Region: Brühl

Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Marc Prokop
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

2.689 Unterschriften

100 %
2.551 von 740 für Quorum in Brühl Brühl

2.689 Unterschriften

100 %
2.551 von 740 für Quorum in Brühl Brühl
  1. Gestartet Juni 2026
  2. Sammlung noch > 6 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
Persönliche Daten
 

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Neuigkeiten

02.09.2026, 00:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Stadtrat eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/gegen-grundsteuererhoehung-in-bruehl-fuer-bezahlbares-wohnen-und-ausgewogene-haushaltskonsolidierung

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.

Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.


27.08.2026, 16:12

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,

wie beim letzten Mal angekündigt, haben wir inzwischen mehrere Gespräche zur Grundsteuer-Erhöhung geführt:

Aufgrund unserer juristischen Erstberatung in Köln müssen wir leider sagen, dass es eher unwahrscheinlich ist, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln die rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes abwenden zu können. Dazu kommt, dass hier eine gerichtliche Entscheidung nicht vor 2028 oder 2029 zu erwarten ist.
Nichtsdestotrotz kann man nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich – eine Bündelung sei nicht möglich – sehr unkompliziert bei der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts seine Klage aufnehmen lassen. Aufgrund des niedrigen Streitwertes (individueller Erhöhungsbetrag der Grundsteuer) entstehen hierfür z.B. bis 500 € Streitwert Gerichtskosten in Höhe von 120 €. Dabei ist unbedingt die Ein-Monats-Klagefrist einzuhalten. Auf diesem Wege behält man über mehrere Jahre die Möglichkeit, sich z.B. mit seiner Klage – ohne eigenen Rechtsanwalt – auf ein zwischenzeitlich erfolgreiches Urteil beziehen zu können.
Beim Verwaltungsgericht ist es zudem jederzeit möglich, die Klage vor Abschluss zurückzuziehen. In diesem Fall erhält man sogar 2/3 der Gerichtskosten erstattet.

Thema unseres zweiten Gesprächs im Rathaus waren unsere bislang gestellten Fragen. Hier konnten wir dem Bürgermeister und der Kämmerin deutlich machen, dass mehr Erläuterungen zu den beschlossenen „weiteren flankierenden Maßnahmen zur Einnahmeerzielung und zur Ausgabeeinsparung“ (Zitat aus dem Ablehnungsbescheid zum Widerspruch) neben der rückwirkenden Grundsteuerhöhung erwartet werden.

Aufgrund des inzwischen verpflichtend aufzustellenden Haushaltssicherungskonzepts (HSK) ab 2026, müssen die Konsolidierungsmaßnahmen noch erheblich ausgeweitet werden. Infolgedessen wurden - so die Mitteilungen - bereits zweistellige Millionen-Investitionen gestrichen.
Da das Haushaltssicherungskonzept wahrscheibnlich über 10 Jahre laufen wird, sind aktuell noch viele Abstimmungsprozesse nötig, so dass der komplette Entwurf erst in der Ratssitzung vom 12. Oktober vorgestellt werden soll. Wie so ein HSK vielleicht aussehen wird, kann man am aktuellen Wesselinger Haushaltsentwurf ablesen:
https://www.wesseling.de/rathaus-politik/Haushaltsentwurf-2026-2027.php

Nächster Termin im Rathaus ist die Hauptausschuss-Sitzung am 7. September um 18.00 Uhr. Hier erwarten wir eine Antwort auf unsere Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW über fehlende Transparenz bzgl. erfolgter Konsolidierungsmaßnahmen parallel zur Grundsteuererhöhung.

