Región: Kell am See
Educación

Erhalt der Grundschulstandorte Hentern - Lampaden

Peticionario no público.
Petición a.
Bürgermeister Martin Alten
500 Apoyo 313 En. Kell am See

No se aceptó la petición.

500 Apoyo 313 En. Kell am See

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

01/10/2015 16:56

6.) Wir halten ebenso fest, dass von Seiten des Schulträgers auf eine geforderte Überprüfung einer möglichen Elektromagnetischen Belastung innerhalb der Klassencontaineranlage verzichtet wird und deren mögliche Auswirkungen ungeprüft und unkompensiert in Kauf genommen werden. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

7.) Laut Schulträger, wurde die Erstellung der Einzelfundamentierung der Klassencontainer mit Gehwegplatten, nach baufachlicher Prüfung, am 07. September 2015, durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreis Trier-Saarburg mangelfrei abgenommen. Hierzu verweisen wir nochmal auf die angefügten Fotos aus unserem Schreiben vom 05.09.2015. Beispielhaft haben wir nochmal zur Verdeutlichung des angeblichen mangelfreien Sachverhaltes zu Ihrer Kenntnisnahme ein Foto angefügt (weitere können nachgereicht werden). Viele Eltern bezweifeln weiterhin, dass die Containeranlage nach den geltenden Bestimmungen aufgestellt wurde und diese Variante in den Bauantragsplänen enthalten war. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

8.) Es wird ebenso bezweifelt, dass die geschilderte Treppenanlage den geltenden Bestimmungen entspricht sowie in den Bauantragsplänen so enthalten war. Die Treppe stellt in ihrer Beschaffenheit und Form, unabhängig der Nutzungsart und Nutzungsgewohnheit sowie der unbestimmten Aufstellungszeit der Klassencontainer, ein Provisorium dar.. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

9.) Zu dem fehlenden Wasseranschluss sowie der Einsetzung eines mobilen Waschbeckens wurde die Elternvertretung ebenso nicht informiert sowie nicht ins Benehmen gesetzt. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

10.) Zum Thema Bauantragsunterlagen, teilt der Schulträger mit, dass laut ADD, es nicht im Aufgabenbereich der Schulelternvertretung liegen würde, den eingereichten und von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg genehmigten Bauantrag einzusehen und zu prüfen. Dem wird eindeutig von Seiten der Schulelternvertretung widersprochen. Im Schulgesetz §40 Absatz (5) steht ".. Des Benehmens mit dem Schulelternbeirat bedürfen:1. die Maßnahmen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung, 2. die Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,.." Von Beginn an wurde die Schulelternvertretung nicht in die Belange zur Containeranlage mit einbezogen. Ebenso wurden ihr nicht die Pläne hierzu unterbreitet. Dies entspricht nicht dem vorzitierten Auszug des Schulgesetzes. Zudem wird vom Schulträger sowie der ADD kein schriftlicher Nachweis aus den geltenden Verordnungen zitiert, aus dem das zuvor zitierte Prozedere der ADD im Bezug zur Schulelternvertretung hervorgeht. Demnach wurde die Klassencontaineranlage ohne das erforderliche Benehmen der Schulelternvertretung vorgenommen. Die restriktive Haltung der ADD lässt erkennen, dass wohlmöglich der Schulelternvertretung etwas vorenthalten werden soll. Zudem mehrt dieses Verhalten der ADD den Eindruck, dass die ganze Angelegenheit nicht korrekt verlaufen ist. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

11.) Auch alternative Aufstellungsorte wurden nicht im Benehmen mit der Schulelternvertretung besprochen. Zudem wird von der Schulelternvertretung in Frage gestellt, dass der benannte alternative Standort neben dem Schulgebäude nicht im Einklang mit der Landesbauordnung steht, da der entsprechende Nachweis fehlt. Die Ortsgemeinde Hentern hatte einen alternativen Standort für die Klassencontainer gefordert. Der Standort neben dem Schulgebäude hätte den Vorteil, dass der Zugang zum Schulgebäude über eine Tür direkt geschaffen werden könnte ohne dass die Schüler das Gebäude verlassen müssten. Dies hätte bei aller Distanz zur Aufstellung einer Containeranlage am Schulstandort Hentern evtl. Sinn gemacht. Auch zitierte Statements zum Schulhof in Hentern von Schulleitung sowie dem jetzigen Lehrpersonal zur Grundschule Hentern-Lampaden, als Landesbedienstete, sind ebenfalls darauf zurückzuführen, dass hierzu aufgrund nicht gewährter Alternative, man sich derzeit arrangieren muss. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

Es wird unsererseits festgestellt, dass mit Beginn des strittigen Beschlusses des VG-Rates, vom 21.05.2015 an, folglich dann über das nicht korrekt verlaufene Beteiligungsverfahren der ADD, die widersprüchliche Organisationsverfügung der ADD bis hin zur nicht gewollten Containerstellung auf dem Schulhof in Hentern, die Belange der Elternvertretung zur Grundschule Hentern-Lampaden von Seiten des Schulträgers und der Schulaufsicht ADD bislang völlig ignoriert wurden.
Derlei Vorgänge haben zwangsläufig zu Unmut und erheblichem Vertrauensverlust gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht ADD geführt. Wir bitten Sie die Angelegenheiten zu überprüfen und ggf. die erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Für weitere Fragen sowie ein klärendes Gespräch in Begleitung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Über eine weitere Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

mit vorzüglicher Hochachtung
Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampa


01/10/2015 16:54

Sehr geehrter Herr Döring,

anbei senden wir Ihnen die nun erfolgte Rückantwort des Schulträgers der VG-Kell am See, vom 28.09.2015 (Posteingang: 30.09.2015), zur Grundschule Hentern-Lampaden auf die gestellten Fragen der Schulelternvertretung vom 21.08, 05.09 und 15.09 zur Containeranlage auf dem Schulhof am Schulstandort Hentern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ohne Ihr zutun wäre wohlmöglich kein derartiges Antwortschreiben des Schulträgers zustande gekommen.

Wie folgt nehmen wir Stellung auf das angefügte Schreiben des Schulträgers:

1.) Direkt zu Beginn des Schreibens geht der Schulträger kurz auf die erteilte Baugenehmigung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unmittelbar vor Stellung der Containeranlage am 02. September 2015 ein. Daran können Sie schon erkennen, dass die Beantragung der Containeranlage nicht einfach bzw. einvernehmlich verlaufen ist. Wie bereits mitgeteilt, hatte laut Pressebericht, die Ortsgemeinde Hentern dem Standort der Containeranlage auf dem Schulhof in Hentern nicht zugestimmt. Demnach wurde der Beschluss des Gemeinderates, als planungshoheitliches Gremium in der Ortslage Hentern, übergangen. Die Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden wurde in sämtliche Vorgänge bzgl. Planung, Aufstellung und Abnahme der Containeranlage nicht ins Benehmen gesetzt. Ebenso wurden der Schulelternvertretung Bauunterlagen, Unterlagen der Brandschutzbehörde, Unfallkasse sowie bauaufsichtliche Stellungnahme der ADD bis dato gänzlich vorenthalten und wohlmöglich weiterhin vorenthalten. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

2.) Im weiteren Verlauf schildert der Schulträger umfassend, überwiegend positiv, die aktuellen Eindrücke der Schulleitung sowie des Kollegiums der Grundschule Hentern-Lampaden auf die Situation der Containeranlage auf dem Schulhof am Schulstandort Hentern. Den verantwortlichen Lehrkräften sowie der Schulleitung, als Landesbedienstete, bleibt ja auch derzeit keine andere Möglichkeit als sich mit dieser Situation zu arrangieren. Es wurden ja bislang auch keine Alternativen von Seiten des Schulträgers sowie der ADD zugelassen. Die Situation auf dem Schulhof in Hentern wird schön geredet. Betrachtet man die derzeit einzige Möglichkeit auf dem asphaltierten Schulhof, mit eingeschränktem Spielbetrieb, in Hentern gegenüber dem schönen Spielplatz und den grünen Spielflächen am Schulstandort Lampaden, bleibt es weiterhin unverständlich, warum man den Schulstandort Lampaden unseren Kindern vorenthält. Der Grundschulstandort Lampaden wird laut Organisationsverfügung der ADD vorübergehend nicht berücksichtigt, obwohl das Gebäude die nötigen Klassenräume vorhält. Das Gebäude soll weiterhin für schulische Zwecke vorbehalten bleiben. Da die zeitlich unbestimmte Containerstellung am Schulstandort Hentern teurer ist, als die Unterhaltungsmaßnahmen zum Grundschulstandort Lampaden, wird es nicht als akzeptabel angesehen, den Schulhof in Hentern derart durch eine Schulcontaineranlage zu blockieren und zu behindern. Das Gebäude in Lampaden wird derzeit nicht genutzt. Es wird förmlich dem Verfall preisgegeben. Dies wird von Seiten der Elternvertretung nicht akzeptiert. Selbst eine Musikschule darf derzeit, laut Schulträger, das Gebäude in Lampaden nicht nutzen, obwohl das Schulgebäude für schulische Zwecke zur Verfügung steht. Der Schulträger investiert lieber in Container und dass für unbestimmte Zeit, als eines seiner bestehenden Gebäude mit geringerem Aufwand zu unterhalten. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme! Ebenso verweisen wir hierzu auf ein weiteres AZ: 02610-931/15 Grundschule Lampaden, eingereicht am 03.09.2015, an das Bürgerbüro der Landesregierung.

3.) Wir halten fest, dass von Seiten der Bauaufsicht, aufgrund nicht geforderter Blitzschutzanlage, Blitzeinschläge und deren mögliche Auswirkungen unkompensiert in Kauf genommen werden. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

4.) Zum Thema Klimatisierung beziehen wir uns auf eine getätigte Äußerung von Frau Fischer (ADD), welche dem Regionalelternsprecher gegenüber erklärte, das die heutigen Klassencontainer ja klimatisiert werden. Dies widerspricht aber der Stellungnahme des Schulträgers, der die ADD genau gegenteilig zitiert, dass in deren Zuständigkeitsbereich keine Klassencontainer über eine Klimatisierung verfügen. Wir erinnern diesbezüglich an die heißen Tage im vergangenen Sommer. An solchen Tagen ist es mit Querlüften nicht getan. Die Hitze kann nicht weichen. Die Containeranlage am Schulstandort Hentern ist nicht klimatisiert. Dies wird von Seiten der Schulelternvertretung so nicht akzeptiert, zumal davon in großer Wahrscheinlichkeit auszugehen ist, dass es erwartungsgemäß zunehmend heiße Schultage geben wird. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Stellungnahme!

5.) Wir halten fest, dass von Seiten des Schulträgers auf eine geforderte Überprüfung des Raumklimas in der Klassencontaineranlage verzichtet wird und deren mögliche Auswirkungen ungeprüft und unkompensiert in Kauf genommen werden. Hierzu bitt


24/09/2015 14:43

Kleine Schulstandorte stehen für bessere individuelle Förderung und Integration.

In der Grundschulpoltik der VG wird dennoch weiterhin mit verdeckten Karten gespielt. Jedoch läßt der ein oder andere Kommentar der VG-Politiker die Marschroute bereits erkennen. Was vom VG Bürgermeister Martin Alten bislang als "ergebnisoffen" propagiert wurde, ist wohlmöglich schon fortgeschrittener als ihm selber lieb ist.

Mit freundlichen Grüßen

Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden


24/09/2015 14:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verweisen wir auf die Elternversammlung zur VG - Grundschulkonzeption, vom 21. September 2015, in Mandern und den dazu am 23.09.2015 erschienen TV - Artikel zumtv.de?4323315 von Herrn Axel Munsteiner.

Dazu folgende Erkenntnisse und Anregungen der Schulelternverttetung der Grundschule Hentern-Lampaden wie folgt:

Am vergangenen Montag fand eine Elternversammlung zum Grundschulkonzept der VG Kell am See in Mandern (Wohnsitz des Verbandsbürgermeisters) statt. Dort wurden Aspekte über die künftige Grundschulsituation erörtert. Fazit: Es läuft wohlmöglich auf 2 zentrale Schulstandorte Zerf und Schillingen hinaus. Das ist jedoch aus unserer Sicht nicht zu begrüßen.
Was man durch die Zeilen verdeckt aber noch erkennen konnte ist folgendes:
Sehr wahrscheinlich möchte man in naher Zukunft eine Ganztagsschule in der VG installieren.

Es wurde auch von "+ X" gesprochen, Mandern/Waldweiler oder Hentern/Lampaden, hängt wahrscheinlich davon ab, ob die Ganztagsschule in Schillingen oder Zerf installiert wird. Zerf würde sich dann anbieten, da man ja dort den "Realschul Plus" Standort mehr oder weniger gestrichen hat. Vermutlich setzen aber einige VG-Politiker lautstark darauf, in Schillingen eine Ganztagsschule zu installieren, um den Schulstandort Mandern/Waldweiler retten zu können.

Das Thema Ganztagsschule GTS wurde bereits ebenfalls von der ADD propagiert. Jedoch nähere Diskussionen dazu wollte man in der Versammlung noch nicht aufkommen lassen und mehr oder weniger unterbinden. Hat bestimmt seinen Grund. Sie soll wohlmöglich noch nicht zerredet werden.

Die Ganztagsschule ist jedoch eine große Mogelpackung. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, baut die Politik Ganztagsschulen aus. Die Betreuung allerdings ist so organisiert, dass sie berufstätigen Eltern nur bedingt hilft. Laut offizieller Definition der Kultusministerkonferenz der Länder ist eine Schule schon dann eine Ganztagsschule, wenn sie an mindestens drei Tagen in der Woche mindestens sieben Zeitstunden lang Unterricht und Betreuung bietet. Die Folge: Jede dritte Grundschule betreut ihre Schüler nach Angaben der vom Bundesbildungsministerium geförderten "Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen" (StEG) nur an allenfalls vier Tagen auch nachmittags.

Auf dem Papier sieht die Situation zudem oft sehr viel besser aus als in der Realität. Alle Grundschulen der VG haben bereits jetzt schon ein Nachmittags Betreuungsangebot. Demnach können alle Grundschulen der VG berufstätigen Eltern eine Alternative für Ihre Kinder am Nachmittag bieten. In der Grundschule Hentern/Lampaden wird dieses Angebot, durch das Saar Moselwerk, am längsten von allen geboten, bis 16.30 Uhr, und das an allen Schultagen. Deshalb sind die bis dato installierten Betreuungsangebote schon berufstätigen Eltern sehr entgegenkommend und das ohne Ganztagsschule.

Ganztagsschulen können erst ab 36 Anmeldungen gebildet werden. Derzeit liegen aber die Anmeldungen an den Schulen zur Betreuung bei 8 - 24 Personen. Daher wird vermutlich politisch versucht, um Ganztagsschule zu ermöglichen, bewusst Schulstandorte zu konzentrieren. Da wäre man natürlich wieder bereit die dato unbeliebten "Dislozierungen" wieder aufleben zu lassen. Eine verpflichtende Ganztagsschule läßt jedoch nicht offen, dass Eltern in der Woche über nachmittags entscheiden können, ihr Kind auch zuhause zu betreuen.
Kinder und Jugendliche sind in der GTS ca. 40 Stunden direkt durch die Schule gebunden.
• Schule wird faktisch zum Lebensraum
• Folgen für Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Familien usw.

Landauf, landab, werden Ganztagsschulen als "Nachmittags-Aufbewahrungsstätten" beschimpft. "Wir sehen immer wieder, dass in den Ganztagsangeboten die pädagogischen Standards zu niedrig sind, die Hausaufgaben deshalb liegen bleiben – und die Eltern das mit den Kindern am Abend noch nachholen müssen" geben erfahrene Ganztagsschul Eltern zum Besten. Eine veröffentlichte Studie des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung kam zu dem ernüchternden Urteil, in Deutschlands Ganztagsschulen herrsche ein "konzeptionelles Vakuum". Es fehle an Leitlinien dafür, was während der Nachmittage den Kindern vermittelt werden solle – und vor allem: von wem. Lehrerstellen fehlen. Wollen Lehrer an Grundschulen überhaupt über Mittag unterrichten? Sind überhaupt genügend Lehrerstunden zur Verfügung? Für die Grundschulen bundesweit stehen dafür 40 bis 60 Prozent zu wenig Lehrerstunden bereit.

Dann sollte uns doch das jetzige Angebot der Nachmittags Betreuungsangebote in unserer VG doch entgegenkommen. Überschaubare Größen. Gute Erzieher(innen) bzw. bewährte, vertraute Betreuungskräfte. Denn dort werden unsere Schülerinnen und Schüler gut betreut und man hat weiterhin die Option sein Kind auch zuhause zu betreuen. Demnach macht der Erhalt von kleinen Schulstandorten noch mehr Sinn.

Kleine Schulstandorte stehen für bessere individuelle Förderung und I


17/09/2015 16:13

Sehr geehrter Herr Martin Döring,

wie bereits telefonisch besprochen, danke ich Ihnen, als Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland Pfalz für Ihren Rückruf und Ihre Bereitschaft, sich den Vorgängen zur Grundschule Hentern-Lampaden anzunehmen.

Wie von Ihnen mitgeteilt, werden nun von Seiten des Schulträgers alle offenen Punkte umfassend beantwortet sowie die angefragten Unterlagen übergeben. Vielen Dank dafür.

Zudem hatte ich Sie daraufhingewiesen, das sich die Sachverhalte zu den erfolgten Geschehnissen zum Schulstandort Grundschule Hentern-Lampaden, in Zusammenhang mit Schulträger und Schulaufsicht, von Seiten der Schulelternvertetung als äußerst komplex darstellen. Dies kann Ihnen verständlicherweise nicht alles in einem Schreiben konkret dargestellt werden. Deshalb hatte ich Sie, in Begleitung, um ein persönliches Gespräch gebeten. Vorerst wird Ihrerseits die erneute Rückantwort des Schulträgers abgewartet.

Zur weiteren Verdeutlichung der derzeitigen Konfliktlage u.a. zwischen der Schulelternvertretung Grundschule Hentern-Lampaden sowie Schulträger und Schulaufsicht, habe ich Ihnen, wie besprochen, den Link zur Online-Petition zum Erhalt der beiden Grundschulstandorte Hentern und Lampaden zu Ihrer Kenntnisnahme nachstehend angefügt. www.openpetition.de/petition/online/erhalt-der-grundschulstandorte-hentern-lampaden ; Auch das Lehrpersonal der Grundschule Hentern-Lampaden hat sich an der Petition beteiligt. Die Anliegen der Schulelternvertretung sowie der Petenten wurden bislang gänzlich unberücksichtigt gelassen. Die Schulelternvertretung wurde in sämtliche Vorgänge bzgl. Planung, Aufstellung und Abnahme der Containeranlage nicht ins Benehmen gesetzt. Ebenso wurden der Schulelternvertetung Bauunterlagen, Unterlagen der Brandschutzbehörde, Unfallkasse sowie bauaufsichtliche Stellungnahme der ADD bis dato gänzlich vorenthalten. Viele Eltern bezweifeln weiterhin, dass die Containeranlage nach den geltenden Bestimmungen aufgestellt wurde.
Es ist Aufgabe der Schulelternvertretung entsprechend zu intervenieren. Schulleitung sowie jetziges Lehrpersonal zur Grundschule Hentern-Lampaden, als Landesbedienstete, bleiben in dieser Angelegenheit verständlicherweise außen vor.

Der Grundschulstandort Lampaden wird laut Organisationsverfügung der ADD vorübergehend nicht berücksichtigt, obwohl das Gebäude die nötigen Klassenräume vorhält. Das Gebäude soll weiterhin für schulische Zwecke vorbehalten bleiben. Da die zeitlich unbestimmte Containerstellung am Schulstandort Hentern teurer ist, als die Unterhaltungsmaßnahmen zum Grundschulstandort Lampaden, wird es nicht als akzetabel angesehen, den Schulhof in Hentern derart durch eine Schulcontaineranlage zu blockieren und zu behindern.
Laut Pressebericht, hatte die Ortsgemeinde Hentern dem Standort der Containeranlage auf dem Schulhof ebenso nicht zugestimmt. Demnach wurde der Beschluss des Gemeinderates, als planungshoheitliches Gremium in der Ortslage Hentern, übergangen.

Weitere Unterlagen zur Organisationsverfügung und den von unserer Seite als widersprüchlich bezeichneten Punkten dazu sowie zum Ratsbeschluss der VG, vom 21.05.2015, kann ich Ihnen gerne ebenso zusenden.

Über eine weitere Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

mit vorzüglicher Hochachtung

Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden


16/09/2015 1:26

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schulträger VG Kell am See hat nun am 08. September 2015 (Posteingang: 12. September 2015) auf die Anfrage der Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden zur Containeranlage vom 21.08. und 05.09.2015 wie folgt geantwortet. Das Antwortschreiben wurde seltsamerweise nicht vom Bürgermeister Herrn Martin Alten selbst beantwortet, sondern von seinem Fachbereichsleiter Michael Stüber.

Herr Stüber schreibt:

".. der auf dem Schulgrundstück in Hentern errichtete mobile Klassenraum entspricht den einschlägigen Baunormen. Er ist entsprechend dem Bauantrag errichtet worden. Die Abnahme durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erfolgte am 07. September 2015 ohne Beanstandungen. Die brandschutzrechtlichen Auflagen sind ebenso erfüllt wie die Angaben der Unfallkasse. Bei der Errichtung wurde auch die baufachliche Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde ADD Trier beachtet. Der Benutzung des mobilen Klassenraumes steht damit nichts mehr im Wege.

Die von Ihnen verlangten zusätzlichen gutachterlichen Nachweise halten wir nicht für erforderlich. Wir weisen darauf hin, das vergleichbare mobile Klassenräume landauf und landab benutzt werden. Auch die Verbandsgemeinde Kell am See hat als Schulträger bereits positive Erfahrungen mit einem mobilen Klassenraum, den sowohl die Schulleitung als auch die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern wohlwollend beurteilt haben. Beschwerden oder negative Äußerungen hierzu sind uns nicht bekannt geworden..."

Folgende Fragen wurden von der Schulelternvertetung am 21.08.15 und 05.09.15 gestellt:
1.) Ist ein Blitzschutz vorgesehen? (Antwort ist bis dato offen geblieben!)
2.) Ist eine Klimatisierung der Container vorgesehen? Wenn ja welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten? (Antwort ist bis dato offen geblieben!)
3.) Wie ist es mit dem Raumklima sowie der elektromagnetischen Belastung in der angedachten Containeranlage bestellt. Liegen Ihnen hierzu die erforderlichen Gutachten vor? (Gutachten werden vom Schulträger als nicht erforderlich angesehen!)
4.) Des Weiteren stellt sich die Frage, aufgrund der bisweilen unbestimmten Zeit der Containerstellung, wie sich das Raumklima der Container auf die Schülerinnen und Schüler auswirken könnte. (Gutachten werden vom Schulträger als nicht erforderlich angesehen!)
5.) Hiermit fordern wir Sie auf, noch vor Containerstellung einen gutachterlichen Nachweis zur erwartenden Raumluftqualität sowie der elektromagnetischen Belastungen im Container zu erbringen. (Gutachten werden vom Schulträger als nicht erforderlich angesehen!)
Hierzu hatten wir entsprechendes Material zur Nachlese angefügt. Es handelte sich um eine allgemeine Empfehlung des EGGBI (European Society for healthy building and indoor air quality e.V. Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene.)

Zusätzlich hatten wir den Schulträger umgehend gebeten, folgende Punkte zu überprüfen und uns alle angefragten Unterlagen zukommen zu lassen:
1.) Wir bitten um einen schriftlichen Nachweis, ob die Unterkonstruktion der Containeranlage den geltenden Bestimmungen entspricht.
(Bis dato wurde uns kein schriftlicher Nachweis vorgelegt!)
2.) Wir bitten um einen schriftlichen Nachweis, ob die Treppenkonstruktion den geltenden Bestimmungen entspricht.
(Bis dato wurde uns kein schriftlicher Nachweis vorgelegt!)
3.) Wir bitten um eine Kopie der vollständigen Bauantragsunterlagen zur Containeranlage.
(Bis dato wurde uns keine Kopie der angefragten Unterlagen vorgelegt!)
4.) Wir bitten um einen alternativen, schriftlichen Aufstellungsvorschlag für die Containeranlage.
(Bis dato wurde noch kein alternativer Aufstellungsvorschlag unterbreitet!)
5.) Es wird um schriftliche Auskunft gebeten, ob die Container einen Wasseranschluss mit Abfluss sowie eine Klimaanlage erhalten?
(Antwort ist bis dato offen geblieben!)
6.) Der Schulcontainer beeinträchtigt das Umfeld des Schulhofes sehr. Der Standort ist nicht akzeptabel. (Antwort ist bis dato offen geblieben!)

Das Antwortschreiben des Schulträgers zeigt deutlich auf, dass die Schulelternvertretung in sämtliche Vorgänge bzgl. Planung, Aufstellung und Abnahme der Containeranlage nicht ins Benehmen gesetzt wurde. Ebenso wurden der Schulelternvertetung Unterlagen der Baubehörde, Brandschutzbehörde, Unfallkasse sowie bauaufsichtliche Stellungnahme der ADD zur Containeranlage bis dato vorenthalten.

Viele Eltern bezweifeln weiterhin, das die Containeranlage nach den geltenden Bestimmungen aufgestellt wurde. Hier erneut das Foto der Containeranlage zur Verdeutlichung. Die Containeranlage wurde u.a. mit Gehwegplatten unterbaut.

Wir fordern erneut den Schulträger auf, die offenen Punkte umgehend zu beantworten und uns fehlende Unterlagen vorzulegen.
Das Ministerium sowie die Schulaufsichtsbehörde wird um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.

Mit freundlichem Gruß

Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden


09/09/2015 1:51

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit senden wir Ihnen den Link zumtv.de?4311212 zum TV-Zeitungsartikel zur Grundschule Hentern-Lampaden, wie er morgen veröffentlicht wird, zur Kenntnisnahme.

Herr Thormeyer hat in seinem Artikel "Lernen im Container" die Situation der Einschulung sowie die Platzsituation auf dem Schulhof in Hentern aufgegriffen.

Der Ortsbürgermeister aus Hentern hat die Angelegenheit wie folgt benannt: "..."Wir hätten den Container lieber neben der Schule gehabt. So engt er den Schulhof stark ein..."

Daraus kann man ganz klar erkennen, dass der Gemeinderat Hentern dem Bauantrag der Containeranlage nicht zugestimmt hat. Demnach muss der Kreis sich ja über diese ablehnende Haltung des Henterner Gemeinderates hinweggesetzt haben. Wo soll das ganze denn noch hinführen, wenn selbst die Beschlüsse derer, denen die Planungshoheit in Ihrem Ort obliegt (die Gemeinde Hentern), nicht berücksichtigt werden? Auch hierzu kann sich jeder seine eigene Meinung bilden. Auch diese Entscheidung wurde auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen.

Bezugnehmend auf die Äußerung des Ortsbürgermeisters Michael Marx aus Hentern können wir nur bestätigen, dass die Containeranlage den Spielbetrieb der Schulkinder auf dem Schulhof in Hentern erheblich einschränkt. Heute am ersten Schultag konnte man deutlich sehen, dass die Kinder eingengt um den Container herum Fußball spielen mussten.

Zum Vergleich stehen in Lampaden reichlich Spiel- und Grünflächen für die Kinder zur Verfügung. Wohingegen in Hentern nur ein reiner Ashalt Schulhof, mit zusätzlicher Einschränkung durch eine provisorische Containeranlage, zur Verfügung steht.

Die jetzige Lösung auf dem Schulhof in Hentern ist eine Zumutung. Wollen wir das wirklich so für unsere Kinder haben?

Mit freundlichen Grüßen

Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden


06/09/2015 0:33

Erneute Anfrage an den Schulträger zur Grundschule Hentern-Lampaden, vom 21.08.2015, bisher unbeantwortet, sowie neue Anfragen bzgl. der Containerstellung zusätzlich mit dieser Anfrage!

Sehr geehrter Herr Alten,

in unserem Schreiben vom 21.08.2015 hatten wir Sie um folgendes gebeten:
A.) Wir bitten um umgehende Mitteilung, ob die Beantragung (Bauanträge etc.) zu der angedachten Containeranlage zur Grundschule Hentern-Lampaden einvernehmlich abgeschlossen ist?
Wir bitten Sie ebenso umgehend folgende Prüfungen zur angedachten Containeranlage, noch vor möglicher Containerstellung, vornehmen zu lassen:
1.) Ist ein Blitzschutz vorgesehen?
2.) Ist eine Klimatisierung der Container vorgesehen? Wenn ja welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten?
3.) Wie ist es mit dem Raumklima sowie der elektromagnetischen Belastung in der angedachten Containeranlage bestellt. Liegen Ihnen hierzu die erforderlichen Gutachten vor?
4.) Des Weiteren stellt sich die Frage, aufgrund der bisweilen unbestimmten Zeit der Containerstellung, wie sich das Raumklima der Container auf die Schülerinnen und Schüler auswirken könnte.
5.) Hiermit fordern wir Sie auf, noch vor Containerstellung einen gutachterlichen Nachweis zur erwartenden Raumluftqualität sowie der elektromagnetischen Belastungen im Container zu erbringen.
Hierzu haben wir Ihnen erneut wichtiges, entsprechendes Material zur Nachlese angefügt. Es handelte sich um eine allgemeine Empfehlung des EGGBI (European Society for healthy building and indoor air quality e.V. Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene.)
Die Containeranlagen wurden nun bereits auf dem Schulhof in Hentern aufgestellt.
ZU DEN VORGENANNTEN PUNKTEN HABEN WIR BIS HEUTE KEINERLEI RÜCKANTWORT VON IHNEN ERHALTEN!
DIES KANN UNSERESEITS SO NICHT AKZEPTIERT WERDEN!

Mittlerweile haben sich noch weitere Fragen aufgetan, da ja Ihrerseits bereits Fakten ohne Berücksichtigung unserer Anfragen vorgenommen wurden!

Zur Erläuterung haben wir Ihnen in einem Anschreiben dazu Fotos zu Ihrer Kenntnisnahme angefügt.Diese Fotos zeigen uns deutlich, dass die Anordnung und Platzierung sowie das Ansehen der Containeranlage alles andere als anschaulich ist und den Schulhof deutlich einschränkt. Das ehemalige Fußballfeld wurde gänzlich eliminiert. Auch ist unsererseits fraglich, ob die Unterkonstruktion der Containeranlage den geltenden Bestimmungen entspricht und so in den Bauantragsunterlagen enthalten ist. Die seitlich angebrachte Treppe wird ebenso in Frage gestellt, ob diese in der ursprünglichen Beantragung der Bauantragsunterlagen so enthalten ist. Zusätzlich fehlt ein Wasseranschluss und Abfluss zur Containeranlage sowie eine Klimaanlage. Die ganze Containeranlage wirkt auf uns sehr provisorisch und hinterlässt den Charakter einer Baustellencontaineranlage und zudem sieht die ganze Anlage sehr gebraucht und unseriös aus. Eine Klassencontaineranlage sollte aus unserer Sicht in optisch und baulich optimaler Ausführung vorgehalten werden, zumal die Containeranlage neuaufgestellt wurde. Die jetzige Containeranlage ist eine Zumutung für die Schulgemeinschaft der Grundschule Hentern-Lampaden. Diese Containeranlage und der Standort der Containeranlage wird so nicht akzeptiert. Wir erinnern daran, dass die Aufstellung der Containeranlage für eine unbestimmte Zeit vorgesehen ist. Demnach sollten auch keine Provisorien vorgehalten werden.
Des Weiteren wird unsererseits bemängelt, dass uns bisher keinerlei Angaben, Bauanträge und Unterlagen zur Containeranlage vorgelegt wurden. Alle Schritte wurden Ihrerseits ohne das erforderliche Benehmen der Elternvertretung getroffen.
Um die Angelegenheiten zu klären, empfehlen wir als Kompensation für die Unterrichtung der 1. und 2. Klasse die Grundschule in Lampaden zu nutzen. Da das Gebäude in Lampaden ja, laut Organisationsverfügung, für die schulische Nutzung vorbehalten ist, sollte dies ja auch kein Problem darstellen. Die Containeranlage kann dann entfallen, denn es macht keinen Sinn Kinder in Containern zu unterrichten, wenn noch ein Gebäude der schulischen Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wäre die Nutzung des Schulgebäudes in Lampaden wirtschaftlicher als die unbestimmte Nutzung einer Containeranlage.
Wir bitten Sie die Angelegenheiten zu klären und uns umgehend schriftlich Auskunft zu erteilen.
Wir bitten den Schulträger hiermit zusätzlich zu den Anfragen vom 21.08.2015, umgehend folgende Punkte zu überprüfen und uns alle angefragten Unterlagen zukommen zu lassen:
1.) Wir bitten um einen schriftlichen Nachweis, ob die Unterkonstruktion der Containeranlage den geltenden Bestimmungen entspricht.
2.) Wir bitten um einen schriftlichen Nachweis, ob die Treppenkonstruktion den geltenden Bestimmungen entspricht.
3.) Wir bitten um eine Kopie der vollständigen Bauantragsunterlagen zur Containeranlage.
4.) Wir bitten um einen alternativen, schriftlichen Aufstellungsvorschlag für die Containeranlage.
5.) Es wird um schriftliche Auskunft gebeten, ob die Container einen Wass


03/09/2015 4:06

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vom Schulträger angekündigte Containeranlage zur Grundschule Hentern-Lampaden wurde nun am 02.09.2015 auf dem Schulhof in Hentern aufgestellt.

Die Containeranlage steht auf Steinstützen.
Es ist fraglich ob das so vom Schulträger beantragt bzw. gewollt war?

Dies ist eine erneute Zumutung für die Schulgemeinschaft der Grundschule Hentern-Lampaden!

Ebenso wurden die Anfragen zur Containeranlage bis dato noch nicht vom Schulträger (VG Kell am See) beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden


02/09/2015 12:26

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird auf den TV-Artikel zur Grundschule Hentern-Lampaden zumtv.de?4305628 "Elternprotest bleibt erfolglos" von heute, 02.09.2015, verwiesen.

Im Artikel geht es erneut u.a. um die Haltung der ADD und Schulträger zur erlassenen Organisationsverfügung der Grundschule Hentern-Lampaden. Herr Munsteiner unterstreicht diese Haltung aus unserer Sicht mit den zutreffenden Worten "Weiter auf falschem Kurs".

Leider bleibt festzustellen, dass Schulaufsicht und Schulträger weiterhin den Elternwillen ignorieren. Ebenso ist es bedauerlich für unsere Schulgemeinschaft, dass fragliche Entscheidungen der Schulaufsicht und des Schulträgers auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen werden. Selbst die Schulaufsicht verwendet Tricks um die getroffene Organisationsverfügung zu rechtfertigen.

Hierzu kurz die veröffentlichten Stellungnahmen der ADD und des Schulträgers aus dem TV-Artikel von heute, 02.09.2015:

"..ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol betont hingegen auf TV-Anfrage, dass "es keine Formfehler gab". Die Behörde habe rechtlich die Möglichkeit, die Frist für eine Stellungnahme zu verkürzen, "wenn dafür gute Gründe vorliegen. Die bestanden in der Form, dass wir ja den Betrieb im neuen Schuljahr planen mussten". Im Übrigen habe der BPR inzwischen doch noch eine Stellungnahme abgegeben und sich mit der Organisationsverfügung der ADD einverstanden erklärt, so Dzendziol.Hinzu kommt, dass die VG Kell überhaupt nicht den von den Eltern geforderten Widerspruch gegen die ADD-Entscheidung eingelegt hat. Diese Vorgehensweise sei bei einem Gespräch mit den beiden Beigeordneten und den drei Fraktionssprechern von CDU, SPD und FWG festgelegt worden, so Alten. Dass die VG Kell auf einen Widerspruch verzichte, begründet der Bürgermeister auch damit, dass die ADD-Entscheidung ja "dem Ergebnis der Beschlussfassung des VG-Rats im Mai entspricht..."

Den meisten ist vermutlich noch die Stellungnahme der ADD aus dem letzten TV-Artikel zumtv.de?4305628, vom 12.08.2015, in Erinnerung, hier nochmal kurz dargelegt:

"..Dazu, warum der Bezirkspersonalrat (BPR) keine Stellungnahme abgegeben hat und ob diese nicht verpflichtend für das Beteiligungsverfahren gewesen wäre, teilt die ADD mit: "Wenn der BPR die Frist verstreichen lässt, will er keine Aussage machen. Dann ist das zu akzeptieren." Und außerdem: "Die Argumente der Gremien wurden erörtert und mit in die Entscheidung einbezogen. Die Onlinepetition wurde zur Kenntnis genommen und mit in die Überlegungen eingebunden." Alle Fristen für das Beteiligungsverfahren seien eingehalten worden.."

Jetzt hat der BPR vermeintlich doch noch eine Stellungnahme abgegeben und sich mit der ADD - Organisationsverfügung vom 22. Juli 2015 einverstanden erklärt. Was nun der BPR vermutlich geschrieben hat , entzieht sich unserer Kenntnis. Auch dieses Vorgehen zeigt uns doch, dass weiterhin widersprüchliche Sachverhalte ungeklärt bleiben. Da eine Verkürzung der Zeit willkürlich von der ADD getroffen wurde ohne die Beteiligten hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen, zeigt auch die aktuelle konstruierte Darlegung der Schulaufsicht. Das geringe Zeitfenster war und ist dem Schulträger und der Schulaufsicht zu schulden.

Es geht und ging also von vorneherein nicht um die Sache, sondern lediglich darum was politische Vertreter unserer VG in einer Sitzung, vom 21.05.2015, unter fraglichem Tagesordnungspunkt und Sitzungsvorlage des Schulträgers, mehrheitlich zur Grundschule Hentern-Lampaden beschlossen haben. Es ist also egal ob und wieviel wir Eltern uns einsetzen oder nicht einsetzen. Letztendlich wird der Elternwille völlig ignoriert.

Man kann wiederum ADD und Schulträger nur raten und bitten, solche Vorgehensweisen zu unterlassen. Derartige konstruierte Entscheidungen werden immer auf Unvernunft und Ablehnung treffen und zudem das Vertrauen in unsere Schulverwaltung merklich belasten.
Ergebnisoffen sieht anders aus.

Bis gestern stand noch keine Containeranlage in Hentern. In der kommenden Woche soll die Schule beginnen. Laut letzter Mitteilung sollte die Containeranlage heute am 02.09.2015 aufgestellt werden. Es ist eine Zumutung für unsere Schulgemeinschaft!

Mit freundlichen Grüßen

Schulelternvertretung der Grundschule Hentern-Lampaden


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