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Uwe Junge

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


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Dr. Timo Böhme

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Изображение на Jan Bollinger

Dr. Jan Bollinger

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Изображение на Michael Frisch

Michael Frisch

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Dr. Sylvia Groß

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Matthias Joa

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Jürgen Klein

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Изображение на Damian Lohr

Damian Lohr

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Изображение на Iris Nieland

Iris Nieland

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Joachim Paul

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Martin Louis Schmidt

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

AfD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Uwe Junge. Решението се основава на решение на групата AfD
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Изображение на Alexander Schweitzer

Alexander Schweitzer

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Südliche Weinstraße

SPD, последно редактирано на 05.06.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Daniel Schäffner

Daniel Schäffner

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Christoph Spies

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Markus Stein

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heiner Illing

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Alzey

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Nina Klinkel

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Ingelheim am Rhein

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Anna Köbberling

Dr. Anna Köbberling

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Andreas Rahm

Andreas Rahm

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Kaiserslautern I

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Lothar Rommelfanger

Lothar Rommelfanger

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Konz/Saarburg

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Sven Teuber

Sven Teuber

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Nico Steinbach

Nico Steinbach

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Bitburg-Prüm

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Johannes Klomann

Johannes Klomann

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Mainz I

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Giorgina Kazungu-Haß

Giorgina Kazungu-Haß

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Neustadt an der Weinstraße

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Alexander Fuhr

Alexander Fuhr

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Jens Guth

Jens Guth

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Worms

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Martin Haller

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Jochen Hartloff

Jochen Hartloff

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Kusel

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Hendrik Hering

Hendrik Hering

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Michael Hüttner

Michael Hüttner

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Bingen am Rhein

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Montabaur

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Hans Jürgen Noss

Hans Jürgen Noss

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Birkenfeld

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Benedikt Oster

Benedikt Oster

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Marc Ruland

Marc Ruland

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Astrid Schmitt

Astrid Schmitt

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Vulkaneifel

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Wolfgang Schwarz

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Landau in der Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Anke Simon

Anke Simon

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Ludwigshafen am Rhein I

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Heiko Sippel

Heiko Sippel

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Alzey

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Thomas Wansch

Thomas Wansch

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Jaqueline Rauschkolb

Jaqueline Rauschkolb

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Donnersberg

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heike Scharfenberger

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Ludwigshafen am Rhein II

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Doris Ahnen

Doris Ahnen

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Mainz II

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Kathrin Anklam-Trapp

Kathrin Anklam-Trapp

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Rhein-Selz/Wonnegau

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Изображение на Bettina Brück

Bettina Brück

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

SPD, последно редактирано на 28.01.2020 г.

Групово решение, публикувано от Alexander Schweitzer. Решението се основава на решение на групата SPD
Отказвам.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Christof Reichert

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Jens Ahnemüller

Jens Ahnemüller

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

fraktionslos

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Dr. Helmut Martin

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Gabriele Bublies-Leifert

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

fraktionslos

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Jennifer Groß

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Stephanie Lohr

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Michael Wagner

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Speyer

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Jessica Weller

Jessica Weller

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Dirk Herber

Dirk Herber

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Neustadt an der Weinstraße

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Helga Lerch

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Thomas Roth

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Gordon Schnieder

Gordon Schnieder

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Vulkaneifel

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Marco Weber

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Cornelia Willius-Senzer

Cornelia Willius-Senzer

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Steven Wink

Steven Wink

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Volker Wissing

Dr. Volker Wissing

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

FDP

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Thomas Barth

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Katharina Binz

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Dr. Christoph Gensch

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Zweibrücken

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Andreas Hartenfels

Andreas Hartenfels

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Kusel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Bernhard Henter

Bernhard Henter

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Konz/Saarburg

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Simone Huth-Haage

Simone Huth-Haage

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Donnersberg

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Marcus Klein

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Marlies Kohnle-Gros

Marlies Kohnle-Gros

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Kusel

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Alexander Licht

Alexander Licht

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Pia Schellhammer

Pia Schellhammer

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Arnold Schmitt

Arnold Schmitt

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Trier/Schweich

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Marion Schneid

Marion Schneid

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Ludwigshafen am Rhein II

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Gerd Schreiner

Gerd Schreiner

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Mainz I

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Hedi Thelen

Hedi Thelen

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Andernach

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Michael Wäschenbach

Michael Wäschenbach

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Adolf Weiland

Dr. Adolf Weiland

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Mayen

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Thomas Weiner

Thomas Weiner

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Johannes Zehfuß

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Mutterstadt

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Christian Baldauf

Christian Baldauf

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Anke Beilstein

Anke Beilstein

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Cochem-Zell

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Michael Billen

Michael Billen

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Bitburg-Prüm

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Jutta Blatzheim-Roegler

Jutta Blatzheim-Roegler

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Martin Brandl

Martin Brandl

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Germersheim

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Dr. Bernhard Braun

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Ludwigshafen am Rhein I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Ellen Demuth

Ellen Demuth

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Linz am Rhein/Rengsdorf

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Josef Dötsch

Josef Dötsch

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Bendorf/Weißenthurm

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Guido Ernst

Guido Ernst

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Remagen/Sinzig

CDU

последно писано на 28.01.2020 г.
неотговорен


Изображение на Matthias Lammert

Matthias Lammert

е член на парламента Landtag Rheinland-Pfalz

избирателен район: Diez/Nassau

CDU

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