Liebe Petitionsunterstützer,
die Bauleitplanung sieht an einem Punkt im Verfahren eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Was bedeutet:
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nun im Amtsblatt bekannt gemacht, siehe bit.ly/3SAF9To
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird vom 08.08.2022 bis einschließlich 30.09.2022 während der allgemeinen Dienststunden im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. OG) öffentlich dargelegt.
Alle Infos zum Vorentwurf des Bebauungsplans finden sich auch im Internet:
erlangen.de/aktuelles/402-5d
Unter "5. Deckblatt zum BPlan 402 - Anlage 4 Staedtebauliches Konzept"
findet man den aktuellen Entwurf.
Auf Verlangen wird in Zimmer 305 bei Herrn Fritsch, Telefon 86-1348, Auskunft gegeben. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Bis zum 30.9.22 kann man also Stellungnahmen abgeben, direkt im Bauamt oder per E-Mail an Herrn Fritsch.
Trotz dieser Petition, trotz Stellungnahmen des Stadtteilbeirats, des Apostelrats, der diakonischen Runde und trotz entsprechender Äußerungen der Stadträte und auch des Oberbürgermeisters
Zitat: „Der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs muss überarbeitet werden. Denn am Ende muss ein Gebäude entstehen, das in den Stadtteil passt.“,
die alle eine Nachbesserung gefordert haben, hat der Investor seinen Entwurf nicht nachgebessert. Im beiliegenden Entwurf sind weiterhin bis zu 7 Stockwerke geplant! Im ersten Entwurf waren es übrigens nur 5 Stockwerke.
Diese Ignoranz ist schlichtweg unverschämt!
Im Amtsblatt wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht, siehe bit.ly/3SAF9To
Alle Infos zum Vorentwurf des Bebauungsplans finden sich hier: erlangen.de/aktuelles/402-5d
Bis zum 30.9.22 kann man Stellungnahmen abgeben, s. Amtsblatt
Obwohl der Investor aufgefordert wurde, seinen Entwurf nachzubessern, hat er dies nicht getan. Im beiliegenden Entwurf sind weiterhin bis zu 7 Stockwerke geplant!
Am 18.1.2022 war das Thema „Bebauungsplan Nahversorgungszentrum Odenwaldallee“ auf der Tagesordnung des Umwelt- Verkehrs- und Planungsausschusses.
Es sollte ein Beschluss darüber gefasst werden, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um ca. 0,4ha (auf insgesamt 0,75 ha) gen Norden (Parkplatz) erweitert wird. Der Grund für diese Erweiterung der Fläche ist wohl die notwendige Warenanlieferung mit LKWs für das geplante Nahversorgungszentrum.
Siehe ratsinfo.erlangen.de/…
Steht dies nicht im totalen Widerspruch zu der geplanten "neuen Mitte" und zum Parkplatzbedarf der Besucher und Anwohner? LKW-Anfahrt auf gepflasterter Fläche anstatt Grünanlage mit evtl. Parkbuchten als Treffpunkt der umliegenden Bewohner?
Der Investor hatte 2021 den Auftrag von den Stadträten bekommen, den Bebauungsvorschlag gemäß vieler Kritikpunkte von Bürgern aus dem Stadtteil und dem Stadtrat selbst nachzubessern. Am 8.10.2021 wurde ein neuer Entwurf vorgelegt, der dem Auftrag jedoch nicht gerecht wurde: die wesentlichen Kritikpunkte waren nicht berücksichtigt.
Der Bebauungsvorschlag vom 08.10.2021 sollte in dieser Sitzung lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Herr Dees von der SPD bezog Stellung zu dem vorgelegten Entwurf. Mit Nachdruck stellte er fest, dass sich an dem damaligen Entwurf von Herrn Liebe bisher nichts wesentliches geändert hat, trotz u.a. der Petition (über 2000 Unterschriften) und der allgemeinen Ablehnung seitens der Öffentlichkeit in verschiedenen Punkten. Eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens auf dieser Grundlage sehe er nicht.
Deshalb stellte er den Antrag, dass eine Beschlussfassung über diesen Antrag (Erweiterung der Fläche) verschoben wird. Zunächst soll Herr Liebe, der Investor, noch mal aufgefordert werden, eine Überarbeitung vorzunehmen, die die bekannten Kritikpunkte aufnimmt.
Frau Aßmus von der CSU schloss sich den von Herrn Dees formulierten Bedenken an und sieht auf der aktuellen Grundlage keine Möglichkeit für einen Konsens mit der Büchenbacher Bevölkerung.
Der Antrag wurde daraufhin vertagt.
Herr Weber hat kurz Stellung genommen und wiederum betont, dass es vor allem darum geht, viel Wohnraum auf dieser Fläche unterzubringen.
Im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss wurde am 11.5.21 darüber beschlossen, wie bei dem Bauvorhaben in der Odenwaldallee (Gewobau) fortgefahren wird. Zwei Varianten standen zur Abstimmung.
