Volksvertreterin Martina Stamm-Fibich

Stellungnahme zur Petition Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

SPD

zuletzt angeschrieben am 07.10.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten

SPD

zuletzt angeschrieben am 30.09.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen!

SPD

zuletzt angeschrieben am 14.01.2022
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition #proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG!

SPD

zuletzt angeschrieben am 25.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21

SPD

zuletzt angeschrieben am 19.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Wir fordern einen strikten Lockdown gegen die dritte Welle. Jetzt.

SPD

zuletzt angeschrieben am 28.04.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Schutz vor Kinderpornographie & sexueller Gewalt #KinderSchützen #BetroffeneStützen

SPD

zuletzt angeschrieben am 03.02.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.04.2019

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert.

Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst (www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf).

Als stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete).

Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich

Stellungnahme zur Petition Ban on mail order sales of perscription drugs - Statement on the coalition agreement

SPD

zuletzt angeschrieben am 12.10.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel - Stellungnahme zum Koalitionsvertrag

SPD

zuletzt angeschrieben am 12.10.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Digital-KITA? - NEIN! // Ja zu konstruktiven Bildungsinvestitionen!

SPD

zuletzt angeschrieben am 20.03.2018
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren

SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Keine Stellungnahme.

Als Mitglied des Petitionsausschusses kann ich nur darum bitten, eine Petition direkt an den Deutschen Bundestag zu richten. Nur dann haben Sie mit Ihrem Anliegen Aussicht auf Erfolg, nur dann ist eine parlamentarische Prüfung möglich. Unter epetitionen.bundestag.de können Sie Petitionen online einreichen, mitzeichnen und diskutieren. Über die Aufgaben und die Arbeit des Petitionsausschusses können Sie sich unter www.bundestag.de/petition informieren.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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