Volksvertreter Gerold Otten

Stellungnahme zur Petition Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!

AfD, zuletzt bearbeitet am 17.09.2024

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Der Gesetzesentwurf enthält manche Punkte in den Artikeln 1-4, die von der AfD seit Jahren gefordert werden, geht aber noch nicht weit genug. Es sind Forderungen der AfD wie diese, die auf Grenzschutz, Remigration und Abweisung unbefugter, bisher pauschal als „Asylanten“ bezeichneter Migranten hinauslaufen, die seit Jahren dazu herhalten, die AfD als verfassungsfeindlich zu diffamieren. Das scheinbare Umlenken der Bundesregierung sowie der Union in der Frage von Asylgesetzgebung und Terrorbekämpfung ist allerdings mit Blick auf die Stimmung im Volk durchschaubar und an der entschlossenen Umsetzung hege ich Zweifel.
Anlass für die Petition ist der Artikel 5 des Gesetzesentwurfs, der sich auf Änderungen im Waffengesetz bezieht. Unter dem Deckmantel der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung wird beabsichtigt, die Vorschriften für Jäger und Sportschützen zu verschärfen. Dieser Personenkreis wird unter Generalverdacht gestellt, obgleich die bisher geltende Gesetzgebung in der Lage gewesen ist, durch ihre allgemein restriktive Handhabung, Missbrauch grundsätzlich zu verhindern. Die Gesetzesnovelle trifft daher nur die Gesetzestreuen, ist aber unnütz, um unrechtmäßige Beschaffung und illegalen Besitz von Waffen zu verhindern.
Insbesondere die Verschärfungen betr. das Führen von Messern in der Öffentlichkeit und hinsichtlich der Klingenlänge treffen nicht nur den herausgehobenen Kreis von Jägern und Sportschützen, sondern stellt die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht. Allein die Notwendigkeit, ein Gesetz erlassen zu müssen, das z. B. die Mitnahme von Blankwaffen auf Festen untersagt, ist an sich schon ein Armutszeugnis für die Regierenden in Bund und Ländern. Sie haben es nicht nur zugelassen, dass sich die Sicherheit im öffentlichen Raum verschlechtert, sie haben jahrelang Warnungen lächerlich gemacht sowie die Mahner diffamiert und diskreditiert. Daher sind weder die Verfasser des Gesetzes noch die Novelle selbst geeignet, der wachsenden Kriminalität mit Blankwaffen und der Terrorgefahr beizukommen.
Abschließend muss ich feststellen, dass es schon makaber ist zu sehen, wie in einer Gesetzesvorlage die Folgen ungebremster und ungesteuerter Massenmigration in einem Atemzug mit Gesetzesnovellen verschmelzen, durch die die Beschaffung und der Besitz von Blank- und Feuerwaffen verschärft werden. Das geschieht, obwohl regierungsnahe Kreise versichern, die gesteigerte Kriminalität und Terrorgefahr (insbesondere mit Blankwaffen) habe nichts mit Migration zu tun. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die AfD wird der Gesetzesnovelle in ihrer gegenwärtigen Form nicht zustimmen und wie 2021 (Bundestagsdrucksache 19/29487) jeder Verschärfung des Waffenrechts entgegentreten, die die gesetzestreuen Mitbürger unter Generalverdacht stellt. Ihr Gerold Otten.

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Stellungnahme zur Petition Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.

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