Bezogen auf die Vorlage 120/2026 in derselben Sitzung haben wir im Gespräch bereits die Problematik neuer Planungen zur Feuerwache Rheinstraße angesprochen:
Bislang geplant ist ein 5-jähriger Parallelbetrieb der alten neben der neuen Feuerwache.
Nun wird u.E. „als positiv bewertet“, dass die Feuerwache an der Rheinstraße als 2. Standort der Freiwilligen Feuerwehr dauerhaft erhalten bleiben und dazu entsprechend instand gesetzt(!) werden könnte:
https://ratsinfo.bruehl.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXwgP2CZB6MYOxZRGbDY97ZAOm_5MczWuWIZpMlysmsk/Vorlage_120-2026.pdf

Und zum Schluss:
Was immer noch aussteht, sind die Petitions-Stellungsnahmen aller Ratsmitglieder bzgl. ihrer Entscheidung bei der Grundsteuer-Erhöhung. Hier werden wir in der kommenden Ratssitzung am 14.9.2026 nachhaken.

Bis bald
Dr. med. Axel Müller und Gudrun Skeide-Panek


17.08.2026, 14:55

Zuerst einmal möchten wir uns sehr für Ihre fortgesetzte Unterstützung gegen die Grundsteuer-Erhöhung bedanken, indem Sie beispielsweise inzwischen selbst Widerspruch eingelegt haben.

Sehr zeitnah verschickt die Stadt Brühl hierzu bereits die Ablehnungs-Bescheide.
Darin werden alle Widersprüche als „unbegründet“ abgewiesen: Die Gemeinde hat die alleinige Steuerhoheit (Grundsteuer-Gesetz § 25) und kann so „zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs“ „im Rahmen des ihr zustehenden weiten Ermessens“ den Hebesatz für die Grundsteuer festlegen. Damit ist diese Hebesatz-Erhöhung lt. der Stadtverwaltung „rechtmäßig“.
… Und wahrscheinlich auch die bereits geplante weitere Erhöhung auf 1.000 % ...

Wir hatten in unserem Widerspruchsschreiben zugleich die fehlende Transparenz bemängelt.
Denn im Informationsschreiben der Stadt heißt es hierzu lediglich:
„Gleichzeitig reichen die laufenden Erträge nicht aus, um alle notwendigen Aufgaben dauerhaft auszugleichen. (…) Vor der Entscheidung wurden verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen geprüft (…) Trotz dieser Maßnahmen verblieb ein Finanzierungsbedarf, der ohne Anpassung der Hebesätze nicht ausgeglichen werden konnte.“

Aber auch im Ablehnungsbescheid werden die vorher von der Stadt geprüften, ggfls. verworfenen und inzwischen durchgeführten Konsolidierungs- und Einsparbemühungen nicht im Einzelnen genannt. Unsere Bedenken und Fragen hierzu wurden als nicht „entscheidungsrelevant“ bezeichnet und bleiben bislang weitgehend unbeantwortet.

Allerdings muss die Stadt belegen, dass sie bei ihren Entscheidungen insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat. Dazu haben wir um einen Gesprächstermin bei Kämmerin und Bürgermeister gebeten, der nun Ende August stattfinden soll.

Wir meinen auch: Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brühl haben aufgrund des Informations-Freiheits-Gesetzes (IFG) ein Anrecht darauf, Einzelheiten zu zugrundeliegenden Entscheidungsgrundlagen und geprüften Konsolidierungs-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grundsteuer-Erhöhung zu erfahren. Deshalb haben wir inzwischen eine weitere Eingabe für die kommende Hauptausschuss-Sitzung am 7.9.2026 eingereicht.

Nun einzeln gegen die Grundsteuererhöhung zu klagen – wozu wir inzwischen viele Anfragen bekommen - wird wahrscheinlich nicht zielführend sein, denn die Kommune hat – wie gesagt - die verfassungsrechtlich gesicherte Hoheit über die Hebesätze.

Wir denken derzeit allerdings über die Initiierung eines Sammelverfahrens nach, bei dem möglichst viele Klagen über ein gebündeltes Mandat vertreten werden.
Da wir selber aber keine Juristen sind, und uns damit die entsprechende Expertise fehlt, wären wir für einen entsprechend qualifizierten Kontakt sehr dankbar.

