A petição é dirigida a:
Landrat Michael Kreuzberg
Auf dem Weg zur inklusiven Schule können Schulträger Förderschulen als Spezialschulen, wie hier Förderschulen für Sprache, oder als Verbundschule weiterführen. Durch das 9. Schuländerungsgesetz (Inklusionsgesetz NRW) in Kraft ab 1.August 2014 wurde der Elternwille ausdrücklich gestärkt. Die meisten Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen sprechen sich für den Erhalt der Förderschulen für Sprache aus. Sie begründen das vor allem damit, dass dieser Schultyp von den Eltern gewünscht wird. Der Rhein-Erft-Kreis plant dagegen ein Verbundsystem mit drei Standorten. In diesen geplanten grundlegenden Änderungen in unserem Schulsystem im Rhein-Erft-Kreis ist der Elternwille auf gar keinen Fall mit berücksichtigt worden.
Razões
Die überwältigende Mehrheit der Eltern, die bewusst für ihr Kind die Förderschule Sprache wählen, wünschen diese Förderschule möglichst von Beginn der Grundschulzeit an. Die Eltern entscheiden sich für die Fachkompetenz der Sprachförderung. Wohnortsnähe ist dagegen peripher. Die meisten Kinder haben vor Beginn ihres Schulantrittes an einer Förderschule Sprache in der Regel eine intensive logopädische Behandlung nicht selten von mehreren Jahren hinter sich. Sprachbehinderte Kinder brauchen mehr Zeit. Sie sind aufgrund ihrer sprachlichen Entwicklungsprobleme auch in ihrem Lernen nachhaltig beeinträchtigt. Oft haben sie auch motorische Verzögerungen. Die intensive Förderung kann in der Förderschule Sprache ohne Unterbrechung weitergeführt werden. Die Grundschulzeit benötigen die Pädagogen zur intensiven Diagnose, Therapie und zur gezielten Förderung.
Die Klassen an einer Förderschule Sprache sind klein. Ausgebildete Förderschulpädagogen können die Schüler und Schülerinnen individuell nach dem jeweiligen Entwicklungsstand unterrichten. Zusätzlich wird jedes Kind je nach Förderbedarf in einer Einzel-oder Kleingruppe parallel zum Unterricht individuell sprachlich gefördert. Der Unterricht wird nach den Lehrplänen der Regelgrundschule durchgeführt. Spätestens nach der 4. Klasse verlassen die Kinder die Förderschule Sprache. Viele Kinder werden schon vorher an eine Regelgrundschule überwiesen. Außerdem spricht auch die neue Mindestgrößenverordnung für den Erhalt der Förderschule Sprache: Die Förderschule Sprache im Primarbereich braucht als Mindestgröße 55, die Verbundschule 144 Schülerinnen und Schüler. Wir als Elterninitiative sind für den Erhalt der „Michael-Ende-Schule“ in Elsdorf-Berrendorf und der „Milos-Sovak-Schule“ in Hürth-Stotzheim als Förderschule Sprache. Wir erleben die Förderschulen Sprache als eine inklusive Schule, die Grundlagen für eine gesellschaftliche Teilhabe unserer Kinder garantiert.