17.11.2025, 11:58
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Sehr geehrte Frau Baumann,
in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der vergangenen Legislaturperiode des Rates der Stadt Witten wurde am 26.8.2025 erneut über die Beschwerde, hier „Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden, Beschwerde wegen Nichtannahme des Bürgerantrags vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten gesprochen.
Gemäß Sitzungsprotokoll vom 29.8.2025 haben sowohl Sie, als auch Ratsmitglied Richter mitgeteilt, dass Ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe, sprich Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, wieder aufgreifen wird.
Nach meiner Kenntnis findet die erste Sitzung des Haupt und Finanzausschusses des neugewählten Wittener Stadtrates am 8. Dezember 2025 statt. Ich bin in den letzten Wochen wiederholt darauf angesprochen worden, insbesondere nach Zünden von Böllern zu Halloween, wie es mit der Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel bestellt ist. Der ehemalige Bürgermeister Lars König hatte mir gegenüber in einem Schreiben erklärt, dass ein rechtskonformer Antrag diesbezüglich vorliegen müsste, damit der Bürgermeister diesen unterzeichnen kann.
Ich frage daher höflichst an, inwieweit sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Thematik aktuell beschäftigt hat und ob davon auszugehen ist, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2025 dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Um die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der Plattform openPetition einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
07.11.2025, 14:04
Leserzuschrift zu: "Wohl kein dritter stellvertretender Bürgermeister", WAZ vom 4. 11. 2025
Bislang wurde die Leserzuschrift, meines Wissens nach, nicht in der Wittener Ausgabe der WAZ veröffentlicht.
"Die nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten am 4.11. 2025 vertretenen Parteien haben – neben der Wahl der vermutlich zwei stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – ihre politischen Schwerpunkte in der neuen Legislaturperiode dargelegt. Dass jedoch der Wittener Stadtrat – angesichts der zu erwartenden Böllerei zum Jahreswechsel – die seit dem 5.1.2025 laufende Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht nicht auf dem Prioritätenschirm zu haben scheint, befremdet. Immerhin haben mehr als 1300 Wittener Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterschrieben".
Wilfried Böckmann
Ich bitte die Unterstützerinnen und Unterstützer der online-Petition, sich an die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des jeweils zuständigen Stimmbezirkes zu wenden, um auf diese Weise die unbedingte Notwendigkeit zum Handeln - den Tieren und Menschen zu liebe - deutlich zu machen. Wir, die Bürgerinnen und Bürger, sind in einer Demokratie der Souverän, das Volk. Im aktuellen Fall vertreten durch die politischen Parteien im Rat der Stadt Witten!
Wilfried Böckmann
06.11.2025, 06:26
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leistner,
ich beglückwünsche Sie zu Ihrem neuen Amt als Bürgermeister der Stadt Witten!
In den kommenden fünf Jahren werden große Herausforderungen auf Sie und den Wittener Stadtrat zukommen. Als Stichworte seien beispielsweise Schulsanierung, Wärmewende, Schuldenabbau sowie Digitalisierung genannt.
Gestatten Sie mir dennoch, auf einen ganz besonderen Punkt, der zur Entscheidung ansteht, hinzuweisen: Es geht um die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht. Eine entsprechende Petition habe ich am 5.1.2025 auf der online-Plattform openPetition gestartet. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 4. Juli 2025 hatten rund 1300 Wittener Bürgerinnen und Bürger die Petition unterschrieben. Am 16. Juni sowie am 26.August 2025 wurde das Petitionsbegehren im Haupt- und Finanzausschuss erörtert.
Bereits am 31. Oktober 2025 wurde ich von einer Hundebesitzerin bezüglich der zu erwartenden Böllerei zum Jahreswechsel 2025/2026 angesprochen. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sei sie, so erklärte die Frau, extra mit ihrem Hund nach Sylt gefahren, um – aus Liebe und Rücksicht auf ihren Hund – der Böllerei zu entgehen.
Die Stadt Witten hat, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit, das Abbrennen von Feuerwerk von Silvester-Abend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zu begrenzen. Ich möchte Sie, Herr Bürgermeister, höflichst bitten, in Erörterung und Abstimmung mit den Fraktionen im Rat der Stadt Witten eine rechtskonforme Begründung zur Begrenzung der Abbrenn-Zeiten zu erarbeiten, und zwar den Tieren und den Menschen zu liebe.
Ich werde dieses Schreiben auf der Info-Seite der Petition openPetition - bezogen auf meine eingestellte Petition vom 5. Januar 2025 - einstellen, um den Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition zu signalisieren, dass das Petitionsbegehren auch den neu gewählten Wittener Stadtrat beschäftigen wird.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
03.10.2025, 05:42
E-Mail-Kontakt zu Herrn Andreas Hasenberg. Herr Hasenberg beantwortet bis aus Weiteres Die E-Mail-Nachrichten an Herrn Dirk Leistner. In der E-Mail-Nachricht vom 2. Oktober 2025 wies Herr Hasenberg darauf hin, dass - meine sinngemäße Wiedergabe - das Petitionsbegehren im politischen Raum angekommen sei.
Sehr geehrter Herr Böckmann,
ich antworte im Auftrag von Herrn Leistner. Vielen Dank für die Glückwünsche. Das Wahlergebnis hat Dirk und sein Team wirklich überwältig. Jetzt geht es an die Arbeit.
Ihr Anliegen ist angekommen. Es wird auch schon im politischen Raum behandelt.
Im Moment erhält Dirk sehr viele Glückwünsche und auch Kontaktwünsche. Er wickelt aktuell auch noch in Bochum seine alte Arbeit ab und wird sie geordnet übergeben. Das wird noch eine Weile dauern. Parallel gibt es die ersten formalen Vorbereitungen auf das Amt des Bürgermeisters. Da ist viel zu tun.
Dirk hat mich deshalb gebeten, allen Menschen, die ihm geschrieben haben, eine Rückmeldung zu geben. Die Nachrichten sollen nicht unbeantwortet bleiben. Bevor er selbst dazu kommt sich zu melden, wird sicher einige Zeit ins Land gehen.
Beachten Sie auch bitte, dass trotz aller Vorbereitung Dirk Leistner erst ab dem 1.11.2025 Bürgermeister sein wird.
Viele Grüße
Andreas Hasenberg
Von: Wilfried Böckmann
Gesendet: Montag, 29. September 2025 14:41
An: info@dirk-leistner.de
Betreff: WG: openPetition / Bürgerantrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechse / Frage an den Kandidaten zur Stichwahl des Bürgermeisters am 28.09.2025
Priorität: Hoch
Sehr geehrter Herr Leistner,
ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten!
Wie Sie aus dem E-Mail-Anhang entnehmen können, habe ich am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform open Petition eine Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel eingestellt. Bereits am 20. Mai 2025 war das notwendige Quorum von 1200 Wittener Unterschriften gemäß den Vorgaben von openPetition erreicht. Die Anträge auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel waren sowohl am 16.6.2025, als auch am 26.8.2025 ein Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des HFA. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 26.8.2025 erklärt, den Punkt der Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel erneut auf die Tagesordnung - nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten - zu setzen.
Um einen Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel rechtskonform gestalten zu können, hoffe ich, dass die im Rat der Stadt Witten vertretenen Fraktionen sich auf einen entsprechenden rechtskonformen Antrag einigen werden.
Ich hoffe und wünsche mir, sicherlich auch im Namen der mehr als 1200 Bürgerinnen und Bürger, die die Petition unterschrieben haben, dass Sie den Fortgang des Petitionsbegehrens wohlwollend begleiten mögen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
29.09.2025, 08:48
Sehr geehrter Herr Leistner
ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten!
Wie Sie aus dem E-Mail-Anhang entnehmen können, habe ich am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform open Petition eine Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel eingestellt. Bereits am 20. Mai 2025 war das notwendige Quorum von 1200 Wittener Unterschriften gemäß den Vorgaben von openPetition erreicht. Die Anträge auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel waren sowohl am 16.6.2025, als auch am 26.8.2025 ein Tagesordnungspunkt auf der Sitzung des HFA. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 26.8.2025 erklärt, den Punkt der Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel erneut auf die Tagesordnung - nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten - zu setzen.
Um einen Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel rechtskonform gestalten zu können, hoffe ich, dass die im Rat der Stadt Witten vertretenen Fraktionen sich auf einen entsprechenden rechtskonformen Antrag einigen werden.
