Die Sitzung des Planungsausschusses hat eindrucksvoll gezeigt, welche Folgen und Auswirkungen die Abschaffung des regionalen Grünzugs hätte. Das Dezernat für Regionalentwicklung hat eine klare Einordnung zu den Folgen gegeben, während Frau Dannenberg von TecArena, einer 100%igen Tochter von Bayer 04 Leverkusen, das Projekt aus Vereinssicht vorgestellt hat. Die Debatte im Plenum war intensiv, und AUFGRUND DER ERHEBLICHEN BEDENKEN WURDE DIE BESCHLUSSFASSUNG VERTAGT – ein klares Zeichen für die weitreichenden Konsequenzen dieser Entscheidung. Zudem wurde angeregt, Teillösungen oder ein Zwei-Standorte-Konzept zu prüfen, um das Projekt verträglicher zu gestalten und weitere Interessen zu berücksichtigen.
Doch während der Planungsausschuss die Tragweite des Vorhabens anerkennt und die Beschlussfassung aufschiebt, hält Monheim weiter unbeirrt an der Entscheidung am 20.03.2025 fest. Nutzen Sie die öffentliche Fragerunde, um Bedenken zu äußern und Transparenz einzufordern.
Ohne Rücksicht auf die laufende Abwägung setzt die Stadt auf einen Alleingang und macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Warum dieser extreme Zeitdruck? Die Stadt argumentiert mit der Dringlichkeit des Autobahnausbaus, gleichzeitig rechtfertigt die Monheimer Regierungspartei das Vorhaben mit einer gesamtstaatlichen Verantwortung:
"Im Übrigen gilt, dass der Fußballclub das Projekt nicht aus wirtschaftlichen Gründen verfolgt, sondern weil der Autobahnbrückenbau in Leverkusen das erforderlich macht. Die PETO-Fraktion vertritt die Ansicht, dass es eine gesamtstaatliche Verantwortung ist, einem Betrieb, der durch Bedarf nach Mobilität und flüssigem Verkehr in Nöten geraten ist, dabei zu helfen, Ausweichflächen für seine Aktivitäten zu finden." (www.peto.de/themen/themen.php?rubrik=sport&text=1730720719)
Dabei zeigt sich ein klarer Widerspruch in den Planungsdokumenten: Noch in der Vorlage X/1305 der Stadt Monheim vom Oktober 2024 hieß es, der Laacher Hof sei der einzig mögliche Standort:
"Durch eine Machbarkeitsstudie wurde als einzig möglicher und geeigneter Standort für ein Sportleistungszentrum eine Fläche im Stadtgebiet der Stadt Monheim am Rhein identifiziert. Nördlich des Schlosses Laach im Bereich zwischen Schleiderweg und Bundesautobahn A59 ist eine ausreichend große Fläche vorhanden, welche sich im Eigentum des Konzerns befindet."
Bereits im März 2025 jedoch benennt die Vorlage X/1540 der Stadt Monheim die Alfred-Nobel-Straße als Alternative:
"Eine weiträumige Standortanalyse zeigte auf, dass sich dabei unter Berücksichtigung der Vorhabenanforderungen als auch der landes- und regionalplanerischen Vorgaben das in Rede stehende Plangebiet in Monheim am Rhein als geeigneter Standort identifizieren lässt."
Dieser Kurswechsel wirft Fragen zur Alternativenprüfung auf und verstärkt Zweifel an der Alternativlosigkeit des Standorts – zumal im Planungsausschuss vom 13.03.2025 erhebliche Bedenken zur regionalplanerischen Verträglichkeit geäußert wurden.
Die Aussagen aus der Sitzung zeigen zudem, dass der tatsächliche Bedarf deutlich geringer ist als öffentlich dargestellt und dass die Planung weit über den bloßen Ersatz der verlorenen Trainingsflächen hinausgeht.
"(...) Was die Flächen für die Fußballfelder angeht, Bayer 04 Leverkusen verliert an der BayArena 3 komplette Trainingsflächen, hat zusätzlich eine Fläche dort gepachtet im direkten Umfeld und zwei weitere Flächen gepachtet in Köln-Flittard und Leverkusen-Schlebusch. Natürlich ist es unser Ziel, diese Flächen zusammenzufassen und medizinische Bereiche zusammenzuführen. [...] Natürlich gründen wir eine solche Investitionsentscheidung auch auf zukunftsausgerichtete Planungen und möchten auch gerne die Mannschaften erweitern und auch den Frauenfußball hier deutlich weiter ausbauen."
