Landtag Rheinland-Pfalz tarafından openPetition aracılığıyla yayınlanan açıklamalar bağlayıcı kararlar değildir. Dilekçenin resmi olarak işleme alınmasından sonra bunlar Dilekçe Komitesinin sorumluluğundadır. Tüm açıklamalar süreci tamamlıyor ve politikacılar ile vatandaşlar arasında göz seviyesinde şeffaf bir diyalog sağlanmasına yönelik bir taahhüt niteliğinde.

yorumlar: Landtag Rheinland-Pfalz Renanya-Palatina

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Katılmıyorum 34 38,2%
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum 11 12,4%
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Uwe Junge resmi

Uwe Junge

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Timo Böhme resmi

Dr. Timo Böhme

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Jan Bollinger resmi

Dr. Jan Bollinger

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Michael Frisch resmi

Michael Frisch

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Dr. Sylvia Groß

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Matthias Joa

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Jürgen Klein

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Damian Lohr resmi

Damian Lohr

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Iris Nieland resmi

Iris Nieland

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Joachim Paul

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Martin Louis Schmidt

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

AfD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Uwe Junge tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, AfD fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .

Die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz kritisiert die Haltung der Landesregierung, dem Elternwillen in der Frage der Einschulung nicht den geringsten Spielraum zu gewähren, obwohl es in der Petition nur um eine zweimonatige Übergangsregelung geht. Zweifellos kennen Eltern in dieser frühen Lebensphase ihr Kind am besten und sollten daher selbst entscheiden können, ob ihr Kind auch dann eingeschult wird, wenn es erst im Juli oder August sechs Jahre alt wird. Mit einer solchen Regelung bestünde die Möglichkeit, dem individuellen Entwicklungsstand eines Kindes mehr Rechnung zu tragen als dies zur Zeit geschieht. Das Ziel muss sein, dass jedes Kind in der Schule erfolgreich ist. Eine zu frühe Einschulung kann hier ein Hindernis sein. Deshalb bildet die Petition ein berechtigtes Anliegen der Eltern ab.



Die Argumentation der Bildungsministerin am 23. Oktober 2019 im Plenum (Drs. 17/10327), die Schulpflicht erfordere generelle Regelungen, überzeugt ebenso wenig wie ihr Hinweis auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Denn eine flexible Regelung ist durchaus umsetzbar, wenn der politische Wille vorhanden ist. So hat Bayern 2019 eine solche flexible Regelung mit einem Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen Juli und September ihren sechsten Geburtstag feiern, beschlossen. Ähnliche Regelungen haben zuletzt auch Niedersachsen (2018) und Baden-Württemberg (2019) getroffen.



Wenn die Bildungsministerin zudem erklärt, es gäbe aus der Forschung keine eindeutigen Belege, ob eine frühere oder spätere Einschulung besser für das Kind sei, macht das die fehlende Flexibilität für einen Übergangszeitraum von nur zwei Monaten noch unverständlicher.



Deshalb fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, sich nicht weiter dem berechtigten Anliegen der Eltern zu verschließen und schnellstmöglich den Eltern der zwischen dem 1. Juli und dem 31. August geborenen Kinder die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung zu überlassen und § 57 des Schulgesetzes entsprechend zu ändern.





Mit freundlichen Grüßen



Uwe Junge


Alexander Schweitzer resmi

Alexander Schweitzer

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Südliche Weinstraße

SPD, en son 05.06.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Daniel Schäffner resmi

Daniel Schäffner

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Christoph Spies

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Markus Stein

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heiner Illing

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Alzey

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Nina Klinkel

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Ingelheim am Rhein

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Anna Köbberling resmi

Dr. Anna Köbberling

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Andreas Rahm resmi

Andreas Rahm

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Kaiserslautern I

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Lothar Rommelfanger resmi

Lothar Rommelfanger

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Konz/Saarburg

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Sven Teuber resmi

Sven Teuber

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Nico Steinbach resmi

Nico Steinbach

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Bitburg-Prüm

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Johannes Klomann resmi

Johannes Klomann

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Mainz I

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Sabine Bätzing-Lichtenthäler resmi

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Giorgina Kazungu-Haß resmi

Giorgina Kazungu-Haß

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Neustadt an der Weinstraße

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Alexander Fuhr resmi

Alexander Fuhr

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Jens Guth resmi

Jens Guth

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Worms

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Martin Haller

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Jochen Hartloff resmi

Jochen Hartloff

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Kusel

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Hendrik Hering resmi

Hendrik Hering

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Michael Hüttner resmi

Michael Hüttner

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Bingen am Rhein

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Tanja Machalet resmi

Dr. Tanja Machalet

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Montabaur

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Hans Jürgen Noss resmi

Hans Jürgen Noss

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Birkenfeld

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Benedikt Oster resmi

Benedikt Oster

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Marc Ruland resmi

Marc Ruland

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Astrid Schmitt resmi

Astrid Schmitt

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Vulkaneifel

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Wolfgang Schwarz

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Landau in der Pfalz

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Anke Simon resmi

Anke Simon

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Ludwigshafen am Rhein I

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heiko Sippel resmi

Heiko Sippel

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Alzey

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Thomas Wansch resmi

Thomas Wansch

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Jaqueline Rauschkolb resmi

Jaqueline Rauschkolb

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Donnersberg

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Heike Scharfenberger

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Ludwigshafen am Rhein II

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Doris Ahnen resmi

Doris Ahnen

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Mainz II

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Kathrin Anklam-Trapp resmi

Kathrin Anklam-Trapp

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Rhein-Selz/Wonnegau

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Bettina Brück resmi

Bettina Brück

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

SPD, en son 28.01.2020 tarihinde düzenlendi

Alexander Schweitzer tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, SPD fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.

In der Petition wird gefordert, den Stichtag zur Einschulung auf den 30. Juni vorzuverlegen. Die Stichtage zur Einschulung sind in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder, die bis zum 31. August eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, laut Schulgesetz die Schulpflicht. Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern zurückgestellt werden. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen möglich und erfolgt in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Schulärztin oder dem Schularzt. In RheinlandPfalz haben wir mit der geltenden Stichtageregelung über die Jahre hinweg gute Erfahrungen gemacht, die Quote der Zurückstellungen liegt seit Jahren bei rund vier Prozent. Wir sehen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortungsvoll mit den Bedenken der betroffenen Eltern umgehen und jeden Einzelfall genau betrachten.

Ob es grundsätzlich besser ist, Kinder früher oder später einzuschulen, lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt natürlich von der individuellen Entwicklung eines jeden Kindes ab. Als SPD-Fraktion unterstützen wir deshalb die geltende Regelung in Rheinland-Pfalz, die grundsätzlich Einzelfallentscheidungen der Zurückstellungen des Schulbesuchs für Kinder möglich macht. Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung bietet Flexibilität und das Eingehen auf die individuelle Situation des jeweiligen Kindes. Wir vertrauen den Schulleitungen und den Schulärztinnen und Schulärzten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Auch bei einer Verlegung des Stichtages wird es Einzelfälle geben, in denen eine Rückstellung sinnvoll sein kann. Diese Möglichkeit ist den Eltern derzeit schon gegeben. Wir als SPD-Fraktion beabsichtigen aus den genannten Gründen keine Änderung des Einschuldatums. Wir wollen weiterhin den Fokus darauflegen, den Übergang von der Kita in die Schule zu stärken und jedes Kind individuell zu fördern. Dafür haben wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule gestärkt und Versetzungsregeln angepasst. So kann beispielsweise kein Kind in der ersten Klasse sitzenbleiben. Zudem haben wir die Klassenmesszahl von 30 Kindern auf maximal 24 Kinder gesenkt. In Rheinland-Pfalz haben wir mit aktuell durchschnittlich 18,5 Kindern pro Klasse mit die kleinsten Grundschulklassen in Deutschland. So wird eine bedarfsgerechte Förderung auch junger Erstklässler ermöglicht.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir die Forderung in der vorliegenden Petition nicht unterstützen können.


Christof Reichert

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

en son 28.01.2020 tarihinde yazıldı
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Jens Ahnemüller resmi

Jens Ahnemüller

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

fraktionslos

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Dr. Helmut Martin

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Gabriele Bublies-Leifert

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

fraktionslos

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Jennifer Groß

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Stephanie Lohr

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Michael Wagner

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Speyer

CDU

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Jessica Weller resmi

Jessica Weller

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Dirk Herber resmi

Dirk Herber

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Neustadt an der Weinstraße

CDU

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Helga Lerch

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

FDP

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Thomas Roth

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

FDP

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Gordon Schnieder resmi

Gordon Schnieder

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Vulkaneifel

CDU

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Marco Weber

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

FDP

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Cornelia Willius-Senzer resmi

Cornelia Willius-Senzer

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

FDP

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Steven Wink resmi

Steven Wink

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

FDP

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Volker Wissing resmi

Dr. Volker Wissing

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

FDP

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Thomas Barth

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Katharina Binz

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Christoph Gensch

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Zweibrücken

CDU

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Andreas Hartenfels resmi

Andreas Hartenfels

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Kusel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Bernhard Henter resmi

Bernhard Henter

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Konz/Saarburg

CDU

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Simone Huth-Haage resmi

Simone Huth-Haage

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Donnersberg

CDU

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Marcus Klein

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Marlies Kohnle-Gros resmi

Marlies Kohnle-Gros

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Kusel

CDU

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Alexander Licht resmi

Alexander Licht

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Pia Schellhammer resmi

Pia Schellhammer

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Arnold Schmitt resmi

Arnold Schmitt

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Trier/Schweich

CDU

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Marion Schneid resmi

Marion Schneid

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Ludwigshafen am Rhein II

CDU

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Gerd Schreiner resmi

Gerd Schreiner

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Mainz I

CDU

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Hedi Thelen resmi

Hedi Thelen

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Andernach

CDU

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Michael Wäschenbach resmi

Michael Wäschenbach

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Adolf Weiland resmi

Dr. Adolf Weiland

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Mayen

CDU

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Thomas Weiner resmi

Thomas Weiner

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Johannes Zehfuß

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Mutterstadt

CDU

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Christian Baldauf resmi

Christian Baldauf

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

CDU

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Anke Beilstein resmi

Anke Beilstein

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Cochem-Zell

CDU

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Michael Billen resmi

Michael Billen

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Bitburg-Prüm

CDU

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Jutta Blatzheim-Roegler resmi

Jutta Blatzheim-Roegler

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Martin Brandl resmi

Martin Brandl

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Germersheim

CDU

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Dr. Bernhard Braun

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Ludwigshafen am Rhein I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Ellen Demuth resmi

Ellen Demuth

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Linz am Rhein/Rengsdorf

CDU

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Josef Dötsch resmi

Josef Dötsch

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Bendorf/Weißenthurm

CDU

en son 28.01.2020 tarihinde yazıldı
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Guido Ernst resmi

Guido Ernst

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Remagen/Sinzig

CDU

en son 28.01.2020 tarihinde yazıldı
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Matthias Lammert resmi

Matthias Lammert

Landtag Rheinland-Pfalz parlamento üyesi

seçim bölgesi : Diez/Nassau

CDU

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