Заяви, опубліковані Bayerischer Landtag через openPetition , не є обов’язковими рішеннями. Це є відповідальністю Комітету з петицій після офіційного розгляду петиції. Усі заяви доповнюють процес і є зобов’язанням прозорого діалогу на рівні очей між політиками та громадянами.
коментарі: Bayerischer Landtag Баварія
немає відповіді (150) 76,1% |
утримуюсь (26) 13,2% |
немає точки зору (13) 6,6% |
я згоден(згідна) /переважно згідна (5) 2,5% |
я відмовляюсь (3) 1,5% |
2% підтримують пропозицію в парламенті.
4% виступають за громадські слухання в профільному комітеті.
1% підтримати громадські слухання в парламенті / пленарному засіданні.
Markus Bayerbach
є членом парламенту Bayerischer Landtag
AfD, востаннє редаговано 08.10.2020
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Stefan Löw
є членом парламенту Bayerischer Landtag
AfD, востаннє редаговано 08.10.2020
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Я за проведеня публічних слуханнь в парламенті/пленарному засіданні.
Eine Maskenpflicht, insbesondere bei Kindern, lehne ich ab! Es liegt kein Nachweis vor, dass eine Maske den Träger oder andere vor Vireninfektionen schützen kann. Viel mehr bin ich der Überzeugung, dass das dauerhafte Tragen von Masken schädlicher ist als der angebliche Schutz, den ich anzweifle. Das freie Atmen ist für unsere psychische und physische Gesundheit, Hirnfunktionen sowie für unser Immunsystem von essentieller Bedeutung.
Alle Menschen sind zur Deutung von Emotionen auf Mimik des Gegenübers angewiesen. So lernen wir unter anderem den Umgang mit anderen Menschen. Für Kinder, die noch viel mehr zu lernen haben als Erwachsene, ist dies besonders wichtig. Hinzu kommen noch Abstandsregeln, die eine unnatürliche Distanz schaffen, obwohl gerade Kinder menschliche Nähe besonders benötigen.
Ulrich Singer
є членом парламенту Bayerischer Landtag
AfD, востаннє редаговано 17.09.2020
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Ich lehne die Maskenpflicht im Unterricht und generell an Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen ab. Weiters lehne ich jegliche Form von sozialer Distanzierung, Abstand halten und Isolation bei Kindern ab.
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Kinder ein maßgeblicher Treiber bei der Verbreitung des Corona-Virus wären, das kann man auch in sämtlichen Studien nachlesen. Die Wirksamkeit der sogenannten „Alltagsmasken“ oder „Community-Masken“ gegen die Ausbreitung respiratorischer Viren wie SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch umstritten und von renommierter Wissenschaftlern angezweifelt. Im Gegenteil, kann durch das Tragen der Masken einerseits die Infektionsgefahr erhöht werden, durch das andauernde hinfassen zum Richten der Maske, andererseits erhöht das ständige Tragen der Maske das Risiko für andere gesundheitliche Probleme, wie Dermatitis, Herpes, Rhinovirus, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen… etc. Dazu kommt, dass gerade kleinere Kinder auf die Mimik ihres Gegenübers angewiesen sind. Die Masken haben somit auch einen negativen Einfluss auf die Wahrnehmung anderer sowie auf die Selbstwahrnehmung und wirken auf Kinder verstörend.
Kinder haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie haben ein Recht darauf glücklich zu sein und sich in ihrer Persönlichkeit frei zu entfalten. Diese Grundrechte werden durch die mehr als unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen verletzt. Ich setze mich daher für die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ein, sowie auch für die Abschaffung von sozialer Distanzierung. Zum Wohle und zum Schutz unserer Kinder unterstütze ich diese Petition sehr gerne. Denn auch wenn die Maskenpflicht im Unterricht formal mit dem 18.9.2020 endet, kann sie jedoch aufgrund des Vier-Stufen-Plans des Kultusministeriums wieder partiell eingeführt werden.
Katrin Ebner-Steiner
є членом парламенту Bayerischer Landtag
AfD, востаннє редаговано 17.09.2020
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за проведеня публічних слуханнь в парламенті/пленарному засіданні.
Ich lehne die Maskenpflicht im Unterricht ab, weil ...
... es wissenschaftlich nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass Masken einen effektiven Schutz vor der Infizierung mit Covid19 bieten.
Viele Experten kommen im Gegenteil zu dem Ergebnis, dass die Masken keinen effektiven Schutz bieten und die negativen Folgen des Maskentragens die positiven bei Weitem übersteigen würden. Insbesondere wird die direkte Kommunikation im Unterricht behindert.
Durch die Masken wird damit das soziale Klima beeinträchtigt. Und wird damit insgesamt zu einer imakzeptablen psychischen Belastungsprobe für die Schüler.
Das Tragen von Masken verringert insbesondere die Versorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Das ist nicht nur ungesund. Es macht effektives Lernen zudem so gut wie unmöglich.
Christoph Maier
є членом парламенту Bayerischer Landtag
AfD, востаннє редаговано 17.09.2020
я згоден(згідна) /переважно згідна.
Я підтримую пропозицію в парламенті, якщо до неї приєднається достатня кількість інших представників.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Я за проведеня публічних слуханнь в парламенті/пленарному засіданні.
Mund- und Nasenschutzmasken sind nicht geeignet, die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll einzudämmen. Für viele Menschen, auch junge Menschen, stellen sie jedoch eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Zudem beeinträchtigen sie die Kommunikation und das Zusammenleben erheblich. Die AfD fordert daher das sofortige Ende der allgemeinen Maskenpflicht - auch und insbesondere an den Schulen!
Florian Streibl
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 30.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Roland Weigert
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Gerald Pittner
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Kerstin Radler
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Anna Stolz
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Rainer Ludwig
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Dr. Fabian Mehring
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Wolfgang Hauber
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Alexander Hold
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Manfred Eibl
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FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
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утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Susann Enders
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FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Dr. Hubert Faltermeier
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Hans Friedl
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Tobias Gotthardt
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Jutta Widmann
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FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Benno Zierer
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FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Johann Häusler
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FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Bernhard Pohl
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Gabi Schmidt
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FREIE WÄHLER, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Florian Streibl .
основа вибору — це рішення фракції FREIE WÄHLER
утримуюсь.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Nikolaus Kraus
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Thorsten Glauber
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Eva Gottstein
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Joachim Hanisch
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Dr. Leopold Herz
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Hubert Aiwanger
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Prof. (Univ. Lima) Dr. med. dent. Peter Bauer
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Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.
Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.
Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.
Martin Stümpfig
є членом парламенту Bayerischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 26.10.2020
я відмовляюсь.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Tessa Ganserer
є членом парламенту Bayerischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 08.10.2020
я відмовляюсь.
Klar ist: Bildung ist ein Menschenrecht. Vorrang hat der Unterricht an der Schule für alle im Klassenverband. Seit 8. September läuft der Regelbetrieb an den Schulen vor Ort unter Pandemiebedingen. Insofern konnten wir nun einen Einblick gewinnen, wie Lehren und Lernen und das soziale Miteinander in diesen Zeiten funktioniert. Wir müssen und wir wollen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder setzen, gerade in Corona-Zeiten.
Gleichwohl müssen auch die Schulen ihren Beitrag dazu leisten, mit der Pandemie umzugehen. Abstand, Hygienemaßnahmen und Mund-Nasen-Schutz haben sich als effektive Maßnahmen erwiesen. Wo immer im Schulalltag es möglich ist, sollen die Kinder und Jugendlichen ohne MNS lernen und beieinander sein können.
Die Bedingungen an allen Schulen in ganz Bayern sind höchst unterschiedlich: Schulgebäude, Schulgelände, Personalausstattung, Gruppe der Alters- und Entwicklungsstufen, Beförderungsmöglichkeiten zur Schule usw. Deshalb braucht es eine übergeordnete Richtlinie und darüber hinaus müssen die Schulen vor Ort auch in ihrer pädagogischen Eigenverantwortung entscheiden können, wie sie Lehren und Lernen in Zeiten der Pandemie gestalten und ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag umsetzen. Wir vertrauen hier den Lehrkräften und pädagogischem Personal, denn sie wissen, was die Kinder jetzt sozial-emotional und kognitiv „brauchen“.
Bei Infektionsfällen muss die Schule schnell in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt reagieren, so dass es nicht zu einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens kommt. Ziel ist, dass nur ein möglichst kleiner Teil der Schulfamilie für eine kurze Zeit von Maßnahmen betroffen ist und die betroffenen Kinder unverzüglich von der Schule beim Lernen zuhause unterstützt werden. Alle Schulen müssen in der Lage sein, für eine Zeitlang in den Homeschooling-Modus zu gehen.
Die besonderen schulorganisatorischen Maßnahmen zum Umgang der Pandemie sollen nicht in den Mittelpunkt gestellt werden. Vorrang hat die Bildung und das Kindeswohl. Um die Kinder aufzufangen, wollen wir eine Verstärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Ferner sollen Schulen verstärkt ihre Freiräume nutzen können, um mit den Kindern etwa erlebnispädagogische Maßnahmen durchzuführen.
Annette Karl
є членом парламенту Bayerischer Landtag
SPD, востаннє редаговано 10.09.2020
я відмовляюсь.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Ich unterstütze die Maskenpflicht während des Unterrichts, da diese eine einfache Maßnahme ist, um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzuschränken. Es wurde immer klar und eindeutig kommuniziert, dass diese Pflicht zum Tragen während des Unterrichts nur die ersten zwei Wochen gilt – quasi die übliche Quarantänezeit – um sicher zu gehen, dass nach den Sommerferien das Virus nicht großflächig wieder ausbrechen kann. Denn das wichtigste Ziel ist, dass es wieder möglichst normalen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler in den bayerischen Schulen geben kann. Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einem Zeitraum von 14 Tagen durchaus zu verantworten.
Ansonsten möchte ich gerne darauf hinweisen, dass sich jeder Bürger mit einer Petition an den Bayerischen Landtag wenden kann – dafür braucht es kein Quorum bei openpetition.de. Nach dem Eingang der Petition wird diese an das zuständige Ministerium mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben, damit eine fachliche Einordnung erfolgt. Wenn diese Stellungnahme vorliegt, dann wird die Petition im Ausschuss behandelt, in diesem Fall der Ausschuss für Bildung und Kultus. Die Behandlung des Anliegens der Petition – dass es keine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Schule gibt – erfolgt also erst mehrere Wochen nachdem die Pflicht zum Tragen abgelaufen ist.
Petra Guttenberger
є членом парламенту Bayerischer Landtag
CSU, востаннє редаговано 22.10.2020
немає точки зору.
Petition „Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht für Kinder in Bayern“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann die Sorgen hinsichtlich der Hygienemaßnahmen an Schulen, insbesondere des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung, durchaus nachvollziehen.
Es gibt in der Tat Anzeichen dafür, dass Kinder und Jugendliche nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Erkrankung an COVID-19 weniger betroffen zu sein scheinen, als andere Alters-gruppen. Allerdings können diese natürlich auch für die Übertragung der Krankheit von Bedeu-tung sein und daher wäre es fahrlässig, Kinder und Jugendliche generell von den Hygiene-maßnahmen auszunehmen. Dies gilt auch im Interesse von deren Lehrerinnen und Lehrern.
Die Politik steht einerseits in der Verantwortung, keine unvertretbaren Risiken für die Gesundheit der Menschen einzugehen, andererseits ist es aber auch von essentieller Bedeutung, die Freiheits-rechte der Menschen in Bayern zu achten und zu wahren. Dies erfordert eine jeweils nach bestem Wissen und Gewissen erfolgende eingehende Abwägung, unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Beratung, um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können.
Diese schwierigen Abwägungen sind in der Corona-Krise fortwährend vorzunehmen. Ich halte deshalb die von der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Maßnahmen für verfassungs¬rechtlich vertretbar. Diese schwierigen Abwägungen sind in der Corona-Krise fortwährend vorzunehmen. Zweifelsohne stellt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Kinder eine Belastung dar. Allerdings ist es im Regelfall im Unterricht selbst, der ja den Großteil der in der Schule verbrachte Zeit darstellt, nicht erforderlich, diese zu tragen. Die Einschränkungen sind also im Regelfall zeitlich sehr begrenzt und damit natürlich auch deren mögliche negative Auswir¬kungen.
Zwar wurde das bisherige Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum neuen Schuljahr durch eine Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu einer Pflicht, am Sitzplatz im Klassenzimmer, bei der Ausübung von Sport, beim Essen in der Pause brauchen keine Masken getragen zu werden, soweit die 7- Tage- Inzidenzquote unter 35 liegt.
Auch die Lehrkräfte brauchen unter diesen Voraussetzungen im Unterricht bei Einhaltung des Mindestabstandes keine Maske zu tragen, so dass eine ungehinderte Kommunikation möglich ist. Lediglich in den ersten Schultagen war nach den Sommerferien bayernweit ab der 5. Jahrgangs-stufe das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, um eine unkontrollierte Ausbreitung und damit mögliche Schulschließungen zu verhindern. Dies ist im Übrigen auch gelungen.
Auch die Staatsregierung betont unter Zugrundelegung der Aussagen des Robert- Koch Institutes, dass die Mund-Nasen-Bedeckung ein wichtiger Baustein ist, um die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung einzudämmen. Das Ziel muss um sein, eine Überlastung des Gesundheits-systems im Rahmen einer zweiten Welle zu vermeiden.
Weitere wichtige Elemente des Hygieneplans für das laufende Schuljahr sind unter anderem regelmäßiges Lüften, die bekannten Husten- und Niesregeln, sowie eine gute Handhygiene. Eine Alltagsmaske ist nicht als Selbstschutz gedacht. Sie ist vielmehr ein gewisser Schutz anderer vor einer möglichen Ansteckung, da die Reichweite von Aerosolen verkürzt wird. Das Tragen kann deshalb dazu beitragen, Risikogruppen besser vor Infektionen zu schützen. Man geht davon aus, dass dies insbesondere für Situationen gilt, in denen mehrere Menschen über einen längeren Zeitraum in geschlossenen Räumen zusammentreffen, ohne dass der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Dies gilt natürlich auch in Schulen. Diese müssen ein besonderer Schutzraum sein. Dabei ist darauf zu achten, dass dies in altersangemessener Weise geschieht.
Dadurch sollen aus Sicht der Staatsregierung nicht Ängste geschürt, sondern abgebaut werden.
Die Bayerische Staatsregierung, die von der CSU-Landtagsfraktion getragen wird, unterstützt mit einem Förderprogramm von bis zu 50 Mio. Euro die Träger bei der Umsetzung technischer Maß-nahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften, sowie beim Ankauf geeigneter CO2-Messgeräte und bzw. oder erforderlichenfalls von Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten.
Das neue Schuljahr ist unter den Hygieneauflagen erfolgreich in den Regelbetrieb gestartet.
Auch ich bin mir bewusst, dass dies noch keine Rückkehr zur Normalität ist, aber ein großer Schritt in die richtige Richtung. Nur dann, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten neuen Erkrankungen in einer Woche pro 100.000 Einwohner, von 35 überschritten wird, wird ab der Jahrgangsstufe 5 auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Maskenpflicht wirksam. Erst ab einer 7-Tage Inzidenz von 50 wird diese auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet und ein Mindestabstand von 1,5 m zum Beispiel durch Halbie-rung der Klassen und einem wöchentlichen oder täglichen Wechsel zwischen Präsenz und virtuellem Unterricht umgesetzt.
Ziel muss es sein, auf diese Weise einen möglichst umfassenden Präsenzunterricht zu gewähr-leisten bis über Schnelltests eine andere Möglichkeit geschaffen wird oder ein Impfstoff in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Haltungen verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger MdL
Martin Hagen
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 22.10.2020
Рішення групи, опубліковано Martin Hagen .
основа вибору — це рішення фракції FDP
немає точки зору.
Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Stephanie Schuhknecht
є членом парламенту Bayerischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 12.10.2020
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Gabriele Triebel
є членом парламенту Bayerischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, востаннє редаговано 12.10.2020
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Ihre Petition wird am 15. Oktober 2020 im Ausschuss für Bildung und Kultus des Bayerischen Landtags beraten, wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
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Klar ist: Bildung ist ein Menschenrecht. Vorrang hat der Unterricht an der Schule für alle im Klassenverband. Seit 8. September läuft der Regelbetrieb an den Schulen vor Ort unter Pandemiebedingen. Insofern konnten wir nun einen Einblick gewinnen, wie Lehren und Lernen und das soziale Miteinander in diesen Zeiten funktioniert. Wir müssen und wir wollen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Bildung unserer Kinder setzen, gerade in Corona-Zeiten.
Gleichwohl müssen auch die Schulen ihren Beitrag dazu leisten, mit der Pandemie umzugehen. Abstand, Hygienemaßnahmen und Mund-Nasen-Schutz haben sich als effektive Maßnahmen erwiesen. Wo immer im Schulalltag es möglich ist, sollen die Kinder und Jugendlichen ohne MNS lernen und beieinander sein können.