Ich hoffe und wünsche mir, sicherlich auch im Namen der mehr als 1200 Bürgerinnen und Bürger, die die Petition unterschrieben haben, dass Sie den Fortgang des Petitionsbegehrens wohlwollend begleiten mögen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
24.09.2025, 09:40
Am 18. 9. 2025 habe ich die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 28.9.2025 angeschrieben und sowohl Bürgermeisterschaftskandidat Lars König, als auch Bürgermeisterschaftskandidat Dirk Leistner folgende Frage gestellt gestellt::Ist es für Sie – im Falle Ihrer Wahl zum Bürgermeister der Stadt Witten am 28. September 2025 – denk- und vorstellbar, einem möglichen parteiübergreifenden Antrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel, den Menschen und den Tieren zuliebe, zuzustimmen, um einen breiten bürgerlichen Konsens abzubilden, und zwar auch dann, wenn gegebenenfalls in einem späteren Verwaltungsgerichtsverfahren der Ratsbeschluss zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel aufgehoben werden sollte?
Hierzu hat sich Bürgermeisterschaftskandidat Lars König am 24. September 2025 wie folgt geäußert:
Sehr geehrter Herr Böckmann,
sollte der sich im November neukonstituierende Rat für die nach dem 04.11.2025 beginnende Sitzungsfolge
einen entsprechenden Antrag aus den oder einer der Fraktionen erhalten, würde eine Entscheidung dazu
in der Dezembersitzung fallen.
Der amtierende BM muss als Vorsitzender des Rates einen nicht gesetzeskonformen, rechtswidrigen Antrag,
sollte dieser beschlossen werden, beanstanden. Diese Beanstandung muss schriftlich erfolgen und begründet
werden. Dies regelt die Gemeindeordnung.
Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde den Bürgermeister auch entsprechend anweisen, einen
Beschluss zu beanstanden.
Ich verstehe Ihr Anliegen als Mensch sehr gut, da zu unserem Haushalt Hund wie Pferd gehören und ich
Ihren Antrag durchaus auch als einen unterschiedliche Interessen abwägenden verstanden hatte.
Ihre jetzige Frage legt jedoch nahe, dass der BM offen rechtswidrig handeln sollte, wenn eine Mehrheit des
Rates einen rechtswidrigen Beschluss treffen sollte. Diesen Weg könnte ich persönlich nicht mitgehen.
Verwaltungshandeln darf niemals bewusst rechtswidrig sein. Dies würde jegliches Vertrauen erschüttern
in einer Zeit, in der unsere Demokratie ohnehin eine Zerreißprobe erlebt.
Ich möchte vielmehr der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass aus den Reihen der gewählten Fraktionen ein
gesetzeskonformer Antrag formuliert und beraten wird, dem ich dann aus Überzeugung zustimmen kann.
Unabhängig davon Danke ich Ihnen und den vielen Unterstützern der Petition, dass Sie sich um den Schutz
von Menschen und Tieren in unserer Gesellschaft sorgen und deshalb das Thema auf die Tagesordnung
gesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Lars König
Das Ringen um die Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk zum Jahreswechsel geht weiter! Ich persönlich bin zuversichtlich, dass ein breiter parteiübergreifender rechtskonformer Antrag in den Fraktionen gefunden werden wird.
