Bildung

Gleiches Gehalt für ALLE Lehrerinnen und Lehrer!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag NRW
26.779 Unterstützende 22.649 in Nordrhein-Westfalen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

26.779 Unterstützende 22.649 in Nordrhein-Westfalen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.10.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern:

Gerechte Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Das heißt: Einstiegsbesoldung A13 für alle Lehrkräfte!

Begründung

Die unterschiedliche, schulformspezifische Besoldung der Lehrämter ist nicht nur historisch überholt, sondern auch verfassungswidrig, wie das Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine zur rechtlichen Zulässigkeit der unterschiedlichen Eingruppierung beamteter Lehrerinnen und Lehrer in NRW im Auftrag der GEW NRW zeigt.

Zudem absolvieren alle Lehrerinnen und Lehrer seit 2009 eine gleich lange wissenschaftliche Ausbildung mit zehn Semestern Hochschulstudium plus Referendariat und üben eine gleichwertige Tätigkeit aus

Das Motto „Kleine Kinder – kleines Gehalt. Große Kinder – großes Gehalt“ ist längst überholt.

Weitere Informationen unter:

http://www.gew-nrw.de/themen-wissen/arbeit/beamtenrecht/detail-beamtinnenrecht/news/a-13-z-fuer-alle-gew-nrw-beschreitet-rechtsweg.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterzeichner*innen,

    wir haben die Unterschriften sowohl an Ministerpräsident Armin Laschet als auch an Staatssekretär Mathias Richter aus dem Ministerium für Schule und Bildung in Vertretung von Frau Bildungsministerien Yvonne Gebauer übergeben.

    Staatssekretär Richter hat kürzlich in einem Interview mit der Zeitschrift Schulverwaltung erneut den Rechtsanspruch, der nach dem Lehrerausbildungsgesetz des Jahres 2009 ausgebildeten Lehrer*innen bestätigt.
    Zudem hat er deutlich gemacht, dass die nach altem Recht ausgebildeten Lehrer*innen nicht ausgeklammert werden dürfen: "Das Land kann Lehrkräfte, die schon lange in den Schulen tätig sind und umfassende Erfahrungen gesammelt haben, bei einer solchen Besoldungsreform nicht einfach ausklammern... weiter

  • Liebe Unterzeicher*innen,

    Anfang Oktober haben wir berichten können, dass Schulministerin Gebauer angekündigt hat, dass die Landesregierung die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Lehrerausbildungsreform des Jahres 2009 ziehen will.

    Wir haben deutlich gemacht, dass mit der Ankündigung der Schulministerin unsere berechtigten Forderungen nur zu einem Teil erfüllt würden. Tausende Lehrer*innen mit 'alter' Ausbildung darf eine gerechte Bezahlung nicht vorenthalten werden.

    Also ist es zwingend notwendig, weiter Druck zu machen!

    Deshalb ruft die GEW NRW alle Kolleg*innen auf, sich vor dem Düsseldorfer Landtag als Buchstabenkombination A13 aufzustellen und so ein Zeichen für gleiche Besoldung aller Lehrer*innen in NRW zu setzen.
    Weitere... weiter

A13 für Grundschullehrkräfte ist dann gerechtfertigt, wenn neben Unterrichten, Pausenaufsicht, Elterngespräche, Konferenzen, usw...mehr Zeit für wissenschaftlich-hochschulbasierte Konzeptarbeit eingeräumt wird. Dann würden auch Problemfelder wie Ganztag und Inklusion vorangetrieben werden. Zur Zeit werden die Debatten von Eltern, Wohlfahrtsverbänden, usw. vorangetrieben, aber selten durch die Schulen selbst. Wenn eine A13-Besoldung in den Grundschulen dies ändern kann, bin ich dafür. Grundschulen, steht auf (und kämpft für bessere Arbeitsbedingungen, nicht nur um eine bessere Besoldung)!

Neben der Belastung durch Korrekturen sollte die fachliche Qualifikation hier maßgeblich sein. Während ein Gymnasiallehrer ohne weiteres an einer Grundschule unterrichten könnte (wegen Lehrermangels wird von seitens des Ministeriums in SH zur Zeit dafür geworben), ist dies einem Grundschullehrer zumindest in der Oberstufe mit Sicherheit nicht möglich. Die Besoldung richtet sich somit vollkommen nachvollziehbar nach der fachlichen Qualifikation.

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