Update 29.04.26: Die Petition unter hat bereits über 1630 Unterschriften, davon über 1270 aus dem Innenstadtbezirk. Wir konnten mittlerweile die mediale Aufmerksamkeit auf die Petition lenken. Gestern wurde ein erster Online-Artikel im Express veröffentlich, welcher heute auch seinen Weg in die Printausgabe fand. Zudem wurde heute auch ein zweiter Online-Artikel veröffentlich. Zu finden unter https://www.express.de/koeln/parkplatz-kahlschlag-in-koeln-anwohner-misst-nach-und-glaubt-es-kaum-1269530 und https://www.express.de/koeln/koeln-parkplatz-kahlschlag-sorgt-fuer-riesen-frust-was-soll-ich-dann-noch-tun-1272207 Weiterhin sind die bis jetzt recherchierten Erkenntnisse wirklich unfassbar. Die Stadt Köln hat bereits Mai2022 eine Satzung für die Herstellung von privaten Stellplätzen erlassen, in der als erstes Ziel erklärt wird, die Anzahl der privaten Stellplätze auf das absolute Minimum zu reduzieren. Darüberhinaus werden Tips gegeben, wie von den Stellplatzvorgaben abgewichen werden kann. Und nun sollen öffentliche Parkplätze dazu entfernt werden! Die Motivation der Entfernung der Parkplätze ist also klar: nicht die Besorgnis der Mindestfahrbahnbreiten für Rettungfahrzeuge, sondern die Autos mit allen Mitteln aus der Stadt zu verbannen! Klima-ideologisch getrieben für (Zitat) "ein lebenswertes Köln". Fragt sich nur, für welche Gruppe hier ein "lebenswertes Köln" mit der Brechstange umgesetzt werden soll? Für Bewohner, die auf ihr Auto angewiesen sind anscheinend nicht! Weiterhin ist die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen und der Mindestfahrbahnbreite nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet! Das werden wir aufarbeiten und im richtigen Moment öffentlich machen. Zudem bezieht sich die Stadt Köln bei der Größe und damit auch der Azahl der zu entfernenden Parkplätze auf die "Empfehlung von Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR23" des Vereins der "Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V".. Dieser Verein deklariert eigenständig die EAR 23 als "Stand der Technik" und erklärt öffentlich ."Generell soll nach den EAR 23 jedoch so wenig Straßenraum wie möglich zum Parken genutzt werden." (https://www.fgsv.de/aktuelles/news-details/ear-23-veroeffentlicht). Wohlgemerkt handelt es sich
Unterschriftenanzahl und Rechtslage zu "Enge und übersichtliche Straßen" aktualisiert, Forderung Einzelfallbetrachtung ergänzt und Begründung gekürzt, da Zeichenanzahl überschritten.
Neue Begründung:
Die Rechtslage in Deutschland bzgl. enger und unübersichtlicher Straßen und der Mindestfahrbahnbreite ist eben nicht so eindeutig, wie die Stadt Köln behauptet. Der ausgewiesene Verkehrsexperte Markus Herbst weist in einem Artikel von 2021 (aktualisiert 2025) auf der Internetseite www.StVO2go.de darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Straße nur in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen als eng und unübersichtlich eingestuft werden kann und demnach eine Einzelfallbetrachtungerforderlich sei! Es kommt laut dem Experten darauf an, was für Fahrzeuge überwiegend durch die Straße fahren und wie häufig (z.B Anwohner-PKW in ruhigem Wohnviertel). Auch gerade verlaufende Einbahnstraßen und ob das Parken nur einseitig erlaubt ist und auf der gegenüberliegenden Seite lediglich ein Gehweg ohne Verkehrshindernisse liegt, spielt demnach eine Rolle. Sicherheitsräume sind nur zu haltenden/parkenden Autos und Verkehrshindernissen nach §32 StVO erforderlich. Dadurch sei eine Reduzierung der Mindestfahrbahnbreiten möglich. Laut einem Beschluss des VGH in Bayern aus dem Jahr 2019 sogar auf ca. 2,5 m. Nach anderen Rechtsprechungen liegen enge Straßen bei einer Unterschreitung von erst 3,0 m vor. Diese 5cm könnten in der Einzelfallbetrachtung ausschlaggebend sein.sein.Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifft in erster Linie die Anwohner und Anwohnerinnen, denen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führt der Wegfall von Parkplätzen unweigerlich dazu, dass Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden. Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüft die Stadt Köln weitere Begleitmaßnahmen zur Abmilderung des Parkdrucks und Schaffung von Mobilitätsalternativen.Dazu zählt die Ausweitung des reservierten Bewohnerparkens. Als erste Maßnahme wird das Umwandeln von Kurzzeitparkplätzen in reservierte Bewohnerparkplätze genannt. Hier stellt sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft tritt und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonach das Parken auf Stellflächen von Supermärkten abends und nachts ermöglicht wird. Bei Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:
Durchsetzung der Parkverbotsregelung, wenn durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).
Einzelfallbetrachtung und Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg und Fahrbahnverbreiterung etc.
Bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.
Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken ab dem 13.04.26.
Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.429 (1.190 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))
Unterschriftenanzahl und Rechtslage zu "Enge und übersichtliche Straßen" aktualisiert, Forderung Einzelfallbetrachtung ergänzt und Begründung gekürzt, da Zeichenanzahl überschritten.
Neuer Petitionstext:
Update 21.04.26:27.04.26: Aktuell 1260ca. Unterschriften1.430 undUnterschriften, Ablagedavon des1.190 Informationsschreibensaus derdem SatdtBezirk Köln vom 27.03.26 unter "Neuigkeiten".DasInnenstadt!Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 500550-600 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der Begehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken!) eingesehenklicken und bis 12.04.26 scrollen) heruntergeladen werden.Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger u. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfallen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen die Fahrzeugführer also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschn. PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkende Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.
Neue Begründung:
Die Entscheidung die Parkflächen gänzlich zu entfernen, trifftRechtslage in ersterDeutschland Liniebzgl. die Anwohnerenger und Anwohnerinnen,unübersichtlicher denenStraßen schon jetzt unzureichende Parkmöglichkeit zur Verfügung stehen, obwohl die Kosten für einen Bewohnerparkausweis im Gegenzug in den letzten Jahren von 30 auf über 100€ drastisch erhöht wurden.Ferner führtund der WegfallMindestfahrbahnbreite vonist Parkplätzeneben unweigerlichnicht dazu,so dasseindeutig, Mietpreise für private Stellplätze oder Garagen ebenfalls drastisch steigen werden.Gemäß Information auf Ihrer Website www.Stadt-Koeln.de/artikel/74431 prüftwie die Stadt Köln weiterebehauptet. BegleitmaßnahmenDer zurausgewiesene AbmilderungVerkehrsexperte desMarkus ParkdrucksHerbst weist in einem Artikel von 2021 (aktualisiert 2025) auf der Internetseite www.StVO2go.de darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Straße nur in Abhängigkeit von den besonderen örtlichen Umständen als eng und Schaffungunübersichtlich voneingestuft Mobilitätsalternativen.Dazuwerden zähltkann und demnach eine Einzelfallbetrachtungerforderlich sei! Es kommt laut dem Experten darauf an, was für Fahrzeuge überwiegend durch die AusweitungStraße desfahren reserviertenund Bewohnerparkens.wie Alshäufig erste(z.B Maßnahme wird das Umwandeln von KurzzeitparkplätzenAnwohner-PKW in reservierteruhigem BewohnerparkplätzeWohnviertel). genannt.Auch Hiergerade stelltverlaufende sich die Frage, ob diese Kompensationsmaßnahme überhaupt in Kraft trittEinbahnstraßen und wann genau. Ohne diese Maßnahme ist es faktisch nicht möglich den Anwohnern und Anwohnerinnen Stellflächen für ihre PKW unmittelbar ab dem 13.04.26 (Beginn der Baumaßnahmen) zur Verfügung zu stellen.Weiterhin sollen in den Abend- und Nachtstunden Parkplätze oder Ladezonen ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen reserviert werden. Diese Maßnahme ist deutlich zu kurz gedacht, da den Anwohnern oder Anwohnerinnen, die