Wilfried Böckmann
07.09.2025, 06:24
Mit Schreiben vom 29.8.2025 habe ich die Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden hier: Beschwerde wegen Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten “ Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ vom Referat des Bürgermeisters zugeschickt bekommen. Bürgermeister Lars König schreibt: Sehr geehrter Herr Böckmann, Ihre Eingabe vom 8.7.2025 und die Vorlage der Verwaltung “ Bürgerantrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk an Silvester 2025/2026“ zu ihrer Petition wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.8.2025 durch Ihr weiteres schriftliches Statement, welches vorab an alle Fraktionen weitergeleitet wurde, vorgestellt, beraten und beschlossen. Zu diesem Ablauf und der Entscheidung füge ich an dieser Stelle den Auszug aus der Niederschrift zu dem Tagesordnungspunkt Anregungen und Beschwerden gemäß Paragraf 24 GO NRW an: Beigeordnete Frede beantwortet zunächst die im Vorfeld gestellte Nachfrage von Ratsmitglied Weiß (Fraktion Die Linke :“Kann die Stadt keine Allgemeinverfügung erlassen?“, damit, dass die generelle Untersagung von jeglichem Silvesterfeuerwerk Klammer buntes Effekt Feuerwerk, etc.) über eine Allgemeinverfügung nach dem Ordnungsbehördengesetz in bestimmten Bereichen rechtlich möglich wäre, sofern hierfür eine konkrete Gefahrenlage dokumentiert wäre. Eine solche Gefahrenlage wurde jedoch in der Vergangenheit für die Stadt Witten nicht festgestellt oder dokumentiert. Aufgrund der fehlenden Gefahren Lage wäre dies daher für Witten meines Erachtens derzeit rechtlich nicht möglich. Hierbei beziehe ich mich nur auf die Frage zu der Allgemeinverfügung. Die genauen rechtlichen Details und Möglichkeiten sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.“ Ratsmitglied Tom Pitzki (CDU U-Fraktionsklammer wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste. Ratsmitglied Baumann und Ratsmitglied Richter Klammerfraktion Bündnis 90/die Grünen) teilen mit, dass ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe wieder aufgreifen wird. Bürgermeister König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe über den rechtlichen Rahmen zu informieren. Herr Bergmann als Petenten wird schriftlich über die Beratung und Entscheidung des ASA informiert. Daraufhin lässt Bürgermeister König abstimmen: der Haupt und Finanzausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis, sieht jedoch im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage keine weiteren Handlungsoptionen. Einstimmig beschlossen Enthaltung: vier Klammer Bündnis 90/die Grünen, Stadt Klima (somit teile ich Ihnen zusammenfassend mit, dass der zuständige Haupt und Finanzausschuss keinen Handlungsauftrag für die Verwaltung vorsieht, aber sowohl die CDU-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben Ihnen am 26.8.2025 Unterstützung in Aussicht gestellt. Ich wünsche Ihnen für für die Umsetzung Ihres Anliegens alles Gute und viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen König, Bürgermeister.
Soweit das Schreiben des Bürgermeisters Lars König vom 29.8.2025, hier eingegangen am 6. September 2025. Ich begrüße es sehr, dass sowohl die CDU-Fraktion, als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen anlässlich der HFA Sitzung vom 26.8.2025 die Unterstützung bezüglich der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel zugesagt. Im Klartext bedeutet dies, dass ich davon ausgehe, dass sich der am 14. September 2025 durch gewählte Stadtrat nach seiner Konstituierung so bald als möglich erneut mit der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel beschäftigen wird.
Leider haben sich bei der Übertragung des Schreibens des Bürgermeisters König vom 29.08. 2025 Fehler eingeschlichen. Ich bitte ausdrücklich, dies zu entschuldigen!
Nun die Fehlerkorrekturen:
Es muss Ratsmitglied Pompetzki, CDU Fraktion heißen
Böckmann statt Bergmann
HFA statt ASA
StadtKlima statt Stadt Klima
Böllerei statt Völlereineu
neu gewählte statt durch gewählte
Ich bitte nochmals um Entschuldigung!
07.09.2025, 06:09
