Landtag des Saarlandes n openPetition kautta julkaisemat lausunnot eivät ole sitovia päätöksiä. Nämä ovat vetoomusvaliokunnan vastuulla vetoomuksen virallisen käsittelyn jälkeen. Kaikki lausunnot täydentävät prosessia ja ovat sitoutumista läpinäkyvään vuoropuheluun silmien tasolla poliitikkojen ja kansalaisten välillä.

kommentit: Landtag des Saarlandes Saarland

Vastaus Määrä Prosenttimäärä
Ei vielä vastausta 38 74,5%
Jätän äänestämästä 9 17,6%
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä 2 3,9%
Ei lausuntoa 2 3,9%

1 %

1% tukee hakemusta parlamentissa.

25% tukee julkista kuulemista asiantuntijakomiteassa.

13% tukee julkista kuulemista parlamentissa / täysistunnossa.


Kuva: Jochen Flackus

Jochen Flackus

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

DIE LINKE, viimeksi muokattu 16.02.2018

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

- Gefahren für Menschen und Umwelt sind, Stand heute, nicht auszuschließen.
- Die RAG versucht sich in der Kostenfrage zu Lasten von Betroffenen und Umwelt Kosten zu sparen. Das ist völlig unakzeptabel.


Kuva: Lutz Hecker

Lutz Hecker

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

AfD, viimeksi muokattu 31.01.2018

Päätös perustuu ryhmän AfD päätökseen
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Manuskript der Rede im Landtag des Saarlandes am 17.01.2018 zur Begründung des Antrages der AfD-Fraktion: "Grubenwasseranstieg verhindern" – Lutz Hecker

Seit Jahrhunderten leben die Menschen im Saarland mit dem Bergbau. Viele Jahre war die Kohle Grundlage der wirtschaftlichen Existenz von Generationen von Bergleuten und ihren Familien. Aber auch viele andere Wirtschaftszweige, angefangen bei den Kraftwerken, die Stahlindustrie, Maschinenbau und sonstige Zulieferer, Dienstleistungsunternehmen usw. haben lange Zeit vom Bergbau gelebt und profitiert.
Mit dem Bergbau zu leben hieß aber auch immer, mit den Gefahren aus dem Bergbau zu leben. Angefangen bei den Unglücken unter Tage, die das Leben vieler Bergleute gekostet haben, über die schweren Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit ruiniert haben. Bis hin zu den Auswirkungen auf die Umwelt der Menschen und auf ihr Hab und Gut. Erdbeben haben schwere Schäden verursacht, Bergsenkungen haben die Häuser der Saarländer beschädigt oder unbewohnbar gemacht.

Gegenstand der aktuellen Diskussion ist der Antrag der RAG beim Oberbergamt, in einem ersten Schritt in den Wasserprovinzen Reeden und Duhamel das Grubenwasser bis auf ein Niveau von -320m ansteigen zu lassen.
Die RAG teilt in einer gestern im Saartext des SR angesichts der aktuellen Debatte veröffentlichten Meldung mit, dass „da das Saarland hügelig sei, sei es anders als an der Ruhr möglich, das Wasser ohne zu pumpen in die Saar zu leiten.“

Wir schließen daraus, dass obwohl in jeglichen Stellungnahmen zum jetzigen Antrag der RAG beim Oberbergamt zur Genehmigung von Phase 1 des Grubenwasseranstieges bis auf eine Höhe von -320 m NN, gesagt wird, dass die Gutachten sich derzeit ausschließlich auf Phase 1 beziehen und vor allem, dass eine Aussage zu Auswirkungen und Risiken einer Phase 2 anhand der vorliegenden Gutachten überhaupt nicht bewertet werden können und eine solche Phase 2 umfangreiche weitere Untersuchungen voraussetzen würde, diese Problematik der Phase 2 seitens der RAG ohne jegliche Rücksicht auf die enorme Ablehnung aus der saarländischen Bevölkerung gegen den Antrag zu Phase 1 bereits in die Diskussion eingebracht wird.
Durch eine solche öffentliche Aussage wird das Misstrauen gegenüber der RAG, soweit nicht bereits vorhanden, ganz sicher befördert.
Es gibt ja die Aussagen des vormaligen Ministerpräsidenten Peter Müller, der bestätigt, dass er die Aussagen der RAG stets so verstanden habe, dass die RAG bzw. die RAG-Stiftung auch nach dem Ende des Bergbaues an der Saar dauerhaft die Wasserhaltung in den Gruben aufrechterhalten wolle. Und dieses Verständnis hat sich bei den Menschen im Land und offensichtlich auch über Jahre bei der Regierung festgesetzt, dass eine neuerliche Gefährdung von Hab und Gut und Gesundheit der Menschen, von Trinkwasser und Umwelt, die eben durch eine Flutung der Gruben kein Mensch ausschließen kann, absolut ausgeschlossen wird, indem das Grubenwasser ewig abgepumpt wird.

Es wurden in Deutschland in der Vergangenheit schon häufiger politische Entscheidungen gefällt, weil die politisch Verantwortlichen nicht bereit waren, auch noch so kleine Risiken für Mensch und Umwelt einzugehen. Erinnert sei an die Entscheidung der Bundeskanzlerin, aufgrund der Ereignisse im Kernkraftwerk Fukushima nach dem Erdbeben und dem Tsunami im Jahre 2011, acht deutsche Kernkraftwerke über Nacht vom Netz zu nehmen, weil man eben die Erdbebensicherheit unserer Kraftwerke als nicht gewährleistet ansah. Warum sollen wir, die saarländischen Abgeordneten, in einem den Saarländern und ihrem täglichen Erleben viel näher stehenden Problem nicht in der Risikoabwägung zu einer ganz ähnlichen Grundsatzentscheidung kommen können. Ich bin mir sicher, dass der saarländische Landtag, wenn er sich auf die Seite einer großen Anzahl der Bürger stellt, auch die Weichen stellen kann, dass die Hemmschwellen und Widerstände letztlich so groß werden, dass eine Entscheidung, die eben vielleicht auch geringe oder nur nicht auszuschließende Risiken außer Acht lässt, nicht mehr getroffen werden kann. Und diese vergleichsweise leichte Entscheidung sollten wir heute treffen.
Nun stehen wir als von den saarländischen Wählern beauftragte Volksvertreter vor der Frage, ob wir uns angesichts der Aussage von RAG-Stiftungsvorstand Werner Müller aus dem Mai 2016, (ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus einem Bericht des Deutschlandfunks) „Viel wichtiger ist für uns, dass wir vorausschauend doppelt so viele Einnahmen haben wie Ausgaben. Gesetzt den völlig theoretischen Fall, wir hätten längere Zeit gar keine Einnahmen, könnten wir unseren Verpflichtungen über gut sechs Jahrzehnte weiterhin problemlos nachkommen.“ - wir stehen wir also vor dem Hintergrund dieser Aussage vor der Frage, ob wir angesichts der wirtschaftlich offensichtlich hervorragenden Situation der RAG-Stiftung, es den Saarländern zumuten wollen, dass Risiken, die sich durch den Anstieg des Grubenwassers ergeben und die wir in Gänze nicht erfassen geschweige denn ausschließen können, in Kauf genommen werden und die RAG-Stiftung dadurch einige Millionen weniger an Aufwendungen hat.
Wir wollen das nicht!

Solange nicht nachvollziehbar belegt werden kann, dass die Flutung der Gruben, wenn auch nur in einem ersten Schritt, mehr Vorteile für die Saarländer, als Nachteile und Risiken für ihr Hab und Gut und ihre Umwelt bringt, so lange ist einer Entlassung der RAG-Stiftung aus der Verpflichtung des „ewigen“ Pumpens unmöglich zuzustimmen.


Kuva: Raphael Schäfer

Raphael Schäfer

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

CDU, viimeksi muokattu 03.04.2018

Päätös perustuu ryhmän CDU päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 wurde ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD im saarländischen Landtag eingebracht. Bei den Beratungen wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt.
Am 22. April 2015 wurde der Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau im Landtag eingerichtet. In über 20 Sitzungsterminen hat sich der Ausschuss mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt. Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Rahmen von Plenarsitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.
Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus besteht seitens des Landtages gegenüber der RAG die Erwartungshaltung, dass die Kommunikation des Unternehmens intensiviert und verbessert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sog. Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf -320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.

Generell muss an dieser Stelle allerdings betont werden, dass die oftmals vorgebrachte und auch hier bei openPetition implizierte Forderung, den Antrag der RAG AG ohne weitere Prüfung abzulehnen, rechtswidrig wäre. Die zuständigen Genehmigungsbehörden (Oberbergamt des Saarlandes und Bergamt Saarbrücken) müssen nach geltendem Recht die Anträge prüfen und darüber entscheiden. Eine Freiheit, die Anträge nicht zu prüfen, ist verwaltungsrechtlich nicht gegeben. Die pauschale Ablehnung wäre eindeutig ein staatlicher Willkürakt. Konsequenz könnte unter anderem sein, dass die RAG AG zur Wahrung ihrer Rechtspositionen beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Untätigkeits- oder Verpflichtungsklage einreicht. Mit Klagen und Schadensersatzforderungen der RAG AG wäre zu rechnen.

Obwohl wir daher grundsätzlich die Position vertreten, dass Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen sein müssen, wenn eine Genehmigung erfolgen soll, enthalten wir uns bei dieser Petition auf Grund der dargelegten rechtlichen Situation.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Stadtrat Saarlouis in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 auf Vorschlag von CDU, Grünen und SPD die Resolution „Keine Kompromisse bei Risiken durch Grubenwasseranstieg zu Lasten der Saarlouiser Bürger!“ verabschiedet hat. Der Stadtrat hat die Saarlouiser Stadtverwaltung aufgefordert, mögliche konkrete direkte und indirekte negative Folgen des Grubenwasseranstiegs für die Stadt Saarlouis herauszuarbeiten und diese als Einwände im Planfeststellungsverfahren geltend zu machen und in der Stellungnahme darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Raphael Schäfer, MdL


Eugen Roth

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

SPD, viimeksi muokattu 20.03.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit im Landtag des Saarlandes. Demokratie lebt auch von bürgerschaftlichen Engagement, das Sie auch in der uns nun vorliegenden Petition zum Ausdruck bringen.

Zunächst verweisen wir gerne auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt.

Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang.

Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre
Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit Recht wird von den gewählten politischen Vertretern eine klare Haltung zum Schutz ihrer Interessen gefordert.
Wir als Abgeordnete im Landtag des Saarlandes nehmen die vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen sehr ernst und haben diese Anliegen wiederholt aufgegriffen. Eine mögliche Genehmigung des Grubenwasseranstieges darf nur erfolgen, wenn Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden. Es darf keine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit im Saarland geben. Dabei besteht auch eine Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, denen keine Probleme weitervererbt werden dürfen. Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf 320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.


Kuva: Reiner Zimmer

Reiner Zimmer

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

SPD, viimeksi muokattu 20.03.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit im Landtag des Saarlandes. Demokratie lebt auch von bürgerschaftlichen Engagement, das Sie auch in der uns nun vorliegenden Petition zum Ausdruck bringen.

Zunächst verweisen wir gerne auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt.

Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang.

Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre
Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit Recht wird von den gewählten politischen Vertretern eine klare Haltung zum Schutz ihrer Interessen gefordert.
Wir als Abgeordnete im Landtag des Saarlandes nehmen die vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen sehr ernst und haben diese Anliegen wiederholt aufgegriffen. Eine mögliche Genehmigung des Grubenwasseranstieges darf nur erfolgen, wenn Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden. Es darf keine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit im Saarland geben. Dabei besteht auch eine Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, denen keine Probleme weitervererbt werden dürfen. Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf 320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.


Kuva: Elke Eder-Hippler

Elke Eder-Hippler

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

SPD, viimeksi muokattu 20.03.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit im Landtag des Saarlandes. Demokratie lebt auch von bürgerschaftlichen Engagement, das Sie auch in der uns nun vorliegenden Petition zum Ausdruck bringen.

Zunächst verweisen wir gerne auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt.

Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang.

Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre
Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit Recht wird von den gewählten politischen Vertretern eine klare Haltung zum Schutz ihrer Interessen gefordert.
Wir als Abgeordnete im Landtag des Saarlandes nehmen die vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen sehr ernst und haben diese Anliegen wiederholt aufgegriffen. Eine mögliche Genehmigung des Grubenwasseranstieges darf nur erfolgen, wenn Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden. Es darf keine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit im Saarland geben. Dabei besteht auch eine Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, denen keine Probleme weitervererbt werden dürfen. Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf 320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.


Kuva: Ulrich Commerçon

Ulrich Commerçon

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

SPD, viimeksi muokattu 20.03.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit im Landtag des Saarlandes. Demokratie lebt auch von bürgerschaftlichen Engagement, das Sie auch in der uns nun vorliegenden Petition zum Ausdruck bringen.

Zunächst verweisen wir gerne auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt.

Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang.

Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre
Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit Recht wird von den gewählten politischen Vertretern eine klare Haltung zum Schutz ihrer Interessen gefordert.
Wir als Abgeordnete im Landtag des Saarlandes nehmen die vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen sehr ernst und haben diese Anliegen wiederholt aufgegriffen. Eine mögliche Genehmigung des Grubenwasseranstieges darf nur erfolgen, wenn Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden. Es darf keine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit im Saarland geben. Dabei besteht auch eine Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, denen keine Probleme weitervererbt werden dürfen. Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf 320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.


Pia Döring

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

SPD, viimeksi muokattu 20.03.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit im Landtag des Saarlandes. Demokratie lebt auch von bürgerschaftlichen Engagement, das Sie auch in der uns nun vorliegenden Petition zum Ausdruck bringen.

Zunächst verweisen wir gerne auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt.

Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang.

Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre
Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit Recht wird von den gewählten politischen Vertretern eine klare Haltung zum Schutz ihrer Interessen gefordert.
Wir als Abgeordnete im Landtag des Saarlandes nehmen die vorgetragenen Befürchtungen und Sorgen sehr ernst und haben diese Anliegen wiederholt aufgegriffen. Eine mögliche Genehmigung des Grubenwasseranstieges darf nur erfolgen, wenn Risiken für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden. Es darf keine nachteilige Veränderung der Gewässerbeschaffenheit im Saarland geben. Dabei besteht auch eine Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, denen keine Probleme weitervererbt werden dürfen. Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten bleibt weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf 320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.


Kuva: Petra Fretter

Petra Fretter

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

CDU, viimeksi muokattu 17.02.2018

Päätös perustuu ryhmän CDU päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Sehr geehrte Damen und Herren
Als erstes bedanke ich mich herzlichst für Ihren Einsatz in der Sache Grubenwasseranstieg. Ein Thema , dass die Menschen im Saarland bewegt und letztendlich uns alle betrifft.

Zweitens schließe ich mich der Stellungnahme unseres parlamentarischen Geschäftsführers Stefan Thielen ,wie folgt, an. Ein gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD wurde in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag behandelt. Eine öffentliche Anhörung im Plenum ist in der Geschäftsordnung des Landtags des Saarlandes nicht vorgesehen, öffentliche Anhörungen im zuständigen Fachausschuss fanden bereits mehrfach statt und wir befürworten diese weiterhin jederzeit. Gleiches gilt für eine öffentliche Debatte und neue Anträge zu dem Thema im Plenum, insbesondere sollte sich die aktuelle Sachlage ändern.

In der Plenarsitzung am 17. Januar wurde durch die Regierungsfraktionen klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt. Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt.

Wesentlich bleibt aber für uns, wie nicht zuletzt auch die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen hat: Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein. Ohne den Ausschluss der genannten Gefahren ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf -320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit. Auch ist für uns wichtig nochmals herauszustellen, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2 darstellen darf, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Generell muss an dieser Stelle allerdings betont werden, dass die oftmals vorgebrachte und auch hier bei openPetition implizierte Forderung, den Antrag der RAG AG ohne weitere Prüfung abzulehnen, rechtswidrig wäre. Die zuständigen Genehmigungsbehörden (Oberbergamt des Saarlandes und Bergamt Saarbrücken) müssen nach geltendem Recht die Anträge prüfen und darüber entscheiden. Eine Freiheit, die Anträge nicht zu prüfen, ist verwaltungsrechtlich nicht gegeben. Die pauschale Ablehnung wäre eindeutig ein staatlicher Willkürakt. Konsequenz könnte unter anderem sein, dass die RAG AG zur Wahrung ihrer Rechtspositionen beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Untätigkeits- oder Verpflichtungsklage einreicht. Mit Klagen und Schadensersatzforderungen der RAG AG wäre zu rechnen.

Obwohl wir daher grundsätzlich die Position vertreten, dass Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen sein müssen, wenn eine Genehmigung erfolgen soll, enthalten wir uns bei dieser Petition auf Grund der dargelegten rechtlichen Situation.


Kuva: Alexander Zeyer

Alexander Zeyer

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

CDU, viimeksi muokattu 16.02.2018

Päätös perustuu ryhmän CDU päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Gerne gebe ich eine Stellungnahme ab und verweise zunächst auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Eine öffentliche Anhörung im Plenum ist in der Geschäftsordnung des Landtags des Saarlandes nicht vorgesehen, öffentliche Anhörungen im zuständigen Fachausschuss fanden bereits mehrfach statt und wir befürworten diese weiterhin jederzeit. Gleiches gilt für eine öffentliche Debatte und neue Anträge zu dem Thema im Plenum, insbesondere sollte sich die aktuelle Sachlage ändern.

In der Plenarsitzung am 17. Januar wurde durch die Regierungsfraktionen klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt. Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt.

Wesentlich bleibt aber für uns, wie nicht zuletzt auch die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen hat: Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein. Ohne den Ausschluss der genannten Gefahren ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf -320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit. Auch ist für uns wichtig nochmals herauszustellen, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2 darstellen darf, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Generell muss an dieser Stelle allerdings betont werden, dass die oftmals vorgebrachte und auch hier bei openPetition implizierte Forderung, den Antrag der RAG AG ohne weitere Prüfung abzulehnen, rechtswidrig wäre. Die zuständigen Genehmigungsbehörden (Oberbergamt des Saarlandes und Bergamt Saarbrücken) müssen nach geltendem Recht die Anträge prüfen und darüber entscheiden. Eine Freiheit, die Anträge nicht zu prüfen, ist verwaltungsrechtlich nicht gegeben. Die pauschale Ablehnung wäre eindeutig ein staatlicher Willkürakt. Konsequenz könnte unter anderem sein, dass die RAG AG zur Wahrung ihrer Rechtspositionen beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Untätigkeits- oder Verpflichtungsklage einreicht. Mit Klagen und Schadensersatzforderungen der RAG AG wäre zu rechnen.

Obwohl wir daher grundsätzlich die Position vertreten, dass Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen sein müssen, wenn eine Genehmigung erfolgen soll, enthalten wir uns bei dieser Petition auf Grund der dargelegten rechtlichen Situation.


Kuva: Stefan Thielen

Stefan Thielen

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

CDU, viimeksi muokattu 16.02.2018

Päätös perustuu ryhmän CDU päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Zunächst verweisen wir auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD, der in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag eingebracht wurde. Eine öffentliche Anhörung im Plenum ist in der Geschäftsordnung des Landtags des Saarlandes nicht vorgesehen, öffentliche Anhörungen im zuständigen Fachausschuss fanden bereits mehrfach statt und wir befürworten diese weiterhin jederzeit. Gleiches gilt für eine öffentliche Debatte und neue Anträge zu dem Thema im Plenum, insbesondere sollte sich die aktuelle Sachlage ändern.

In der Plenarsitzung am 17. Januar wurde durch die Regierungsfraktionen klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Daher wurde sich in dem am 22. April 2015 gegründeten Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau intensiv in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt. Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot bleibt weiterhin, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Auf parlamentarischer Ebene ist und wird damit der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt.

Wesentlich bleibt aber für uns, wie nicht zuletzt auch die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen hat: Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein. Ohne den Ausschluss der genannten Gefahren ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf -320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit. Auch ist für uns wichtig nochmals herauszustellen, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2 darstellen darf, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Generell muss an dieser Stelle allerdings betont werden, dass die oftmals vorgebrachte und auch hier bei openPetition implizierte Forderung, den Antrag der RAG AG ohne weitere Prüfung abzulehnen, rechtswidrig wäre. Die zuständigen Genehmigungsbehörden (Oberbergamt des Saarlandes und Bergamt Saarbrücken) müssen nach geltendem Recht die Anträge prüfen und darüber entscheiden. Eine Freiheit, die Anträge nicht zu prüfen, ist verwaltungsrechtlich nicht gegeben. Die pauschale Ablehnung wäre eindeutig ein staatlicher Willkürakt. Konsequenz könnte unter anderem sein, dass die RAG AG zur Wahrung ihrer Rechtspositionen beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Untätigkeits- oder Verpflichtungsklage einreicht. Mit Klagen und Schadensersatzforderungen der RAG AG wäre zu rechnen.

Obwohl wir daher grundsätzlich die Position vertreten, dass Gefahren für Mensch und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen sein müssen, wenn eine Genehmigung erfolgen soll, enthalten wir uns bei dieser Petition auf Grund der dargelegten rechtlichen Situation.


Ralf Georgi

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

DIE LINKE, viimeksi muokattu 27.02.2018

Ei lausuntoa.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.


Kuva: Peter Strobel

Peter Strobel

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

CDU, viimeksi muokattu 16.02.2018

Päätös perustuu ryhmän CDU päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich bei Ihnen sehr herzlich für Ihr Engagement rund um die Thematik Grubenwasseranstieg, denn sie geht uns alle an. Ich möchte zunächst auf den gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD, in der Plenarsitzung am 17. Januar 2018 im saarländischen Landtag hinweisen. Dabei wurde klar herausgestellt, dass der Landtag des Saarlandes dem Schutz der Güter der Bürger durch bestehende Gesetze und laufende Verfahren sowie der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz überragende Bedeutung einräumt. Der am am 22. April 2015 gegründete Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau hat sich in über 20 Sitzungsterminen mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinandergesetzt. Der Landtag des Saarlandes hat sich zusätzlich im Plenum in seinen Sitzungen am 21.1., 18.3., 22.4., 17.6.2015 sowie am 18.5.2016 und 15.3.2017 mit einem möglichen Grubenwasseranstieg öffentlich befasst. Oberstes Gebot ist, dass bei allen Verfahrensschritten Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen werden. Zudem müssen alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse weiterhin der Öffentlichkeit auf der Website „Bergbau und Bergbaufolgen“ der Landesregierung zugänglich gemacht werden. Der Landtag richtet auch seine Erwartung an den Antragsteller RAG AG, dass die Kommunikation des Unternehmens aktiv intensiviert wird, so dass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird. Damit wird der Sicherstellung umfassender Information, Kommunikation und größtmöglicher Transparenz fortwährend Rechnung getragen.

Zu den in der Petition aufgezeigten Bedenken und aufgelisteten konkreten Forderungen des Landesverbands der Bergbaubetroffenen IGAB-Saar zum Genehmigungsverfahren bleibt festzustellen, dass die RAG AG am 31.8.2017 beim Oberbergamt des Saarlandes und beim Bergamt Saarbrücken entsprechende Anträge mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Phase 1 des geplanten Grubenwasseranstiegs ist seitdem in Gang. Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde beim sogenannten Scoping-Termin im April 2014 festgelegt und umfasst neben der Auslegung der Antragsunterlagen der RAG AG in den 30 voraussichtlich betroffenen Städten und Gemeinden, auch die Auslegung des hydrogeologischen Gutachtens und der seismischen Plausibilitätsprüfung. Dabei wurde eine Einwendungsfrist bis 15. Januar 2018 festgesetzt. Außerdem wurden den Trägern öffentlicher Belange, anerkannter Vereinigungen, den Gemeinden und sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben voraussichtlich berührt sein wird, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch hier endete die Einwendungsfrist am 15. Januar 2018. Auch das Umweltministerium wurde als Einvernehmensbehörde für das Wasserrecht beteiligt. Schließlich wurden auch weitere Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Betreiber von Ver- und Entsorgungsleitungen beteiligt. Eine Entscheidung hinsichtlich der Phase 1 enthält keinen Automatismus für die weitergehende Phase 2, in der die RAG AG einen weiteren Anstieg des Grubenwassers mit druckloser Einleitung in die Saar plant.

Nicht zuletzt hat die Landesregierung zu dem von der RAG AG vorgelegten „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ bereits 2014 kritisch Stellung genommen und politisch eine klare rote Linie gezogen. Gefahren für Mensch und Umwelt müssen demnach zuverlässig ausgeschlossen sein, ansonsten ist eine Genehmigung des vorliegenden Antrags für die Phase 1 des Grubenwasseranstiegs auf -320m NN nicht möglich, insbesondere auch im Hinblick auf die Trinkwassersicherheit.


Kuva: Alwin Theobald

Alwin Theobald

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Frank Wagner

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

CDU

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Kuva: Sascha Zehner

Sascha Zehner

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

CDU

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Kuva: Josef Dörr

Josef Dörr

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

AfD

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Alexander Funk

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Kuva: Sarah Gillen

Sarah Gillen

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

CDU

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Kuva: Martina Holzner

Martina Holzner

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

SPD

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Kuva: Helma Kuhn-Theis

Helma Kuhn-Theis

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

CDU

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Kuva: Dennis Lander

Dennis Lander

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

DIE LINKE

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Rudolf Müller

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

AfD

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Kuva: Volker Oberhausen

Volker Oberhausen

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

CDU

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Kuva: Jürgen Renner

Jürgen Renner

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

SPD

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Kuva: Jutta Schmitt-Lang

Jutta Schmitt-Lang

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Marc Daniel Johannes Speicher

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

CDU

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Kuva: Anke Rehlinger

Anke Rehlinger

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

SPD

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Kuva: Isolde Ries

Isolde Ries

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

SPD

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Kuva: Hermann-Josef Scharf

Hermann-Josef Scharf

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Kuva: Astrid Schramm

Astrid Schramm

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

DIE LINKE

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Barbara Spaniol

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

DIE LINKE

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Kuva: Sebastian Thul

Sebastian Thul

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

SPD

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Kuva: Stephan Toscani

Stephan Toscani

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Bernd Wegner

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

CDU

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Kuva: Christina Baltes

Christina Baltes

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

SPD

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Kuva: Klaus Bouillon

Klaus Bouillon

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Kuva: Dagmar Ensch-Engel

Dagmar Ensch-Engel

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

DIE LINKE

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Kuva: Tobias Hans

Tobias Hans

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Kuva: Dagmar Heib

Dagmar Heib

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

CDU

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Günter Heinrich

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

CDU

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Kuva: Reinhold Jost

Reinhold Jost

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

SPD

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Kuva: Magnus Jung

Dr. Magnus Jung

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

SPD

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Kuva: Annegret Kramp-Karrenbauer

Annegret Kramp-Karrenbauer

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

CDU

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Kuva: Hans Peter Kurtz

Hans Peter Kurtz

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

SPD

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Kuva: Oskar Lafontaine

Oskar Lafontaine

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

DIE LINKE

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Kuva: Klaus Meiser

Klaus Meiser

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

CDU

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Ruth Meyer

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

CDU

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Kuva: Stefan Pauluhn

Stefan Pauluhn

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Neunkirchen

SPD

viimeksi kirjoitettu 31.01.2018
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Kuva: Petra Berg

Petra Berg

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarlouis

SPD

viimeksi kirjoitettu 31.01.2018
Ei vielä vastausta


Kuva: Christiane Blatt

Christiane Blatt

on parlamentin Landtag des Saarlandes jäsen

vaalipiirissä: Saarbrücken

SPD

viimeksi kirjoitettu 31.01.2018
Ei vielä vastausta

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