Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Dominic Herbst
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.12.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

23.09.2026, 05:00

Am 31.07.2026 hatten wir die Stadt um konkrete Auskunft zum Stand der Planungen für die Öffnung des Deichverteidigungsweges am Silbernkamp gebeten. Mit Schreiben vom 01.09.2026 teilte die Stadt mit, dass inzwischen Brutvogelkartierungen sowie Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen durchgeführt wurden. Weitere Geländeerfassungen seien derzeit nicht vorgesehen. Die Auswertung der Ergebnisse steht allerdings noch aus und wird im Laufe der nächsten Monate erwartet.
Da diese Untersuchungen eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungen bilden, haben wir die Stadt am 18.09.2026 um weitere konkrete Informationen gebeten:

1. Was haben die bisherigen Untersuchungen ergeben?
Liegen bereits erste Ergebnisse vor? Wurden schutzwürdige oder störungsempfindliche Arten festgestellt, bei denen eine Nutzung des Weges als Fuß- und Radweg zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte?
Falls sich keine erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken ergeben, stellt sich die Frage, welche anderen konkreten Gründe einer Öffnung noch entgegenstehen könnten – insbesondere, ob private Interessen oder Einwendungen von Anliegern eine Rolle spielen.

2. Welcher „Istzustand“ wird bewertet?
Die Stadt spricht in ihren Informationen von einem „Istzustand ohne menschlichen Einfluss“. Wir möchten wissen, wie dieser Referenzzustand konkret definiert wird. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob berücksichtigt wird, dass der Deich und der Deichverteidigungsweg inzwischen baulich vorhanden sind und die örtliche Situation dadurch gegenüber dem ursprünglichen Zustand verändert wurde.

3. Welche Maßnahmen könnten eine Öffnung ermöglichen?
Die Stadt weist darauf hin, dass auf Grundlage der Untersuchungen gegebenenfalls Maßnahmen geplant werden können. Deshalb fragen wir, ob beispielsweise Nutzungsauflagen, zeitliche Einschränkungen, Regelungen zur Wegbenutzung oder ein begleitendes Monitoring geprüft werden. Entscheidend ist für uns die Frage, ob eine öffentliche Nutzung grundsätzlich mit geeigneten Maßnahmen möglich sein könnte.

4. Ist eine befristete Öffnung während der weiteren Prüfung rechtlich ausgeschlossen?
Unsere Anregung einer befristeten und widerruflichen Öffnung mit Auflagen und gegebenenfalls Monitoring wurde bislang nicht aufgegriffen. Wir bitten deshalb um eine klare Aussage, ob eine solche Übergangslösung rechtlich tatsächlich ausgeschlossen ist – und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage.

5. Warum ist ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich?
Uns ist bewusst, dass die Nebenbestimmung A II 1.21 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.12.2021 derzeit die Absperrung des binnendeichs gelegenen Weges verlangt. Wir bitten jedoch um Erläuterung, warum für eine Änderung dieser Regelung zwingend ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich ist und welche Bedeutung dabei die Nebenbestimmung A II 1.4 hat, die eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Auflagen aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit vorsieht.

6. Welche Einwendungen gab es im ursprünglichen Verfahren?
Die Stadt verweist auf damalige Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Wir möchten wissen, ob sich diese Einwendungen tatsächlich gegen eine spätere öffentliche Nutzung des Weges richteten.
Aus unserer Sicht sollte dabei zwischen einer fehlenden Forderung nach Öffnung und einer bewussten Zustimmung zu einer dauerhaften Sperrung unterschieden werden.

7. Welche privaten Interessen spielen eine Rolle?
Wir bitten um Klarstellung, ob konkrete private Einwendungen oder Interessen von Anliegern vorliegen und welche Bedeutung diese im Verhältnis zu den öffentlichen Interessen an einer Fuß- und Radverbindung haben.

8. Wie geht es zeitlich weiter?
Wir bitten um eine möglichst konkrete Darstellung der noch ausstehenden Schritte – von der Auswertung der Untersuchungen über die Erstellung der Antragsunterlagen und die Abstimmung mit den Behörden bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, der öffentlichen Beteiligung und der abschließenden Entscheidung.

Transparenz bei den Untersuchungsergebnissen
Besonders wichtig ist uns, dass die Ergebnisse der inzwischen durchgeführten naturschutzfachlichen Untersuchungen nach ihrer Auswertung öffentlich vorgestellt werden, möglichst im zuständigen Fachausschuss.

Der Rat der Stadt hat bereits am 04.12.2025 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Öffnung des Deichverteidigungsweges beschlossen. Nach inzwischen mehr als zwei Jahren Sperrung sollte deshalb nachvollziehbar dargestellt werden, welche konkreten Hindernisse einer Öffnung tatsächlich noch entgegenstehen und welche Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung oder Verminderung geprüft werden.

Wir setzen uns weiterhin für eine sachliche, transparente und und nachvollziehbare Klärung ein – mit dem Ziel, dass der Deichverteidigungsweg wieder für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden kann.

Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp – Neustadt am Rübenberge“


17.09.2026, 15:17

Die Stadt antwortet am 01.09.2026 wie folgt auf unser Schreiben vom 31.07.2026.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Beantwortung lhrer Fragen vom 31.07.2026 weisen wir zunächst auf die FAQs zum Deich-
verteidigungsweg hin, die auf der Homepage der Stadt Neustadt veröffentiicht sind und einen
Überblick über die wesentlichen Fragen zum Verfahren geben:

"neustadt-a-rbge.de/leben-in-neustadt/sicherheit-ordnung/hochwasser-und-starkregen/hoch-
wasserschutz-planfeststellungsverfahren-zur-oeffnung-des-deichverteidigungsweges"

Ergänzend beantworten wir Ihre Fragen zum aktuellen Stand der Untersuchungen und zu den
bislang vorliegenden Ergebnissen wie folgt:

In den vergangenen Monaten wurden Brutvogelkartierungen durchgeführt und die Vorkommen
der Farn- und Blütenpflanzen erfasst. Weitere Untersuchungen vor Ort sind nach aktuellem
Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der Kartierungen sowie die zugehörigen Be-
richte erhäit die Stadt Neustadt im Verlauf der nächsten Monate.

Die Auswertung wird zeigen, ob durch die geplante Nutzung erhebliche Beeinträchtigungen stö-
rungsempfindlicher Tierarten zu erwarten sind. Sollte dies der Fall sein, müsste ein Konzept ent-
wickelt werden, mit dem diese Beeinträchtigungen möglichst weitgehend vermieden oder ver-
mindert werden. Nach Abschluss der Untersuchungen und Bewertungen sowie nach Erstellung
der erforderlichen Unterlagen kann ein erneutes Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Wie lange das weitere Verfahren bis zu einer Entscheidung über die Nutzung des Weges dauern
wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Die Dauer hängt unter anderem
davon ab, ob und in welchem Umfang im Verfahren Einwendungen erhoben und Stellungnahmen
abgegeben werden. Bis zu einem Planfeststellungsbeschluss, der die Öffnung des Weges zu-
lässt, bleibt der Weg geschlossen.

Die aufgestellte Beschilderung mit der Kennzeichnung „Privatgrundstück" wird in absehbarer
Zeit abgebaut und durch eine entsprechend angepasste Beschilderung ersetzt.

Weitere lnformationen finden Sie in den oben genannten FAQs sowie in der Beschlussvorlage,
die lhnen bereits mit E-Mail vom 23.03.2026 übersandt wurde und ebenfalls auf der genannten
lnternetseite veröffentlicht ist.

Mit freundlichen Grüßen
1m Auftrage
gez. Jörg Homeier


31.07.2026, 06:38

Hallo verehrte Unterstüzerinnen und Unterstützer,
 
die Bürgerinitiative „Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge“ hat heute Bürgermeister, Verwaltung und Ratsfraktionen um Auskunft zum aktuellen Sachstand des Deichverteidigungswegs Silbernkamp gebeten.
 
Insbesondere möchten wir erfahren:
 
1. Welche naturschutzfachlichen Untersuchungen noch ausstehen,
2. Welche konkreten Verfahrensschritte im Planänderungsverfahren noch ausstehen und bis wann die Stadt mit dessen Abschluss rechnet.
 
Darüber hinaus regen wir an, den aktuellen Sachstand im zuständigen Fachausschuss öffentlich zu behandeln.
 
Wir hoffen, dass die Stadt das Verfahren nun zügig voranbringt und im Interesse der Allgemeinheit zu einer ausgewogenen und nachvollziehbaren Lösung gelangt.
 
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.
 
Viele Grüße
 
Klaus Czimczik
Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
(Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)


31.07.2026, 06:25

Email vom 31.7.2026

An die
Stadt Neustadt a.Rbge.
 
 
Betreff: Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Deichverteidigungsweg Silbernkamp

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit der Sperrung des Deichverteidigungswegs im Bereich Silbernkamp im Jahr 2024 wird die zukünftige Nutzung des Weges öffentlich diskutiert. Mit der im April 2025 gestarteten Petition haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer Öffnung des Weges zum Ausdruck gebracht.

