Region: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Petition richtet sich an
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

07.09.2025, 06:24

Mit Schreiben vom 29.8.2025 habe ich die Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden hier: Beschwerde wegen Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten “ Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ vom Referat des Bürgermeisters zugeschickt bekommen. Bürgermeister Lars König schreibt: Sehr geehrter Herr Böckmann, Ihre Eingabe vom 8.7.2025 und die Vorlage der Verwaltung “ Bürgerantrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk an Silvester 2025/2026“ zu ihrer Petition wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.8.2025 durch Ihr weiteres schriftliches Statement, welches vorab an alle Fraktionen weitergeleitet wurde, vorgestellt, beraten und beschlossen. Zu diesem Ablauf und der Entscheidung füge ich an dieser Stelle den Auszug aus der Niederschrift zu dem Tagesordnungspunkt Anregungen und Beschwerden gemäß Paragraf 24 GO NRW an: Beigeordnete Frede beantwortet zunächst die im Vorfeld gestellte Nachfrage von Ratsmitglied Weiß (Fraktion Die Linke :“Kann die Stadt keine Allgemeinverfügung erlassen?“, damit, dass die generelle Untersagung von jeglichem Silvesterfeuerwerk Klammer buntes Effekt Feuerwerk, etc.) über eine Allgemeinverfügung nach dem Ordnungsbehördengesetz in bestimmten Bereichen rechtlich möglich wäre, sofern hierfür eine konkrete Gefahrenlage dokumentiert wäre. Eine solche Gefahrenlage wurde jedoch in der Vergangenheit für die Stadt Witten nicht festgestellt oder dokumentiert. Aufgrund der fehlenden Gefahren Lage wäre dies daher für Witten meines Erachtens derzeit rechtlich nicht möglich. Hierbei beziehe ich mich nur auf die Frage zu der Allgemeinverfügung. Die genauen rechtlichen Details und Möglichkeiten sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.“ Ratsmitglied Tom Pitzki (CDU U-Fraktionsklammer wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste. Ratsmitglied Baumann und Ratsmitglied Richter Klammerfraktion Bündnis 90/die Grünen) teilen mit, dass ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe wieder aufgreifen wird. Bürgermeister König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe über den rechtlichen Rahmen zu informieren. Herr Bergmann als Petenten wird schriftlich über die Beratung und Entscheidung des ASA informiert. Daraufhin lässt Bürgermeister König abstimmen: der Haupt und Finanzausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis, sieht jedoch im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage keine weiteren Handlungsoptionen. Einstimmig beschlossen Enthaltung: vier Klammer Bündnis 90/die Grünen, Stadt Klima (somit teile ich Ihnen zusammenfassend mit, dass der zuständige Haupt und Finanzausschuss keinen Handlungsauftrag für die Verwaltung vorsieht, aber sowohl die CDU-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben Ihnen am 26.8.2025 Unterstützung in Aussicht gestellt. Ich wünsche Ihnen für für die Umsetzung Ihres Anliegens alles Gute und viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen König, Bürgermeister.

Soweit das Schreiben des Bürgermeisters Lars König vom 29.8.2025, hier eingegangen am 6. September 2025. Ich begrüße es sehr, dass sowohl die CDU-Fraktion, als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen anlässlich der HFA Sitzung vom 26.8.2025 die Unterstützung bezüglich der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel zugesagt. Im Klartext bedeutet dies, dass ich davon ausgehe, dass sich der am 14. September 2025 durch gewählte Stadtrat nach seiner Konstituierung so bald als möglich erneut mit der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel beschäftigen wird.

Leider haben sich bei der Übertragung des Schreibens des Bürgermeisters König vom 29.08. 2025 Fehler eingeschlichen. Ich bitte ausdrücklich, dies zu entschuldigen!
Nun die Fehlerkorrekturen:
Es muss Ratsmitglied Pompetzki, CDU Fraktion heißen
Böckmann statt Bergmann
HFA statt ASA
StadtKlima statt Stadt Klima
Böllerei statt Völlereineu
neu gewählte statt durch gewählte

Ich bitte nochmals um Entschuldigung!


