Izjave, ki jih je Landtag Rheinland-Pfalz objavil prek openPetition , niso zavezujoče odločitve. Za to je odgovoren odbor za peticije po uradni obravnavi peticije. Vse izjave dopolnjujejo proces in so zaveza transparentnemu dialogu na očeh med politiki in državljani.
komentarji: Landtag Rheinland-Pfalz Porenje-Pfalška
še brez odgovora (43) 48,3% |
Se ne strinjam (34) 38,2% |
Se strinjam/večinoma se strinjam (11) 12,4% |
Ni zahtevano, e-poštni naslov ni na voljo (1) 1,1% |
Uwe Junge
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Dr. Timo Böhme
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
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Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Michael Frisch
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
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Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Dr. Sylvia Groß
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Matthias Joa
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Jürgen Klein
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Damian Lohr
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
Martin Louis Schmidt
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
AfD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Uwe Junge.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine AfD
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.
Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.
Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.
Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Junge
SPD, nazadnje urejeno 05. 06. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Daniel Schäffner
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Markus Stein
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Nina Klinkel
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Sven Teuber
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Alexander Fuhr
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Martin Haller
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Hendrik Hering
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Michael Hüttner
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Marc Ruland
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Thomas Wansch
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
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In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Bettina Brück
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
SPD, nazadnje urejeno 28. 01. 2020
Skupinsko odločitev objavil Alexander Schweitzer.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine SPD
Se ne strinjam.
In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.
Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.
Christof Reichert
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Jens Ahnemüller
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
fraktionslos
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Gabriele Bublies-Leifert
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
fraktionslos
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Stephanie Lohr
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Jessica Weller
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Dirk Herber
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Helga Lerch
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Thomas Roth
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Marco Weber
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
FDP
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Steven Wink
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Dr. Volker Wissing
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
FDP
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Thomas Barth
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Katharina Binz
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Marcus Klein
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Alexander Licht
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Michael Wäschenbach
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Thomas Weiner
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Christian Baldauf
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Jutta Blatzheim-Roegler
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Martin Brandl
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
Dr. Bernhard Braun
je poslanec Landtag Rheinland-Pfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
nazadnje napisano 28. 01. 2020
še brez odgovora
CDU
Ni zahtevano, e-poštni naslov ni na voljo