Mittlerweile besteht die Sperrung seit mehr als zwei Jahren, ohne dass eine abschließende Entscheidung über die Nutzung des Weges getroffen wurde. Nach den bisherigen Stellungnahmen der Stadt sollen zunächst naturschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen einer Nutzung zu bewerten.

Nach den öffentlichen Angaben der Stadt, über die unter anderem die Neustädter Zeitung am 25.04.2026 berichtet hat, sollen im Juli 2026 noch Brutvogelkartierungen durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir nach Abschluss dieser Untersuchungen den aktuellen Sachstand erfragen.
 
Wir bitten daher um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Schutzgüter und naturschutzfachlichen Belange werden derzeit untersucht?
2. Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und welche sind noch vorgesehen?
3. Welche Ergebnisse liegen bislang vor?
4. Bis wann ist mit einer abschließenden fachlichen Bewertung und einer Entscheidung über die Nutzung des Weges zu rechnen?
5. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine Öffnung erfolgen kann?
6. Welche konkreten Verfahrensschritte stehen im Planänderungsverfahren noch aus und bis wann rechnet die Stadt mit dessen Abschluss?
Darüber hinaus bitten wir um eine Erläuterung, welche Bedeutung die Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Regelungen unter A II 1.4 und A II 1.21, für die aktuelle Bewertung haben. Nach unserem Verständnis eröffnen diese Nebenbestimmungen ausdrücklich die Möglichkeit einer Nutzung beziehungsweise Öffnung des Weges.

Ferner bitten wir um Auskunft, in welchem Umfang bei den laufenden Prüfungen auf die bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sowie der Baumaßnahme erhobenen Umwelt- und Bestandsdaten zurückgegriffen wird. Da der Bau des Weges bereits einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellte, erscheint es sachgerecht, diese Erkenntnisse in die aktuelle Bewertung einzubeziehen.
 
Vor dem Hintergrund der bisherigen Stellungnahmen der Stadt stellt sich für uns außerdem folgende Frage:
Welche konkreten Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit die Stadt selbst eine befristete Öffnung während des laufenden Planänderungsverfahrens überhaupt für rechtlich und fachlich vertretbar halten würde?
 
In der Bürgerschaft wird zudem die Frage gestellt, weshalb der angrenzende, nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich ist, während der im Eigentum der Stadt befindliche Deichverteidigungsweg vollständig gesperrt bleibt.
 
Ebenso sorgt die Beschilderung des Weges als „Privatgrundstück“ trotz des städtischen Eigentums weiterhin für Irritationen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt oder ob sie lediglich dazu führt, dass der Weg unkontrolliert genutzt wird.

Für eine transparente Information der Öffentlichkeit würden wir es begrüßen, wenn der aktuelle Sachstand anschließend auch im zuständigen Fachausschuss öffentlich beraten wird.
 
Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme und bedanken uns bereits heute für die Beantwortung unserer Fragen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Czimczik
Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
(Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)
 


24.07.2026, 13:13

 
Ein Weg für alle – und doch verschlossen
Der befestigte Deichverteidigungsweg am Silbernkamp bleibt seit 2024 gesperrt. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich zumindest eine befristete Öffnung, solange die laufenden Prüfungen andauern.
 



24.04.2026, 08:53

Bürgerinitiative fordert Öffnung des Deichwegs – Sperrung seit über einem Jahr in der Kritik
Neustadt am Rübenberge, 13.04.2026

Die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“ for-
dert eine befristete Öffnung des gesperrten Deichwegs am Silbernkamp, solange die natur-
schutzfachlichen Prüfungen andauern.

Seit über einem Jahr ist der Weg in Neustadt am Rübenberge gesperrt, ohne dass bislang eine Ent-
scheidung über seine zukünftige Nutzung getroffen wurde. Die Stadt begründet die Sperrung mit
notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen, bei denen mögliche Störwirkungen durch
Menschen ausgeschlossen werden sollen. Erst auf dieser Grundlage könne über eine mögliche Öff-
nung entschieden werden.

Für zusätzliche Irritation sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Beschilderung des Weges als
„Privatgrundstück“, obwohl es sich um einen städtischen Weg handelt. Besonders widersprüchlich
erscheint auch, dass der angrenzende FFH-geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich
ist, während der weniger sensible Deichweg vollständig gesperrt bleibt. Dies wirft Fragen hinsicht-
lich der fachlichen Konsistenz und Zielrichtung der Schutzmaßnahmen auf.

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme fraglich, zudem ist zwei-
felhaft, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt oder ob
diese nicht vielmehr unkontrolliert erfolgt.

Eine zeitlich befristete Öffnung könnte demgegenüber dazu beitragen, die Nutzung gezielt zu len-
ken, belastbare Erkenntnisse unter realen Bedingungen zu gewinnen und gleichzeitig sensiblere Be-
reiche vor dem Deich zu entlasten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit bei der Abwägung auch private Belange einzelner
Anlieger eine Rolle spielen und wie diese gegenüber den Interessen der Allgemeinheit gewichtet
werden. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist eine transparente Darstellung dieser Entscheidungsgrund-
lagen von besonderer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Vollsperrung nicht als einzige mögliche Maßnahme.
Die Bürgerinitiative regt daher an, eine befristete und widerrufliche Öffnung zu prüfen. Eine kon-
trollierte Nutzung bietet die Chance, mögliche Auswirkungen unter realen Bedingungen fundiert zu
bewerten und zugleich eine angemessene Nutzung für die Bevölkerung zu ermöglichen.

Die Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“
( Kurzlink: openpetition.de/!qzwcl )
13.04.2026


24.04.2026, 07:00

EMail vom 22.04.2026
An den
Rat der Stadt Neustadt a. Rbge.
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einem Jahr haben wir die Petition „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“ gestartet. Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns die Frage, ob eine vollständige und über Jahre andauernde Vollsperrung eines städtischen, befestigten Weges verhältnismäßig ist.

Nach Angaben der Stadt sollen gemäß der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zunächst naturschutzfachliche Untersuchungen klären, ob eine Nutzung möglich ist. Eine konkrete Gefährdung wurde bislang jedoch nicht benannt. Der Weg ist somit nicht aufgrund eines nachgewiesenen Problems gesperrt, sondern vorsorglich, um zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein solches vorliegt.

Zugleich lässt die erteilte Baugenehmigung für den Deich ausdrücklich die Möglichkeit zu, das Nutzungsverbot des Deichverteidigungsweges im Sinne der Allgemeinheit wieder aufzuheben.

Vor diesem Hintergrund regt die Bürgerinitiative eine befristete Öffnung des Weges als pragmatische Zwischenlösung an, bis die Untersuchungen abgeschlossen und belastbare Ergebnisse vorliegen.

Wir bitten den Rat, unseren Vorschlag wohlwollend zu prüfen und eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen.
Einen ausführlichen Antrag haben wir diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative
"Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.", i.A. Klaus Czimczik

Anlage zur EMail:
Antrag:

Der Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge beschließt,
 
1. die derzeitige vollständige Sperrung des Deichverteidigungswegs am Silbernkamp im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu bewerten,
2. die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine zeitlich befristete und widerrufliche Öffnung unter klar definierten Auflagen ermöglicht werden kann,
3. ein Konzept für eine geregelte Nutzung sowie ein begleitendes Monitoring unter realen Bedingungen zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.
 
Begründung:

Die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“ setzt sich für eine sachliche und ausgewogene Lösung im Umgang mit dem derzeit gesperrten Deichverteidigungsweg am Silbernkamp ein.
 
Die Stadt begründet die Sperrung mit laufenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, bei denen mögliche Störwirkungen durch menschliche Nutzung ausgeschlossen werden sollen, bevor über eine Öffnung entschieden werden könne.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass gleichzeitig der angrenzende, nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich ist, während der Deichverteidigungsweg vollständig gesperrt bleibt. Fraglich ist zudem, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt, oder ob diese nicht vielmehr unkontrolliert stattfindet.
 
Dies legt nahe, die zugrunde liegenden naturschutzfachlichen Bewertungen im Zusammenhang zu betrachten, um die getroffenen Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar einzuordnen.
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine befristete Öffnung unter kontrollierten Bedingungen möglich ist. Eine solche Lösung könnte dazu beitragen, praktische Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen der Nutzung zu gewinnen und gleichzeitig eine gelenkte und rücksichtsvolle Nutzung zu ermöglichen.
 
Im Sinne einer transparenten Entscheidungsfindung wird angeregt, die verschiedenen betroffenen Interessen – insbesondere des Naturschutzes, der Anlieger sowie der Allgemeinheit – nachvollziehbar darzustellen und in die weitere Bewertung einzubeziehen.
 
Eine befristete und widerrufliche Öffnung stellt eine mögliche Ergänzung zum laufenden Verfahren dar, ohne dessen Ergebnisse vorwegzunehmen. Sie bietet die Chance, unter realen Bedingungen zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen und diese in die abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.
 
Finanzielle Auswirkungen:

Es ist mit geringen bis moderaten Kosten für Beschilderung, Kontrolle und Monitoring zu rechnen. Diese erscheinen im Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn sowie zur Förderung einer geregelten Nutzung angemessen.
 
Auswirkungen auf Umwelt und Nachhaltigkeit:

Durch eine kontrollierte und begleitete Nutzung können belastbare Erkenntnisse über tatsächliche Auswirkungen gewonnen werden. Dies schafft eine fundierte Grundlage für eine langfristig ausgewogene und nachhaltige Entscheidung.
 
Antragsteller:
Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
22.04.2026
 


26.03.2026, 12:12

Fachliche Begründung für erneute Naturschutzuntersuchungen am Deichverteidigungsweg,
Stellungnahme der Stadt Neustadt a.Rbge.vom 23.03.2026.
 
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, muss die Sperrung des Weges während des Zeitraums, in dem die Untersuchungen laufen, aufrechterhalten bleiben, damit Störwirkungen auf das Gebiet durch Menschen möglichst ausgeschlossen werden. Die naturschutzfachliche Einschätzung während des Genehmigungsverfahrens basierte auf einem geschlossenen Weg. Eine mögliche Freigabe muss daher umfangreich auf seine FFH-Verträglichkeit geprüft werden.
 
Zunächst einmal erscheint es sachgerecht sich an die derzeit geltenden Bestimmungen zu halten und
diese werden durch den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Demnach ist auch die Nebenbestimmung 1.21 einzuhalten, wonach der Weg nicht für die öffentliche Nutzung freigegeben werden darf.
 
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, haben sich Privatpersonen, Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange eventueil nur deshalb nicht im Planfeststellungsverfahren geäußert, weil sie aufgrund der vorgelegten Planungsunterlagen auf die Sperrung des Deichverteidigungsweges vertrauten. lnsofern muss den zuvor Genannten im Rahmen eines neuen öffentlichen Verfahrens erst die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern. Auf der Basis aller Unterlagen und eventueller Hinweise/ Einwendungen im Planfeststellungsverfahren wird dann die Planfeststellungsbehörde abwägen und im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses eine Entscheidung treffen. Dies ist nochmals in einem gemeinsamen Termin im März 2026 mit Fachplanern, NLWKN und Unterer Naturschutzbehörde bestätigt worden.
 
 
Fazit aus Sicht der Bürgerinitiative:
 
- Es gibt kein nachgewiesenes Problem – aber eine jahrelange Sperrung.
- Die Sperrung ist formal begründet, aber in der Wirkung unverhältnismäßig.


03.03.2026, 04:24

An die
Stadt Neustadt am Rübenberge

Neustadt a. Rbge, 02.03.2026

Betreff: Stellungnahme zur naturschutzfachlichen Untersuchung am Deichverteidigungsweg Silbernkamp

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 19.02.2026 zur geplanten naturschutzfachlichen Untersuchung im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsänderungsverfahren.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Untersuchung Voraussetzung für einen entsprechenden Änderungsbeschluss ist und der Klärung möglicher Störwirkungen einer allgemeinen Nutzung des Deichverteidigungsweges dient.

Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung stellt sich aus unserer Sicht jedoch eine politische Kernfrage:
Ist eine vollständige und jahrelange Sperrung eines städtischen, befestigten Weges verhältnismäßig, wenn weder eine akute Gefahrenlage noch eine konkret festgestellte erhebliche Beeinträchtigung von Umweltschutzgütern vorliegt?

Die bestehende Sperrung beruht auf der ursprünglichen Zweckbindung als Deichverteidigungsweg – nicht auf einem aktuell nachgewiesenen naturschutzrechtlichen Verbot. Die nun geforderte Untersuchung betrifft die Voraussetzungen einer künftigen Öffnung, nicht die Grundlage der bisherigen Sperre.

Da sich das Planänderungsverfahren einschließlich möglicher Einwendungen erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, erscheint es sachgerecht, die derzeitige vollständige Sperrung auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung vergleichbarer Wege erneut zu würdigen.

Vor diesem Hintergrund regen wir an zu prüfen, ob eine befristete und widerrufliche Übergangslösung möglich ist – etwa mit klaren Nutzungsauflagen oder begleitendem Monitoring – bis das formale Verfahren abgeschlossen ist.

Eine solche Lösung würde
– die Interessen der Öffentlichkeit berücksichtigen,
– ohne dem Ergebnis des Planänderungsverfahrens vorzugreifen,
– und zugleich mögliche Einwendungen von Anliegern einbeziehen.

Wir sind überzeugt, dass eine entsprechende Prüfung im Sinne einer ausgewogenen und verhältnismäßigen Lösung erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“
(Kurzlink: openpetition.de/!qzwcl)


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