07.09.2025, 06:09

Mit Schreiben vom 29.8.2025 habe ich die Stellungnahme zur Eingabe gemäß Paragraf 24 GO NRW Anregungen und Beschwerden hier: Beschwerde wegen Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8.7.2025 durch die Stadt Witten “ Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ vom Referat des Bürgermeisters zugeschickt bekommen. Bürgermeister Lars König schreibt: Sehr geehrter Herr Böckmann, Ihre Eingabe vom 8.7.2025 und die Vorlage der Verwaltung “ Bürgerantrag auf Begrenzung der Abbrennzeiten von Feuerwerk an Silvester 2025/2026“ zu ihrer Petition wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.8.2025 durch Ihr weiteres schriftliches Statement, welches vorab an alle Fraktionen weitergeleitet wurde, vorgestellt, beraten und beschlossen. Zu diesem Ablauf und der Entscheidung füge ich an dieser Stelle den Auszug aus der Niederschrift zu dem Tagesordnungspunkt Anregungen und Beschwerden gemäß Paragraf 24 GO NRW an: Beigeordnete Frede beantwortet zunächst die im Vorfeld gestellte Nachfrage von Ratsmitglied Weiß (Fraktion Die Linke :“Kann die Stadt keine Allgemeinverfügung erlassen?“, damit, dass die generelle Untersagung von jeglichem Silvesterfeuerwerk Klammer buntes Effekt Feuerwerk, etc.) über eine Allgemeinverfügung nach dem Ordnungsbehördengesetz in bestimmten Bereichen rechtlich möglich wäre, sofern hierfür eine konkrete Gefahrenlage dokumentiert wäre. Eine solche Gefahrenlage wurde jedoch in der Vergangenheit für die Stadt Witten nicht festgestellt oder dokumentiert. Aufgrund der fehlenden Gefahren Lage wäre dies daher für Witten meines Erachtens derzeit rechtlich nicht möglich. Hierbei beziehe ich mich nur auf die Frage zu der Allgemeinverfügung. Die genauen rechtlichen Details und Möglichkeiten sind der Anlage zur Vorlage zu entnehmen.“ Ratsmitglied Tom Pitzki (CDU U-Fraktionsklammer wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste. Ratsmitglied Baumann und Ratsmitglied Richter Klammerfraktion Bündnis 90/die Grünen) teilen mit, dass ihre Fraktion im kommenden Rat diese Eingabe wieder aufgreifen wird. Bürgermeister König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe über den rechtlichen Rahmen zu informieren. Herr Bergmann als Petenten wird schriftlich über die Beratung und Entscheidung des ASA informiert. Daraufhin lässt Bürgermeister König abstimmen: der Haupt und Finanzausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis, sieht jedoch im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage keine weiteren Handlungsoptionen. Einstimmig beschlossen Enthaltung: vier Klammer Bündnis 90/die Grünen, Stadt Klima (somit teile ich Ihnen zusammenfassend mit, dass der zuständige Haupt und Finanzausschuss keinen Handlungsauftrag für die Verwaltung vorsieht, aber sowohl die CDU-Fraktion als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben Ihnen am 26.8.2025 Unterstützung in Aussicht gestellt. Ich wünsche Ihnen für für die Umsetzung Ihres Anliegens alles Gute und viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen König, Bürgermeister.

Soweit das Schreiben des Bürgermeisters Lars König vom 29.8.2025, hier eingegangen am 6. September 2025. Ich begrüße es sehr, dass sowohl die CDU-Fraktion, als auch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen anlässlich der HFA Sitzung vom 26.8.2025 die Unterstützung bezüglich der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel zugesagt. Im Klartext bedeutet dies, dass ich davon ausgehe, dass sich der am 14. September 2025 durch gewählte Stadtrat nach seiner Konstituierung so bald als möglich erneut mit der Begrenzung der Völlerei zum Jahreswechsel beschäftigen wird.


