Region: Duisburg

Noch 13 Tage

Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Sören Link

8.456 Unterschriften

Sammlung beendet

8.456 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten


20.02.2026, 04:43

Auch heute am 20.02.2026, also vier Tage vor der Ratssitzung in Duisburg in der die angeblich lt. CDU Duisburgs Pressemitteilung nicht rechtssicheren differenzierten Hebesätze zurückgenommen werden sollen, ist auf der Webseite des Finanzministeriums Düsseldorf (geleitet von dem CDU-Politiker und NRW Finanzminister Marcus Optendrenk) immer noch zu lesen (siehe Screenshot der Webseite des Finanzministeriums NRW vom 20.02.2026) das die Hebesatzsplittung rechtssicher sei!

Ich möchte mal ein paar Stellen aus der Stellungnahme auf der Seite www.finanzverwaltung.nrw.de/differenzierte-hebesaetze des NRW Finanzministeriums zitieren:

"Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat dieses Gesetz am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor."

"Da der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) infolge der Grundsteuerreform in den meisten Kommunen ohnehin angepasst werden muss, bietet das Gesetz den Kommunen jetzt die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen (etwa für Geschäftsgrundstücke) zu beschließen. Die Kommunen können nunmehr dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Hebesätze so anpassen, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden.

Das Ministerium der Finanzen unterstützt die Kommunen im Land bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuer und der möglichen Nutzung von differenzierten Hebesätzen. Dafür liefert das Ministerium eine umfangreiche Argumentationshilfe in Form eines Gutachtens der beiden renommierten Universitätsprofessoren für Öffentliches Recht und Steuerrecht, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Prof. Dr. Marcel Krumm (Universität Münster). Das Gutachten soll bei der rechtssicheren Ausgestaltung der entsprechenden kommunalen Regelungen weitere Sicherheit geben und teilweise noch offene Fragen der Kommunen klären."

Da frage ich mich doch nun als geneigter Leser und Betrachter vor dem Hintergrund der gestrigen Stellungnahme der CDU Duisburg zur Hebesatzdebatte: Sind die CDU des NRW Finanzministers Dr. Marcus Optendrenk und die CDU hier in Duisburg noch ein und die selbe CDU oder leben die in zwei verschiedenen (Steuer-)Paralleluniversen!? Und wie kommt man aufgrund eines einzigen erstinstanzlichen Urteils nun trotz der weiterhin geltendes Rechtsauffassung des NRW Finanzministerium, die Hebesatzdifferenzierung sei rechtssicher umsetzbar, so plötzlich zu der Einschätzung hier in Duisburg sei das nicht mehr so obwohl es dazu noch überhaupt kein höchstrichterliches Urteil gibt!?

Die Antworten darauf kennt vermutlich nur die CDU und abhängig davon welche CDU man fragt bekommt man dann auch zwei unterschiedliche Antworten...





19.02.2026, 14:42

Statement der CDU-Ratsfraktion Duisburg zur Grundsteuerreform
und der aktuellen Hebesatz-Debatte

Die deutschlandweit vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der
Grundsteuer sorgt in der Bevölkerung, so auch in Duisburg, für großen Unmut, den wir als CDU-
Ratsfraktion Duisburg in Teilen nachvollziehen können. Obschon die Grundsteuerreform
insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird und eine gerechtere Besteuerung durch die
Anpassung der Neuberechnung an aktualisierte Grundstückswerte verfolgt, kommt es teils zu
erheblichen Verschiebungen der Steuerbelastungen. So gibt es viele Grundstückseigentümer, die
künftig deutlich mehr und viele andere, die künftig deutlich weniger Grundsteuer bezahlen
müssen, sowie einige wenige, bei denen sich nichts Nennenswertes ändert.

Die CDU-Ratsfraktion steht für eine Politik mit Augenmaß – dazu gehört auch, Belastungen für
Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Um diese Verschiebungen der Steuerlast
so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, haben wir in Duisburg im vergangenen Jahr die vom
Land NRW aufgezeigte Option gewählt, statt eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes
gesplittete Hebesätze für einerseits Wohngrundstücke und andererseits Nichtwohngrundstücke
zu wählen. So konnten wir die teils erheblichen Steuerlastverschiebungen bei Wohngrundstücken
durch einen niedrigeren Hebesatz abmildern und durch einen höheren Hebesatz bei den
Nichtwohngrundstücken kompensieren.

Leider hat kürzlich eine Gerichtsentscheidung den eingeschlagenen Weg der gesplitteten
Hebesätze im Klageverfahren als nicht rechtssicher eingestuft. Daher steht eine Rückkehr zu
einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz in Duisburg zur Diskussion. Am 24. Februar 2026 soll
die Entscheidung in der Ratssitzung der Stadt Duisburg getroffen werden.
Wir als CDU-Ratsfraktion haben uns intensiv mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform
sowie der zuletzt praktizierten Anwendung gesplitteter Hebesätze für Wohngrundstücke und
Nichtwohngrundstücke befasst. Nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen und finanziellen
Aspekte sehen wir uns aufgrund erheblicher Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung
differenzierter Hebesätze in der Verantwortung, wieder zu einem einheitlichen Hebesatz
zurückzukehren.

Die aktuellen juristischen Fragestellungen lassen derzeit keine verlässliche und rechtssichere
Grundlage für eine dauerhafte Differenzierung zwischen zu Wohnzwecken und nicht zu
Wohnzwecken genutzten Grundstücken erkennen. Als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker
können und dürfen wir keine Regelung aufrechterhalten, die möglicherweise in einem späteren
gerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt wird und damit erhebliche finanzielle Risiken für
unsere Stadt nach sich zieht.

Uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz im Zuge der Neuberechnung
für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken eine höhere steuerliche
Belastung bedeutet. Diese Entwicklung bedauern wir ausdrücklich. Sie hat allerdings ihren
Ursprung in der grundsätzlichen Neuberechnung einer aufkommensneutralen und gerechteren
Grundsteuer, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil verlangt.
Wir tragen Verantwortung für die finanzielle Stabilität unserer Stadt und für rechtssichere
Beschlüsse des Rates. Bis eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung zur Zulässigkeit gesplitteter
Hebesätze vorliegt, sehen wir daher keine tragfähige und verantwortungsvolle Alternative zu
einem einheitlichen Hebesatz und werden in der kommenden Ratssitzung der Stadt Duisburg der
entsprechenden Beschlussvorlage zur Wiedereinführung eines einheitlichen
Grundsteuerhebesatzes zustimmen. Wir gehen davon aus, dass sich eine Mehrheit im Rat dieser
Entscheidung anschließt.

Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und
beobachten, welche Gestaltungsmöglichkeiten die abschließenden Gerichtsurteile den
Kommunen belassen. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der
Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen.

Mit besten Grüßen
i.A.
Thorsten Vermathen
Fraktions- und Pressereferent



19.02.2026, 14:38

Grünes Nein zur Grundsteuererhöhung
Die Duisburger Verwaltung will in der nächsten Ratssitzung die Grundsteuer B vereinheitlichen lassen. Damit würde es für Wohneigentum im Vergleich zum Vorjahr teurer, für Gebäudeimmobilien günstiger. Die GRÜNEN wollen diese überstürzte Änderung nicht mittragen. 💶

🏡 Im Jahr 2024 ging die große Neuberechnung der Grundsteuer los, denn das Bundesverfassungsgericht schrieb eine bundesweite Reform vor. Im Dezember 2024 beschloss deshalb der Duisburger Rat unterschiedliche Hebesätze: für Wohnimmobilien von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke von 1469 v. H. Diese Differenzierung will die Verwaltung wieder aufheben und 1169 v.H. für alle veranschlagen. Anlass war ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil aus Gelsenkirchen, das die rein fiskalische Begründung für gesplittete Hebesätze kritisierte. Das Land NRW hatte im Gegensatz dazu differenzierte Werte als rechtskonform eingeschätzt. ⚖️

📉 Für die grüne Ratsfraktion sind die Pläne der Verwaltung vorschnell und belasten Eigentümer*innen von Wohnimmobilien zu stark. Die massive Steigerung betrifft genauso die Mieter*innen, da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten auf sie abgewälzt wird. Der Fraktionssprecher der GRÜNEN, Felix Lütke, bemängelt: „Die geplante Grundsteuererhöhung ist ein sozial ungerechter Schnellschuss. Statt mit allen Möglichkeiten unsere Bürger*innen zu entlasten, belastet die Verwaltung zigtausend Haushalte mit höheren Wohnkosten. Insbesondere einkommensschwache Menschen trifft das hart. Unnötig, denn der rechtliche Rahmen wurde nicht ausgeschöpft: Sei es durch eine sozial begründete Differenzierung der Hebesätze oder eine andere Finanzierung der Mindereinnahmen. Offenbar will die Verwaltung nicht nach Lösungen suchen, sondern nach dem schnellsten Weg, die Stadtkasse zu füllen.”

💸 Die angespannte Finanzlage der Stadt Duisburg hat sich bereits im letzten Sommer abgezeichnet. Als Gründe wurden damals die Rettung der Gebag sowie höhere Sozial- und Personalausgaben genannt. 🌻🌻🌻



19.02.2026, 10:45

Auf Bitten des CDU Fraktions- und Pressereferenten Herrn Vermathen veröffentliche ich den Inhalt meiner Anfrage an die CDU-Ratsfraktion und deren Antwort zwecks individueller Meinungsbildung bezüglich Ihrer voraussichtlichen Positionierung in der Ratsabstimmung am 24.02.2026:

"Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie Sie ggf. zwischenzeitlich auch mitbekommen haben habe ich am
09.02.2026 eine Petition -> openpetition.de/!tfmsy bei onlinePetition
gegen die Rücknahme der Hebesatzsplittung in Duisburg rückwirkend zum
01.01.2026 gestartet. Die Petition wurde sehr gut angenommen, das Quorum
von Duisburg in Höhe von 3.300 Unterzeichnenden locker bereits nach
einer Woche genommen und mittlerweile liegt die Zahl der
Unterzeichnenden bei über 4.000. Tendenz weiterhin steigend.

Nun würde mich in dem Zusammenhang einmal interessieren wie die
Ratsfraktion der CDU Duisburg zu der Sache steht und in der Ratssitzung
am 24.02.2026 voraussichtlich abstimmen wird. Es ist deswegen für mich
von sehr großem Interesse da ja die CDU Landesregierung unter Führung
von Ministerpräsident Wüst nach wie vor der Meinung ist die Splittung
der Hebesätze sei trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen rechtssicher. Abgesehen davon wurde die Splittung der
Hebesätze ja auch den Kommunen vom CDU geführten NRW-Finanzministerium
vorgeschlagen. Es wäre meiner Meinung nach deswegen konsequent
inkonsequent wenn dann die CDU im Rat der Stadt entgegen der
(Rechts-)Auffassung der Landes-CDU für eine Rücknahme dieser Splittung
stimmen würde.

Ich würde mich deshalb sehr freuen und ich wäre Ihnen darüber hinaus
sehr dankbar wenn Sie mir also zeitnah möglichst noch vor dem 24.02.2026
mitteilen würden wie Sie zu der bevorstehenden Entscheidung der
Rücknahme der Hebesatzsplittung stehen und wie sich die CDU Ratsfraktion
bei der anstehenden Abstimmung darüber verhalten wird.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Joachim Bohn"

"Sehr geehrter Herr Bohn,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das wir Ihnen hiermit antworten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Risiken der Grundsteuerreform unterschätzt. Inzwischen haben erste Gerichte entschieden, dass unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke rechtlich problematisch und möglicherweise unzulässig sind. Es ist daher mit zahlreichen Widersprüchen und Klagen zu rechnen. Bis eine endgültige Entscheidung eines obersten Gerichts vorliegt, können Jahre vergehen.

Für Duisburg bedeutet das ein erhebliches finanzielles Risiko: Für jedes einzelne Jahr könnten Steuerrückzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro drohen. Eine solche Belastung würde die Handlungsfähigkeit der Stadt massiv einschränken und die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge ernsthaft gefährden. Das können wir als CDU-Ratsfraktion nicht mitverantworten.

Daher ist die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz, wie ihn schon zwei Drittel aller Kommunen in NRW erheben, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke die einzig verantwortbare Lösung. Nur so bleibt die Finanzierung der städtischen Aufgaben dauerhaft verlässlich und rechtssicher.

Wir gehen davon aus, dass sich in der entscheidenden Ratssitzung am 24.02.2026 eine Mehrheit dieser Auffassung anschließen wird.

Im Übrigen wäre diese Entscheidung nicht für immer gefällt. Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Duisburgs gewahrt bleiben. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen.

Wichtig ist: Durch die Reform erzielt Duisburg insgesamt keine höheren Grundsteuereinnahmen als geplant. Das Aufkommen ist seit Jahren stabil – und auch für 2026 bleibt es bei der bisherigen Planung. Die Verschiebungen der steuerlichen Belastungen, die es mit der neuen Grundsteuer gibt, sind gemäß dem Bundesverfassungsgericht einer gerechteren Besteuerung geschuldet, wie sie sich durch die Anpassung der Neuberechnung an aktualisierte Grundstückswerte ergibt.

Ich hoffe, Ihnen hiermit die Position der CDU-Ratsfraktion Duisburg in der Sache verständlich gemacht zu haben.

Mit besten Grüßen,

i.A.
Thorsten Vermathen
Fraktions- und Pressereferent"


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