Die Ampel gibt grünes Licht für die Stärkung von Petitionen.
Berlin, 25.11.2021 – Die neue Regierung aus SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP will dem Petitionsverfahren mehr Bedeutung zukommen lassen und weiter digitalisieren. Damit sollen einige der Forderungen, die openPetition im Positionspapier “Petitionsrecht 4.0” vorgestellt hat, umgesetzt werden. Dieses fordert ein modernes Petitionsrecht, welches den digitalen Anforderungen der heutigen Zeit gerecht wird: u.a. direktere Bürgerbeteiligung durch ein Recht auf öffentliche Behandlung von stimmenstarken Petition im Bundestag sowie kürzere Bearbeitungszeiten und klare Regeln für digitale Signaturen.
“Der vielfach nicht nur in dieser Studie geäußerte Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung und mehr Offenheit sollte auch Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Petitionswesens haben,“ so schreibt die Politikwissenschaftlerin Dr. Kathrin Voss in ihrer Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung [1], in der sie Petitions-Startende über deren Erfahrungen befragt hat. Die Ampel-Parteien haben diesen Wunsch erhört: “Das Petitionsverfahren werden wir insgesamt stärken und digitalisieren und die Möglichkeit schaffen öffentliche Petitionen in Ausschüssen und im Plenum zu beraten”, heißt es dazu im gestern vorgestellten Koalitionsvertrag.
“Das deutet darauf hin, dass Petitions-Startenden in Zukunft ein Anrecht auf die Beratung ihrer Petition in den jeweiligen Fachausschüssen zusteht”, sagt Jörg Mitzlaff, Geschäftsführer der Petitionsplattform openPetition. Diese Entwicklung wird die Wirksamkeit von Petitionen erhöhen und die Petentinnen und Petenten direkter im Gesetzgebungsprozess der Fachausschüsse involvieren.
Außerdem mache es den Weg frei für Petitionen mit hunderttausend Unterschriften und mehr, als eigener Tagesordnungspunkt im Bundestag behandelt zu werden, so Mitzlaff. Im Petitionsausschuss von Schleswig-Holstein ist dieser Gedanke bereits aufgetaucht – der Experte Dr. Linden empfiehlt in seiner Stellungnahme, Petitionen ab einem gewissen Quorum im Parlament zu behandeln (S.15) [2]. Auch das Vorantreiben der Digitalisierung des Petitionsverfahrens erhält Einzug in den Koalitionsvertrag und könnte den Weg für die rechtliche Verankerung von digitalen Signaturen ebnen – wie von openPetition im Positionspapier “Petitionsrecht 4.0” gefordert. Langfristig könnte dies bedeuten, dass die Unterschriften auf privaten Plattformen wie openPetition von den Petitionsausschüssen anerkannt werden müssen.
Die Wirkung von Petitionen zeigt sich außerdem an einem anderen Punkt im Koalitionspapier: “Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke”, schreiben die Parteien. Die Reformierung der Gemeinnützigkeit war die Forderung einer Petition aus 2019, gestartet von der Allianz Rechtssicherheit für politische Bildung auf openPetition. Über 380.000 Menschen haben hier unterschrieben [3]. In Zukunft könnte der Bundestag all diese Unterschriften anerkennen.
[1] http://library.fes.de/pdf-files/dialog/17748-20210507.pdf
Bildmaterial: https://www.flickr.com/photos/193196609@N02/albums
Positionspapier Petitionsrecht 4.0: https://www.openpetition.de/wordpress-content/uploads/2017/12/Petitionsrecht-4.0-Handlungsoptionen-zur-Modernisierung-des-Petitionsrechts.pdf
Ansprechperson:
Pressesprecherin Anna Frey
Mail: presse@openpetition.de
Die freie und gemeinnützige Online-Petitionsplattform www.openPetition.de fördert seit 2010 politische Beteiligung und digitale Demokratie. Menschen werden zu Wortführenden, finden Unterstützende und treten in Dialog mit politischen Entscheidungstragenden. Mit 11 Mio. Nutzerinnen und Nutzern ist die Plattform das größte politische Dialogportal im deutschsprachigen Raum. openPetition ist gemeinnützig, überparteilich, transparent und spendenfinanziert.