01.09.2025, 15:28

Auszug aus meinem persönlichen Statement anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Witten am 26.08. 2025. Da ich nicht persönlich an der HFA-Sitzung teilnehmen konnte, habe ich vorab mein Statement an das Referat des Bürgermeisters per email geschickt.
Die Zeichnungsfrist der online-Petition: „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ endete am 4. Juli 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 1371 Personen die Petition unterstützt, wobei 1228 Unterschriften von Wittener Bürgerinnen und Bürger geleistet wurden. Das für Witten erforderliche Quorum seitens der online-Plattform openPetition von 1200 Unterstützerinnen und Unterstützer wurde bereits am 20. Mai 2025 erreicht, ein - aus meiner Sicht - deutlicher Weckruf an die politischen Gremien!
Zwei Artikel der WAZ, Lokalausgabe Witten, in den letzten Tagen, haben mich sehr nachdenklich gestimmt und bewogen, hier, an dieser Stelle –- dem Haupt- und Finanzausschuss im Rat der Stadt Witten zwei Argumente in Bezug auf die Eingrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vorzutragen:
Artikel 1, WAZ vom 19. August 2025:
„Das Baden in der Ruhr bleibt gefährlich“
Artikel 2, WAZ vom 22.08. 2025:
„Klare Kante vom Kreis: Mähroboter-Verbot in der Nacht“
Zu Artikel 1:
Das Baden ist in der Ruhr seit 1998 , meiner Kenntnis nach, verboten und in der Ordnungsverordnung der Stadt Witten verankert. Gleichwohl gehen, wie es im WAZ-Artikel heißt, an warmen Tagen trotzdem viele in den Fluss. Erstverstoß: schriftliche Verwarnung, zweiter Verstoß. 20 € Verwarngeld gemäß Ordnungsverfügung.
Zu Artikel 2:
Per Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung ab dem 30.08. 2025, 0 Uhr, ein Mähroboter-Verbot in der Nacht erlassen. „Mit dem Nachtfahrverbot sollen Igel und Kleintiere geschützt werden“, heißt es im WAZ-Artikel.
Doch was haben Bade- und Mähroboter-Nachtfahrverbot mit der hier in Rede stehenden online-Petition „ Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu tun:
Sowohl das Badeverbot in der Ruhr, als auch das aktuelle Mähroboter-Verbot in der Nacht basieren auf ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. einer Allgemeinverfügung durch die Kommune bzw. den Kreis. Zitat „Ausgangspunkt für die Regelung war ein Prüfauftrag des Kreistages auf Initiative der Kreistagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.“, Zitatende.
Wenn nunmehr, aus Tierschutzgründen, ein generelles Nachtwehverbot für Mähroboter erlassen wird, umso dringlicher stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, eine enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel im Zeitraum von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und Menschen zuliebe, per Allgemeinverfügung umzusetzen?
Insofern appelliere ich, sicherlich auch im Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition, an den Haupt- und Finanzausschuss, den Erlass einer Allgemeinverfügung zur zeitlichen Begrenzung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zu prüfen und umzusetzen. Sollte dies - bezogen auf die Kommunalwahl am 14. September 2025 – im verbleibenden Zeitfenster nicht mehr möglich sein, bitte ich, den Vorgang - nach Konstituierung des neuen Rates der Stadt Witten – diesem zu übergeben.


01.09.2025, 11:33

Gemäß Verwaltungsvorlage, öffentlich, vom 13.8.2025, Nr. 1007/V 17 zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 26.8.2025 hat die Stadt Witten, in Verbindung mit der Mitteilung der Verwaltung, öffentlich, vom 13.6.2025, Nr. 0076/M 17 dem Petitionsbegehren bezüglich der Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel nicht entsprochen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass, zum Zeitpunkt der HFA-Sitzung am 26.8.2025 – aus meiner Sicht – die Entscheidung zur Ablehnung des Antrages auf Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel feststand und praktisch das von mir in Schriftform eingereichte Statement zur vorgenannten HFA- Sitzung gegenstandslos war.

Da ich persönlich nicht an der HFA-Sitzung am 26.8.2025 teilnehmen konnte, habe ich ein schriftliches Statement dem Referat des Bürgermeisters vorab zugeleitet. Dieses Statement ist, soweit bekannt, den Mitgliedern des HFA-Ausschusses vorgelegt worden.

Aktuell habe ich in meinem persönlichen Statement zur HFA-Sitzung zum 26.8.2025 auf zwei Artikel in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Lokal Redaktion Witten, Bezug genommen, und zwar auf „Das Baden in der Ruhr bleibt gefährlich“ vom 19. August 2025 sowie auf „Klare Kante vom Kreis: Mähroboter-Verbot in der Nacht“ vom 22.8.2025. Sowohl das Badeverbot in der Ruhr, als auch das aktuelle Mähroboterverbot in der Nacht basieren auf ordnungsrechtliche Maßnahmen bzw. einer Allgemeinverfügung durch die Kommune bzw. den Kreis. Während die Stadt Witten keine rechtliche Handhabe für eine zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel sieht, hat der Ennepe-Ruhe-Kreis aktuell per Allgemeinverfügung ein generelles Nacht-Mäh-Verbot für Mähroboter im gesamten Kreisgebiet mit Wirkung vom 30.8.2025, 0:00 Uhr, beschlossen. Mit dem Nacht-Mähverbot sollen Igel und Kleintiere geschützt werden. Das Verbot gilt, gemäß WAZ-Artikel vom 22.8.2025, jeweils eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bzw. eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Igel Schutz und Schutz von sonstigen Kleintieren ist sicherlich sinnvoll, aber gilt dies nicht im besonderen für hunderte traumatisierter Haus- und Wildtiere? Und – last not least – für Menschen?

Wenn nunmehr, aus Tierschutzgründen, ein generelles Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen wurde, umso dringlicher stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, eine enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel im Zeitraum von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und Menschen zuliebe, per Allgemeinverfügung umzusetzen.

Aus meiner persönlichen Sicht ist schlichtweg nicht vermittelbar, dass zwar, so berechtigt dies auch sein mag, Igel und Kleintiere geschützt werden, jedoch für den Menschen sowie für Haus- und Wildtiere, ein Schutzbedürfnis nicht gesehen wird. Die Allgemeinverfügung des Kreises zum Nacht-Mähverbot für Mähroboter ist aufgrund eines Prüfauftrages auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU zu Stande gekommen.

Soweit zunächst die aktuellen Informationen.


05.08.2025, 10:34

Mit Schreiben vom 30. Juli 2025, hier eingegangen am 5. August 2025, reagiert die Bezirksregierung Arnsberg auf meine Beschwerde wegen der Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8. Juli 2025 durch die Stadt Witten. In dem Schreiben, Aktenzeichen 31.01.06.01 - 010/2025-002, heißt es u.a. wie folgt:
"....Die Stadt Witten ist eine kreisangehörige Kommune im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Aufsicht über kreisangehörige Kommunen obliegt gem. § 120 Abs. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Ich habe Ihr Schreiben daher an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständigkeitshalber weitergeleitet; von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten".

Wilfried Böckmann
Aktualisiert am 5. August 2025, 16:34 Uhr


05.08.2025, 05:24

Ich habe davon Kenntnis erhalten, dass die von mir am 28.07. 2025 eingelegte Beschwerde gegen die Nicht-Annahme des Bürgerantrags vom 8. Juli 2025 von der Bezirksregierung Arnsberg am 31. 07. 2025 seitens der Bezirksregierung an den EN-Kreis / Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weitergeleitet wurde. Gemäß Schreiben des EN-Kreises vom 01.08. 2025 befindet sich der Vorgang "derzeit in der Prüfung".
Weiter heißt es in dem Schreiben:
"Nachdem ich diese abgeschlossen habe, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen".
Der Vorgang wird beim EN-Kreis unter dem Aktenzeichen 10/1-15-14-00-8 geführt.

Wilfried Böckmann
Aktualisierte Nachricht vom 5. 8. 2025, 11:23 Uhr


03.08.2025, 06:54

Wilfried Böckmann
boeckmann-c.w@t-onlinw.de 28. Juli 2025
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der textlichen Begrenzung auf 5000 Zeichen habe ich die von mir eingelegte Beschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg stark verkürzt. Ich bitte, dies zu entschuldigen!

Einschreiben
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1

59821 Arnsberg

Betreff: Beschwerde gemäß § 24 GO NRW wegen Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8. Juli 2025 durch die Stadt Witten

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen die Nicht-Annahme meines Bürgerantrags von 8. Juli 2025 Beschwerde ein. Mit Schreiben vom 17.7.2025, hier eingegangen am 23.7.2025, teilt die Stadt Witten mit, dass aufgrund der Mitteilung im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.6.2025 – „Mitteilung der Verwaltung, 0076/M17“ - das Verfahren nach § 24 GO NRW mit der Stellungnahme der Verwaltung beendet sei. Dabei unterstellt die Stadt Witten, dass ich einen offiziellen Antrag gemäß § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Witten gestellt habe. Dies ist nicht zutreffend.
Begründung:
Am 5. Januar 2025 habe ich auf der Internetplattform openPetition eine Petition gestartet . Die Petition richtete sich an den „Rat der Stadt Witten : Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“. Ziel der Petition sollte sein, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein unterbleibt. Die Kommune, also die Stadt Witten, hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht! Der Rat der Stadt Witten kann diesbezüglich eine entsprechende Beschlussvorlage dem Bürgermeister der Stadt Witten zuleiten. Die Zeichnungsfrist der Petition begann am 5. Januar 2025 und endete am 4. Juli 2025. Bereits am 20. Mai 2025 hatte die Petition „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht.:

Am 3. Juni 2025 habe ich fernmündlich im Referat des Bürgermeisters zum Stand der Sache – hier speziell bezüglich der Aufnahme der Petition in die Tagesordnung zum 23. Juni 2025 – nachgefragt. In diesem Telefonat wurde darauf hingewiesen, dass die Petition gar nicht in der Sitzung vom 23.Juni 2025 hätte behandelt werden können, und zwar, auf meine Nachfrage, aus juristischen Gründen.. In der juristischen Einschätzung durch das Rechtsamt der Stadt Witten konnte offensichtlich die Petition nicht in der Ratssitzung am 23.6.2025 erörtert werden, wobei ich allerdings darauf hinweisen möchte, dass ich - nach Kenntnis der Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Witten - mit E-Mail vom 4.6.2025 an die Stadt Witten, Referat des Bürgermeisters, gebeten habe, mit dem Einverständnis der Stadt Witten, die Einschätzung des Rechtsamtes zu meiner Eingabe zur Weiterleitung zu erhalten. Eine Einverständniserklärung ist mir diesbezüglich allerdings nicht zugegangen..

Schließlich wurde – in Abänderung der Tagesordnung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Witten zum 16-06.2025 nachträglich der Punkt 2.2 aufgenommen: „Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel - Wilfried Böckmann“. Am 16.6.2025 habe ich in einem persönlichen Statement die Hintergründe der Petition im HFA vortragen. Unmittelbar vor Sitzungsbeginn erhielt ich die „Mitteilung der Verwaltung vom 13. Juni/16.6.2025“-
Fazit:
1.) Die Annahme des Referats des Bürgermeisters der Stadt Witten, vertreten durch den Ersten Beigeordneten Kleinschmidt, geht unzutreffenderweise davon aus, dass die Petition vom 5.1.2025 als Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW einzustufen ist.

2.) Demzufolge handelt es sich bei dem am 8.Juli 2025 gestellten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW um einen Erstantrag.

Begründung zur Antragstellung eines Bürgerantrags gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie zur Einlegung der Beschwerde aufgrund der Mitteilung der Stadt Witten 17.07. 2025:
ACHTUNG: Weitere Textkürzung aus Platzgründen!

Aus der öffentlichen Verwaltungsmitteilung vom 13. / 16. Jun i 2025 geht zweifelsfrei hervor, dass seitens der Verwaltung, im Gegensatz zum Inhalt des Schreibens des Ersten Beigeordneten Kleinschmidt vom 17.07. 2025, vom Vorliegen einer PETITION ausgegangen wurde. Zudem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass im Bürgerantrag vom 8. Juli 2025 wesentliche Aspekte enthalten sind, die seinerzeit nicht mit in die online Petition vom 5. Januar 2025 eingeflossen sind.
Bezug nehmend auf die vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Nicht-Annahme des Bürgerantrags vom 8. Juli 2025 sowohl juristisch, als auch politisch nicht gerechtfertigt ist.
Insofern bitte ich in aller Höflichkeit um eine dienstrechtliche Überprüfung seitens der Bezirksregierung Arnsberg in dieser Sache.