Details zu den Varianten und zu den Stellungnahmen des Stadtteilbeirats und des Runden Tisches findet man hier:
Im Oktober erschien ein Interview der Erlanger Nachrichten in eben dieser Zeitung mit Dr. Gunther Barth, Pfarrer der Martin-Luther Gemeinde in Büchenbach, und Manfred Witte, Mitinitiator der Online-Petition.
Als Reaktion darauf wurde wenig später das Interview mit Herrn Weber, Baureferent der Stadt Erlangen, abgedruckt.
Liebe Petitions-Unterstützer,
das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans beginnt regelmäßig mit dem Aufstellungsbeschluss. Mit ihm bekundet die Gemeinde ihre Absicht, für den Planbereich ein Verfahren der Bebauungsplanung einzuleiten.
Ein Antrag zum Aufstellungsbeschluß lag am 23.6.20 im Umwelt- Verkehrs- und Planungsauschuss (UVPA) vor und wurde zur Entscheidung an den Stadtrat verwiesen. Dieser hat am 25.6.20 darüber entschieden.
Der Antrag zum Aufstellungsbeschluss enthielt u.a. folgende Sätze:
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die CSU hat einen Änderungsantrag gestellt: Streichen dieser zwei Sätze. Der Antrag wurde mit 28 Stimmen (im Wesentlichen CSU und SPD) angenommen. Damit gibt es kein beschleunigtes, sondern ein normales Verfahren, und eine Umweltprüfung muss durchgeführt werden.
Dafür haben wir uns im Vorfeld eingesetzt und sind sehr erfreut, dass dies erreicht wurde!
Der Aufstellungsbeschluss wurde bei 2 Gegenstimmen (FW) beschlossen, womit das Bebauungsplanverfahren begonnen wird. Das bedeutet übrigens nicht, dass der vorgelegte Entwurf so entschieden ist.
Hier noch einige aufschlussreiche Stellungnahmen in der dem Beschluss vorangegangenen Debatte:
Zum Thema Nahversorgung sicherstellen, Hr Weber, Baureferent:
Ein Zentrum funktioniert nur dann, wenn eine gewisse Personenanzahl da ist. Ich erinnere an eine andere Diskussion, wo wir Versorgungseinrichtungen schließen mussten, weil nicht genug Kunden an der Stelle sind.
Na ja, wenn Bü-N ein Problem nicht hat, dann sind das wohl zu wenig Kunden.
Zum Thema Umweltprüfung:
Es wurde mehrfach gesagt, dass eine Umweltprüfung nicht erforderlich sei, weil dort eh nichts lebt und wächst, weil alles bereits versiegelt sei.
Hr Höppel (ÖDP): Das Gebiet dort ist maximal versiegelt, das ist komplett zubetoniert. Insofern braucht man leider nach Lurchen und Libellen, auch wenn ich mir sie dort wünschen würde, nicht Ausschau halten, die wird man dort nicht finden.
Unter Wikipedia steht zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:
„Bei den untersuchten Umweltauswirkungen handelt es sich um mögliche Beeinträchtigungen folgender Schutzgüter: Menschen (Gesundheit und Wohlbefinden), Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser (Oberflächengewässer und Grundwasser), Luft, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen.“
Dass Menschen, insbesondere deren Gesundheit und Wohlbefinden, Schutzgüter sind, ist in der Debatte nicht vorgekommen.
Klimawandel mit deutlich heißeren Sommern bedeutet auch, dass zubetonierte Flächen sich stark aufheizen. Die zwei neuen Wohnkomplexe (Gewobau und Norma-Gelände) werden diesen Effekt stark erhöhen. Freiflächen, nicht versiegelt mit viel Grün, tragen zur Abkühlung bei, fehlen aber bzw. werden noch mal vermindert. Im Gewobau-Komplex sollen Seniorenwohnungen entstehen. Dabei tun sich gerade Senioren mit großer Hitze besonders schwer.
Die Änderung des Bebauungsplans für den Gewobau-Komplex erfolgte im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung.
Unter folgendem link kann man sehen, wie nun das Verfahren weiter abäuft: bit.ly/2NEnKZT
Liebe Unterstützer,
nachdem in der erneuten Vorlage (siehe Neuigkeiten vom 26.5.20) keine substantiellen Änderungen vorgenommen wurden und auch die Stellungnahmen der Fraktionen im Erlanger Stadtrat zu unserer Petition keine Resonanz fanden, nachdem eine Verträglichkeit des Bauvorhabens nicht nachgewiesen wird und nach wie vor die Bürgerbeteiligung beschnitten werden soll (Durchführung nach §13a BauGB), haben wir erneut einen offenen Brief an den Oberbürgermeister, den Bürgermeister und die Stadträte geschrieben, siehe Anlage.