– Frau Dannenberg, TecArena, im Planungsausschuss am 13.03.2025
Dieses Zitat zeigt, dass der Autobahnausbau als Anlass für ein weit größeres Prestigeprojekt mit 22 Hektar Fläche dient. Unser Eindruck ist: Der tatsächliche Bedarf ist geringer – dennoch wird Zeitdruck erzeugt, um eine schnelle Entscheidung zu erzwingen und das Projekt unumkehrbar zu machen.
Jetzt aktiv werden!
Die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Stadtplanung und Verkehr in Monheim am 20.03.2025 ist öffentlich. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Wer sich informieren und kritisch hinterfragen möchte, sollte diese Chance nutzen.
Wir fordern eine verantwortungsvolle, transparente und abgewogene Entscheidung – und keine voreilige Umsetzung auf Kosten eines wertvollen Grünzugs. Jetzt ist der Zeitpunkt, Stellung zu beziehen!
Am 13. März 2025 präsentierte das Dezernat für Regionalentwicklung der Bezirksregierung Düsseldorf eine Einordnung zur geplanten Umwidmung des Grünzugs im Monheimer Süden. Die Präsentation beleuchtete insbesondere die Auswirkungen auf Umwelt, Stadtklima und Biotopvernetzung. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte – die vollständige Präsentation ist als Anhang beigefügt.
// Die Funktion und Bedeutung des regionalen Grünzugs //
Regionale Grünzüge sind Vorranggebiete, in denen keine andere Nutzung die vorrangige Schutzfunktion beeinträchtigen darf. Laut den Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) sind sie "vor einer siedlungsräumlichen Inanspruchnahme zu schützen" (S. 13 und S. 14). Ihre Bedeutung ergibt sich aus vier zentralen Funktionen: Siedlungsgliederung, Naherholung, Biotopvernetzung und klimaökologischer Ausgleich. Das geplante Vorhaben würde diese essenziellen Funktionen erheblich einschränken oder ganz aufheben.
- Biotopvernetzung: Die Fläche stellt ein wesentliches Verbindungsglied zwischen der Rheinaue und dem Naturschutzgebiet Monbagsee dar. Die Funktion als Fluchtkorridor für landgebundene Tiere bei Hochwasser wird durch eine Verkleinerung des Grünzugs erheblich eingeschränkt. Ein Richtwert für diese Fluchtkorridore liegt bei 500 m (S. 17). Der Fluchtkorridor ist auch deshalb anzunehmen, weil es bei Hochwasser im Norden und Süden aufgrund der bestehenden Bebauung keine Fluchtmöglichkeiten gibt (S. 26).
- Klimaökologischen Ausgleich: Die Fläche trägt maßgeblich zur Regulierung des Stadtklimas bei und hilft, bioklimatische Belastungen abzumildern (S. 20). Besonders kritisch ist, dass der "nördliche ASB ein Klimawandel-Vorsorgebereich (thermisch belastetes Siedlungsgebiet mit negativer Prognose durch den Klimawandel bzw. den Temperaturanstieg)" gem. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist (S. 20).
- Siedlungsgliederung: Die Errichtung baulicher Anlagen in Bereichen, die besonders der Siedlungsgliederung dienen (Engstellen im Freiraum mit einer Breite unter 1.000 m) stellt eine Beeinträchtigung der Aufgaben und Funktionen der Regionalen Grünzüge dar. Derzeit besteht eine Engstelle von 70 m Breite auf einer Länge von 250 m. Bei Umsetzung des Bayer 04 Leistungszentrums würde sich dies auf ca. 1,5 km verlängern. (S. 15)
- Naherholung: Der nach Umsetzung des Vorhabens verbleibende im Durchschnitt 80 m breite Schutzstreifen könnte als wohnungsnaher Bewegungsraum genutzt werden. Jedoch ginge die regionale Bedeutung als wichtiger Erholungsraum verloren (S. 16).
Die Beikarte zum Regionalplan weist diesen Grünzug dem zentral rheinnahen Grünzug zu – einem Bereich, in dem alle vier Funktionen wertgebend sind. Laut Dezernat macht dies den Abschnitt besonders schützenswert und unvereinbar mit einer 20 Hektar großen, intensiven sportlichen Nutzung.
