20.12.2025, 07:32
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat auf einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) schriftlich mitgeteilt, dass ihm keine Informationen zu Förderbescheiden, Zweckbindungsfristen, Förderhöhen oder Projektunterlagen der betroffenen Wasserstofftankstelle in Rheda-Wiedenbrück vorliegen.
Zur Begründung erklärt das Ministerium, nicht selbst Fördermittelgeber zu sein und auch keine Kenntnis darüber zu haben, welche informationspflichtige Stelle über die entsprechenden Unterlagen verfüge. Eine Weiterleitung der Anfrage erfolgte nicht; das Verfahren wurde eingestellt.
Damit ist festzustellen: Zentrale Informationen zu öffentlich geförderter Wasserstoffinfrastruktur sind für Bürgerinnen und Bürger derzeit nicht transparent zugänglich.
Gerade vor dem Hintergrund angekündigter Tankstellenschließungen wirft dies erhebliche Fragen zu Verantwortlichkeiten, Informationsflüssen und politischer Steuerung auf – und unterstreicht die Forderung der Petition nach Verlässlichkeit und Transparenz beim Umgang mit öffentlich geförderter Infrastruktur.
Die entscheidende Frage bleibt:
👉 Wer ist eigentlich verantwortlich – und wer ist der Ansprechpartner für die Öffentlichkeit?