch meist verboten.
Fazit:
Ich hoffe, dass es mir in diesem kurzen Statement gelungen ist, einerseits die Sorgen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Bezug auf ein generelles Böllerverbot zum Jahreswechsel auszuräumen und andererseits deutlich zu machen, dass es an der Zeit ist, im Einklang mit der Tradition des Silvesterfeuerwerks, dieses jedoch eng zu begrenzen auf die Zeit von 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, und zwar, wenn ich dies noch einmal betonen darf, den Tieren und den Menschen zuliebe.
Schließen möchte ich mit einer Meldung der WAZ vom 13. Juni 2025, in der es heißt: „Gute Werte für NRW beim Hitze-Check“, enden. In diesem Hitze-Check geht es um die extreme Hitzebelastung der Menschen in den Städten mit über 50.000 Einwohnern. Den niedrigsten Wert bundesweit erreichte Hattingen, wo nur rund acht Prozent der Einwohner überdurchschnittlich von Hitze betroffen sind, gefolgt von Gummersbach und dann, wohlgemerkt bundesweit, Witten auf dem dritten Platz. Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Wittener Stadtrates, haben nun die Möglichkeit, ein weiteres bürgerorientiertes Highlight auf den Weg zu bringen: Namens der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition bitte ich Sie herzlichst: Bringen Sie die Begrenzung der Silvesterböllerei auf den Weg und setzen damit ein bundesweites Zeichen der Koexistenz zwischen Tierwohl und gelebter Silvestertradition!
Ich danke Ihnen
(Wilfried Böckmann)
- Statement zur online-Petition auf openPetition: „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung
04.07.2025, 00:15
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Rat der Stadt geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 2 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/rat-der-stadt-witten-enge-zeitliche-begrenzung-der-boellerei-zum-jahreswechsel
07.06.2025, 00:00
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Rat der Stadt eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/rat-der-stadt-witten-enge-zeitliche-begrenzung-der-boellerei-zum-jahreswechsel
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
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07.01.2025
Баспасөзге шолу