Bürgerrechte

Fraktionsstärke im Kreistag / Wahre Demokratie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kreistag
19 Unterstützende 10 in Oberspreewald-Lausitz - Górne Błota-Łužyca

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

19 Unterstützende 10 in Oberspreewald-Lausitz - Górne Błota-Łužyca

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Änderung der Hauptsatzung §3 Abs. 2 Der Kreistag möge beschließen: Der Paragraf 3 Absatz 2 der Hauptsatzung des Kreistages Oberspreewald-Lausitz wird wie folgt neu gefasst: (2) Kreistagsabgeordnete können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion im Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz muss mindestens zwei Mitglieder haben.

Begründung

Begründung: Kleineren politischen Gruppierungen wird die Möglichkeit genommen, die bisher ausschließlich Fraktionen zustehenden Rechte effektiv auszuüben und im Kreistag konstruktiv mitzuarbeiten. Da es bei der Kommunalwahl in Brandenburg keine 5% Hürde gibt, sollte man der Bildung einer Fraktion nicht noch höhere undemokratische Hürden in den Weg legen (8%).

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