Mit Schreiben vom 29.8.2025 habe ich die Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden hier: Beschwerde wegen Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten “ Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ vom Referat des Bürgermeisters zugeschickt bekommen. Bürgermeister Lars König schreibt: Sehr geehrter Herr Böckmann, Ihre Eingabe vom 8.7.2025 und die Vorlage der Verwaltung “ Bürgerantrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk an Silvester 2025/2026“ zu ihrer Petition wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.8.2025 durch Ihr weiteres schriftliches Statement, welches vorab an alle Fraktionen weitergeleitet wurde, vorgestellt, beraten und beschlossen. Zu diesem Ablauf und der Entscheidung füge ich an dieser Stelle den Auszug aus der Niederschrift zu dem Tagesordnungspunkt Anregungen und Beschwerden gemäß Paragraf 24 GO NRW an: Beigeordnete Frede beantwortet zunächst die im Vorfeld gestellte Nachfrage von Ratsmitglied Weiß (Fraktion Die Linke :“Kann die Stadt keine Allgemeinverfügung erlassen?“, damit, dass die generelle Untersagung von jeglichem Silvesterfeuerwerk Klammer buntes Effekt Feuerwerk, etc.) über eine Allgemeinverfügung nach dem Ordnungsbehördengesetz in bestimmten Bereichen rechtlich möglich wäre, sofern hierfür eine konkrete Gefahrenlage dokumentiert wäre. Eine solche Gefahrenlage wurde jedoch in der Vergangenheit für die Stadt Witten nicht festgestellt oder dokumentiert. Aufgrund der fehlenden Gefahren Lage wäre dies daher für Witten meines Erachtens derzeit rechtlich nicht möglich. Hierbei beziehe ich mich nur auf die Frage zu der Allgemeinverfügung. Die genauen rechtlichen Details und Möglichkeiten sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.“ Ratsmitglied Tom Pitzki (CDU U-Fraktionsklammer wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste. Ratsmitglied Baumann und Ratsmitglied Richter Klammerfraktion Bündnis 90/die Grünen) teilen mit, dass ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe wieder aufgreifen wird. Bürgermeister König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe über den rechtlichen Rahmen zu informieren. Herr Bergmann als Petenten wird schriftlich über die Beratung und Entscheidung des ASA informiert. Daraufhin lässt Bürgermeister König abstimmen: der Haupt und Finanzausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis, sieht jedoch im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage keine weiteren Handlungsoptionen. Einstimmig beschlossen Enthaltung: vier Klammer Bündnis 90/die Grünen, Stadt Klima (somit teile ich Ihnen zusammenfassend mit, dass der zuständige Haupt und Finanzausschuss keinen Handlungsauftrag für die Verwaltung vorsieht, aber sowohl die CDU-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben Ihnen am 26.8.2025 Unterstützung in Aussicht gestellt. Ich wünsche Ihnen für für die Umsetzung Ihres Anliegens alles Gute und viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen König, Bürgermeister.
Soweit das Schreiben des Bürgermeisters Lars König vom 29.8.2025, hier eingegangen am 6. September 2025. Ich begrüße es sehr, dass sowohl die CDU-Fraktion, als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen anlässlich der HFA Sitzung vom 26.8.2025 die Unterstützung bezüglich der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel zugesagt. Im Klartext bedeutet dies, dass ich davon ausgehe, dass sich der am 14. September 2025 durch gewählte Stadtrat nach seiner Konstituierung so bald als möglich erneut mit der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel beschäftigen wird.
01.09.2025, 15:28
Auszug aus meinem persönlichen Statement anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Witten am 26.08. 2025. Da ich nicht persönlich an der HFA-Sitzung teilnehmen konnte, habe ich vorab mein Statement an das Referat des Bürgermeisters per email geschickt.
Die Zeichnungsfrist der online-Petition: „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ endete am 4. Juli 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 1371 Personen die Petition unterstützt, wobei 1228 Unterschriften von Wittener Bürgerinnen und Bürger geleistet wurden. Das für Witten erforderliche Quorum seitens der online-Plattform openPetition von 1200 Unterstützerinnen und Unterstützer wurde bereits am 20. Mai 2025 erreicht, ein - aus meiner Sicht - deutlicher Weckruf an die politischen Gremien!
Zwei Artikel der WAZ, Lokalausgabe Witten, in den letzten Tagen, haben mich sehr nachdenklich gestimmt und bewogen, hier, an dieser Stelle –- dem Haupt- und Finanzausschuss im Rat der Stadt Witten zwei Argumente in Bezug auf die Eingrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vorzutragen:
Artikel 1, WAZ vom 19. August 2025:
„Das Baden in der Ruhr bleibt gefährlich“
Artikel 2, WAZ vom 22.08. 2025:
„Klare Kante vom Kreis: Mähroboter-Verbot in der Nacht“
Zu Artikel 1:
Das Baden ist in der Ruhr seit 1998 , meiner Kenntnis nach, verboten und in der Ordnungsverordnung der Stadt Witten verankert. Gleichwohl gehen, wie es im WAZ-Artikel heißt, an warmen Tagen trotzdem viele in den Fluss. Erstverstoß: schriftliche Verwarnung, zweiter Verstoß. 20 € Verwarngeld gemäß Ordnungsverfügung.
Zu Artikel 2:
Per Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung ab dem 30.08. 2025, 0 Uhr, ein Mähroboter-Verbot in der Nacht erlassen. „Mit dem Nachtfahrverbot sollen Igel und Kleintiere geschützt werden“, heißt es im WAZ-Artikel.