nicht täglich ihren PKW nutzen (z.B. aus Umweltschutzgründen, im Krankheitsfall oder in urlaubsbedingter Abwesenheit) diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, da er PKW tagsüber nicht abgestellt werden kann.Darüber hinaus wird die Mehrfachnutzung von (überwiegend privaten) Parkplätzen und Stellflächen genannt, z.B. Parkflächen von Supermärkten, Firmen, Kirchen, Sportvereinen und städtischen Einrichtungen. Jedoch besteht im Moment nur ein einziges Pilotprojekt in Bilderstöckchen und Ehrenfeld wonachob das Parken nur einseitig erlaubt ist und auf Stellflächender gegenüberliegenden Seite lediglich ein Gehweg ohne Verkehrshindernisse liegt, spielt demnach eine Rolle. Sicherheitsräume sind nur zu haltenden/parkenden Autos und Verkehrshindernissen nach §32 StVO erforderlich. Dadurch sei eine Reduzierung der Mindestfahrbahnbreiten möglich. Laut einem Beschluss des VGH in Bayern aus dem Jahr 2019 sogar auf ca. 2,5 m. Nach anderen Rechtsprechungen liegen enge Straßen bei einer Unterschreitung von Supermärktenerst abends3,0 undm nachtsvor. ermöglichtDiese wird.5cm Beikönnten Erfolg soll diese Maßnahme auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Aber auch diese Maßnahme hilft, wie die zuvor genannte Maßnahme, vielen Anwohnern und Anwohnerinnen nicht weiter, da tagsüber das Parken schlichtweg auf diesen Stellflächen nicht möglich ist. Die Stadt Köln möchte diese Mehrfachnutzung durch einen Austausch am Runden Tisch anregen und unterstützen. Da eine Entscheidung über die Mehrfachnutzung jedoch den Eigentümern obliegt und lediglich Gespräche dazu stattfinden, ist fraglich, ob diese Maßnahme gegenwärtig überhaupt zur Kompensation des Entfalls von Parkplätzen beitragen kann. Zudem wälzt die Stadt Köln eine Lösungsfindung auf Dritte ab.Ich fordere die Stadt Köln zu folgenden Punkten auf:1. Durchsetzungin der Parkverbotsregelung,Einzelfallbetrachtung wennausschlaggebend durch parkende Fahrzeuge die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m nicht gewährleistet wird (Bußgeld oder im Falle einer Behinderung Abschleppen).2. Prüfung von baulichen Maßnahmen, die dem Wegfall von Parkplätzen entgegenwirken, wie z.B. Parken längs mit zwei Rädern auf dem Gehweg mit Verkehrsschild 315 und Kennzeichnung der Parkplätze auf Fahrbahn und Gehweg, Fahrbahnverbreiterung etc.3. bis der Punkt 2 geprüft und ggf. umgesetzt wird: Ausweisung der Parkplätze für Fahrzeuge mit maximaler Breite von max. 1,9m.4. Kurzfristige Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen in striktes reserviertes Bewohnerparken vor dem 13.04.26. Hinweis: Laut Informationsschreiben vom 27.03.26 sollen bereits im Februar 2026 den Anliegern und Anliegerinnen mitgeteilt worden sein, dass die Stadt Köln verkehrliche Anpassungen im Griechenmarktviertel vornehmen wird. Diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß. Ich habe keinerlei Informationen im Februar erhalten. Ich fordere die Stadt Köln daher auf das entsprechenden Informationsschreiben mit vollständigem Datum vorzulegen bzw. nachzuweisen, dass ein entsprechendes Schreiben zugestellt wurde.sein.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.429 (1.190 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))
Update 21.04.26: Anzahl Unterschriften, Ablage Informationschreiben 27.03.26 unter Neuigkeiten, Text angepasst/reduziert, da nur 5000 Zeichen möglich.
Neuer Petitionstext:
Update 16.04.2621.04.26: überAktuell 10601260 Unterschriften:DasUnterschriften und Ablage des Informationsschreibens der Satdt Köln vom 27.03.26 unter "Neuigkeiten".Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 500 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der heutigen Vor-Ort-BegehungBegehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken!) eingesehen und heruntergeladen werden.Ichwerden.Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMitFormularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bezMit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger undu. Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, dasdass in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen.entfallen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen derdie Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicherdurchschn. PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkendenparkende Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.260 (1.044 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen der Petition, Stand heute 21.04.2026 haben über 1.250 Menschen die Petition unterzeichnet. Davon sind über 1.040 aus dem Bezirk Innenstadt (Altstadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Nord, Neustadt Süd und Deutz). Das entspricht im Durchschnitt über 50 neue Unterschriften pro Tag. Ein sehr gutes Ergebnis, bis jetzt! Wir benötigen noch weitere Unterstützung, vor allem von Bürgern und Bürgerinnen aus dem Bezirk Innerstadt. Von diesen benötigen wir insgesamt 1400 Unterschriften, sodass die 19 gewählten Vertreter des Bezirks Innenstadt von openpetition aufgefordert werden Stellung zu der Petition zu nehmen. Es fehlen also noch insbesondere ca. 360 Stimmen aus dem Bezirk Innenstadt. Deswegen möchte ich nochmal alle bisherigen Unterstützer und Unterstützerinnen bitten die Petition im Kreise von Familie, Freunden, Kollegen und Kolleginnen, in der Nachbarschaft, im Verein usw. anzusprechen und zu teilen. Nehmt ältere Anwohner und Anwohnerinnen bzgl. der digitalen Unterzeichnung an die Hand (ggf. gebt ihr für diese eure eigene E-Mail-Adresse an, sofern die Älteren keine eigene E-Mail haben). Weiterhin stehen wir im engen Austausch mit lokalen Oppositionspolitikern, die ähnliche Maßnahmen der verantwortlichen Dezernate schon in der Vergangenheit kritisierten, milderer Mittel forderten und die intransparenten Vorgehensweisen bei der Informationspflicht und die falschen Begründungen bzgl. des Parkplatzentfalls in Frage stellten. Wir können hier Unterstützung erwarten, jedoch nur im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten. Der politische Druck muss aus der Gesellschaft kommen, deswegen ist jede Stimme wichtig! Darüber hinaus stehen wir im ersten Kontakt mit der lokalen Presse, die über die Petition und den Inhalt dieser redaktionell berichten möchte! Ebenfalls ein Erfolg, sodass möglichst viele Bürger und Bürgerinnen über den anstehenden Parkplatzentfall und die Petition selbst informiert werden. Denn wir müssen immer wieder feststellen, dass Anwohner und Anwohnerinnen, sowie weiterer Bürger und Bürgerinnen auf der Straße, bis heute noch gar nichts über den Entfall der Parkplätze mitbekommen haben! Dies liegt daran, dass die Informationen seitens der Stadt Köln mit möglichst wenig Aufmerksamkeit den Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung gestellt wurden. Z.B. wurden die Flugblätter am 27.03.26 lediglich in den Eingängen der Häuser verteilt, welche direkt an einer der betroffenen Straßen liegen. Alle anderen Anwohner und Anwohnerinnen in anderen Straßen, jedoch aus dem gleichen Bewohnerparkviertel, wurden über den Entfall von Parkplätzen nicht informiert. In der Pressemitteilung vom 10.04.26 wurde unter der Überschrift "Baustellen in den Stadtteilen" nur über eine verkehrliche Anpassung berichtet, nicht jedoch konkret über den Rückbau von Parkplätzen oder gar einer Anzahl von Parkplätzen. Link zur Pressemitteilung: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseservice/baustellen-den-stadtteilen-107
Update 12.04.26:16.04.26 Esüber 1060 Unterschriften:Das Griechenmarkt- und das Pantaleonsviertel sind erst der Anfang! Andere Viertel werden folgen! Seit 13.04.26 werden bereits Fahrbahnmarkierungen für Behindertenparkplätze, Parkscheinautomaten usw. enfternt! Bitte Familie, Freunde, Kollegen und Kolleginnen, Nachbarn, Vereinsmitglieder und -mitgeliederinnen vor allem aus dem gesamten Bezirk Innenstadt motivieren die Petiton zu unterzeichnen (alle Veedel der Altstadt Nord, Neustadt Nord, Altstadt Süd, Neustadt Süd und Deutz).Es ist zu erwarten, dass weitaus mehr realistisch genutzte Parkplätze entfallen werden! Anstatt wie von der Stadt Köln im Informationsschreiben vom 27.03.26 angegeben werden nicht nur 72 Parkplätze entfallen, sondern voraussichtlich 92 Parkplätze! In der gesamten Innenstadt werden demnach schätzungsweise nicht 450, sondern eher 500 Parkplätze entfallen. Eine ausführliche Dokumentation der heutigen Vor-Ort-Begehung vom 12.04.2026 mit Auswertung und Analyse der gegenwärtigen Parksituation und möglicher Maßnahmen kann unter "Neuigkeiten" (auf "alle Neuigkeiten" klicken!) eingesehen und heruntergeladen werden.Ebenfalls Stand heute haben über 990 Unterstützer und Unterstützerinnen die Petition unterzeichnet. Ein großer Erfolg!werden.
Ich bitte alle Unterstützer und Unterstützerinnen ebenfalls eine Beschwerde an die Dezernate III Mobilität und VI Planen und Bauen der Stadt Köln zu richten. Beigeordnete sind der politisch umstrittenen Ascan Egerer (www.rundschau-online.de/koeln/koeln-im-stadtrat-waechst-unmut-ueber-ascan-egerer-644355) und Markus Greitmann von der CDU.https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00046/index.htmlhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/dezernat-vi-planen-bauenWeitere Beschwerden bitte schriftlich an parkraumkonzepte@stadt-koeln.de und an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unter dem Formularhttps://www.stadt-koeln.de/service/adressen/geschaeftsstelle-fuer-anregungen-und-beschwerden-rat-und-bez
Mit Informationsschreiben am 27.03.26 per Post wurden die Anlieger und Anliegerinnen des Griechenmarktviertels darüber informiert, das in den Straßen „Am Rinkenpfuhl“, „Große Telegraphenstraße“, „Friedrichstraße“, „Frankstraße“, „Huhnsgasse“, „Schartgasse“ und „Alte Mauer am Bach“ insgesamt 72 Parkplätze entfernt werden sollen. Begründet wird dies damit, da das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO unzulässig sei und eine Fahrbahn als eng gilt, wenn die verbleibende Durchgangsbreite weniger als 3,05m ist.Dieses Parkverbot gilt automatisch und muss nicht durch eine Beschilderung ausgewiesen werden. Somit ist jeder Bürger und jede Bürgerin selbst dafür verantwortlich durch das abgestellte Fahrzeug eine restliche Fahrbahnbreite zu gewährleisten.Ich habe heute 28.03.26 an mehrere Stellen die Restfahrbahnbreite in der „Huhnsgasse“ und in der „Großen Telegraphenstraße“ zwischen parkenden Fahrzeugen und dem gegenüberliegenden Bordstein vermessen und komme zu dem Schluss, dass nur an wenigen Stellen die Mindestfahrbahnbreite von 3,05m unterschritten wurde. Diese wenigen Situationen sind dadurch begründet, dass entweder sehr breite Fahrzeuge abgestellt wurden oder aber Fahrzeuge einfach nicht nah genug am Bordstein abgestellt wurden.In diesen Fällen begehen der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin also einen Verstoß gegen die StVO, was entweder mit einem Bußgeld geahndet werden muss oder aber der PKW abgeschleppt werden muss.Bei dem Großteil der abgestellten Fahrzeuge handelt es sich jedoch um PKW, welche dicht am Bordstein abgestellt wurden und zudem nicht breiter als 1,90m sind. Die Fahrzeugbreiten zu jedem PKW können im Internet auf Anhieb ermittelt werden. Ein durchschnittlicher PKW (Klein- oder Mittelklasse) ist 1,80-1,90m breit (mit eingeklappten Spiegeln).Es stellt sich somit die Frage, warum die Parkflächen generell alle entfernt werden sollen, wenn einige wenige abgestellte PKW gegen die StVO verstoßen, aber bei dem Großteil der abgestellten PKW die Restfahrbahnbreite von 3,05m weiterhin gewährleistet wird.Neben der Tatsache, dass durch den Großteil der abgestellten PKW die verbleibende Mindestfahrbreite von 3,05m gewährleistet wird könnten auch weitere Maßnahmen unternommen werden, damit auch PKW bis ca. 2,1m abgestellt werden können.Z.B. durch das Aufstellen von Verkehrsschildern 315, wonach das Parken für PKW bis 2,8t mit zwei Rädern auf dem Gehweg erlaubt ist. Z.B. in der „Großen Telegraphenstraße“ könnte mit zwei Rädern ca. 15cm auf Gehweg geparkt werden, ohne das Mindestmaß für Bestandsgehwege von 1,5m zu unterschreiten. Das Kennzeichnen der Stellfläche auf dem Boden der Fahrbahn mit 3,05m Abstand zum gegenüberliegenden Bordstein und auf dem Gehweg, um die 1,5m durch die parkenden Fahrzeuge nicht zu unterschreiten, würden zusammen mit dem Verkehrsschild 315 also das Parken in vielen Straßen weiterhin ermöglichen. Weiterhin könnte in vielen Fällen die Verbreiterung der Fahrbahn um wenige Zentimeter (z.B. Bordsteinbreite) die erforderliche Mindestfahbahnbreite von 3,05m gewährleistet werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.065 (878 in Köln Köln-Innenstadt (Stadtbezirk))