Petition richtet sich an:
Landrat Bernd Lütjen
In einer aktuellen Sammelverordnung über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich "Hammeniederung" und "Teufelsmoor" plant der Landkreis Osterholz ein umfangreiches Befahrensverbot fürden Wassersport auf der Hamme durchzusetzen. Der LMB (Landesverband Motorbootsport Bremen e.V.) wurde daraufhin von den örtlichen Vereinen angesprochen und unterstützt mit Kontakten und übergeordneter Koordination. Die vom Landkreis Osterholz vorgeschlagenen Regelungen entbehren jeglicher Sinnhaftigkeit und teils auch rechtlicher Grundlagen.
Zusammenfassend ist festzustellen, das der LK Osterholz ein generelles Fahrverbot für Sportboote auf der Hamme ab dem Restaurant „Tietjens Hütte“ plant.
Hierzu gibt es im Entwurf der Sammelverordnung einerseits einschneidende Verbote, andererseits jedoch auch – teils unverständliche – Ausnahmeregelungen. So werden bereits im Entwurf Ausnahmen für die gewerblich betriebenen Torfkähne sowie für den weiteren Betrieb des gewerblichen Ausflugsschiff „Alma“ festgelegt.
Weiterhin heißt es „für Motorboote im Eigentum von an der Hamme ansässigen Vereinen oder deren Mitgliedern sowie für Motorboote mit einem ständigen Liegeplatz an rechtmäßig errichteten Anlegern an genehmigten an der Hamme gelegenen Campingplätzen (Anliegerregelung); hierbei sind für folgende Flussabschnitte im folgenden Umfang Ausnahmen zu erteilen … dem Segelclub Hamme für maximal 120 Boote, dem Wassersportverein Ritterhude für maximal 60 Boote, dem Eisenbahner Sportverein für maximal 40 Boote, dem Verein Ritterhuder Ulen für maximal 45 Boote, der Wassersportgemeinschaft Worpswede für maximal 30 Boote und für Boote an den Campingplätzen im Umfang der dortigen Liegeplätze;“ Zum weiteren wurde eine „Seniorenregelung“ im Entwurf definiert. Hier heißt es, dass Mitgliedern der genannten Vereine mit dortigem, ständigem Bootsliegeplatz, die vor 1950 geboren sind und seit mindestens 2 Jahrzehnten Bootssport auf der Hamme betreiben (Seniorenregelung), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Weitere Verbote gelten grundlegend für den Nachtbetrieb sowie für Boote über 10 Meter, ausgenommen hiervon sind jedoch wiederum die gewerblich betriebenen Torfkähne sowie das dort ansässige gewerbliche Ausflugschiff „Alma“.
Hier finden Sie die aktuelle "Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzge biete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ im Landkreis Osterholz ", Entwurf Stand 04.02.2016
http://www.l-m-b.de/media/news/Sammelverordnung-LK-OHZ.pdf
Für den Wassersport relevante Regelungen finden Sie ab Seite 30 (§ 9 Zusätzliche Regelungen zum Bootsverkehr )
Begründung
Die Beteiligten an der Koordinierten Protestaktion sind der Ansicht, das die geplanten Regelungen für den allgemeinen Wassersport aber insbesondere für die örtlichen Vereine nicht tragbar sind. Eine Weiterentwicklung der örtlichen Wassersportvereine sowie eine weitere touristische Nutzung der Hamme ist dadurch nicht mehr möglich. Des weiteren sind die Argumentationen aufgrund des Umweltschutzes nicht hinnehmbar, da es gerade hier seit Jahren einen Einklang zwischen Wassersport und Natur gibt. Eine „Verschlechterung“ der Naturschutzbedingungen ist jedenfalls nicht festzustellen.
Folgendes Protestschreiben wurde gemeinschaftlich an den Landkreis Osterholz, Landrat Bernd Lütjen sowie an Fraktionsvorsitzenden des Kreistages im Landkreis Osterholz versendet:
http://www.l-m-b.de/media/news/Stellungnahme--Hamme---Mai-2016.pdf
Beteiligte Vereine und Verbände an dem Protestbrief: Landesverband Motorbootsport Niedersachsen e.V. (federführend), Wassersportverein Ritterhude e.V, Verein für Wassersport „Ritterhuder Ulen“ e.V, Segel-Club-Hamme e.V, Deutscher Motoryachtverband e.V sowie der Landesverband Motorbootsport Bremen e.V.
Weiterhin unterstützen wir die Forderungen der "Schutzgemeinschaft Teufelsmoor Hammeniederung" (http://www.sgth.de)
Ja zum neuen Schutzgebiet „Natura 2000“ Nein zu den Schutzgebieten über Natura 2000 hinaus
Wir wollen weiter die Verantwortung für den Schutz und Erhalt unsere Landschaft übernehmen Nein zur externen Landschaftspflege
Ja zur bisherigen Nutzung der Gewässer für Wassersport / Tourismus Nein zur ausschließlich kommerziellen Nutzung der Hamme
Ja zur sinnvollen Erweiterung des vorhandenen Wegenetzes für Naturfreunde und Erholungssuchende Nein zur Überregulierung durch Auflagen/Verbote des Landkreises, die den Menschen ausschließen
Ja zu einer Förderauflage für diese strukturschwachen Gebiete Nein zur Teilenteignung
Ja zum Vertragsnaturschutz Ja zur Fürsorgepflicht gegenüber Natur, Landschaft und Menschen
Die Zeit drängt! Am 15. Juni 2016 will der LK Osterholz im Kreistag die Sammelverordnung beschließen. Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen mit Ihrer digtalen Unterschrift!