Doch was haben Bade- und Mähroboter-Nachtfahrverbot mit der hier in Rede stehenden online-Petition „ Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu tun:
Sowohl das Badeverbot in der Ruhr, als auch das aktuelle Mähroboter-Verbot in der Nacht basieren auf ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. einer Allgemeinverfügung durch die Kommune bzw. den Kreis. Zitat „Ausgangspunkt für die Regelung war ein Prüfauftrag des Kreistages auf Initiative der Kreistagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.“, Zitatende.
Wenn nunmehr, aus Tierschutzgründen, ein generelles Nachtwehverbot für Mähroboter erlassen wird, umso dringlicher stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, eine enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel im Zeitraum von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und Menschen zuliebe, per Allgemeinverfügung umzusetzen?
Insofern appelliere ich, sicherlich auch im Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition, an den Haupt- und Finanzausschuss, den Erlass einer Allgemeinverfügung zur zeitlichen Begrenzung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zu prüfen und umzusetzen. Sollte dies - bezogen auf die Kommunalwahl am 14. September 2025 – im verbleibenden Zeitfenster nicht mehr möglich sein, bitte ich, den Vorgang - nach Konstituierung des neuen Rates der Stadt Witten – diesem zu übergeben.
01.09.2025, 11:33
Gemäß Verwaltungsvorlage, öffentlich, vom 13.8.2025, Nr. 1007/V 17 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 26.8.2025 hat die Stadt Witten, in Verbindung mit der Mitteilung der Verwaltung, öffentlich, vom 13.6.2025, Nr. 0076/M 17 dem Petitionsbegehren bezüglich der Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel nicht entsprochen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass, zum Zeitpunkt der HFA-Sitzung am 26.8.2025 – aus meiner Sicht – die Entscheidung zur Ablehnung des Antrages auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel feststand und praktisch das von mir in Schriftform eingereichte Statement zur vorgenannten HFA- Sitzung gegenstandslos war.
Da ich persönlich nicht an der HFA-Sitzung am 26.8.2025 teilnehmen konnte, habe ich ein schriftliches Statement dem Referat des Bürgermeisters vorab zugeleitet. Dieses Statement ist, soweit bekannt, den Mitgliedern des HFA-Ausschusses vorgelegt worden.
Aktuell habe ich in meinem persönlichen Statement zur HFA-Sitzung zum 26.8.2025 auf zwei Artikel in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Lokal Redaktion Witten, Bezug genommen, und zwar auf „Das Baden in der Ruhr bleibt gefährlich“ vom 19. August 2025 sowie auf „Klare Kante vom Kreis: Mähroboter-Verbot in der Nacht“ vom 22.8.2025. Sowohl das Badeverbot in der Ruhr, als auch das aktuelle Mähroboterverbot in der Nacht basieren auf ordnungsrechtliche Maßnahmen bzw. einer Allgemeinverfügung durch die Kommune bzw. den Kreis. Während die Stadt Witten keine rechtliche Handhabe für eine zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel sieht, hat der Ennepe-Ruhe-Kreis aktuell per Allgemeinverfügung ein generelles Nacht-Mäh-Verbot für Mähroboter im gesamten Kreisgebiet mit Wirkung vom 30.8.2025, 0:00 Uhr, beschlossen. Mit dem Nacht-Mähverbot sollen Igel und Kleintiere geschützt werden. Das Verbot gilt, gemäß WAZ-Artikel vom 22.8.2025, jeweils eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bzw. eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Igel Schutz und Schutz von sonstigen Kleintieren ist sicherlich sinnvoll, aber gilt dies nicht im besonderen für hunderte traumatisierter Haus- und Wildtiere? Und – last not least – für Menschen?
Wenn nunmehr, aus Tierschutzgründen, ein generelles Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen wurde, umso dringlicher stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, eine enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel im Zeitraum von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und Menschen zuliebe, per Allgemeinverfügung umzusetzen.
Aus meiner persönlichen Sicht ist schlichtweg nicht vermittelbar, dass zwar, so berechtigt dies auch sein mag, Igel und Kleintiere geschützt werden, jedoch für den Menschen sowie für Haus- und Wildtiere, ein Schutzbedürfnis nicht gesehen wird. Die Allgemeinverfügung des Kreises zum Nacht-Mähverbot für Mähroboter ist aufgrund eines Prüfauftrages auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU zu Stande gekommen.
Soweit zunächst die aktuellen Informationen.