Sofortiger Stopp aller Planungen zur Zerstörung eines der artenreichsten Lebensräume Sachsens!
Die Holzbergregion ist ein atemberaubendes Natur- und Bergsportparadies im Norden des Landkreises Leipzig. Sie gehört zu den artenreichsten Lebensräumen Sachsens und ist nach Meinung namhafter Wissenschaftler aus Artenschutzgründen unverzüglich unter Schutz zu stellen. Doch nach hoffnungsvollen Entwicklungen im vergangenen Jahr, als der Freistaat Sachsen dem Deutschen Alpenverein (DAV) bereits Fördermittel zum Kauf der Holzbergregion bewilligt hatte und mit Unterstützung des Sächsischen Ministerpräsidenten sogar ein Ersatzstandort gefunden werden konnte, zeigt sich aktuell leider ein sehr düsteres Bild. Die Firma KAFRIL erkennt die Ersatzstandortlösung im Tagebau Schleenhain nicht an, bezeichnet diesen als kostenpflichtigen „Zusatzstandort“ und hat ihre Pläne zur Verfüllung des Holzberges mit dem überschüssigen Erdaushub ihrer eigenen Bautätigkeit jetzt aus der Schublade gezogen. In einer E-Mail an die Sektion Leipzig des DAV vom 08.04.2022 erklärt die Firma KAFRIL alle Bemühungen um einen Ersatzstandort für gescheitert und teilt wörtlich mit:
„Wir haben nun die Planungen zur Schaffung der Grundlagen für die Aufnahme der Verfüllungstätigkeit aufgenommen.“
Gleichzeitig gibt die Firma KAFRIL bekannt, dass der Nutzungsvertrag mit der DAV-Sektion Leipzig zum Ende April 2022 durch KAFRIL gekündigt wurde und man ein weiteres Betreten des Geländes untersagt. Die Nutzung eines der beliebtesten Klettergebiete Mitteldeutschlands, mit seinen über 120 Kletterrouten, wird dann nicht mehr möglich sein.
Die Bergsportler werden aus dem Holzberg hinausgeworfen, weil sie sich gegen die geplante Verfüllung und für den Schutz der Natur in der Holzbergregion eingesetzt haben.
Dass Kletterer und Naturschützer dabei immer auch die Interessen der Firma KAFRIL im Blick hatten und seit drei Jahren für eine einvernehmliche Konfliktlösung mittels eines Ersatzstandortes eingetreten sind, soll jetzt nichts mehr zählen. Die Unterzeichner dieser Petition protestieren auf das Schärfste gegen das jüngste Verhalten der Firma KAFRIL und deren Pläne das einzigartige Naturparadies des Holzberges unwiederbringlich zu zerstören.
Diese Petition richtet sich an die Sächsische Staatsregierung, namentlich an Herrn Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, mit der Bitte den konstruktiven Kurs der Sächsischen Staatsregierung bei der Lösung des Holzbergkonfliktes fortzuführen und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz eines der artenreichsten Lebensräume Sachsens einzuleiten.
Die Unterzeichner fordern von der Sächsischen Staatsregierung die unverzügliche Umsetzung der folgenden Punkte:
- Die Ausweisung der Holzbergregion als FFH-Gebiet und die Planung eines Biotopverbundes mit weiteren FFH- bzw. Naturschutzgebieten des Umlandes, um die komplexen Biotopstrukturen des Holzberges vollständig zu erhalten.
- Die dauerhafte Sicherung des freien Zugangs zur Natur der Holzbergregion einschließlich der bergsportlichen Nutzung der ausgewiesenen Kletterrouten im Holzberg und der sanften touristischen Nutzung der Natur- und Bergsportregion im Rahmen einer langfristigen Vereinbarung mit dem Geopark Porphyrland und dem Deutschen Alpenverein.
- Die Umsetzung der Ersatzstandortlösung im Tagebau Schleenhain und deren Optimierung unter Federführung der zuständigen Ministerien des Freistaates Sachsen. Der Bodenaushub der Firma KAFRIL ist im Tagebau Schleenhain als wertvoller Rohstoff sinnvoll und nutzbringend in den Rohstoffkreislauf zurückzuführen.
- Die sofortige Abweisung aller bergbaurechtlichen und naturschutzrechtlichen Anträge, die eine Verfüllung oder Teilverfüllung des Holzberges zum Ziel haben, mit Verweis auf den objektiv vorhandenen Ersatzstandort und das überwiegende öffentliche Interesse am Erhalt der Biotope im Holzberg.
- Der Holzberg muss zeitnah auf der Grundlage eines Betriebsabschlussplanes, der die Erhaltung des Istzustandes festschreibt, aus dem Bergrecht entlassen werden, da das ursprüngliche Ziel der Renaturierung und Wiedernutzbarmachung bereits vollständig erreicht ist. Weiterhin ist der vollständige isolierte Sonderbetriebsplan von 1997 durch das Oberbergamt zeitnah zurückzuziehen bzw. zu widerrufen.
Quellenangaben:
Bild von Olaf Rieck, Holzberg 2021
Hier finden Sie detailiert alle Quellenangaben in chronologischer Reihenfolge zu den folgenden Begründungen dieser Petition:
Reason
Zu 1.
Haupttreiber des Artensterbens ist der Verlust natürlicher Lebensräume. Der konsequente Schutz wertvoller Lebensräume ist die wirksamste Maßnahme zur Förderung der Biodiversität. Der Holzberg gehört zu den artenreichsten Lebensräumen Sachsens. Seine konsequente Unterschutzstellung ist alternativlos.
Im Ökosystem der Holzbergregion wurden bisher mehr als 300 wildlebende Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen. Über 100 Vogelarten, 10 Fledermausarten, 6 Amphibienarten, 5 Reptilienarten und 27 Tagfalterarten, sowie unzählige Insektenspezies konnten in der Holzbergregion beobachtet werden.
Prof. Dr. Ingolf Kühn, Uni Halle: „Wenn man den Steinbruch verfüllt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich das Gebiet Holzberg wieder so belebt und so entwickelt, wie es jetzt ist. Der Verlust wäre also weder umkehrbar noch ausgleichbar. Der Holzberg muss nicht nur nach deutschem Naturschutzgesetz geschützt werden, sondern auch nach europäischem Recht.“
Zu 2.
Der Freistaat Sachsen stellte dem DAV für den Kauf der Holzbergregion und das Förderprojekt „Natur- und Bergsportregion Holzberg“ eine halbe Million Euro Fördermittel zur Verfügung. Damit konnte die DAV-Sektion Leipzig der Firma KAFRIL im August 2021 ein faires Kaufangebot für die Holzbergregion unterbreiten. Mit Unterstützung des Sächsischen Ministerpräsidenten wurden die Grundlagen einer hervorragenden Ersatzstandortlösung im Tagebau Schleenhain geschaffen.
Die geschaffene einvernehmliche Lösung berücksichtigt sowohl die Belange des Naturschutzes und des Klettersports als auch die Wirtschaftsinteressen der Firma KAFRIL.
KAFRIL lehnt diese Ersatzstandortlösung ab und zieht es vor, die Bergsportler aus einem der schönsten Klettergebiete Mitteldeutschlands zu verbannen.
Zu 3.
Mit dem Sonderbetriebsplan der MIBRAG für den Tagebau Schleenhain ist die Ersatzstandortfrage für den Holzberg objektiv ein für alle Mal gelöst. Bei entsprechend großzügiger Auslegung des Planungsvolumens, wird es auf Jahrzehnte hinaus keinen Mangel an Schüttraum in der Region Leipzig geben. Somit besteht auch keinerlei öffentliches Interesse an der Verfüllung des Holzberges
Doch die Ersatzstandortlösung im Tagebau Schleenhain muss auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden. Sie bedarf zu ihrer erfolgreichen Umsetzung der Optimierung und der engen ordnungspolitischen Flankierung durch die zuständigen Ministerien der Sächsischen Staatsregierung.
Zu 4.
Wenn in der Holzbergregion durch Behörden der Schaffung einer Grauzone zwischen Bergrecht und Deponierecht Vorschub geleistet wurde und dabei mögliche Gesundheitsschäden der Bevölkerung billigend in Kauf genommen wurden dann stellt sich die Frage, ob nicht sogar strafbare Handlungen vorliegen.
Die Aussicht auf die nachträgliche Legalisierung dieses unlauteren Geschäftsmodells und auf dessen gewinnträchtige Fortsetzung, dürfte eine Ursache für die Blockadehaltung der Firma KAFRIL gegenüber dem Ersatzstandort Schleenhain sein, den sie als „kostenpflichtigen Zusatzstandort“ bezeichnet.
Das Sächsische Oberbergamt hat allen Grund selbstkritisch zu hinterfragen, was im Holzberg über Jahrzehnte hinweg schiefgelaufen ist. Die Praxis der Begünstigung des Missbrauchs bergrechtlicher Genehmigungen muss ein sofortiges Ende finden. Das Kapitel „Verfüllung nach Bergrecht“ ist in der Holzbergregion mit dem sofortigen Stopp für alle darauf abzielenden Anträge zu schließen.
Zu 5.
Seit dem Verkauf der Holzbergregion durch die Basalt-AG an die Firma KAFRIL im Jahr 2017 besteht keinerlei Verbindung des Holzberges zu einem realen Bergbauvorhaben mehr. Der im Zuge des Verkaufes mitübertragene Sonderbetriebsplan von 1997 ist ein Fragment früherer bergbaulicher Planungen und erfüllt keine bergbaulichen Funktionen mehr. Die Einlagerungen von Abfällen der Bauwirtschaft, die in der Vergangenheit im Holzberg vorgenommen wurden, haben nichts mit bergbaulicher Tätigkeit zu tun. Im Holzberg wurden keine bergbaulich begründeten Verfüllungen vorgenommen, sondern Entsorgungen, die der Gesetzgeber dem Deponierecht zuordnet. Die Absicht der Firma KAFRIL jetzt nachträglich mittels eines neu aufzustellenden Abschlussbetriebsplanes, der die Verfüllung oder Teilverfüllung des Holzberges zum Ziel hat, bergbauliche Tätigkeit zu simulieren, geht fehl. Dieses nachgeschobene Konstrukt wäre ein planungsrechtlicher Zombie, dem die Aufgabe der nachträglichen Legalisierung eines über Jahre hinweg praktizierten unlauteren Geschäftsmodells zukommen würde und der dessen Fortschreibung in die Zukunft sicherstellen soll.
Dem Sächsischen Oberbergamt obliegt die Aufgabe eine derartige Fehlentwicklung von vornherein zu unterbinden. Der Sonderbetriebsplan von 1997 ist deshalb zur Verhinderung weiteren Missbrauchs umgehend zurückzuziehen. In Folge dessen ist der Eigentümer des Holzberges zeitnah aufzufordern einen Abschlussbetriebsplan zur Genehmigung einzureichen, der die sofortige Entlassung des Holzberges aus dem Bergrecht im Istzustand sicherstellt.
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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
on 20 Nov 2023Liebe Unterstützende,
heute ist es an der Zeit einem Mann zu danken, welcher sich seit 5 Jahren tagtäglich mit einer schier endlosen Energie zur Aufgabe gemacht hat eines der artenreichsten und schönsten Biotope Sachsens zu retten, den Holzberg bei Böhlitz. Ohne ihn würde kaum einer von uns von diesem wundervollen Ort wissen und vermutlich wäre er schon sehr, sehr lange mit Bauschutt verfüllt. Unzählige Tierarten hätten ihren Lebensraum verloren und ein weiteres Stück heile Natur welches so wichtig im Kampf gegen den Klimawandel ist würde es nicht mehr geben. 5 Jahre kämpfen, gegen die Politik, gegen den Wahnsinn der Zerstörung gegen den immer größer werdenden Hunger nach noch mehr Profit, koste es was es wolle, kämpfen gegen das, meiner Meinung... further -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
on 07 Nov 2023Liebe Unterstützende,
immer wieder werde ich gefragt, warum das Bundesnaturschutzgesetz in einem so artenreichen Biotop wie den Holzberg nicht greift. Das liegt an einem alten Recht welches Menschen enteignen und auch Biotope z.B. wegen Kohleförderung zerstören kann, das Bergrecht. Dieses Recht wurde zur NS Zeit noch einmal verschärft und in den letzten 30 Jahren kaum verändert. Es stellt sich über das Bundesnaturschutzgesetz und über das Grundeigentumsgesetz. Wenn man ein Gebiet 10 Jahre lang nicht bergbaurechtlich nutzt und ein Biotop entsteht, sollte dieses eigentlich unter Schutz stehen. Das ist unsere Chance, den Holzberg retten zu können. Da aber das Bergrecht gilt ist das Oberbergamt Verfahrensführer und in unserem Fall der Wirtschaftsminister,... further -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
on 22 Oct 2023Liebe Unterstützende,
während unsere Petition nun endlich in Bearbeitung ist und ich eine schriftliche Bestätigung über die Prüfung aller Unterlagen erhalten habe, hoffen ich nun, dass die Landesregierung mit den Wirtschaftsunternehmen Firma Kafril und der MIBRAG Gespräche über den Ersatzstandort aufnimmt und endlich eine Lösung zum Schutz des Holzerbges gefunden und umgesetzt wird.
Währenddessen wurde in Löbnitz, Nordsachsen, ein großes Biotop trotz einer laufenden Petition und streng geschützt lebenden Arten zerstört. Betroffen sind Bruthöhlen des Eisvogels und Biberhöhlen. Menschen, welche mit ihren Hunden spazieren waren haben sich den Baggern entgegengestellt und eine kleine Baumgruppe retten können. Die Menschen waren den Tränen... further
Debate
Bei den genannten Artvorkommen verbietet sich das. Solche Standorte sind einzigartige Refugien für Arten, die kaum noch geeigneten Lebensraum finden. Ich nehme mal an, dass hier auch FFH-Arten vorkommen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung könnte das klären und das Vorhaben ist vom Tisch, wenn alles rechtens zugeht. Ersatz ist Augenwischerei, das funktioniert nicht.
Wenn die Holzbergfreunde ehrlich wären, würden sie nicht das Klettern am Holzberg einfordern. Denn der Holzberg fällt nach Ansicht der Holzbergfreunde unter den Biotopschutz. Das Beklettern eines geschützten Biotops kann zu dessen Beeinträchtigung führen und ist deshalb gesetzlich verboten. Die Forderung nach Biotopschutz UND Klettern gegen den Willen des Eigentümers wird nicht erfüllt werden und hat den Ruch von Doppelmoral.