Hochachtungsvoll
Wilfried Böckmann


05.07.2025, 07:18

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses!
Ich freue mich und bin Ihnen, Herr Bürgermeister König, dankbar, dass ich heute an diesem Ort im gebotenen zeitlichen Rahmen die online-Petition an den Rat der Stadt Witten vorstellen kann.
Die von mehr als 1200 Wittener Bürgerinnen und Bürger unterzeichnete Petition beinhaltet zwei Botschaften, die ich nun kurz darlegen möchte:
Botschaft 1:
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition möchten erreichen, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein unterbleibt. Die Stadt Witten hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, und zwar auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, den Tieren und den Menschen zuliebe. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer entsprechenden Beschlussvorlage des Wittener Stadtrates an Bürgermeister König. Warum erwähne ich zunächst die Tiere?
Die zurückliegende Böllerei zum Jahreswechsel 2024/2025 war für mich ein Weckruf an die Mitmenschen, die in Witten ein Haustier, ob Hund, Katze oder Pferd, ihr eigen nennen, aktiv zu werden. Man mag geteilter Meinung sein, ob zu einem traditionellen Silvesterfeuerwerk auch das Zünden von ohrenbetäubenden Böllern bis hinein in die ersten Januartage gehört. Wer jedoch die Panik von Hunden oder anderen Tieren erlebt hat, kann nur einen dringenden Appell an die politischen Parteien und den Rat der Stadt Witten richten, die unsägliche Böllerei zukünftig drastisch einzuschränken.
Botschaft 2:
Am 8. Februar 2025 titelte die WAZ: „800 Wittener unterschreiben online-Petition für Böllerverbot“ und zwei Tage später, am 10. Februar 2025, heißt es in einem Leserbrief: „Häuflein Weltverbesserer: 800 Wittener unterschreiben online-Petition für Böllerverbot“, wobei es in diesem Leserbrief im Tenor hieß, dass es sich bei dem Feuerwerk zum Jahreswechsel um einen Jahrhunderte üblichen Silvesterbrauch handele. Allerdings bestand und besteht zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Tradition des Feuerwerks zum Jahreswechsel zu verbieten. Doch wie sah und sieht tatsächlich die eigentliche Silvestertradition aus? Nach Chat GPT, der künstlichen Intelligenz, setzte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts das Feuerwerk zum Jahreswechsel in Europa und insbesondere deutschsprachigen Raum durch. Und im 20. Jahrhundert bis heute wurde die Verknüpfung von Feuerwerk mit Silvester zur festen Tradition, einerseits aus Freude, andererseits aus dem ursprünglichen Geistervertreibungs-Glauben. Aber, und dies ist der entscheidende Punkt, das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel war exakt auf den Zeitpunkt, also um die Minuten nach Mitternacht, beschränkt. Ein Blick rund um den Globus zeigt zudem, dass weltweit die Silvesterfeuerwerke zeitlich eng begrenzt sind:
Feuerwerk Harbour Bridge Sydney, eines der weltweit spektakulärsten Feuerwerke: mindestens 20 Minuten.
Feuerwerk London Eye ca. 1 Stunde
Feuerwerk Dubai Burj Khalifa: 20 Minuten
Feuerwerk New York ca. 12 Minuten
Feuerwerk Berlin / Brandenburger Tor: Rund 8 – 10 Minuten
In Spanien spielt Feuerwerk eine kleinere Rolle. Traditionell essen die Menschen 12 Weintrauben um Mitternacht, eine pro Glockenschlag, was Glück bringen soll.
Und in Neapel war es lange Tradition, alte Möbel aus dem Fenster zu werfen als symbolische Reinigung, heute jedoch meist verboten.

Fazit:
Ich hoffe, dass es mir in diesem kurzen Statement gelungen ist, einerseits die Sorgen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Bezug auf ein generelles Böllerverbot zum Jahreswechsel auszuräumen und andererseits deutlich zu machen, dass es an der Zeit ist, im Einklang mit der Tradition des Silvesterfeuerwerks, dieses jedoch eng zu begrenzen auf die Zeit von 18:00 Uhr am Silvesterabend bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, und zwar, wenn ich dies noch einmal betonen darf, den Tieren und den Menschen zuliebe.
Schließen möchte ich mit einer Meldung der WAZ vom 13. Juni 2025, in der es heißt: „Gute Werte für NRW beim Hitze-Check“, enden. In diesem Hitze-Check geht es um die extreme Hitzebelastung der Menschen in den Städten mit über 50.000 Einwohnern. Den niedrigsten Wert bundesweit erreichte Hattingen, wo nur rund acht Prozent der Einwohner überdurchschnittlich von Hitze betroffen sind, gefolgt von Gummersbach und dann, wohlgemerkt bundesweit, Witten auf dem dritten Platz. Sie, sehr geehrte Damen und Herren des Wittener Stadtrates, haben nun die Möglichkeit, ein weiteres bürgerorientiertes Highlight auf den Weg zu bringen: Namens der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition bitte ich Sie herzlichst: Bringen Sie die Begrenzung der Silvesterböllerei auf den Weg und setzen damit ein bundesweites Zeichen der Koexistenz zwischen Tierwohl und gelebter Silvestertradition!

Ich danke Ihnen

(Wilfried Böckmann)
- Statement zur online-Petition auf openPetition: „Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung



07.06.2025, 00:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Rat der Stadt eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/rat-der-stadt-witten-enge-zeitliche-begrenzung-der-boellerei-zum-jahreswechsel

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.

Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
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