// Hohe Einschränkungen durch das Vorhaben erwartet //
Sollte die Umwidmung erfolgen, würde dies laut der Bezirksregierung eine starke Beeinträchtigung des Grünzugs nach sich ziehen.
Der bestehende regionale Grünzug wird auf einer Länge von 1,5 km auf bis zu 80 m verkleinert, sodass die regionalplanerische Definition eines regionalen Grünzuges nicht mehr gegeben ist (S. 15).
Die wertgebenden Funktionen des Grünzugs würden voraussichtlich nicht ausgeglichen werden können. In solchen Fällen schreibt der Landesentwicklungsplan vor, eine Kompensation durch Rücknahme anderer Siedlungsflächen oder eine Erweiterung des Grünzugs an anderer Stelle – dies scheint hier jedoch nicht möglich (S. 21).
Die verbleibenden Grünzüge können den Ausgleich sehr wahrscheinlich nicht übernehmen, da im Monheimer Norden (Garather Weg) der Grünzug bereits nur 300 m breit ist und durch eine Kleingartenanlage zumindest in seiner Durchlässigkeit eingeschränkt wird. Gleichzeitig wird im mittleren Grünzug (Am Kielsgraben) derzeit durch die Stadt Monheim massiv in Sportanlagen investiert, was die ökologische Funktion weiter reduziert (S. 21–25).
// Fazit und Bedeutung für die Entscheidung //
Das Dezernat für Regionalentwicklung hat deutlich gemacht, dass eine Umwidmung des regionalen Grünzugs mit erheblichen funktionalen Verlusten verbunden wäre, die nach den aktuellen Planungsrichtlinien kaum ausgeglichen werden können.
Diese Einordnung zeigt eindrucksvoll, dass eine Änderung des Regionalplans nicht leichtfertig getroffen werden darf – der regionale Grünzug erfüllt eine so entscheidende Funktion für Umwelt, Stadtklima und Natur, dass er in der Abwägung kaum zu überwinden sein darf. Daher ist es unerlässlich, sich weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt dieser wertvollen Fläche einzusetzen.
Am 11. März 2025 haben wir unseren umfassenden und eindringlichen Brief an die Mitglieder des Planungsausschusses und des Regionalrats verschickt, um frühzeitig unsere Bedenken angemessen zu würdigen. In diesem Schreiben haben wir deutlich gemacht, dass wir entschlossen gegen die geplante Umwidmung der wertvollen Grünverbindung für ein Leistungszentrum des Bayer04 Leverkusen an der Alfred-Nobel-Straße kämpfen.
Wir sind überaus dankbar für die breite Unterstützung des Briefes durch die kommunalen/Monheimer Vertretungen der Parteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP sowie durch die Organisationen Kreisgruppe Mettmann und NABU Monheim. Ihre Unterstützung zeigt, dass unsere Sorgen und Bedenken von vielen Menschen geteilt werden.
Unsere wesentlichen Einwände des Briefs gegen die geplante Umwidmung sind:
• Verstöße gegen grundlegende planerische und ökologische Prinzipien,
• massive zusätzliche Verkehrsbelastungen,
• erhebliche Beeinträchtigungen durch Licht- und Lärmemissionen,
• erhöhte Sicherheitsrisiken durch unmittelbare Nähe zur CO-Pipeline und Hochspannungsleitungen sowie
• der unwiederbringliche Verlust eines sehr wertvollen regionalen Grünzugs.
Bereits am 13. März 2025 wird der Planungsausschuss vorberatend über das Projekt sprechen, und am 20. März 2025 wird über die Beschlussfassung der Einleitung eines Änderungsverfahrens entschieden.
Diese Abstimmung ist keinesfalls nur ein formaler Schritt – sie könnte entscheidend sein, da sie bereits jetzt das Signal aussendet, der Standort sei beschlossen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir jetzt nicht nachlassen und weiterhin gemeinsam für den Erhalt der „Grünen Acht“ Monheims zu kämpfen. Besonders wichtig ist dies, da die unterstützenden Parteien aktuell nicht über eine Mehrheit im Stadtrat verfügen.
Wir zählen auf Ihre fortgesetzte Unterstützung und Ihr Engagement – gemeinsam können wir die Zukunft unserer Stadt positiv gestalten!
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