Antwort des Fraktionsvorsitzenden der CSU Klaus Holetschek zur Aussetzung von Bürgerentscheiden für Krankenhäuser
Liebe Aktive,
auf unsere Bitte haben sich viele Aktive an die Bayerische Staatsregierung gewandt und sich schriftlich für den Beibehalt von Bürgerentscheiden für Krankenhäuser ausgesprochen.
Nun liegt uns eine unbefriedigende des Fraktionsvorsitzenden der CSU Klaus Holetschek vor, der die Empfehlung des Runden Tischs begründet. Sie Argumente sind nicht stichhaltig. Das Schreiben haben wir beigefügt.
Wir bitten alle, die ein Schreiben von Klaus Holetschek erhielten, darauf zu antworten.
Sehr geehrter Herr Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion
vielen Dank für Ihre ausführliche Begründung der Empfehlung des Runden Tischs mit der Empfehlung, Bürgerentscheide zu Krankenhäusern auszusetzen.
Nicht eingegangen sind Sie leider auf mein Argumente, insbesondere:
• Das Grundrecht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) darf nicht angetastet werden. Es steht höher als Strukturvorgaben des Bundes zu Krankenhäusern.
• Das Aussetzen von Bürgerentscheiden gegen Klinikschließungen entmündigt die bayerischen Mitbürger und tastet dieses Grundrecht an.
Sie setzen ggf. Bürgerentscheide aus, bei denen es im Zweifelsfall um die Schließung lebensrettender Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung mit der Konsequenz geht, dass diese für viele Bürger nicht mehr binnen 30 Fahrzeitminuten erreichbar sind.
In Ihrer Antwort führen Sie aus: „Maßgebliche Kriterien für die Krankenhausplanung werden infolge der Krankenhausreform des Bundes nunmehr durch Bundesgesetze vorgegeben und stehen damit nicht mehr in gleicher Weise zur Disposition seitens der Träger vor Ort. Örtliche Wünsche nach der Vorhaltung eines bestimmten Leistungsspektrums können daher mit den gesetzlichen Vorgaben kollidieren.“
Eine vergleichbare Kollision hatten Sie im Jahr 2023 angemahnt. Per Gutachten belegten Sie gemeinsam mit NRW und Schleswig-Holstein per Gutachten mit Recht die Verfassungswidrigkeit der Krankenhausreform als Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder. Ich frage Sie hiermit:
1. Warum haben Sie nicht geklagt?
2. Warum haben Sie sich in der Arbeitsgruppe Gesundheit für den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung nicht für eine freie Leistungsgruppenplanung in den Ländern eingesetzt? Damit hätten Sie die „ Disposition seitens der Träger vor Ort“ und die Disposition der Länder im Sinne einer flächendeckenden klinischen Versorgung in Bayern sicher gestellt.
Es kann nicht sein, dass Bürger die Folgen einer ggf. verfassungswidrigen Krankenhausreform ausbaden und entmündigt werden.
Ich bleibe bei der Forderung: Keine Aussetzung von Bürgerentscheiden zu Krankenhäusern.
Mit freundlichen Grüßen
- - -
Für die Mühen vorab ein herzliches Dankeschön
Klaus Emmerich
Um der Verantwort unseres bayerischen Gesundheitsministeriums Rechnung zu tragen, haben wir die Petition ebenfalls beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingereicht.
Vielen herzlichen Dank für Euer Vertrauen und Eure Unterstützung!
Klaus Emmerich
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
am 31. Juli hatte ich zur Rettung der Haßberg-Klinik Ebern und entsprechenden Umstimmung des Landrats Schneider um Beteiligung an einer Umfrage gebeten.
Das Ergebnis ist beeindruckend:
97% der Teilnehmer plädierten für einen Fortbestand des Krankenhauses, mehr als 82% für die Wiedereröffnung der stationären Chirurgie:
Erhalt der Haßberg-Klinik Ebern und Wiedereröffnung der stationären Chirurgie
Landrat, Aufsichtsrat der Haßberg-Klinik und Kreistag des Landkreis Haßberge werden aufgefordert:
- Schließen Sie nicht die Haßberg-Klinik Ebern.
- Machen Sie die Region Ebern nicht zu einer Gesundheitsregion 3. Klasse.
- Entwickeln Sie die Haßberg-Klinik Ebern wieder zu einem standortsicheren Allgemeinkrankenhaus mit Innerer Medizin, Chirurgie und stationärer Basisnotfallversorgung nach den Vorgaben der Krankenhausreform (KHVVG). ...
wir, die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern kritisiert in scharfer Form die Absicht des Runden Tischs vom 18.07.2025, Bürgerentscheide über Krankenhäuser nicht mehr zuzulassen. 1 Dies muss jetzt der Bayerische Landtag auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung noch bestätigen.
Wir haben dagegen mehrfach protestiert:
- durch eine Petition an den bayerischen Landtag
- durch Pressemitteilungen 2
- durch eine Umfrage, 99% der befragten sind für weiter gültige Bürgerentscheide zu Krankenhäusern 3
- durch die gestrige Aufforderung an Ministerpräsident Söder, stellv. Ministerpräsident Aiwanger und die Fraktionsvorsitzenden von CSU sowie Freien Wählern, dem Vorschlag des Runden Tischs zur Abschaffung klinischer Bürgerentscheide NICHT (!) zu entsprechen.
