valitud ametnikud Mathias Stein

Komisjonide liige :

Arvamus petitsiooni kohta Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen

SPD

viimati kirjutati 07.10.2022
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten

SPD

viimati kirjutati 30.09.2022
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen!

SPD

viimati kirjutati 14.01.2022
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta #proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG!

SPD, viimati muudetud 06.08.2021

Jään erapooletuks .

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

Arvamus petitsiooni kohta Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21

SPD, viimati muudetud 28.07.2021

Jään erapooletuks .

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

Arvamus petitsiooni kohta Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!

SPD, viimati muudetud 28.05.2021

Jään erapooletuks .

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

Arvamus petitsiooni kohta Wir fordern einen strikten Lockdown gegen die dritte Welle. Jetzt.

SPD, viimati muudetud 15.04.2021

Jään erapooletuks .

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

Arvamus petitsiooni kohta Schutz vor Kinderpornographie & sexueller Gewalt #KinderSchützen #BetroffeneStützen

SPD

viimati kirjutati 03.02.2021
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar sein.

SPD

viimati kirjutati 25.09.2020
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta Keine Fahrverbote Für Motorräder An Sonn- Und Feiertagen

SPD, viimati muudetud 19.06.2020

Pole arvamust .

Sehr geehrter Herr Schmidt,
sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.

Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und -vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

Arvamus petitsiooni kohta Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland

SPD, viimati muudetud 19.06.2020

Pole arvamust .

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.

Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und -vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein

Arvamus petitsiooni kohta Führerschein-Falle der #StVO-Novelle rückgängig machen

SPD, viimati muudetud 06.05.2020

Ma keeldun .

Die Änderungen der STVO wurden vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen und vom Bundesrat ergänzt und beschlossen. Der Bundestag hat keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Meine Einschätzung der Reform erläutere ich Ihnen dennoch gern.

Als Berichterstatter für Fahrradpolitik der SPD-Bundestagsfraktion ist meine Überzeugung: Damit Radfahren nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver wird, müssen aus Städten für Autos Städte für alle werden. Das gilt für den öffentlichen Raum, der neu aufgeteilt werden muss, weil nicht nur der Radverkehr, sondern auch die Zahl der verschiedenen Verkehrsmittel auf Radwegen zunimmt. Und das gilt selbstverständlich auch für die Rechte im Straßenverkehr. In der Straßenverkehrsordnung muss klargestellt werden, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt sind.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die seit dem 28. April in Kraft ist, gehen wir die richtigen ersten Schritte auf dem Weg zu diesem Ziel. Schneller zu fahren als erlaubt, ist kein Kavaliersdelikt, sondern bringt vor allem Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in tödliche Gefahr. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat weder einen Punkt in Flensburg noch einen Führerscheinentzug zu befürchten.

Arvamus petitsiooni kohta Stoppt das Krankenhaussterben im ländlichen Raum

SPD

viimati kirjutati 27.01.2020
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta #tattoofarbenretten - 2020

SPD

viimati kirjutati 22.01.2020
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta VERBOT des "privaten Silvesterfeuerwerks"

SPD

viimati kirjutati 10.01.2020
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta Bundestag beschließe: Keine Fahrverbote in Städten oder Autobahnen – Anpassung der Grenzwerte

SPD

viimati kirjutati 07.10.2019
vastamata

Arvamus petitsiooni kohta ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

SPD, viimati muudetud 15.04.2019

Ma keeldun .
Ma pooldan avalikku arutelu tehnilises komitees.

" Artenschutz und Biodiversität sind für mich wichtige Handlungsmaximen von Gesellschaft und Politik. Auch im Grundgesetz ist diese Maxime namentlich in Artikel 20a als staatliche Aufgabe bereits umfassend adressiert. Dort heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Es ist die Aufgabe von Staat, Politik und Gesellschaft, diesen Leitsatz weitaus besser als bisher zur Geltung zu bringen. Die Notwendigkeit einer Ergänzung des Grundgesetzes sehe ich persönlich nicht, einer öffentlichen Diskussion des Anliegens im Fachausschuss würde ich aber nicht im Wege stehen.

Arvamus petitsiooni kohta Digital-KITA? - NEIN! // Ja zu konstruktiven Bildungsinvestitionen!

SPD

viimati kirjutati 20.03.2018
vastamata

Mathias Stein
partei : SPD
fraktsioon: SPD
Valitud : 24.09.2017
Järgmised valimised: 2021
valimisringkond : Kiel
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Mathias Stein
veebisait : https://mathias-stein.de
Twitter: https://twitter.com/stonie_kiel
Facebook: https://www.facebook.com/mathias.stein.spd
Instagram: https://www.instagram.com/stein.mathias/
Teatage vigastest andmetest

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd