Заявления, опубликованные Landtag Rheinland-Pfalz через openPetition , не являются обязательными решениями. Это ответственность Комитета по петициям после официального рассмотрения петиции . Все заявления дополняют процесс и являются обязательством прозрачного диалога на уровне глаз между политиками и гражданами.
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Uwe Junge
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Dr. Timo Böhme
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Michael Frisch
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Dr. Sylvia Groß
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
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Основой решения послужило постановление фракции AfD
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Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Matthias Joa
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Jürgen Klein
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Damian Lohr
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Martin Louis Schmidt
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Uwe Junge.
Основой решения послужило постановление фракции AfD
Я согласен(а) / преимущественно согласен(а).
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Alexander Schweitzer
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Südliche Weinstraße
SPD, последний раз редактировалось 05.06.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Daniel Schäffner
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Christoph Spies
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Bad Dürkheim
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Markus Stein
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Nina Klinkel
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Andreas Rahm
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Kaiserslautern I
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Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Lothar Rommelfanger
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Konz/Saarburg
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Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Sven Teuber
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Giorgina Kazungu-Haß
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Neustadt an der Weinstraße
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Alexander Fuhr
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Martin Haller
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Hendrik Hering
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Michael Hüttner
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Dr. Tanja Machalet
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Montabaur
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Marc Ruland
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Wolfgang Schwarz
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Landau in der Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Anke Simon
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Ludwigshafen am Rhein I
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Thomas Wansch
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Jaqueline Rauschkolb
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Donnersberg
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Heike Scharfenberger
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Ludwigshafen am Rhein II
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Kathrin Anklam-Trapp
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Rhein-Selz/Wonnegau
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
Я отказываюсь.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Bettina Brück
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, последний раз редактировалось 28.01.2020
Групповое решение, опубликованное Alexander Schweitzer.
Основой решения послужило постановление фракции SPD
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In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Christof Reichert
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Jens Ahnemüller
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
fraktionslos
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Dr. Helmut Martin
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Bad Kreuznach
CDU
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Gabriele Bublies-Leifert
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
fraktionslos
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CDU
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Stephanie Lohr
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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CDU
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Jessica Weller
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Dirk Herber
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Helga Lerch
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
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Thomas Roth
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
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Gordon Schnieder
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Vulkaneifel
CDU
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Marco Weber
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
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Cornelia Willius-Senzer
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Mainz I
FDP
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Steven Wink
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
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Dr. Volker Wissing
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FDP
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Thomas Barth
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Katharina Binz
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Christoph Gensch
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Zweibrücken
CDU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Bernhard Henter
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Konz/Saarburg
CDU
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Simone Huth-Haage
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Donnersberg
CDU
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Marcus Klein
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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CDU
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Alexander Licht
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Pia Schellhammer
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Rhein-Selz/Wonnegau
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Arnold Schmitt
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Trier/Schweich
CDU
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Marion Schneid
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Ludwigshafen am Rhein II
CDU
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CDU
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CDU
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Michael Wäschenbach
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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CDU
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Thomas Weiner
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Christian Baldauf
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Jutta Blatzheim-Roegler
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Martin Brandl
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
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Dr. Bernhard Braun
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Ellen Demuth
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Linz am Rhein/Rengsdorf
CDU
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Josef Dötsch
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Bendorf/Weißenthurm
CDU
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CDU
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Matthias Lammert
является членом парламента Landtag Rheinland-Pfalz
избирательный округ: Diez/Nassau
CDU
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