05. 12. 2025, 11:16
"Zum Jahreswechsel 2026/2027 dürfen Privatleute in den Niederlanden keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. Anlass für das Verbot ist die zunehmende Gewalt zu Silvester.
Die Erste Kammer des Parlaments in den Niederlanden hat mit großer Mehrheit ein Böllerverbot beschlossen. Das Verbot gilt ab dem Jahreswechsel 2026/2027. Privatleute dürfen von diesem Zeitpunkt an keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. Zuvor hatte bereits die Zweite Kammer zugestimmt.
Nach Angaben der Regierung ist es aus Verwaltungsgründen nicht möglich, das Verbot bereits in diesem Jahr umzusetzen. Anlass für das Verbot ist die zunehmende Gewalt an Silvester in den vergangenen Jahren. Regelmäßig wurden zum Jahreswechsel Polizisten, Feuerwehrleute und Hilfskräfte mit Feuerwerkskörpern angegriffen. An manchen Orten wurden zudem bewusst Brände gelegt.
In mehreren europäischen Ländern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bereits stark reglementiert oder sogar verboten. Auch in Deutschland wird über ein Böllerverbot diskutiert. So fordern etwa die Gewerkschaft der Polizei, Tier- und Umweltschützer ein Verbot. Zuletzt aber hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Juni nicht auf größere Möglichkeiten für Böllerverbote einigen können.
Fünf Menschen sind in Deutschland in der Silvesternacht durch Böller getötet worden
Zuletzt hatten die Grünen ein Böllerverbot in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Auf dem Bundesparteitag vor der Bundestagswahl wurde ein entsprechender Antrag eines Mitglieds mit klarer Mehrheit angenommen. Gefordert wird darin "ein ganzjähriges und bundesweites Feuerwerksverkaufsverbot". Zudem solle es "mehr Spielräume für die Länder bei Verbots- und Erlaubniszonen" sowie "ein stärkeres Vorgehen gegen den Einsatz von illegalem Sprengstoff" geben".
(Meldungen entnommen aus der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 1. Juli 2025)
Wäre die niederländische Entscheidung für ein privates Böllerverbot ( Ausnahmen ggfls. möglich) eine "Blaupause" für Deutschland ab dem Jahreswechsel 2027/2028, Mensch und Tier zuliebe?
04. 12. 2025, 12:23
Bitte um Unterstützung des Petitionsbegehrens zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Sehr geehrte Frau Schäffer,
wie ich aus der Tagespresse vom 3. Dezember 2025 entnommen habe, haben Se sich – mit weiteren Parteimitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen - bei einem Waldspaziergang von Johannes Kemper, Wittener Förster des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über den Zustand des Waldes Ihrer Heimatstadt nach der Borkenkäferplage von 2018, bei der 9 % der gesamten Wittener Waldfläche zerstört wurde, informiert. Möglicherweise haben Sie – über Ihre Parteimitglieder – bei dieser Gelegenheit auch Kenntnis über die auf der Internetplattform openPetition am 5. Januar 2025 eingestellter online- Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht Kenntnis erhalten. Bedauerlicherweise wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Witten vom 16.6.2025 sowie vom 26.8.2025 das Petitionsbegehren abgewiesen. Gleichwohl haben sich Ratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Witten in der Sitzung des HFA vom 26.8.2025 dahingehend geäußert, das Petitionsbegehren auch im neu gewählten Stadtrat wieder aufzugreifen.
Können die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition auf Ihre Unterstützung des Petitionsbegehrens hoffen, den Menschen sowie den Tieren zuliebe? Es bedarf einer rechtskonformen Antragstellung zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, damit der neu gewählte Bürgermeister Dirk Leistner einen möglichst bis zum 30. Juni 2026 parteiübergreifenden Antrag unterschreiben kann, damit zum Jahreswechsel 2026/2027, beispielsweise im Wege einer kommunalen Allgemeinverfügung, die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
Ich stelle diese E-Mail an Sie auf der Internetplattform openPetition - bezogen auf die Petition - ein, damit die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition entsprechend unterrichtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
30. 11. 2025, 9:22
Frage von Wilfried B. • 17.10.2025
Sind Sie für eine Begrenzung der Böllerei / dem Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht?
Sehr geehrte Frau Schäffer,
ich habe am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform "openPetition" eine Petition an den Rat der Stadt Witten eingereicht: "Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel". Bereits am 20. Mai 2025 wurde das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Witten hat sowohl in seiner Sitzung vom 16.06. 2025, als auch in der Sitzung vom 26.08. 2025 das Petitionsbegehren abschlägig beschieden. Gemäß §23 Abs.2.1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vom 31. 12. 0 Uhr bis zum 01.01. 24 Uhr von Privatpersonen verwendet werden. Nach meiner Kenntnis kann jedoch das Land NRW die Kommunen ermächtigen, den Abbrennzeitraum zu begrenzen, also beispielsweise von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht. Wären Sie bereit, sich bei der NRW-Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Witten die Begrenzung der Böllerei erlassen kann?
Portrait von Verena Schäffer
Antwort ausstehend von Verena Schäffer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nordrhein-Westfalen
Feuerwerk
Böllerverbot
27. 11. 2025, 7:15
Leserzuschrift zu: "Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot" sowie weitere Artikel zur selben Thematik in der überregionalen WAZ-Ausgabe vom 27. November 2025
Sehr geehrter Herr Villis,
sehr geehrte Wittener WAZ-Redaktion,
während die WAZ in ihrer überregionalen Ausgabe vom 27. November 2025 gleich an drei Stellen – Titelseite: „Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot“, Seite 4 "Politik und Meinung/Kommentar: „Schluss mit der Knall-Kultur!“, Seite 6 Politik "Linke wirbt für Böllerverbot an Silvester" berichtet - hüllt sich bislang der neu gewählte Rat der Stadt Witten öffentlich zur vorgenannten Thematik in Schweigen, obgleich es bereits seit dem 5. Januar 2025 eine online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht gibt. Der ehemalige Bereitschaftsarzt Michael Arndt spricht, laut WAZ – Artikel vom 27.11.2025 - von "staatlich erlaubten Chaostagen“. Und weiter: „letztes Silvester gab es fünf Tote, jedes Mal gibt es Hunderte Schwerverletzte, darunter viele Kinder, die am Neujahrstag Blindgänger aufsammeln“. Wo, frage ich, bleibt die verbindliche öffentliche Absichtserklärung des Bürgermeisters Dirk Leistner sowie der Ratsmitglieder, spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen rechtskonformen Antrag auf Begrenzung der Böllerei parteiübergreifend zu erarbeiten und in der ersten Ratssitzung des Haupt und Finanzausschusses nach dem 30. Juni 2026 zur Abstimmung zu stellen, damit verbindlich zum Jahreswechsel 2026/2027 die Begrenzung der Böllerei in Kraft treten wird!
Wilfried Böckmann
22. 11. 2025, 12:11
AW: Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Böckmann, WilfriedBoeckmann-C.W@t-online.de
An:
buendnis90diegruenen@rat-witten.debuendnis90diegruenen@rat-witten.de
Heute, 17:48 Uhr
Sehr geehrte Frau Cilic,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 21.11.2025. Zwar ist es zu begrüßen, dass Sie die „Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ auf der "To-do-Liste“ Ihrer Fraktion haben, gleichwohl senden Sie bzw. die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ – aus meiner persönlichen Sicht in mehrerer Hinsicht – ein fatales politisches Signal an die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der online Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“:
1.) Ihre Ausführungen „Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen "klingt so wie verschieben bis zum "St..Nimmerleinstag“, zumal die gerade begonnene Legislaturperiode erst im Laufe des Jahres 2030 (!) endet.
2.) Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition dürften sich in ihrem Anliegen nicht ernst genommen bzw. wertgeschätzt fühlen. Die ohnehin um sich greifende bedenkliche Politikverdrossenheit tut ihr Übriges.
3.) Dass, aufgrund der Kommunalwahlen vom 14. September 2025 die vergangenen Monate "kommunalpolitisch.... sehr turbulent gewesen sind“, dürfte unstrittig sein, gehört jedoch dazu, zumal das „Wahlvolk“ wissen möchte, welche politischen Akteure seinem Anliegen am nächsten kommen.
4.) Zwar mag die Einreichungsfrist für die kommende Haupt- und Finanzausschusssitzung bereits verstrichen sein, Fraktionen können jedoch – unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Sache – hier anstehende Böllerei zum bevorstehenden Jahreswechsel – beantragen, die Tagesordnung um den dringlichen Punkt: "Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu erweitern.
5.) Die Fraktion: "Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ könnten intern zudem beschließen, bis zum 30. Juni 2026 – gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Ratsfraktionen – dem HfA einen rechtskonformen Antrag zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zuzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
22. 11. 2025, 11:53
Von: "wp13410830-buendnis90diegruenen" To
An: "Boeckmann-C.W@t-online.de"
Sehr geehrter Herr Böckmann,
vielen Dank für Ihre weiteren Bemühungen bezüglich einer Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel. Die Einreichungsfrist für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss ist leider bereits abgelaufen. Unsere Fraktion hat das Thema jedoch weiterhin auf ihrer To-do-Liste, und wir haben hierzu bereits Kontakt mit den Landes- und Bundesgrünen aufgenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass die vergangenen Monate kommunalpolitisch aufgrund der Wahlen sehr turbulent gewesen sind und aktuell noch viele organisatorische Dinge sortiert werden müssen.
Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Teuta Cilic
Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Witten
___
18. 11. 2025, 6:07
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr i n der Neujahrsnacht /
Bezug: Letzte Sitzung des HFA aus der Legislaturperiode 2020 / 2025 des Rates der Stadt Witten am 26.08. 2025 / Erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des neu gewählten Stadtrates am 8. Dezember 2025
Sehr geehrter Herr Pompetzki,
gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Witten vom 26. August 2025 wurde Ihre Absicht - bezuglich der Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel (eigene Anmerkung) - wie folgt wiedergegeben "RM Pompetzki ....wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste".Weiter heißt es - gemäß Sitzungsniederschrift - BM König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe, über den rechtlichen Rahmen zu informieren.“
Ich frage nunmehr höflichst an, inwieweit zwischenzeitlich eine rechtliche Einordnung eines CDU-Mitgliedes im zuständigen Innenausschuss des Bundestages bezüglich einer Umsetzung des Anliegens dieser Petition ein Bundesgesetz geändert werden müsse; vorliegt.
Um die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der online Plattform openPetition“ einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
17. 11. 2025, 11:58
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Sehr geehrte Frau Baumann,
in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der vergangenen Legislaturperiode des Rates der Stadt Witten wurde am 26.8.2025 erneut über die Beschwerde, hier „Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden, Beschwerde wegen Nichtannahme des Bürgerantrags vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten gesprochen.
Gemäß Sitzungsprotokoll vom 29.8.2025 haben sowohl Sie, als auch Ratsmitglied Richter mitgeteilt, dass Ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe, sprich Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, wieder aufgreifen wird.
Nach meiner Kenntnis findet die erste Sitzung des Haupt und Finanzausschusses des neugewählten Wittener Stadtrates am 8. Dezember 2025 statt. Ich bin in den letzten Wochen wiederholt darauf angesprochen worden, insbesondere nach Zünden von Böllern zu Halloween, wie es mit der Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel bestellt ist. Der ehemalige Bürgermeister Lars König hatte mir gegenüber in einem Schreiben erklärt, dass ein rechtskonformer Antrag diesbezüglich vorliegen müsste, damit der Bürgermeister diesen unterzeichnen kann.
Ich frage daher höflichst an, inwieweit sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Thematik aktuell beschäftigt hat und ob davon auszugehen ist, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2025 dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Um die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der Plattform openPetition einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
07. 11. 2025, 14:04
Leserzuschrift zu: "Wohl kein dritter stellvertretender Bürgermeister", WAZ vom 4. 11. 2025
Bislang wurde die Leserzuschrift, meines Wissens nach, nicht in der Wittener Ausgabe der WAZ veröffentlicht.
"Die nach der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Witten am 4.11. 2025 vertretenen Parteien haben – neben der Wahl der vermutlich zwei stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – ihre politischen Schwerpunkte in der neuen Legislaturperiode dargelegt. Dass jedoch der Wittener Stadtrat – angesichts der zu erwartenden Böllerei zum Jahreswechsel – die seit dem 5.1.2025 laufende Petition zur Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerkskörpern zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht nicht auf dem Prioritätenschirm zu haben scheint, befremdet. Immerhin haben mehr als 1300 Wittener Bürgerinnen und Bürger diese Petition unterschrieben".
Wilfried Böckmann
Ich bitte die Unterstützerinnen und Unterstützer der online-Petition, sich an die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter des jeweils zuständigen Stimmbezirkes zu wenden, um auf diese Weise die unbedingte Notwendigkeit zum Handeln - den Tieren und Menschen zu liebe - deutlich zu machen. Wir, die Bürgerinnen und Bürger, sind in einer Demokratie der Souverän, das Volk. Im aktuellen Fall vertreten durch die politischen Parteien im Rat der Stadt Witten!
Wilfried Böckmann
06. 11. 2025, 6:26
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leistner,
ich beglückwünsche Sie zu Ihrem neuen Amt als Bürgermeister der Stadt Witten!
In den kommenden fünf Jahren werden große Herausforderungen auf Sie und den Wittener Stadtrat zukommen. Als Stichworte seien beispielsweise Schulsanierung, Wärmewende, Schuldenabbau sowie Digitalisierung genannt.
Gestatten Sie mir dennoch, auf einen ganz besonderen Punkt, der zur Entscheidung ansteht, hinzuweisen: Es geht um die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht. Eine entsprechende Petition habe ich am 5.1.2025 auf der online-Plattform openPetition gestartet. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 4. Juli 2025 hatten rund 1300 Wittener Bürgerinnen und Bürger die Petition unterschrieben. Am 16. Juni sowie am 26.August 2025 wurde das Petitionsbegehren im Haupt- und Finanzausschuss erörtert.
Bereits am 31. Oktober 2025 wurde ich von einer Hundebesitzerin bezüglich der zu erwartenden Böllerei zum Jahreswechsel 2025/2026 angesprochen. Zum Jahreswechsel 2024/2025 sei sie, so erklärte die Frau, extra mit ihrem Hund nach Sylt gefahren, um – aus Liebe und Rücksicht auf ihren Hund – der Böllerei zu entgehen.
Die Stadt Witten hat, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit, das Abbrennen von Feuerwerk von Silvester-Abend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zu begrenzen. Ich möchte Sie, Herr Bürgermeister, höflichst bitten, in Erörterung und Abstimmung mit den Fraktionen im Rat der Stadt Witten eine rechtskonforme Begründung zur Begrenzung der Abbrenn-Zeiten zu erarbeiten, und zwar den Tieren und den Menschen zu liebe.
Ich werde dieses Schreiben auf der Info-Seite der Petition openPetition - bezogen auf meine eingestellte Petition vom 5. Januar 2025 - einstellen, um den Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition zu signalisieren, dass das Petitionsbegehren auch den neu gewählten Wittener Stadtrat beschäftigen wird.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann