A Bayerischer Landtag által openPetition útján közzétett nyilatkozatok nem kötelező erejű határozatok. Ezek a Petíciós Bizottság felelőssége, miután hivatalosan kezelték a petíciót . Valamennyi nyilatkozat kiegészíti a folyamatot, és elkötelezettséget jelent a politikusok és a polgárok szemmagasságában folyó átlátható párbeszéd mellett.

megjegyzések: Bayerischer Landtag Bajorország

Válasz Mennyiség Arány
Megválaszolatlan 150 76,1%
Tartózkodom 26 13,2%
Nincs állásfoglalás 13 6,6%
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek 5 2,5%
Elutasítom 3 1,5%

2 %

2% támogassa a Parlamentben benyújtott kérelmet.

4% nyilvános meghallgatás támogatása a szakértői bizottságban.

1% a nyilvános meghallgatás támogatása a Parlamentben / plenáris ülésen.


Markus Bayerbach

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 08.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.


Stefan Löw képe

Stefan Löw

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 08.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.
Támogatok egy nyilvános meghallgatást a parlamentben/gyűlésen.

Eine Maskenpflicht, insbesondere bei Kindern, lehne ich ab! Es liegt kein Nachweis vor, dass eine Maske den Träger oder andere vor Vireninfektionen schützen kann. Viel mehr bin ich der Überzeugung, dass das dauerhafte Tragen von Masken schädlicher ist als der angebliche Schutz, den ich anzweifle. Das freie Atmen ist für unsere psychische und physische Gesundheit, Hirnfunktionen sowie für unser Immunsystem von essentieller Bedeutung.

Alle Menschen sind zur Deutung von Emotionen auf Mimik des Gegenübers angewiesen. So lernen wir unter anderem den Umgang mit anderen Menschen. Für Kinder, die noch viel mehr zu lernen haben als Erwachsene, ist dies besonders wichtig. Hinzu kommen noch Abstandsregeln, die eine unnatürliche Distanz schaffen, obwohl gerade Kinder menschliche Nähe besonders benötigen.


Ulrich Singer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 17.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Ich lehne die Maskenpflicht im Unterricht und generell an Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen ab. Weiters lehne ich jegliche Form von sozialer Distanzierung, Abstand halten und Isolation bei Kindern ab.

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Kinder ein maßgeblicher Treiber bei der Verbreitung des Corona-Virus wären, das kann man auch in sämtlichen Studien nachlesen. Die Wirksamkeit der sogenannten „Alltagsmasken“ oder „Community-Masken“ gegen die Ausbreitung respiratorischer Viren wie SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch umstritten und von renommierter Wissenschaftlern angezweifelt. Im Gegenteil, kann durch das Tragen der Masken einerseits die Infektionsgefahr erhöht werden, durch das andauernde hinfassen zum Richten der Maske, andererseits erhöht das ständige Tragen der Maske das Risiko für andere gesundheitliche Probleme, wie Dermatitis, Herpes, Rhinovirus, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen… etc. Dazu kommt, dass gerade kleinere Kinder auf die Mimik ihres Gegenübers angewiesen sind. Die Masken haben somit auch einen negativen Einfluss auf die Wahrnehmung anderer sowie auf die Selbstwahrnehmung und wirken auf Kinder verstörend.

Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie haben ein Recht darauf glücklich zu sein und sich in ihrer Persönlichkeit frei zu entfalten. Diese Grundrechte werden durch die mehr als unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen verletzt. Ich setze mich daher für die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ein, sowie auch für die Abschaffung von sozialer Distanzierung. Zum Wohle und zum Schutz unserer Kinder unterstütze ich diese Petition sehr gerne. Denn auch wenn die Maskenpflicht im Unterricht formal mit dem 18.9.2020 endet, kann sie jedoch aufgrund des Vier-Stufen-Plans des Kultusministeriums wieder partiell eingeführt werden.


Katrin Ebner-Steiner képe

Katrin Ebner-Steiner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 17.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.
Támogatok egy nyilvános meghallgatást a parlamentben/gyűlésen.

Ich lehne die Maskenpflicht im Unterricht ab, weil ...

... es wissenschaftlich nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass Masken einen effektiven Schutz vor der Infizierung mit Covid19 bieten.

Viele Experten kommen im Gegenteil zu dem Ergebnis, dass die Masken keinen effektiven Schutz bieten und die negativen Folgen des Maskentragens die positiven bei Weitem übersteigen würden. Insbesondere wird die direkte Kommunikation im Unterricht behindert.

Durch die Masken wird damit das soziale Klima beeinträchtigt. Und wird damit insgesamt zu einer imakzeptablen psychischen Belastungsprobe für die Schüler.

Das Tragen von Masken verringert insbesondere die Versorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Das ist nicht nur ungesund. Es macht effektives Lernen zudem so gut wie unmöglich.


Christoph Maier

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 17.

Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Támogatok egy javaslatot a parlamentben, ha elegendő képviselő csatlakozik.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.
Támogatok egy nyilvános meghallgatást a parlamentben/gyűlésen.

Mund- und Nasenschutzmasken sind nicht geeignet, die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll einzudämmen. Für viele Menschen, auch junge Menschen, stellen sie jedoch eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Zudem beeinträchtigen sie die Kommunikation und das Zusammenleben erheblich. Die AfD fordert daher das sofortige Ende der allgemeinen Maskenpflicht - auch und insbesondere an den Schulen!


Florian Streibl képe

Florian Streibl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 30.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Roland Weigert

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Gerald Pittner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Kerstin Radler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Anna Stolz

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Rainer Ludwig

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Fabian Mehring képe

Dr. Fabian Mehring

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Wolfgang Hauber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Alexander Hold

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Manfred Eibl képe

Manfred Eibl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Susann Enders képe

Susann Enders

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Dr. Hubert Faltermeier

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Hans Friedl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Tobias Gotthardt

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Jutta Widmann képe

Jutta Widmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Benno Zierer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Johann Häusler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Bernhard Pohl képe

Bernhard Pohl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Gabi Schmidt képe

Gabi Schmidt

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Nikolaus Kraus

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Thorsten Glauber képe

Thorsten Glauber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Eva Gottstein képe

Eva Gottstein

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Joachim Hanisch képe

Joachim Hanisch

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Leopold Herz képe

Dr. Leopold Herz

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Hubert Aiwanger képe

Hubert Aiwanger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Prof. (Univ. Lima) Dr. med. dent. Peter Bauer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FREIE WÄHLER, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Florian Streibl által. A döntés a FREIE WÄHLER frakció határozatán alapul.
Tartózkodom.

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.


Martin Stümpfig képe

Martin Stümpfig

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 26.

Elutasítom.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.


Tessa Ganserer képe

Tessa Ganserer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 08.

Elutasítom.

Klar ist: Bildung ist ein Menschenrecht. Vorrang hat der Unterricht an der Schule für alle im Klassenverband. Seit 8. September läuft der Regelbetrieb an den Schulen vor Ort unter Pandemiebedingen. Insofern konnten wir nun einen Einblick gewinnen, wie Lehren und Lernen und das soziale Miteinander in diesen Zeiten funktioniert. Wir müssen und wir wollen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder setzen, gerade in Corona-Zeiten.

Gleichwohl müssen auch die Schulen ihren Beitrag dazu leisten, mit der Pandemie umzugehen. Abstand, Hygienemaßnahmen und Mund-Nasen-Schutz haben sich als effektive Maßnahmen erwiesen. Wo immer im Schulalltag es möglich ist, sollen die Kinder und Jugendlichen ohne MNS lernen und beieinander sein können.

Die Bedingungen an allen Schulen in ganz Bayern sind höchst unterschiedlich: Schulgebäude, Schulgelände, Personalausstattung, Gruppe der Alters- und Entwicklungsstufen, Beförderungsmöglichkeiten zur Schule usw. Deshalb braucht es eine übergeordnete Richtlinie und darüber hinaus müssen die Schulen vor Ort auch in ihrer pädagogischen Eigenverantwortung entscheiden können, wie sie Lehren und Lernen in Zeiten der Pandemie gestalten und ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag umsetzen. Wir vertrauen hier den Lehrkräften und pädagogischem Personal, denn sie wissen, was die Kinder jetzt sozial-emotional und kognitiv „brauchen“.

Bei Infektionsfällen muss die Schule schnell in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt reagieren, so dass es nicht zu einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens kommt. Ziel ist, dass nur ein möglichst kleiner Teil der Schulfamilie für eine kurze Zeit von Maßnahmen betroffen ist und die betroffenen Kinder unverzüglich von der Schule beim Lernen zuhause unterstützt werden. Alle Schulen müssen in der Lage sein, für eine Zeitlang in den Homeschooling-Modus zu gehen.

Die besonderen schulorganisatorischen Maßnahmen zum Umgang der Pandemie sollen nicht in den Mittelpunkt gestellt werden. Vorrang hat die Bildung und das Kindeswohl. Um die Kinder aufzufangen, wollen wir eine Verstärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Ferner sollen Schulen verstärkt ihre Freiräume nutzen können, um mit den Kindern etwa erlebnispädagogische Maßnahmen durchzuführen.


Annette Karl képe

Annette Karl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Elutasítom.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Ich unterstütze die Maskenpflicht während des Unterrichts, da diese eine einfache Maßnahme ist, um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzuschränken. Es wurde immer klar und eindeutig kommuniziert, dass diese Pflicht zum Tragen während des Unterrichts nur die ersten zwei Wochen gilt – quasi die übliche Quarantänezeit – um sicher zu gehen, dass nach den Sommerferien das Virus nicht großflächig wieder ausbrechen kann. Denn das wichtigste Ziel ist, dass es wieder möglichst normalen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in den bayerischen Schulen geben kann. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einem Zeitraum von 14 Tagen durchaus zu verantworten.
Ansonsten möchte ich gerne darauf hinweisen, dass sich jeder Bürger mit einer Petition an den Bayerischen Landtag wenden kann – dafür braucht es kein Quorum bei openpetition.de. Nach dem Eingang der Petition wird diese an das zuständige Ministerium mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben, damit eine fachliche Einordnung erfolgt. Wenn diese Stellungnahme vorliegt, dann wird die Petition im Ausschuss behandelt, in diesem Fall der Ausschuss für Bildung und Kultus. Die Behandlung des Anliegens der Petition – dass es keine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Schule gibt – erfolgt also erst mehrere Wochen nachdem die Pflicht zum Tragen abgelaufen ist.


Petra Guttenberger képe

Petra Guttenberger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 22.

Nincs állásfoglalás.

Petition „Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht für Kinder in Bayern“

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann die Sorgen hinsichtlich der Hygienemaßnahmen an Schulen, insbesondere des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung, durchaus nachvollziehen.

Es gibt in der Tat Anzeichen dafür, dass Kinder und Jugendliche nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Erkrankung an COVID-19 weniger betroffen zu sein scheinen, als andere Alters-gruppen. Allerdings können diese natürlich auch für die Übertragung der Krankheit von Bedeu-tung sein und daher wäre es fahrlässig, Kinder und Jugendliche generell von den Hygiene-maßnahmen auszunehmen. Dies gilt auch im Interesse von deren Lehrerinnen und Lehrern.

Die Politik steht einerseits in der Verantwortung, keine unvertretbaren Risiken für die Gesundheit der Menschen einzugehen, andererseits ist es aber auch von essentieller Bedeutung, die Freiheits-rechte der Menschen in Bayern zu achten und zu wahren. Dies erfordert eine jeweils nach bestem Wissen und Gewissen erfolgende eingehende Abwägung, unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Beratung, um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können.

Diese schwierigen Abwägungen sind in der Corona-Krise fortwährend vorzunehmen. Ich halte deshalb die von der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Maßnahmen für verfassungs¬rechtlich vertretbar. Diese schwierigen Abwägungen sind in der Corona-Krise fortwährend vorzunehmen. Zweifelsohne stellt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Kinder eine Belastung dar. Allerdings ist es im Regelfall im Unterricht selbst, der ja den Großteil der in der Schule verbrachte Zeit darstellt, nicht erforderlich, diese zu tragen. Die Einschränkungen sind also im Regelfall zeitlich sehr begrenzt und damit natürlich auch deren mögliche negative Auswir¬kungen.

Zwar wurde das bisherige Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum neuen Schuljahr durch eine Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu einer Pflicht, am Sitzplatz im Klassenzimmer, bei der Ausübung von Sport, beim Essen in der Pause brauchen keine Masken getragen zu werden, soweit die 7- Tage- Inzidenzquote unter 35 liegt.

Auch die Lehrkräfte brauchen unter diesen Voraussetzungen im Unterricht bei Einhaltung des Mindestabstandes keine Maske zu tragen, so dass eine ungehinderte Kommunikation möglich ist. Lediglich in den ersten Schultagen war nach den Sommerferien bayernweit ab der 5. Jahrgangs-stufe das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, um eine unkontrollierte Ausbreitung und damit mögliche Schulschließungen zu verhindern. Dies ist im Übrigen auch gelungen.

Auch die Staatsregierung betont unter Zugrundelegung der Aussagen des Robert- Koch Institutes, dass die Mund-Nasen-Bedeckung ein wichtiger Baustein ist, um die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung einzudämmen. Das Ziel muss um sein, eine Überlastung des Gesundheits-systems im Rahmen einer zweiten Welle zu vermeiden.

Weitere wichtige Elemente des Hygieneplans für das laufende Schuljahr sind unter anderem regelmäßiges Lüften, die bekannten Husten- und Niesregeln, sowie eine gute Handhygiene. Eine Alltagsmaske ist nicht als Selbstschutz gedacht. Sie ist vielmehr ein gewisser Schutz anderer vor einer möglichen Ansteckung, da die Reichweite von Aerosolen verkürzt wird. Das Tragen kann deshalb dazu beitragen, Risikogruppen besser vor Infektionen zu schützen. Man geht davon aus, dass dies insbesondere für Situationen gilt, in denen mehrere Menschen über einen längeren Zeitraum in geschlossenen Räumen zusammentreffen, ohne dass der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Dies gilt natürlich auch in Schulen. Diese müssen ein besonderer Schutzraum sein. Dabei ist darauf zu achten, dass dies in altersangemessener Weise geschieht.
Dadurch sollen aus Sicht der Staatsregierung nicht Ängste geschürt, sondern abgebaut werden.

Die Bayerische Staatsregierung, die von der CSU-Landtagsfraktion getragen wird, unterstützt mit einem Förderprogramm von bis zu 50 Mio. Euro die Träger bei der Umsetzung technischer Maß-nahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften, sowie beim Ankauf geeigneter CO2-Messgeräte und bzw. oder erforderlichenfalls von Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten.

Das neue Schuljahr ist unter den Hygieneauflagen erfolgreich in den Regelbetrieb gestartet.

Auch ich bin mir bewusst, dass dies noch keine Rückkehr zur Normalität ist, aber ein großer Schritt in die richtige Richtung. Nur dann, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten neuen Erkrankungen in einer Woche pro 100.000 Einwohner, von 35 überschritten wird, wird ab der Jahrgangsstufe 5 auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Maskenpflicht wirksam. Erst ab einer 7-Tage Inzidenz von 50 wird diese auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet und ein Mindestabstand von 1,5 m zum Beispiel durch Halbie-rung der Klassen und einem wöchentlichen oder täglichen Wechsel zwischen Präsenz und virtuellem Unterricht umgesetzt.

Ziel muss es sein, auf diese Weise einen möglichst umfassenden Präsenzunterricht zu gewähr-leisten bis über Schnelltests eine andere Möglichkeit geschaffen wird oder ein Impfstoff in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Haltungen verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Guttenberger MdL


Martin Hagen

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 22.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Stephanie Schuhknecht

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 12.

Nincs állásfoglalás.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.


Gabriele Triebel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2020. 10. 12.

Nincs állásfoglalás.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Ihre Petition wird am 15. Oktober 2020 im Ausschuss für Bildung und Kultus des Bayerischen Landtags beraten, wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
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Klar ist: Bildung ist ein Menschenrecht. Vorrang hat der Unterricht an der Schule für alle im Klassenverband. Seit 8. September läuft der Regelbetrieb an den Schulen vor Ort unter Pandemiebedingen. Insofern konnten wir nun einen Einblick gewinnen, wie Lehren und Lernen und das soziale Miteinander in diesen Zeiten funktioniert. Wir müssen und wir wollen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder setzen, gerade in Corona-Zeiten.

Gleichwohl müssen auch die Schulen ihren Beitrag dazu leisten, mit der Pandemie umzugehen. Abstand, Hygienemaßnahmen und Mund-Nasen-Schutz haben sich als effektive Maßnahmen erwiesen. Wo immer im Schulalltag es möglich ist, sollen die Kinder und Jugendlichen ohne MNS lernen und beieinander sein können.

Die Bedingungen an allen Schulen in ganz Bayern sind höchst unterschiedlich: Schulgebäude, Schulgelände, Personalausstattung, Gruppe der Alters- und Entwicklungsstufen, Beförderungsmöglichkeiten zur Schule usw. Deshalb braucht es eine übergeordnete Richtlinie und darüber hinaus müssen die Schulen vor Ort auch in ihrer pädagogischen Eigenverantwortung entscheiden können, wie sie Lehren und Lernen in Zeiten der Pandemie gestalten und ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag umsetzen. Wir vertrauen hier den Lehrkräften und pädagogischem Personal, denn sie wissen, was die Kinder jetzt sozial-emotional und kognitiv „brauchen“.

Bei Infektionsfällen muss die Schule schnell in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt reagieren, so dass es nicht zu einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens kommt. Ziel ist, dass nur ein möglichst kleiner Teil der Schulfamilie für eine kurze Zeit von Maßnahmen betroffen ist und die betroffenen Kinder unverzüglich von der Schule beim Lernen zuhause unterstützt werden. Alle Schulen müssen in der Lage sein, für eine Zeitlang in den Homeschooling-Modus zu gehen.

Die besonderen schulorganisatorischen Maßnahmen zum Umgang der Pandemie sollen nicht in den Mittelpunkt gestellt werden. Vorrang hat die Bildung und das Kindeswohl. Um die Kinder aufzufangen, wollen wir eine Verstärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Ferner sollen Schulen verstärkt ihre Freiräume nutzen können, um mit den Kindern etwa erlebnispädagogische Maßnahmen durchzuführen.


Gerhard Waschler képe

Prof. Dr. Gerhard Waschler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 11.

Nincs állásfoglalás.
Támogatom a Szakértői Bizottság nyilvános meghallgatását.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag gibt keine Stellungnahme zu der Petition ab. Diese Petition wird baldmöglichst im zuständigen Ausschuss für Bildung und Kultus beraten. An diesem parlamentarischen Verfahren beteiligen wir uns gerne, möchten ihm aber nicht vorgreifen.

Prof. Dr. Gerhard Waschler, MdL
Bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag


Dr. Dominik Spitzer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Helmut Markwort képe

Helmut Markwort

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Alexander Muthmann képe

Alexander Muthmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Wolfgang Heubisch képe

Dr. Wolfgang Heubisch

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Helmut Kaltenhauser képe

Dr. Helmut Kaltenhauser

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Sebastian Körber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Matthias Fischbach képe

Matthias Fischbach

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Albert Duin képe

Albert Duin

a parlament tagja Bayerischer Landtag

FDP, utoljára szerkesztve: 2020. 09. 10.

Csoporthatározat, közzétéve a(z) Martin Hagen által. A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Nincs állásfoglalás.

Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.

Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.

Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.


Anna Toman képe

Anna Toman

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Hans Urban képe

Hans Urban

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Martin Wagle

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Dr. Sabine Weigand

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Andreas Winhart

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Christian Zwanziger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Barbara Regitz

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Dr. Stephan Oetzinger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Tim Pargent képe

Tim Pargent

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Jan Schiffers

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Josef Schmid

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CSU

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Toni Schuberl képe

Toni Schuberl

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Josef Seidl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Florian Siekmann képe

Florian Siekmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Ursula Sowa

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Ralf Stadler képe

Ralf Stadler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Raimund Swoboda képe

Raimund Swoboda

a parlament tagja Bayerischer Landtag

fraktionslos

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Susanne Kurz képe

Susanne Kurz

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

utoljára itt írva 2020. 09. 10.
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Eva Lettenbauer képe

Eva Lettenbauer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Petra Loibl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Roland Magerl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Ferdinand Mang

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Gerd Mannes képe

Gerd Mannes

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Benjamin Miskowitsch

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Hep Monatzeder

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Ralph Müller

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Prof. Dr. Ingo Hahn

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Christina Haubrich

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Uli Henkel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Christian Hierneis

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Petra Högl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Andreas Jäckel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Christian Klingen

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Paul Knoblach képe

Paul Knoblach

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Claudia Köhler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Jochen Kohler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Andreas Krahl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Matthias Enghuber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Christian Flisek képe

Christian Flisek

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Anne Franke képe

Anne Franke

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Patrick Friedl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Barbara Fuchs képe

Barbara Fuchs

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Richard Graupner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Alfred Grob

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Andreas Schalk

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Kerstin Schreyer képe

Kerstin Schreyer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Dr. Martin Runge

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Benjamin Adjei

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Johannes Becher

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Barbara Becker

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Franz Bergmüller

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Martin Böhm

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Cemal Bozoglu

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Alfons Brandl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Dr. Markus Büchler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Michael Busch

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Dr. Anne Cyron

a parlament tagja Bayerischer Landtag

AfD

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Max Deisenhofer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Gülseren Demirel képe

Gülseren Demirel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Simone Strohmayr képe

Dr. Simone Strohmayr

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Arif Tasdelen

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Walter Taubeneder képe

Walter Taubeneder

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Peter Tomaschko képe

Peter Tomaschko

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Carolina Trautner képe

Carolina Trautner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Steffen Vogel képe

Steffen Vogel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Ruth Waldmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Ernst Weidenbusch

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Margit Wild képe

Margit Wild

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Georg Winter

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Josef Zellmeier képe

Josef Zellmeier

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Tanja Schorer-Dremel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Katharina Schulze képe

Katharina Schulze

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Stefan Schuster

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Thorsten Schwab

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Bernhard Seidenath képe

Bernhard Seidenath

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Gisela Sengl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Bernd Sibler képe

Bernd Sibler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Markus Söder képe

Dr. Markus Söder

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Ludwig Spaenle képe

Dr. Ludwig Spaenle

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Diana Stachowitz képe

Diana Stachowitz

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Rosi Steinberger képe

Rosi Steinberger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Klaus Steiner képe

Klaus Steiner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Sylvia Stierstorfer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Klaus Stöttner képe

Klaus Stöttner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Karl Straub

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Walter Nussel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Verena Osgyan képe

Verena Osgyan

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Franz Josef Pschierer képe

Franz Josef Pschierer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Helmut Radlmeier

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Doris Rauscher képe

Doris Rauscher

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Tobias Reiß

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Dr. Franz Rieger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Markus Rinderspacher képe

Markus Rinderspacher

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Florian Ritter képe

Florian Ritter

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Berthold Rüth képe

Berthold Rüth

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Alfred Sauter képe

Alfred Sauter

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Ulrike Scharf képe

Ulrike Scharf

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Martin Schöffel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Angelika Schorer képe

Angelika Schorer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Klaus Holetschek

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Gerhard Hopp képe

Dr. Gerhard Hopp

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Marcel Huber képe

Dr. Marcel Huber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Dr. Martin Huber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Thomas Huber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Melanie Huml képe

Melanie Huml

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Sandro Kirchner képe

Sandro Kirchner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Natascha Kohnen képe

Natascha Kohnen

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Alexander König

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Thomas Kreuzer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Harald Kühn

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Manfred Ländner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Jürgen Mistol képe

Jürgen Mistol

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Ruth Müller

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Max Gibis képe

Max Gibis

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Harald Güller képe

Harald Güller

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Volkmar Halbleib képe

Volkmar Halbleib

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Ludwig Hartmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Hans Herold

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Florian Herrmann képe

Dr. Florian Herrmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Joachim Herrmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Alexandra Hiersemann képe

Alexandra Hiersemann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Johannes Hintersberger képe

Johannes Hintersberger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Michael Hofmann

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Robert Brannekämper képe

Robert Brannekämper

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Gudrun Brendel-Fischer képe

Gudrun Brendel-Fischer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Florian von Brunn képe

Florian von Brunn

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Kerstin Celina képe

Kerstin Celina

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Alex Dorow képe

Alex Dorow

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Norbert Dünkel képe

Norbert Dünkel

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Gerhard Eck képe

Gerhard Eck

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Ute Eiling-Hütig képe

Dr. Ute Eiling-Hütig

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Georg Eisenreich képe

Georg Eisenreich

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Wolfgang Fackler képe

Wolfgang Fackler

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Martina Fehlner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Alexander Flierl

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Karl Freller képe

Karl Freller

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Albert Füracker képe

Albert Füracker

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Thomas Gehring

a parlament tagja Bayerischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Judith Gerlach képe

Judith Gerlach

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Mehmet Yildiz

a parlament tagja Bayerischer Landtag

fraktionslos

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Klaus Adelt képe

Klaus Adelt

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Ilse Aigner képe

Ilse Aigner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Horst Arnold

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Inge Aures képe

Inge Aures

a parlament tagja Bayerischer Landtag

SPD

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Martin Bachhuber képe

Martin Bachhuber

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Volker Bauer képe

Volker Bauer

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Jürgen Baumgärtner

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Winfried Bausback képe

Prof. Dr. Winfried Bausback

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Eric Beißwenger

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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Markus Blume képe

Markus Blume

a parlament tagja Bayerischer Landtag

CSU

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