Die Bedingungen an allen Schulen in ganz Bayern sind höchst unterschiedlich: Schulgebäude, Schulgelände, Personalausstattung, Gruppe der Alters- und Entwicklungsstufen, Beförderungsmöglichkeiten zur Schule usw. Deshalb braucht es eine übergeordnete Richtlinie und darüber hinaus müssen die Schulen vor Ort auch in ihrer pädagogischen Eigenverantwortung entscheiden können, wie sie Lehren und Lernen in Zeiten der Pandemie gestalten und ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag umsetzen. Wir vertrauen hier den Lehrkräften und pädagogischem Personal, denn sie wissen, was die Kinder jetzt sozial-emotional und kognitiv „brauchen“.
Bei Infektionsfällen muss die Schule schnell in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt reagieren, so dass es nicht zu einer Ausbreitung des Infektionsgeschehens kommt. Ziel ist, dass nur ein möglichst kleiner Teil der Schulfamilie für eine kurze Zeit von Maßnahmen betroffen ist und die betroffenen Kinder unverzüglich von der Schule beim Lernen zuhause unterstützt werden. Alle Schulen müssen in der Lage sein, für eine Zeitlang in den Homeschooling-Modus zu gehen.
Die besonderen schulorganisatorischen Maßnahmen zum Umgang der Pandemie sollen nicht in den Mittelpunkt gestellt werden. Vorrang hat die Bildung und das Kindeswohl. Um die Kinder aufzufangen, wollen wir eine Verstärkung der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Ferner sollen Schulen verstärkt ihre Freiräume nutzen können, um mit den Kindern etwa erlebnispädagogische Maßnahmen durchzuführen.
Prof. Dr. Gerhard Waschler
є членом парламенту Bayerischer Landtag
CSU, востаннє редаговано 11.09.2020
немає точки зору.
Я за публічне слухання в профільному комітеті.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag gibt keine Stellungnahme zu der Petition ab. Diese Petition wird baldmöglichst im zuständigen Ausschuss für Bildung und Kultus beraten. An diesem parlamentarischen Verfahren beteiligen wir uns gerne, möchten ihm aber nicht vorgreifen.
Prof. Dr. Gerhard Waschler, MdL
Bildungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Dr. Dominik Spitzer
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Martin Hagen .
основа вибору — це рішення фракції FDP
немає точки зору.
Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Helmut Markwort
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Martin Hagen .
основа вибору — це рішення фракції FDP
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Alexander Muthmann
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Martin Hagen .
основа вибору — це рішення фракції FDP
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Dr. Wolfgang Heubisch
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Martin Hagen .
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Dr. Helmut Kaltenhauser
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
Рішення групи, опубліковано Martin Hagen .
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Sebastian Körber
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Matthias Fischbach
є членом парламенту Bayerischer Landtag
FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Albert Duin
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FDP, востаннє редаговано 10.09.2020
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Zum gesicherten Wissen über das Corona-Virus gehört, dass es viele symptomlose Erkrankte gibt, die dennoch das Virus übertragen und dass Infizierte schon Tage vor dem symptomatischen Krankheitsbild ansteckend sind. Deswegen sehen wir als FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als wesentlichen Bestandteil einer Gesamtstrategie an, um den Virus eindämmen zu können. Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht eine physikalische Barriere, welche infolge eines Tragen vieler Personen im öffentlichen Raum den Schutz der Allgemeinheit erhöht. Für uns bedeutet diese Maßnahme auch Solidarität und Verantwortung denen gegenüber, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutz tragen können. Durch die bisherigen Maßnahmen konnten die Infektionszahlen stark reduziert werden, der Virus ist aber weiter aktiv. Eine im Science-Magazin veröffentlichte Studie unterstreicht die Wirksamkeit der Maskenpflicht. In Ländern mit Maskenpflicht konnten die Infektionszahlen am wirksamsten reduziert werden.
Natürlich ist der richtige Umgang mit den Masken wichtig, aber zum Glück leben wir in einer Gesellschaft, die den richtigen Umgang mit dergleichen Infektionsrisiken erst lernen muss. Die Sensibilisierung der Bevölkerung für entsprechende Maßnahmen hat oberste Priorität.
Ich möchte mit meiner Fraktion dazu beitragen, so viel Normalität für alle Bürger zu ermöglichen, wie es die aktuelle Infektionslage zulässt, ohne den notwendigen Gesundheitsschutz aus den Augen zu verlieren. Die Zeit, die geltende Maskenpflicht aufzuheben, ist für mich noch nicht gekommen. Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Bayern zu verhindern, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein wesentlicher Beitrag eines Jeden im gesellschaftlichen Zusammenhalt und in der Rücksichtnahme aufeinander.
Anna Toman
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
востаннє написано 10.09.2020
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Hans Urban
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Martin Wagle
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CSU
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Dr. Sabine Weigand
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Andreas Winhart
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AfD
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Christian Zwanziger
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Barbara Regitz
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CSU
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Dr. Stephan Oetzinger
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CSU
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Tim Pargent
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Jan Schiffers
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Josef Schmid
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Toni Schuberl
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Josef Seidl
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AfD
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Florian Siekmann
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Ursula Sowa
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Ralf Stadler
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Raimund Swoboda
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fraktionslos
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Susanne Kurz
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Eva Lettenbauer
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Dr. Petra Loibl
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Roland Magerl
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Ferdinand Mang
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Gerd Mannes
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Benjamin Miskowitsch
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Hep Monatzeder
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Dr. Ralph Müller
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Prof. Dr. Ingo Hahn
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Christina Haubrich
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Uli Henkel
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Christian Hierneis
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Petra Högl
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Andreas Jäckel
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Christian Klingen
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Paul Knoblach
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Claudia Köhler
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Jochen Kohler
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Andreas Krahl
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Matthias Enghuber
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Christian Flisek
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Anne Franke
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Patrick Friedl
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Barbara Fuchs
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Richard Graupner
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Alfred Grob
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Andreas Schalk
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Kerstin Schreyer
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Dr. Martin Runge
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Benjamin Adjei
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Johannes Becher
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Barbara Becker
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Franz Bergmüller
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AfD
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Martin Böhm
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AfD
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Cemal Bozoglu
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Alfons Brandl
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Dr. Markus Büchler
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Michael Busch
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Dr. Anne Cyron
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Max Deisenhofer
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Gülseren Demirel
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Simone Strohmayr
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Arif Tasdelen
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SPD
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Walter Taubeneder
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Peter Tomaschko
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Carolina Trautner
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Steffen Vogel
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Ruth Waldmann
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Ernst Weidenbusch
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Margit Wild
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Georg Winter
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Josef Zellmeier
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Tanja Schorer-Dremel
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Katharina Schulze
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Stefan Schuster
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Thorsten Schwab
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Bernhard Seidenath
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Gisela Sengl
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Dr. Markus Söder
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Diana Stachowitz
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Sylvia Stierstorfer
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Verena Osgyan
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Tobias Reiß
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Dr. Franz Rieger
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Markus Rinderspacher
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Florian Ritter
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Berthold Rüth
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Alfred Sauter
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Martin Schöffel
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Angelika Schorer
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Klaus Holetschek
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Dr. Gerhard Hopp
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Dr. Marcel Huber
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Dr. Martin Huber
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Thomas Huber
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Melanie Huml
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Sandro Kirchner
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Natascha Kohnen
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Alexander König
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Thomas Kreuzer
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Harald Kühn
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Manfred Ländner
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Jürgen Mistol
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Ruth Müller
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Max Gibis
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Harald Güller
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Volkmar Halbleib
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Ludwig Hartmann
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Hans Herold
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Dr. Florian Herrmann
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Joachim Herrmann
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Alexandra Hiersemann
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Johannes Hintersberger
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Michael Hofmann
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Robert Brannekämper
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Gudrun Brendel-Fischer
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Florian von Brunn
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Kerstin Celina
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Alex Dorow
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Norbert Dünkel
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Gerhard Eck
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Dr. Ute Eiling-Hütig
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Georg Eisenreich
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Wolfgang Fackler
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Martina Fehlner
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Alexander Flierl
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Karl Freller
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Albert Füracker
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Thomas Gehring
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Mehmet Yildiz
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Klaus Adelt
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Inge Aures
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Martin Bachhuber
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Volker Bauer
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Jürgen Baumgärtner
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Prof. Dr. Winfried Bausback
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Eric Beißwenger
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Markus Blume
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