20.02.2026, 14:39
Einen schönen guten Abend aus dem Duisburger Westen!
Vorab: Diese Nachricht ist ganz bewusst nur an diejenigen gerichtet die beim Unterzeichnen der Petition angegeben haben das sie Aktionen unterstützen würden da davon auszugehen ist das bei diesem Personenkreis die Rückmeldung am höchsten sein wird.
Ich möchte euch mit dieser Nachricht (auch weil der Wunsch schon von anderen Unterzeichnenden an mich gerichtet wurde) gerne einladen mit mir zusammen am Tag der entscheidenden Ratssitzung in der Mercatorhalle Duisburg vor Ort dieser Petition und seinen Unterzeichnenden ein Gesicht bzw. möglichst viele Gesichter zu geben und darüber hinaus unserem berechtigten Anliegen nochmals Nachdruck zu verleihen indem wir uns dort treffen und zwar am:
Datum: 24.02.2026
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Ort: Vorplatz Mercatorhalle Duisburg (genauer Treffpunkt würde noch bekannt gegeben)
Mir ist bewusst dass das eine sehr arbeitnehmerunfreundliche Zeit ist. Da die Ratssitzung aber bereits um 15.00 Uhr beginnt und sicherlich bis in den späten Abend dauern wird ist das vermutlich unsere einzige Chance unserem Anliegen den Ratsmitgliedern gegenüber vor Betreten der Halle nochmals Nachdruck zu verleihen. Wer erst später kann käme halt erst später dazu, wer ab 15.00 Uhr die Sitzung von der Tribüne aus verfolgen möchte kann dies dann tun und wer nicht bleibt halt draußen und dann löst sich die Aktion allmählich auf.
Da es sich hierbei um eine Veranstaltung handelt die vorab der Polizei gemeldet werden muss bitte ich euch mir über die Funktion "Klicken Sie hier um Kontakt aufzunehmen" am Ende dieser Mail bis spätestens Sonntag den 22.02.2026 abends 18.00 Uhr mitzuteilen ob ihr an dieser Aktion teilnehmen werdet und wenn mit wie vielen Personen. Aufgrund der dann zu erwartenden Personenzahl würde ich dann Montag Vormittag nochmals Rücksprache mit der Polizei halten und dann im Verlauf des Montag auf der Petitionsseite unter "Neuigkeiten" alle Details zu der Aktion für alle Unterzeichner der Petition veröffentlichen.
Um bei den Ratsmitgliedern, aber auch in der Öffentlichkeit, entsprechend Aufmerksamkeit zu generieren wäre es sicher nützlich sich mit Gegenständen wie Trillerpfeifen, Tröten, Rasseln, etc. auszurüsten und ggf. hat ja der ein oder andere die Möglichkeit ein altes Bettlaken mit unserem Petitionsthema zu bemalen und/oder ein Protestplakat zu erstellen. Insgesamt soll und muss das ganze natürlich friedlich, ohne persönliche Beleidigungen und im Rahmen verlaufen!
Natürlich würde ich die dann ja eh vor Ort anwesende Presse vorab auch über diese Aktion informieren.
Ich freue mich auf rege Teilnahme und zahlreiche Rückmeldungen und verbleibe mit den besten Grüßen
Euer Joachim Bohn
20.02.2026, 07:18
Auch Studio Duisburg hat am 18.02.2026 in seinen Nachrichten über die geplante Hebesatzanpassung und die damit in Zusammenhang stehende Petition kurz berichtet. Im Video auf Youtube ab Minute/Sekunde 1.24:
20.02.2026, 04:43
Auch heute am 20.02.2026, also vier Tage vor der Ratssitzung in Duisburg in der die angeblich lt. CDU Duisburgs Pressemitteilung nicht rechtssicheren differenzierten Hebesätze zurückgenommen werden sollen, ist auf der Webseite des Finanzministeriums Düsseldorf (geleitet von dem CDU-Politiker und NRW Finanzminister Marcus Optendrenk) immer noch zu lesen (siehe Screenshot der Webseite des Finanzministeriums NRW vom 20.02.2026) das die Hebesatzsplittung rechtssicher sei!
Ich möchte mal ein paar Stellen aus der Stellungnahme auf der Seite www.finanzverwaltung.nrw.de/differenzierte-hebesaetze des NRW Finanzministeriums zitieren:
"Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat dieses Gesetz am 4. Juli 2024 verabschiedet. Das beschlossene Gesetz sieht ergänzend zur bisherigen Regelung die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor."
"Da der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) infolge der Grundsteuerreform in den meisten Kommunen ohnehin angepasst werden muss, bietet das Gesetz den Kommunen jetzt die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen (etwa für Geschäftsgrundstücke) zu beschließen. Die Kommunen können nunmehr dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Hebesätze so anpassen, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden.
Das Ministerium der Finanzen unterstützt die Kommunen im Land bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuer und der möglichen Nutzung von differenzierten Hebesätzen. Dafür liefert das Ministerium eine umfangreiche Argumentationshilfe in Form eines Gutachtens der beiden renommierten Universitätsprofessoren für Öffentliches Recht und Steuerrecht, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Prof. Dr. Marcel Krumm (Universität Münster). Das Gutachten soll bei der rechtssicheren Ausgestaltung der entsprechenden kommunalen Regelungen weitere Sicherheit geben und teilweise noch offene Fragen der Kommunen klären."
Da frage ich mich doch nun als geneigter Leser und Betrachter vor dem Hintergrund der gestrigen Stellungnahme der CDU Duisburg zur Hebesatzdebatte: Sind die CDU des NRW Finanzministers Dr. Marcus Optendrenk und die CDU hier in Duisburg noch ein und die selbe CDU oder leben die in zwei verschiedenen (Steuer-)Paralleluniversen!? Und wie kommt man aufgrund eines einzigen erstinstanzlichen Urteils nun trotz der weiterhin geltendes Rechtsauffassung des NRW Finanzministerium, die Hebesatzdifferenzierung sei rechtssicher umsetzbar, so plötzlich zu der Einschätzung hier in Duisburg sei das nicht mehr so obwohl es dazu noch überhaupt kein höchstrichterliches Urteil gibt!?
Die Antworten darauf kennt vermutlich nur die CDU und abhängig davon welche CDU man fragt bekommt man dann auch zwei unterschiedliche Antworten...
20.02.2026, 00:54
Der in der Überschrift benannte Antrag ist über diesen Link -> sessionnet.owl-it.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1782088&type=do im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg nachzulesen (PDF-Dokument).
19.02.2026, 14:42
Statement der CDU-Ratsfraktion Duisburg zur Grundsteuerreform
und der aktuellen Hebesatz-Debatte
Die deutschlandweit vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der
Grundsteuer sorgt in der Bevölkerung, so auch in Duisburg, für großen Unmut, den wir als CDU-
Ratsfraktion Duisburg in Teilen nachvollziehen können. Obschon die Grundsteuerreform
insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird und eine gerechtere Besteuerung durch die
Anpassung der Neuberechnung an aktualisierte Grundstückswerte verfolgt, kommt es teils zu
erheblichen Verschiebungen der Steuerbelastungen. So gibt es viele Grundstückseigentümer, die
künftig deutlich mehr und viele andere, die künftig deutlich weniger Grundsteuer bezahlen
müssen, sowie einige wenige, bei denen sich nichts Nennenswertes ändert.
Die CDU-Ratsfraktion steht für eine Politik mit Augenmaß – dazu gehört auch, Belastungen für
Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Um diese Verschiebungen der Steuerlast
so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, haben wir in Duisburg im vergangenen Jahr die vom
Land NRW aufgezeigte Option gewählt, statt eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes
gesplittete Hebesätze für einerseits Wohngrundstücke und andererseits Nichtwohngrundstücke
zu wählen. So konnten wir die teils erheblichen Steuerlastverschiebungen bei Wohngrundstücken
durch einen niedrigeren Hebesatz abmildern und durch einen höheren Hebesatz bei den
Nichtwohngrundstücken kompensieren.
Leider hat kürzlich eine Gerichtsentscheidung den eingeschlagenen Weg der gesplitteten
Hebesätze im Klageverfahren als nicht rechtssicher eingestuft. Daher steht eine Rückkehr zu
einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz in Duisburg zur Diskussion. Am 24. Februar 2026 soll
die Entscheidung in der Ratssitzung der Stadt Duisburg getroffen werden.
Wir als CDU-Ratsfraktion haben uns intensiv mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform
sowie der zuletzt praktizierten Anwendung gesplitteter Hebesätze für Wohngrundstücke und
Nichtwohngrundstücke befasst. Nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen und finanziellen
Aspekte sehen wir uns aufgrund erheblicher Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung
differenzierter Hebesätze in der Verantwortung, wieder zu einem einheitlichen Hebesatz
zurückzukehren.
