Recht, Willkür
Das Bundeswaldgesetz erlaubt das Betreten und befahren des Waldes auf Wegen zum Zwecke der Erholung. Eine Einschränkung dieses Grundrechtes bedarf einer Begründung. (Verhältnismäßigkeitsprinzip ) Hier gibt es viele Studien, die die "Unschädlichkeit" von Radfahren auf Fauna und Flora bestätigen. Bezüglich der Gefährung von Wanderern stellte das bayrische Verwaltungsgericht kürzlich fest: "Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger." Willkür!
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