Wir bleiben dran!
Dr. Axel Müller und Gudrun Skeide-Panek


05.08.2026, 03:19

Absender:
 
 
 
 
 
Email:
 
                                                                                                                                                            Datum:
 
Bürgermeister der Stadt Brühl
Rathaus
50319 Brühl
 
 
 
 
 
Betr.: Widerspruch
gegen den geänderten Grundsteuerbescheid 2026 vom __________________
rückwirkende Hebesatzerhöhung Grundsteuer B von 700 v.H. auf 900 v.H. zum 01.01.2026
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 
hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen den oben angegebenen Bescheid vom

___.___.2026 mit der Beleg-Nr. __________________ ein.
Der Widerspruch richtet sich gegen die Festsetzung der Grundbesitzabgaben.
 
1.      Unzumutbare rückwirkende Steuerbelastung
Die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B erfolgt für einen Zeitraum, der bereits abgeschlossen ist. Eine derart echte Rückwirkung ist nur ausnahmsweise verfassungsrechtlich zulässig. Sie setzt voraus, dass sich die Betroffenen im maßgeblichen Zeitpunkt nicht auf den Fortbestand der Rechtslage verlassen durften und mit einer rückwirkenden Änderung rechnen mussten.
Im vorliegenden Fall war weder aus dem Haushaltsplan 2026/2027 noch aus den vorangegangenen öffentlichen Informationen der Stadt Brühl ersichtlich, dass eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2026 beabsichtigt war.
Noch in der Ratssitzung vom 2.3.2026 hieß es hierzu, dass sogar die im Haushalt 2027 geplante Erhöhung der Grundsteuer B vermieden werden sollte.
 
Es bestehen daher insbesondere Zweifel,
•       ob die Voraussetzungen für eine rückwirkende belastende Regelung vorgelegen haben,
•       ob der Rat der Stadt Brühl den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der
Steuerpflichtigen ausreichend berücksichtigt hat,
•       ob die rückwirkende Änderung ausschließlich fiskalischen Zwecken dient
•       ob die Entscheidung den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt.
Hinzu kommt, dass sich die Stadt Brühl nach meinem Kenntnisstand im maßgeblichen Zeitraum in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW befand.
Ich bitte daher um Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage die Stadt davon ausgeht, dass unter diesen Umständen eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuerhebesätze für das bereits laufende Haushaltsjahr zulässig ist.
 
2.      Fehlende transparente Konsolidierungs- und Einsparbemühungen
Im Informationsschreiben zur Hebesatzerhöhung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass neben Einsparungen, Aufgabenkritik und organisatorischen Verbesserungen auch Einnahmeverbesserungen erforderlich seien und dass unterschiedliche Konsolidierungsmaßnahmen geprüft worden seien.
Damit bleibt dieses Schreiben auf der Ebene allgemeiner Schlagworte (Begrenzung von Ausgaben, Priorisierung von Investitionen, Überprüfung freiwilliger Leistungen), ohne konkrete Maßnahmen, Zeitpläne oder Erfolgskontrollen nachzuweisen.
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen aber eine substanzielle Analyse der Ausgangslage, klare Zielbeschreibungen, Priorisierung von Ausgaben, Überprüfung freiwilliger Leistungen sowie ein belastbares Maßnahmenpaket zur schnellstmöglichen Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs.
Es ist aus den dem Bescheid beigefügten Informationen und auch aus anderen Information der Stadtverwaltung ebenfalls nicht nachvollziehbar, ob die Ausschöpfung von Einspar- und Konsolidierungspotenzialen tatsächlich ernsthaft geprüft und umgesetzt wurde, bevor auf eine erneute, erhebliche Steuererhöhung zurückgegriffen wird.
Deshalb ist die Rechtmäßigkeit einer so weitreichenden und zudem rückwirkenden Steuermehrbelastung konkret darzustellen und transparent zu erläutern, wie im Informationsschreiben der Stadt auch angekündigt.


05.08.2026, 03:17


 
3.      Kumulation mehrerer Hebesatzerhöhungen und Belastungswirkung
Bereits zum 1.1.2024 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B in Brühl von 600 v.H. auf 800 v.H. angehoben, um die Pflicht zur Aufstellung eines HSK zu vermeiden. Zu dieser Grundsteuererhöhung gab es folgende Information (Zitat):
„Sie verbessert die Einnahmesituation für den Haushalt 2024 bei der Grundsteuer auf ein Niveau, das in dieser Höhe und zu diesem Zeitpunkt unabdingbar ist, um für den Haushalt 2024 mit seinen 3 Folgejahren keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auszulösen.“
Rückblickend betrachtet bleibt hierzu festzuhalten:
Die Haushaltsführung der vergangenen Jahre führt bereits im 2. Folgejahr (2026) zur Pflicht, ein HSK für die Stadt Brühl aufzustellen, was jedoch eine grundlegende Konsolidierung erforderlich macht.
So führt die nun erneute Erhöhung auf 900 v.H. vorrangig zu einer im kurzen Zeitraum kumulierten, erheblichen Belastungssteigerung aller Eigentümerinnen und Eigentümer, aber – durch die Umlage in den Betriebskosten – auch aller Mieterinnen und Mieter dieser Stadt.
Diese kumulative Belastung steht aus meiner Sicht nicht im angemessenen Verhältnis zur bislang überhaupt nicht konkret dargelegten Konsolidierungsstrategie der Stadt Brühl und hätte im Rahmen einer umfassenden, frühzeitig kommunizierten Finanzplanung mit belastbaren Alternativszenarien (z.B. gestufte Hebesatzanpassungen, konsequente Einsparprogramme) diskutiert werden müssen.
 
4.      Anträge
Da mir die vollständigen Entscheidungsgrundlagen derzeit nicht vorliegen, behalte ich mir ausdrücklich eine Ergänzung und Vertiefung der Begründung nach Akteneinsicht vor. Ich beantrage daher,
1. den geänderten Grundsteuerbescheid 2026 aufzuheben, soweit darin eine rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 700 v.H. auf 900 v.H. zum 01.01.2026 verfügt wird.
2. mir die im Informationsschreiben erwähnten geprüften Konsolidierungs- und Einsparmaßnahmen konkret darzustellen. Dazu beantrage ich, mir Akteneinsicht in sämtliche entscheidungserheblichen Unterlagen zu gewähren, insbesondere in die hierzu erstellten Analysen und Beschlussunterlagen, damit ich die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Hebesatzerhöhung sachgerecht prüfen kann.
3. hilfsweise den Bescheid dahingehend zu ändern, dass die Hebesatzerhöhung erst ab einem zukünftigen Zeitpunkt (z.B. 01.01.2027) wirksam wird, um eine Anpassung meiner finanziellen Dispositionen zu ermöglichen.
4. das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, soweit und solange vergleichbare Rechtsfragen zu kommunalen Hebesatzerhöhungen bzw. zur Grundsteuerreform bei den Verwaltungs-/Finanzgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind.
 
Die Begründung des Widerspruchs erfolgt zunächst fristwahrend und unter dem Vorbehalt der Ergänzung nach Vorlage der bzw. Einsicht in die Konsolidierungsunterlagen.
Die Zahlung der fällig gestellten Beträge aus dem o.g. Bescheid erfolgt ausdrücklich unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und unter Rückforderungsvorbehalt.
 
Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie eine ausführliche Begründung Ihrer Entscheidung über meinen Widerspruch.
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

______________________________________
Vorname - Name



02.08.2026, 12:47

Dokument anzeigen

Vielleicht haben auch Sie schon den neuen Grundsteuerbescheid mit der beschlossenen rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B von 700 v.H. auf 900 v.H. mit Wirkung zum 01.01.2026 erhalten?

Pünktlich zu den NRW-Sommerferien – denn ein möglicher Widerspruch muss fristwahrend innerhalb von vier Wochen erfolgen…
 
Dem Bescheid der Stadt ist ein Informationsschreiben beigefügt, um darin „transparent“ zu erläutern, warum die Erhöhung rückwirkend statt zukünftig erforderlich ist. Insbesondere führt die Verwaltung aus, dass „Vor der Entscheidung“ … „verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen geprüft“ wurden.
 
Leider konnten wir drei weder in der Ratssitzung noch nach Einreichen unserer Fragen bei der Verwaltung und auch nicht nach intensiver Analyse der online verfügbaren Haushaltsdaten (auch in der aktuellen Planung bis 2030) feststellen, welche Maßnahmen konkret durchgeführt wurden, um eine Erhöhung u.a. der Grundsteuer B zu vermeiden. Unsere Fragen wurden von der Stadtverwaltung - jedenfalls bis dato - auch noch nicht / nicht ausführlich beantwortet.
 
In der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides wird darauf hingewiesen, dass innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch gegen denselben eingelegt werden kann. Dies wollen wir jedenfalls tun.
 
Denn diese rückwirkende Mehrbelastung ist aus unserer Sicht rechtlich in besonderem Maße begründungsbedürftig. Wir haben große Bedenken im Hinblick auf das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie das Erfordernis einer hinreichend tragfähigen und nachvollziehbaren Konsolidierungsentscheidung.
Außerdem ist eine weitere Erhöhung des Hebesatzes auf 1.000% schon in neuen Haushaltsentwürfen für 2030 oder auch schon wieder vorher (?) geplant.
 
Sollten auch Sie sich uns anschließen und Widerspruch einlegen wollen, dann unterstreicht dies die Reichweite und die Zielsetzung der Petition bei der Stadtverwaltung.
Insbesondere sollte die Bürgerschaft von Brühl doch nachvollziehen können, welche Maßnahmen vor(!) der Entscheidung zur Steuererhöhung getroffen wurden, um bei der Haushaltsführung dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu folgen.
 
Als Hilfestellung haben wir für Sie – KI-unterstützt – eine Widerspruchs-Vorlage erstellt, die Sie - falls Sie diese verwenden - natürlich individuell modifizieren oder erweitern können.
 
Denken Sie daran:
⁃              Die zu entrichtende Steuer muss auch bei einem Widerspruch fristgerecht überwiesen werden,
sonst werden ggfls. Säumniszuschläge fällig.
⁃              Die Frist läuft: Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt
werden!
 
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten, sofern und wenn wir bis zur nächsten Ratssitzung bereits Antworten auf unsere gestellten Fragen erhalten.
 
Ansonsten hoffen wir, viele von Ihnen dann am 14.09.2026 in der nächsten Ratssitzung zu sehen?
 
In dieser Sitzung soll (wie berichtet) oder spätestens in der Oktober-Ratssitzung ein Gesamtkonzept (Haushaltssicherungskonzept (HSK)) zur Konsolidierung vorgelegt werden, das die Finanzen der Stadt Brühl über ggfls. 10 Jahre maßgebend bestimmen wird!
 
Mit den besten Urlaubs-/Grüßen von Gudrun, Erik und Axel


14.07.2026, 10:38

Dokument anzeigen

Zusatzinfos zur gestrigen Ratssitzung

Zuerst einmal vielen Dank an alle, die gestern live bei der Ratssitzung dabei waren!
Diesmal gab es wirklich interessante Anmerkungen und verschiedenste Fragen aus der Bürgerschaft, die nur leider nicht immer zufriedenstellend beantwortet wurden.

Unsere Fragen zu einigen Zahlen in der Haushaltsplanung waren – der Übersichtlichkeit halber – in einer Power-Point-Präsentation aufbereitet. Diese durfte aber aufgrund der Sitzungsordnung nicht in der Bürger-Fragestunde gezeigt werden.

Deshalb hier jetzt alle Folien mit ein paar mehr Zahlen als gestern genannt. Dazu haben wir in Kurzform die gestern in der Sitzung gegebenen Antworten notiert.
Link zum Audio-Stream der kompetten Ratssitzung im öffentlichen Teil:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.youtube.com/watch%3Fv%3Dk2uwFDfD82I&ved=2ahUKEwjJj5adp9KVAxWqhv0HHUydBsAQ3aoNegQIFxAT&usg=AOvVaw1mSnnBAjFZYo2Dm0sMn0U1

Wir werden aber auch alle Fragen noch einmal schriftlich beim Bürgermeister mit der Bitte um überhaupt eine bzw. ausführlichere Begründung einreichen.
Auf diese Antworten hoffen wir in der nächsten Ratssitzung am 14.9.2026.
In dieser, spätestens in der Oktober-Sitzung soll dann ja bereits ein Gesamtkonzept zum Ausgleich des Haushaltsdefizits präsentiert werden.

Mit den besten Grüßen von Axel, Erik und Gudrun
 


14.07.2026, 07:52

Die Petition wurde vor der Juni-Ratssitzung aufgesetzt. Inzwischen hat der Rat getagt und die Grundsteuer-Erhöhung wurde beschlossen. Aus dem "will beschließen" ist also ein "beschlossen" geworden.Das habe ich nun geändert, denn vielen Betroffenen ist noch nicht klar, dass sie demnächst zur Nachzahlung aufgefordert werden.


Neuer Petitionstext:

Am Montag, den 15.06.2026 sollwurde auf der Brühler Ratssitzung lt. Tagesordnungspunkt 4
u.a. der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1.1.2026 von 700% auf 900% erhöht werden.erhöht.
Wir fordern:hatten gefordert:
· die Aussetzung weiterer Anhebungen zur Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B
im laufenden und kommenden Haushaltsjahr
· die Offenlegung sämtlicher Berechnungsgrundlagen, die dem Beschlussvorschlag einer
Grundsteuererhöhung zugrunde liegen
· eine transparente Offenlegung aller internen Einsparpotenziale, bevor über weitere
Steuerhöhungen nachgedacht wird
· die Prüfung alternativer Finanzierungs- und Einsparmaßnahmen, um die Belastung
für die Einwohner*innen der Stadt Brühl zu deckeln
· eine Bürgerbeteiligung an zukünftigen Entscheidungen über kommunale Steuerhöhungen.



Neue Begründung:

Begründung:
Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B in Brühl in Höhe von fast 30% stellt eine erhebliche und - durch rückwirkende Änderung – unzumutbare, finanzielle Mehrbelastung für die Einwohner*innen
dieser Stadt dar.
Eine rein pauschale Erhöhung von Steuern löst zudem die tieferliegenden strukturellen Probleme des städtischen Haushalts nicht.

Gegen diese Erhöhung sprechen im Wesentlichen folgende Punkte:

1. Wohnen darf nicht noch teurer werden
Die Wohnkosten gehören heute schon zu den größten Ausgaben privater Haushalte.
Da die Grundsteuer B voll umlagefähig ist, betrifft sie alle Mieter*innen und alle, die im Wohneigentum wohnen.
Damit konterkariert solch eine Steuerhöhung sämtliche politischen Ziele zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum.

2. Weitere Belastung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten

In Zeiten drastisch gestiegener Energiekosten, hoher Inflation sowie zunehmenden Kosten für Mobilität und Wohnen hat sich die finanzielle Situation vieler Haushalte deutlich verschlechtert.

Viele private Eigentümer*innen haben ihre Immobilie über Jahrzehnte finanziert und müssen weiter Kredite, Modernisierungen und gestiegene Betriebskosten tragen.
Aber auch Mieter*innen sind bei einer Grundsteuererhöhung durch die Umlage der Betriebskosten unmittelbar betroffen.

So werden Steuerhöhungen zu einer zusätzlichen Belastung, die weite Teile der Bevölkerung betreffen, insbesondere jedoch junge Familien, Renter*innen sowie Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen, die bereits jetzt durch die allgemeinen Lebenshaltungskosten an ihren Belastungsgrenzen angelangt sind.

Sinkt infolgedessen die Kaufkraft der Bürger vor Ort, schadet dies indirekt auch lokalem Einzelhandel und Gewerbe.

3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Vor jeder Steuererhöhung haben die Bürger*innen ein berechtigtes Interesse zu erfahren,
- warum zusätzliche Einnahmen erforderlich sind
- welche Einsparmaßnahmen bereits umgesetzt und
- welche Alternativen bereits geprüft wurden.

Die bundesweite Reform der Grundsteuer sollte nicht zu einer pauschalen Mehrbelastung führen, weswegen aufkommensneutrale Hebesätze empfohlen wurden.
Eine beabsichtigte Erhöhung des Hebesatzes muss damit auch in dieser Hinsicht nachvollziehbar begründet werden.

4. Einsparpotenzial und Verwaltungsreformen
Steuererhöhungen dürfen nicht zum ersten Mittel der Haushaltskonsolidierung werden.
Bevor zusätzliche finanzielle Belastungen für die Bürger*innen beschlossen werden, müssen alle Mittel zur Effizienzsteigerung, Möglichkeiten der Digitalisierung, Priorisierung kommunaler Projekte etc. untersucht werden.

5. Akzeptanz und Vertrauen gegenüber der Politik
Frühzeitige Informationen, eine Beteiligung der Bürger*innen an zukünftigen Entscheidungen und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse würden das Vertrauen in die Kommunalpolitik stärken und zur Akzeptanz notwendiger Maßnahmen beitragen.

Wohnen und Arbeiten in Brühl müssen attraktiv bleiben.
Finanzielle Defizite dürfen nicht einseitig zu Lasten der Einwohner*innen gehen.
Deshalb fordern wir eine bürgernahe, sozial ausgewogene und zukunftsorientierte Finanzpolitik
der Stadt Brühl.

Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, um ein deutliches Signal für finanzielle Fairness und bezahlbares Wohnen an die Brühler Politik zu senden! Vielen Dank!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.170 (2.066 in Brühl)


10.07.2026, 06:08

Hallo liebe Brühlerinnen und liebe Brühler,

wenn man das Folgende liest, kann man eigentlich nur zustimmen:
„(…)  erkennt die angespannte Wohnraumsituation in Brühl an und verfolgt das Ziel, bezahlbaren, bedarfsgerechten und qualitativ guten Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Wohnen wird dabei als zentrale soziale Aufgabe verstanden, die maßgeblich zur Lebensqualität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt beiträgt."

Das ist ein Zitat aus dem CDU/SPD Koalitionsvertrag 2025 bis 2030 in Brühl! Und trotzdem haben beide Parteien im Juni für eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer in Brühl gestimmt!

Damit wird das Wohnen in Brühl nochmals überdurchschnittlich verteuert:
Die Grundsteuerbelastung in Brühl beträgt nun 342 € je Einwohner,
in Hürth beispielsweise aber nur 187 € je Einwohner!

Dabei ist schon die nächste Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 1.000 % in 2030 (oder auch schon wieder eher?) im aktuellen Haushaltsplan vorgesehen!

Wenn jetzt bald die neuen Grundsteuer-Änderungsbescheide mit den Nachzahlungen verschickt werden, kann man dagegen – innerhalb eines Monats – Widerspruch bei der Stadt Brühl einlegen. Um aber Säumniszuschläge zu vermeiden, sollte man die geforderten Beträge bis zu einer Entscheidung über „die Aussetzung der Vollziehung“ o.ä. ausdrücklich unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und unter Rückforderungsvorbehalt zahlen.

Neben diesen Fragen haben wir inzwischen im 3er-Team noch weitere wichtige Fragen zu Grundsteuer-Erhöhung und Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Diese werden wir in der öffentlichen Fragestunde der kommenden Ratssitzung stellen.

Unsere Bitte hierbei ist: Bringen Sie Sich mit ein in die öffentliche Diskussion um die Finanzierung des Haushalts und kommen Sie am Montag, den 13. Juli 2026 um 17:00 Uhr ins Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstrasse 3.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern