Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Dominic Herbst
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.12.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

31.07.2026, 06:38

Hallo verehrte Unterstüzerinnen und Unterstützer,
 
die Bürgerinitiative „Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge“ hat heute Bürgermeister, Verwaltung und Ratsfraktionen um Auskunft zum aktuellen Sachstand des Deichverteidigungswegs Silbernkamp gebeten.
 
Insbesondere möchten wir erfahren:
 
1. Welche naturschutzfachlichen Untersuchungen noch ausstehen,
2. Welche konkreten Verfahrensschritte im Planänderungsverfahren noch ausstehen und bis wann die Stadt mit dessen Abschluss rechnet.
 
Darüber hinaus regen wir an, den aktuellen Sachstand im zuständigen Fachausschuss öffentlich zu behandeln.
 
Wir hoffen, dass die Stadt das Verfahren nun zügig voranbringt und im Interesse der Allgemeinheit zu einer ausgewogenen und nachvollziehbaren Lösung gelangt.
 
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.
 
Viele Grüße
 
Klaus Czimczik
Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
(Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)


31.07.2026, 06:25

Email vom 31.7.2026

An die
Stadt Neustadt a.Rbge.
 
 
Betreff: Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Deichverteidigungsweg Silbernkamp

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit der Sperrung des Deichverteidigungswegs im Bereich Silbernkamp im Jahr 2024 wird die zukünftige Nutzung des Weges öffentlich diskutiert. Mit der im April 2025 gestarteten Petition haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer Öffnung des Weges zum Ausdruck gebracht.

Mittlerweile besteht die Sperrung seit mehr als zwei Jahren, ohne dass eine abschließende Entscheidung über die Nutzung des Weges getroffen wurde. Nach den bisherigen Stellungnahmen der Stadt sollen zunächst naturschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen einer Nutzung zu bewerten.

Nach den öffentlichen Angaben der Stadt, über die unter anderem die Neustädter Zeitung am 25.04.2026 berichtet hat, sollen im Juli 2026 noch Brutvogelkartierungen durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir nach Abschluss dieser Untersuchungen den aktuellen Sachstand erfragen.
 
Wir bitten daher um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Schutzgüter und naturschutzfachlichen Belange werden derzeit untersucht?
2. Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und welche sind noch vorgesehen?
3. Welche Ergebnisse liegen bislang vor?
4. Bis wann ist mit einer abschließenden fachlichen Bewertung und einer Entscheidung über die Nutzung des Weges zu rechnen?
5. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine Öffnung erfolgen kann?
6. Welche konkreten Verfahrensschritte stehen im Planänderungsverfahren noch aus und bis wann rechnet die Stadt mit dessen Abschluss?
Darüber hinaus bitten wir um eine Erläuterung, welche Bedeutung die Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Regelungen unter A II 1.4 und A II 1.21, für die aktuelle Bewertung haben. Nach unserem Verständnis eröffnen diese Nebenbestimmungen ausdrücklich die Möglichkeit einer Nutzung beziehungsweise Öffnung des Weges.

Ferner bitten wir um Auskunft, in welchem Umfang bei den laufenden Prüfungen auf die bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sowie der Baumaßnahme erhobenen Umwelt- und Bestandsdaten zurückgegriffen wird. Da der Bau des Weges bereits einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellte, erscheint es sachgerecht, diese Erkenntnisse in die aktuelle Bewertung einzubeziehen.
 
Vor dem Hintergrund der bisherigen Stellungnahmen der Stadt stellt sich für uns außerdem folgende Frage:
Welche konkreten Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit die Stadt selbst eine befristete Öffnung während des laufenden Planänderungsverfahrens überhaupt für rechtlich und fachlich vertretbar halten würde?
 
In der Bürgerschaft wird zudem die Frage gestellt, weshalb der angrenzende, nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich ist, während der im Eigentum der Stadt befindliche Deichverteidigungsweg vollständig gesperrt bleibt.
 
Ebenso sorgt die Beschilderung des Weges als „Privatgrundstück“ trotz des städtischen Eigentums weiterhin für Irritationen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt oder ob sie lediglich dazu führt, dass der Weg unkontrolliert genutzt wird.

Für eine transparente Information der Öffentlichkeit würden wir es begrüßen, wenn der aktuelle Sachstand anschließend auch im zuständigen Fachausschuss öffentlich beraten wird.
 
Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme und bedanken uns bereits heute für die Beantwortung unserer Fragen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Czimczik
Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
(Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)
 


24.07.2026, 13:13

 
Ein Weg für alle – und doch verschlossen
Der befestigte Deichverteidigungsweg am Silbernkamp bleibt seit 2024 gesperrt. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich zumindest eine befristete Öffnung, solange die laufenden Prüfungen andauern.
 



24.04.2026, 08:53

Bürgerinitiative fordert Öffnung des Deichwegs – Sperrung seit über einem Jahr in der Kritik
Neustadt am Rübenberge, 13.04.2026

Die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“ for-
dert eine befristete Öffnung des gesperrten Deichwegs am Silbernkamp, solange die natur-
schutzfachlichen Prüfungen andauern.

Seit über einem Jahr ist der Weg in Neustadt am Rübenberge gesperrt, ohne dass bislang eine Ent-
scheidung über seine zukünftige Nutzung getroffen wurde. Die Stadt begründet die Sperrung mit
notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen, bei denen mögliche Störwirkungen durch
Menschen ausgeschlossen werden sollen. Erst auf dieser Grundlage könne über eine mögliche Öff-
nung entschieden werden.

Für zusätzliche Irritation sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Beschilderung des Weges als
„Privatgrundstück“, obwohl es sich um einen städtischen Weg handelt. Besonders widersprüchlich
erscheint auch, dass der angrenzende FFH-geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich
ist, während der weniger sensible Deichweg vollständig gesperrt bleibt. Dies wirft Fragen hinsicht-
lich der fachlichen Konsistenz und Zielrichtung der Schutzmaßnahmen auf.

Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme fraglich, zudem ist zwei-
felhaft, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt oder ob
diese nicht vielmehr unkontrolliert erfolgt.

Eine zeitlich befristete Öffnung könnte demgegenüber dazu beitragen, die Nutzung gezielt zu len-
ken, belastbare Erkenntnisse unter realen Bedingungen zu gewinnen und gleichzeitig sensiblere Be-
reiche vor dem Deich zu entlasten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit bei der Abwägung auch private Belange einzelner
Anlieger eine Rolle spielen und wie diese gegenüber den Interessen der Allgemeinheit gewichtet
werden. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist eine transparente Darstellung dieser Entscheidungsgrund-
lagen von besonderer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Vollsperrung nicht als einzige mögliche Maßnahme.
Die Bürgerinitiative regt daher an, eine befristete und widerrufliche Öffnung zu prüfen. Eine kon-
trollierte Nutzung bietet die Chance, mögliche Auswirkungen unter realen Bedingungen fundiert zu
bewerten und zugleich eine angemessene Nutzung für die Bevölkerung zu ermöglichen.

Die Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“
( Kurzlink: openpetition.de/!qzwcl )
13.04.2026


24.04.2026, 07:00

EMail vom 22.04.2026
An den
Rat der Stadt Neustadt a. Rbge.
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einem Jahr haben wir die Petition „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“ gestartet. Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns die Frage, ob eine vollständige und über Jahre andauernde Vollsperrung eines städtischen, befestigten Weges verhältnismäßig ist.

Nach Angaben der Stadt sollen gemäß der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zunächst naturschutzfachliche Untersuchungen klären, ob eine Nutzung möglich ist. Eine konkrete Gefährdung wurde bislang jedoch nicht benannt. Der Weg ist somit nicht aufgrund eines nachgewiesenen Problems gesperrt, sondern vorsorglich, um zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein solches vorliegt.

Zugleich lässt die erteilte Baugenehmigung für den Deich ausdrücklich die Möglichkeit zu, das Nutzungsverbot des Deichverteidigungsweges im Sinne der Allgemeinheit wieder aufzuheben.

Vor diesem Hintergrund regt die Bürgerinitiative eine befristete Öffnung des Weges als pragmatische Zwischenlösung an, bis die Untersuchungen abgeschlossen und belastbare Ergebnisse vorliegen.

Wir bitten den Rat, unseren Vorschlag wohlwollend zu prüfen und eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen.
Einen ausführlichen Antrag haben wir diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative
"Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.", i.A. Klaus Czimczik

Anlage zur EMail:
Antrag:

Der Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge beschließt,
 
1. die derzeitige vollständige Sperrung des Deichverteidigungswegs am Silbernkamp im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu bewerten,
2. die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine zeitlich befristete und widerrufliche Öffnung unter klar definierten Auflagen ermöglicht werden kann,
3. ein Konzept für eine geregelte Nutzung sowie ein begleitendes Monitoring unter realen Bedingungen zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.
 
Begründung:

Die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“ setzt sich für eine sachliche und ausgewogene Lösung im Umgang mit dem derzeit gesperrten Deichverteidigungsweg am Silbernkamp ein.
 
Die Stadt begründet die Sperrung mit laufenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, bei denen mögliche Störwirkungen durch menschliche Nutzung ausgeschlossen werden sollen, bevor über eine Öffnung entschieden werden könne.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass gleichzeitig der angrenzende, nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich ist, während der Deichverteidigungsweg vollständig gesperrt bleibt. Fraglich ist zudem, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt, oder ob diese nicht vielmehr unkontrolliert stattfindet.
 
Dies legt nahe, die zugrunde liegenden naturschutzfachlichen Bewertungen im Zusammenhang zu betrachten, um die getroffenen Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar einzuordnen.
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine befristete Öffnung unter kontrollierten Bedingungen möglich ist. Eine solche Lösung könnte dazu beitragen, praktische Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen der Nutzung zu gewinnen und gleichzeitig eine gelenkte und rücksichtsvolle Nutzung zu ermöglichen.
 
Im Sinne einer transparenten Entscheidungsfindung wird angeregt, die verschiedenen betroffenen Interessen – insbesondere des Naturschutzes, der Anlieger sowie der Allgemeinheit – nachvollziehbar darzustellen und in die weitere Bewertung einzubeziehen.
 
Eine befristete und widerrufliche Öffnung stellt eine mögliche Ergänzung zum laufenden Verfahren dar, ohne dessen Ergebnisse vorwegzunehmen. Sie bietet die Chance, unter realen Bedingungen zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen und diese in die abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.
 
Finanzielle Auswirkungen:

Es ist mit geringen bis moderaten Kosten für Beschilderung, Kontrolle und Monitoring zu rechnen. Diese erscheinen im Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn sowie zur Förderung einer geregelten Nutzung angemessen.
 
Auswirkungen auf Umwelt und Nachhaltigkeit:

Durch eine kontrollierte und begleitete Nutzung können belastbare Erkenntnisse über tatsächliche Auswirkungen gewonnen werden. Dies schafft eine fundierte Grundlage für eine langfristig ausgewogene und nachhaltige Entscheidung.
 
Antragsteller:
Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
22.04.2026
 


26.03.2026, 12:12

Fachliche Begründung für erneute Naturschutzuntersuchungen am Deichverteidigungsweg,
Stellungnahme der Stadt Neustadt a.Rbge.vom 23.03.2026.
 
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, muss die Sperrung des Weges während des Zeitraums, in dem die Untersuchungen laufen, aufrechterhalten bleiben, damit Störwirkungen auf das Gebiet durch Menschen möglichst ausgeschlossen werden. Die naturschutzfachliche Einschätzung während des Genehmigungsverfahrens basierte auf einem geschlossenen Weg. Eine mögliche Freigabe muss daher umfangreich auf seine FFH-Verträglichkeit geprüft werden.
 
Zunächst einmal erscheint es sachgerecht sich an die derzeit geltenden Bestimmungen zu halten und
diese werden durch den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Demnach ist auch die Nebenbestimmung 1.21 einzuhalten, wonach der Weg nicht für die öffentliche Nutzung freigegeben werden darf.
 
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, haben sich Privatpersonen, Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange eventueil nur deshalb nicht im Planfeststellungsverfahren geäußert, weil sie aufgrund der vorgelegten Planungsunterlagen auf die Sperrung des Deichverteidigungsweges vertrauten. lnsofern muss den zuvor Genannten im Rahmen eines neuen öffentlichen Verfahrens erst die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern. Auf der Basis aller Unterlagen und eventueller Hinweise/ Einwendungen im Planfeststellungsverfahren wird dann die Planfeststellungsbehörde abwägen und im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses eine Entscheidung treffen. Dies ist nochmals in einem gemeinsamen Termin im März 2026 mit Fachplanern, NLWKN und Unterer Naturschutzbehörde bestätigt worden.
 
 
Fazit aus Sicht der Bürgerinitiative:
 
- Es gibt kein nachgewiesenes Problem – aber eine jahrelange Sperrung.
- Die Sperrung ist formal begründet, aber in der Wirkung unverhältnismäßig.


03.03.2026, 04:24

An die
Stadt Neustadt am Rübenberge

Neustadt a. Rbge, 02.03.2026

Betreff: Stellungnahme zur naturschutzfachlichen Untersuchung am Deichverteidigungsweg Silbernkamp

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme vom 19.02.2026 zur geplanten naturschutzfachlichen Untersuchung im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsänderungsverfahren.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Untersuchung Voraussetzung für einen entsprechenden Änderungsbeschluss ist und der Klärung möglicher Störwirkungen einer allgemeinen Nutzung des Deichverteidigungsweges dient.

Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung stellt sich aus unserer Sicht jedoch eine politische Kernfrage:
Ist eine vollständige und jahrelange Sperrung eines städtischen, befestigten Weges verhältnismäßig, wenn weder eine akute Gefahrenlage noch eine konkret festgestellte erhebliche Beeinträchtigung von Umweltschutzgütern vorliegt?

Die bestehende Sperrung beruht auf der ursprünglichen Zweckbindung als Deichverteidigungsweg – nicht auf einem aktuell nachgewiesenen naturschutzrechtlichen Verbot. Die nun geforderte Untersuchung betrifft die Voraussetzungen einer künftigen Öffnung, nicht die Grundlage der bisherigen Sperre.

Da sich das Planänderungsverfahren einschließlich möglicher Einwendungen erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, erscheint es sachgerecht, die derzeitige vollständige Sperrung auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung vergleichbarer Wege erneut zu würdigen.

Vor diesem Hintergrund regen wir an zu prüfen, ob eine befristete und widerrufliche Übergangslösung möglich ist – etwa mit klaren Nutzungsauflagen oder begleitendem Monitoring – bis das formale Verfahren abgeschlossen ist.

Eine solche Lösung würde
– die Interessen der Öffentlichkeit berücksichtigen,
– ohne dem Ergebnis des Planänderungsverfahrens vorzugreifen,
– und zugleich mögliche Einwendungen von Anliegern einbeziehen.

Wir sind überzeugt, dass eine entsprechende Prüfung im Sinne einer ausgewogenen und verhältnismäßigen Lösung erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“
(Kurzlink: openpetition.de/!qzwcl)


28.02.2026, 10:45

Stellungnahme der Stadt

Die Stadt Neustadt teilt mit, dass die geplante naturschutzfachliche Untersuchung nicht die Wertigkeit des Deiches selbst betreffe. Vielmehr solle geprüft werden, ob sich binnendeichs störungsempfindliche Umweltschutzgüter befinden, die durch eine allgemeine Nutzung des Deichverteidigungsweges beeinträchtigt werden könnten.
Ohne eine solche Untersuchung werde es keinen Planfeststellungsänderungsbeschluss geben. Der genaue Untersuchungsumfang werde noch mit der Planfeststellungsbehörde abgestimmt. Die veranschlagten Kosten von rund 60.000 Euro seien eine qualifizierte Schätzung.
Nach Darstellung der Stadt handelt es sich hierbei nicht um eine freiwillige Entscheidung, sondern um eine rechtlich gebotene Forderung der Planfeststellungsbehörde, die seit März 2025 schriftlich vorliege und im Oktober 2025 nochmals bestätigt worden sei.

Einordnung der Bürgerinitiative

Aus unserer Sicht wird damit deutlich:
Es geht bei der Untersuchung nicht um den Deich selbst – und die bestehende Absperrung wurde auch nicht aus akuten naturschutzrechtlichen Gründen verfügt.
Die Vollsperrung besteht bereits seit Fertigstellung des Deiches. Sie erfolgte ohne nachvollziehbare fachliche Begründung und unabhängig von der jetzt geforderten Untersuchung.
Das bedeutet:
Die derzeitige Absperrung ist keine zwingende Folge neuer naturschutzrechtlicher Erkenntnisse, sondern eine eigenständige Entscheidung.
Zudem bleibt festzuhalten:
Der Planfeststellungsbeschluss lässt eine Nutzung grundsätzlich zu.
Vergleichbare Wege im Landschaftsschutzgebiet sind geöffnet.
Eine konkrete erhebliche Beeinträchtigung wurde bislang nicht nachgewiesen.
Wir halten es daher für fraglich, warum die Öffnung des Weges nicht zumindest vorläufig ermöglicht wird – etwa mit begleitender Beobachtung oder gegebenenfalls zeitlichen Einschränkungen.

Unser Ziel bleibt unverändert:
Eine sachgerechte, verhältnismäßige Lösung, die Hochwasserschutz, Naturschutz und Bürgerinteressen in Einklang bringt – ohne unnötige Verzögerungen und ohne vermeidbare Kosten.


13.02.2026, 08:48

An die
Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge,

Betreff: Fachliche Begründung für erneute Naturschutzuntersuchungen am Deichverteidigungsweg

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf das geplante neue Planfeststellungsverfahren für den Deichverteidigungsweg und die damit verbundene Beauftragung neuer Naturschutzuntersuchungen bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Abgrenzung zum Bestandsschutz: Im Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2021 wurde unter Punkt B III 5.9.3 festgestellt, dass der Deich als bauliche Anlage keinen naturschutzfachlichen Wert besitzt. Welche konkreten neuen ökologischen Erkenntnisse (z. B. Nachweise geschützter Arten, Veränderung der Habitatsituation) liegen der Stadt seit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.08.2019 vor, die eine erneute, kostspielige Untersuchung rechtfertigen?

2. Verhältnismäßigkeit: Die Kosten für die neuen Gutachten werden auf ca. 60.000 € geschätzt. Inwiefern ist diese Ausgabe mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar, wenn die grundsätzliche Eignung des Weges zur öffentlichen Nutzung bereits in den Nebenbestimmungen des bestehenden Beschlusses (A II 1.4 und A II 1.21) ausdrücklich vorgesehen ist?

3. Prüfumfang: Beziehen sich die neuen Untersuchungen auf den baulichen Körper des Deichs (der bereits als wertlos eingestuft wurde) oder auf die durch die Nutzung entstehenden Immissionen? Falls letzteres zutrifft: Warum werden hierfür naturschutzrechtliche Gutachten statt ordnungsrechtlicher Maßnahmen (z. B. Konzepte zur Müllvermeidung oder Lärmschutzsatzungen) herangezogen?

4. Rechtliche Notwendigkeit: Liegt der Stadt eine schriftliche Aufforderung der Genehmigungsbehörde vor, die ein neues Vollverfahren samt Gutachten zwingend vorschreibt, oder handelt es sich hierbei um eine freiwillige Entscheidung der Stadt Neustadt zur Absicherung gegen Anliegerbeschwerden?

Begründung:
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass Steuergelder zielgerichtet eingesetzt werden. Wenn bereits im Erstverfahren festgestellt wurde, dass der Deich aus dem FFH-Gebiet herausgenommen werden kann, ist die Einleitung eines neuen, langwierigen Verfahrens ohne Benennung neuer Tatsachen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Die Befürchtungen von Anliegern bezüglich Lärm und Verschmutzung sind ordnungspolitische Fragen und dürfen nicht unter dem Deckmantel des Naturschutzes zu einer faktischen Privatisierung öffentlicher Wege führen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt a. Rbge.


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