Verehrter Ministerpräsident Dr. Markus Söder,
verehrter stellv. Ministerpräsident Hubert Aiwanger,
verehrte Fraktionsvorsitzender der CSU Klaus Holetschek,
verehrter Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Florian Streibl,
ich bin entsetzt und bestürzt über den mit Mehrheit zugestimmten Vorschlag des Runden Tischs vom 18.07.2025, Bürgerentscheide über Krankenhäuser nicht mehr zuzulassen.
• Das Grundrecht des Bürgers auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) darf nicht angetastet werden. Es steht höher als Strukturvorgaben des Bundes zu Krankenhäusern.
• Das Aussetzen von Bürgerentscheiden gegen Klinikschließungen entmündigt die bayerischen Mitbürger und tastet dieses Grundrecht an.
• Dass Ministerpräsident Söder über den Runden Tisch höhere Hürden für Bürgerbegehren beabsichtigt, steht im krassen Widerspruch zu seinen Versprechen im Jahr 2020, insbesondere die kommunalen Krankenhäuser besonders zu schützen.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf seinem ersten virtuellen CSU-Parteitag 2020 während der Corona-Pandemie
„Wir müssen auch die kommunalen Krankenhäuser, das darf ich an der Stelle sagen, die haben großartige Arbeit geleistet, die haben die Hauptlast zu tragen gehabt, die müssen wir unterstützen. Unterstützen heißt, sie müssen auch besser bezahlt werden. Wir müssen für das kommunale Krankenhaus nicht nur Rettungsschirme etablieren, die es gab, sondern auch die künftige Finanzierung auf bessere Grundlagen stellen und (das wird) eine Aufgabe der Bundespolitik sein.“
Bürgerentscheide gegen die Schließung von Krankenhäusern und zur finanziellen Unterstützung sind geeignete Unterstützungen. Sie sind ein Stück Demokratie zur Stärkung der wohnortnahen lebenserhaltenden klinische Versorgung in Bayern.
99% der bayerischen Bürger stimmen für den Beibehalt klinischer Bürgerentscheide in Bayern:
Wir informieren über folgenden nichtöffentlichen Brief an Bundesgesundheitsministerin Warken zwecks Abschaffung des bundesweiten Klinikatlas, fast wortgleich mit gestrigen Pressemitteilung. Das Ziel: 1) Den Druck zur Abschaffung des Klinikatlas von Ex- undesforschungsminister Karl Lauterbach erhöhen 2) Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern mit ihrer umfassenden Projektstudie zum Krankenhaustransparenzgesetz und einem transparenten kostenfreien Klinikatlas "Kliniken in Gefahr" bei Warken als ernst zu nehmendes klinisches Fachgremium profilieren.
"Berlin – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat das Ende des Bundesklinikatlas angedeutet. „Meine Meinung zum Klinikatlas: Es ist schwierig, ein System aufrechtzuerhalten, dass eine Doppelstruktur darstellt mit einem System, dass es schon gibt und sogar noch besser angenommen wird“, sagte sie gestern auf dem Sommerfest der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin.
Da müsse man „dringend eine Lösung finden und Dinge zusammenführen, um keine unnötige Bürokratie und keine doppelten Strukturen zu haben. Da haben wir dieselbe Grundauffassung“.
Zuvor hatte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, deutlich gemacht, dass die DKG mit dem Deutschen Krankenhausverzeichnis ein deutlich bekannteres Portal bereithalte. ..."
Wir haben dazu nachfolgende Pressemitteilung herausgegeben:
- - -
Pressemitteilung
Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern begrüßt geplante Einstellung des bundesweiten Klinikatlas
Himmelkron, 09.07.2025
Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern begrüßt die Überlegung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, den Klinikatlas des Bundesgesundheitsministeriums einzustellen. 1 Damit sind nachträglich wesentliche Forderungen der Petition „Stoppen Sie in 2 Wochen im Bundesrat das Krankenhaustransparenzgesetz“ erfüllt, die wir vor der Zustimmung des Bundesrats zu Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Klinikatlas an alle MinisterpräsidentInnen der Bundesländer eingereicht hatten 2.
Wir erklären hierzu:
Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Klinikatlas …
• belastet die Krankenhäuser mit immenser Bürokratie,
• erhöht die Beitragszahlung der gesetzlich Krankenversicherten,
• und liefert den Patientinnen keine substanziellen für die Entscheidung eines Klinikaufenthalts relevanten Informationen.
Auch lehnen wir die im Klinikatlas des Bundesgesundheitsministeriums geplanten informatorischen Level 1 bis 3 ab. Sie disqualifizieren alle kleinen Krankenhäuser mit hoher Ergebnisqualität lediglich aufgrund des begrenzten Leistungsangebots.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unseren eigenen Klinikatlas „Kliniken in Gefahr“. Die dort enthaltenen Information …
• sind kostenlos und erhöhen nicht die Beiträge der Krankenversicherten,
• unbürokratisch und ohne Belastung der Krankenhäuser mit Verwaltungsaufgaben,
• übersichtlich, denn Krankenhäuser werden per Krankenhauskarte oder per Krankenhausliste bzw. Wohnort gefunden. 3
Aufgrund der umfassenden Kritik zum bundesweiten Klinikatlas des Bundesgesundheitsministeriums halten wir es für geboten, das zugrunde liegende Krankenhaustransparenzgesetz im Bundestag vollständig aufzuheben. 4
Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.