28.02.2026, 11:35
200.000 Euro gerettet – 150.000 Euro von CDU, GRÜNEN und AGW verschenkt
Unserer BI ist es leider - trotz großer Bemühungen - nicht gelungen, vor der Kommunalwahl am 15. März die Mehrheit der Stadtverordneten für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu gewinnen.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte sowohl in der Sitzung am 03.07.2025, als auch am 29.01.2026 beschlossen, dass die bestehende Straßenbeitragssatzung nicht aufgehoben wird.
Die bisherigen Sätze für Einrichtungen und Teileinrichtungen (z.B. Gehwege) für die von der Stadt zu tragenden Kosten betrugen:
a) 25 v.H., wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr
b) 50 v.H., wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Verkehr
c) 75 v.H., wenn die Straße überwiegend dem überörtlichen Verkehr
Laut der aktuellen Rechtsprechung der hessischen Gerichte sind die folgenden Beitragswerte als rechtskonform im Sinne des hessischen KAG (Kommunales Abgabengesetz) zu erachten:
a) 40 v.H., wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr
b) 65 v.H., wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Verkehr
c) 85 v.H., wenn die Straße überwiegend dem überörtlichen Verkehr
Am 26.2.2026 haben die Stadtverordneten einstimmig die Erhöhung der v.g. städtischen Anteile der in § 4 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Wolfhagen beschlossen.
Bezogen auf die demnächst beginnenden Arbeiten in der Ortsdurchfahrt Niederelsungen konnte, durch Gespräche unseres Bürgermeisters mit dem Fördermittelgeber Hessen Mobil, ein finanzieller Schaden bzw. Verlust von Fördergeldern für die Stadt in Höhe von ca. 200.000 Euro verhindert werden.
Für den Fördermittelgeber ist die geltende Satzung zum Zeitpunkt des Erlasses des Förderbescheids maßgeblich. Der Baubeginn der Ortsdurchfahrt Niederelsungen ist für den März 2026 geplant. Der förderfähige Betrag ermittelt sich aus den Gesamtkosten abzüglich den Anliegerbeiträgen sowie den nicht förderfähigen Kosten.
Hätten CDU, GRÜNE und AGW am 29.1.2026 dem Antrag auf Abschaffung zugestimmt, wären nochmals ca. 150.000 Euro eingespart worden.
Die Erhöhung der städtischen Anteile bedeutet, dass diese Kosten aus den städtischen Einnahmen, also auch der Grundsteuer, bezahlt werden.
Die GRÜNEN und der Vertreter der AGW sind in derselben Sitzung zum 4. Mal mit dem Antrag auf „Wiederkehrende Gebühren“ gescheiterte. Die Gründe sind allseits bekannt.
Die CDU will keine Erhöhung der Grundsteuer, hat aber die Erhöhung der städtischen Anteile und damit die Wahrscheinlichkeit für die Erhöhung der Grundsteuer, die auch auf Mieter im Rahmen der Mietnebenkosten umgelegt wird, beschlossen.
Unsere BI hat dazu beigetragen, dass eine intensive Prüfung verschiedener Möglichkeiten erfolgt ist. Gerechtigkeit bei den Gebühren kann aber nur durch die Abschaffung erreicht werden! Denn Straßen werden von allen genutzt!
Vor dem Wahltermin erfolgt in der Wolfhager Stadthalle am 3.3. um 18.30 Uhr eine Podiumsdiskussion.
Es wäre SUPER, wenn möglichst viele Wahlberechtigte an diesem Abend anwesend sind!