Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen

請願者は非公開
請願書の宛先
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

28,105 署名

請願の受取人は応答しませんでした。

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  1. 開始 2017
  2. コレクション終了
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請願書の宛先: Präsidenten des Niedersächsischen Landtages

Änderung des § 6 NKAG, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.

Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.

Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.

理由

Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken, die als Anlieger an sanierten Straßen liegen. Die Nutzer werden nicht herangezogen. Das führt zu teilweise grotesken Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist die kommunalen Straßen laufend zu unterhalten, aber dieser Pflicht seit Jahrzehnten nicht nachkommen. Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus dem 19.Jahrhundert, das nicht in die moderne Gesellschaft gehört. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss.

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請願に関する情報

請願開始: 2017/03/24
コレクション終了: 2018/06/23
地域: Niedersachsen
カテゴリ: 操縦する

ニュース

Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigner bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Komplettsanierung wird nach der Strabs wieder den Grundstückseigentümer aufgebürdet. Diese Kosten sind sofort in voller Höhe fällig und nach 25 bis 30 Jahren von den jetzt in die Jahre gekommenen Rentner/innen nicht mehr aufzubringen. Die Folge ist meist der Verkauf der Immobilie und der Gang ins Altersheim. Das ist sozial nicht vertretbar, deshalb weg mit Strabs, die ja erst in den 90er Jahren von einigen Kommunen eingeführt wurde!

Erstaunlich ist das Vertrauen der Strabs-Gegner in die öffentl. Haushalte. Zahlen müssen die Steuerzahler/Anlieger in jedem Fall. Zusätzliche Steuern oder wiederkehrende Festbeträge werden nach Jahren wohl kaum noch für den Straßenausbau zur Verfügung stehen, da die bereits jetzt erforderlöichen Rücklagen nicht eingehalten werden. Bei der prozentualen Beteiligung der Anlieger und der Allgemeinheit in der Strabs erhält man zumindest eine Straße. Hilfreich wäre eine Beratung durch den VWE bei der Planung und Ausführung, damit es nicht all zu extreme Auswüchse bem ERFORDERLICHEN Ausbau gibt.

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