Region: Gemeinde Hatten
Energie

Windpark mit Augenmaß!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat und Bürgermeister der Gemeinde Hatten
532 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.03.2018, 12:23

Fundamente:
Laut dem Landkreis Oldenburg, Frau Langfermann, handelt es sich nicht mehr um einen Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB, sobald eine Gemeinde einen Bebauungsplan verabschiedet hat. Die Gemeinde kann dann regeln, wie der Rückbau der Fundamente zu erfolgen hat.
Laut BGM Pundt soll oberirdisch nur 1,5 Meter abgetragen werden, es sei kein kompletter Rückbau nötig. So sei es auch in den Verträgen der EWE mit den Grundstückseigentümern geregelt. Abfräsen sei bei den vorhandenen Pfahlgründungen umweltfreundlicher als ein kompletter Rückbau.
Herr Stuhr vom Landkreis Oldenburg betont (in einer Email vom 23.02.18) aber, dass ungeachtet der von Frau Langfermann angesprochenen Problematik der Pfahlgründungen, in der Vergangenheit bei dem Rückbau von Windenergieanlagen die Fundamente vollständig beseitigt worden sind.
Matthias Elsner von Vernunftkraft e.V. gibt an, dass WKA für den Außenbereich privilegiert sind, und somit laut dem Baugesetzbuch ein kompletter Rückbau erforderlich ist. In Niedersachsen setzten sich nur wenige Landkreise darüber hinweg. Landeigentümer haften bei Insolvenz des Betreibers, was leider vielen nicht klar ist.
Der Landesverband Vernunftkraft lässt zur Zeit ein Rechtsgutachten diesbezüglich erstellen!
Laut BGM Pundt wurde eine Bürgschaft für die Rückbaukosten eingeplant.

Fledermausschutz:
Ein Fledermausmonitoring wird zur Zeit im Planungsbüro ausgewertet und anschließend der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises vorgelegt, und dort dann geprüft. Sollten die Ergebnisse eine Anpassung des Abschaltalgorithmus erfordern, wird dies in der nächsten Saison von dort angeordnet werden.

Laut Peter Franz gibt es verschiedene Abschaltgeschwindigkeiten; unterhalb von 6 m/s für "kleine" Fledermäuse, unterhalb von 8 m/s für "große" Fledermäuse. In Hatten dürfen derzeit die Anlagen von April bis Oktober, bei über 10 Grad Celsius, schon bei einer Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe von 6 m/s wieder anfangen, sich zu drehen. Gemäß den ( zugegebenerweise unvollständigen) Ergebnissen des ursprünglichen Monitorings, den Aufzeichnungen der Horchkisten, sowie den Auswertungen der Transektbegehungen, waren mindestens genauso viel große, wie kleine Fledermäuse unterwegs. Schlussfolgend hätte die größere Abschaltgeschwindigkeit von bis 8 m/s festgesetzt werden müssen.
Auch werden die Anlagen zum Schutze der Fledermäuse, mit Rückendeckung vom Landkreis, nur "aus dem Wind gedreht", und nicht wie in der Genehmigung gefordert,
zum Stillstand gebracht. Denn, auch wenn sich die Rotoren scheinbar nur noch langsam drehen, so erreichen diese an den Flügelenden dennoch genügend hohe Geschwindigkeiten, um Fledermäuse noch schädigen zu können!
Gleichermaßen ist ein wirksamer Schutz nur möglich, wenn alle Windenergieanlagen zeitgleich abgeschaltet werden, sobald die Voraussetzungen zur Abschaltung an einer Stelle vorliegen, und nicht neben einer abgeschalteten eine weitere WEA ungehindert weiter Fledermäuse töten darf,...
BGM Pundt betont, dass laut Antwort vom Landkreis beim Fledermausschutz alles
ordnungsgemäß sei!

Resultat: Hier herrscht noch dringender Handlungsbedarf, dazu müssen wir also die Auswertung des Landkreises abwarten.

Bezüglich der 100m-Anlage am Kuhlendamm läuft zur Zeit ein Streitverfahren zwischen Eigentümer und Landkreis, welches auch dort Abschaltzeiten klären soll. Zur Zeit dreht sie immer.


Insekten:
Es ist bekannt, dass Insektenkadaver an den Rotorblättern den reibungslosen Betrieb einer WEA sehr stark beeinträchtigen können; außerdem, dass auch durch die Befeuerung Insekten und dadurch auch Fledermäuse in den Rotorenbereich gelockt werden. Dazu die Antwort von Herrn Stuhr (Email vom 29.07.15) :
"Derzeit wird die Betroffenheit von Insekten bei der Planung von WEA nicht geprüft, da es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung gibt. Allerdings ist der allgemeine Wissenstand hier in der Tat eher dürftig. Dennoch wird diese Artgruppe auch im NLT-Papier nicht besonders berücksichtigt, bzw. gibt es derzeit keine Standarduntersuchungen, die empfohlen werden. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem Insekten für einen Windpark planungsrelevant waren."
Bei einem Verlust von 70 - 80 % der Biomasse an Insekten in den letzten Jahren, muss man sich das mal vorstellen.


Lärm:
Laut Email-Nachricht von Frau Langfermann vom 12.2.2018, wurden die Lärmmessungen im Januar 2018 vollständig abgeschlossen. Das Baudezernat erwartet hierzu kurzfristig das Schallgutachten. Auch hier werden Anpassungen angeordnet, sobald unzulässige Überschreitungen nachgewiesen sind.
Am 23.02.18 machte Herr Stuhr hierzu ergänzende Angaben:
"Das schriftliche Gutachten wird allerdings frühestens in der 10. KW erwartet. Nach den uns vorliegenden ersten Ergebnisse der durchgeführten FGW-konforme Emissionsmessung sowie der nach TA Lärm ausgeführten FFT-Übersichtsmessung wurde ein Schallleistungspegel LWA, max.= 104,7 dB(A) bestätigt, so dass auch der mit eingerechnete Sicherheitszuschlag von 2


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