Die aktuellen juristischen Fragestellungen lassen derzeit keine verlässliche und rechtssichere
Grundlage für eine dauerhafte Differenzierung zwischen zu Wohnzwecken und nicht zu
Wohnzwecken genutzten Grundstücken erkennen. Als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker
können und dürfen wir keine Regelung aufrechterhalten, die möglicherweise in einem späteren
gerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt wird und damit erhebliche finanzielle Risiken für
unsere Stadt nach sich zieht.
Uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz im Zuge der Neuberechnung
für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken eine höhere steuerliche
Belastung bedeutet. Diese Entwicklung bedauern wir ausdrücklich. Sie hat allerdings ihren
Ursprung in der grundsätzlichen Neuberechnung einer aufkommensneutralen und gerechteren
Grundsteuer, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil verlangt.
Wir tragen Verantwortung für die finanzielle Stabilität unserer Stadt und für rechtssichere
Beschlüsse des Rates. Bis eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung zur Zulässigkeit gesplitteter
Hebesätze vorliegt, sehen wir daher keine tragfähige und verantwortungsvolle Alternative zu
einem einheitlichen Hebesatz und werden in der kommenden Ratssitzung der Stadt Duisburg der
entsprechenden Beschlussvorlage zur Wiedereinführung eines einheitlichen
Grundsteuerhebesatzes zustimmen. Wir gehen davon aus, dass sich eine Mehrheit im Rat dieser
Entscheidung anschließt.
Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und
beobachten, welche Gestaltungsmöglichkeiten die abschließenden Gerichtsurteile den
Kommunen belassen. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der
Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen.
Mit besten Grüßen
i.A.
Thorsten Vermathen
Fraktions- und Pressereferent
19.02.2026, 14:39
Pressemitteilung der CDU vom heutigen Tag.
19.02.2026, 14:38
Grünes Nein zur Grundsteuererhöhung
Die Duisburger Verwaltung will in der nächsten Ratssitzung die Grundsteuer B vereinheitlichen lassen. Damit würde es für Wohneigentum im Vergleich zum Vorjahr teurer, für Gebäudeimmobilien günstiger. Die GRÜNEN wollen diese überstürzte Änderung nicht mittragen. 💶
🏡 Im Jahr 2024 ging die große Neuberechnung der Grundsteuer los, denn das Bundesverfassungsgericht schrieb eine bundesweite Reform vor. Im Dezember 2024 beschloss deshalb der Duisburger Rat unterschiedliche Hebesätze: für Wohnimmobilien von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke von 1469 v. H. Diese Differenzierung will die Verwaltung wieder aufheben und 1169 v.H. für alle veranschlagen. Anlass war ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil aus Gelsenkirchen, das die rein fiskalische Begründung für gesplittete Hebesätze kritisierte. Das Land NRW hatte im Gegensatz dazu differenzierte Werte als rechtskonform eingeschätzt. ⚖️
📉 Für die grüne Ratsfraktion sind die Pläne der Verwaltung vorschnell und belasten Eigentümer*innen von Wohnimmobilien zu stark. Die massive Steigerung betrifft genauso die Mieter*innen, da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten auf sie abgewälzt wird. Der Fraktionssprecher der GRÜNEN, Felix Lütke, bemängelt: „Die geplante Grundsteuererhöhung ist ein sozial ungerechter Schnellschuss. Statt mit allen Möglichkeiten unsere Bürger*innen zu entlasten, belastet die Verwaltung zigtausend Haushalte mit höheren Wohnkosten. Insbesondere einkommensschwache Menschen trifft das hart. Unnötig, denn der rechtliche Rahmen wurde nicht ausgeschöpft: Sei es durch eine sozial begründete Differenzierung der Hebesätze oder eine andere Finanzierung der Mindereinnahmen. Offenbar will die Verwaltung nicht nach Lösungen suchen, sondern nach dem schnellsten Weg, die Stadtkasse zu füllen.”
💸 Die angespannte Finanzlage der Stadt Duisburg hat sich bereits im letzten Sommer abgezeichnet. Als Gründe wurden damals die Rettung der Gebag sowie höhere Sozial- und Personalausgaben genannt. 🌻🌻🌻