Las declaraciones publicadas por Schleswig-Holsteinischer Landtag a través de openPetition no son decisiones vinculantes. Estos son responsabilidad del Comité de Peticiones después tratamiento oficial de la petición. Todas las declaraciones complementan el proceso y son una apuesta por un diálogo transparente y a la altura de los políticos y los ciudadanos.
Comentario: Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holstein
Sin respuesta. (30) 47,6% |
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida. (20) 31,7% |
No estoy de acuerdo. (11) 17,5% |
Me abstengo. (1) 1,6% |
No sabe / No contesta. (1) 1,6% |
26% apoya una moción en el parlamento.
Kirsten Eickhoff-Weber
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Neumünster
SPD, editado por última vez el 21/10/2020
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits freistellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, andererseits aber nur eine unzureichende Kompensation der Kosten für diese Maßnahmen bereitstellt und damit die Städte und Gemeinden mit der Situation allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Die Bürgerinnen und Bürger ärmerer Kommunen mit geringer Steuerkraft und Fehlbedarfskommunen werden sich diese „Wohltat“ der Jamaika-Koalition nicht leisten können, während die Einwohner steuerstarker Gemeinden mit guter Wirtschafts- und Sozialstruktur gemäß des Grundsatzes: „Wer hat, dem wird gegeben“ davon profitieren können. Das ist das Gegenteil sozialdemokratischer Politik!“
Die Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Martin Habersaat
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Stormarn-Süd
SPD, editado por última vez el 15/10/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Beate Raudies
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Elmshorn
SPD, editado por última vez el 09/10/2020
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Grundlage der Entscheidung ist ein Fraktionsbeschluss
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaf-fung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine fi-nanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese For-derungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen frei-zustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 ver-sprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zu-schuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Die-sen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits un-tersagt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Stra-ßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vie-len ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Ver-antwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommu-nen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbes-sern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorherge-sagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steu-ereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbindet, für eine vollständige Kompensation der Kom-munen zu sorgen.
Dieses Wahlversprechen bricht die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP nun erneut mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzaus-gleichs. So ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen, die es ihnen ermögli-chen würde, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Zukunft vollständig zu verzichten, mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht zu erwarten.
Regina Poersch
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD, editado por última vez el 02/10/2020
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Grundlage der Entscheidung ist ein Fraktionsbeschluß:
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits untersagt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Dieses Wahlversprechen bricht die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP nun erneut mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. So ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen, die es ihnen ermöglichen würde, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Zukunft vollständig zu verzichten, mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht zu erwarten.
Prof. Dr. Heiner Dunckel
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Flensburg
SPD, editado por última vez el 29/09/2020
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein.
Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bünd-nis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits untersagt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Die beschriebenen und mit dem Thema verbundenen Problematiken beziehen sich auch auf den Landtagswahlkreis Flensburg. Hier wurden die Straßenausbaubeiträge seitens der Stadt Ende letzten Jahres offiziell abgeschafft, ob-wohl nicht endgültig sicher ist, dass Ausgleichzahlung des Landes in entsprechendem Umfang flie-ßen. Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Flensburger SPD sich im Rahmen ihrer kom-munalpolitischen Agenda ebenfalls für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzt.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwieri-gen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbindet, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Dieses Wahlversprechen bricht die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP nun erneut mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. So ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen, die es ihnen ermöglichen würde, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Zukunft vollständig zu verzichten, mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht zu erwarten.
Jörg Nobis
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Segeberg-West
AfD, editado por última vez el 23/09/2020
Decisión grupal publicada por Jörg Nobis.
La decisión se basa en una resolución de la fracción AfD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die Straßenausbaubeiträge in SH gänzlich abzuschaffen ist eine Forderung der AfD seit 2017 und steht so in unserem Wahlprogramm. Der Landtag hat jedoch bereits dazu entschieden und die Entscheidung darüber, ob Ausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, den Kommunen übergeben. Damit stiehlt sich das Parlament aus der Verantwortung, aber de facto sind nunmehr die Kommunen zuständig.
Serpil Midyatli
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Eckernförde
SPD, editado por última vez el 17/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Volker Schnurrbusch
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
AfD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Jörg Nobis.
La decisión se basa en una resolución de la fracción AfD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die Straßenausbaubeiträge in SH gänzlich abzuschaffen ist eine Forderung der AfD seit 2017 und steht so in unserem Wahlprogramm. Der Landtag hat jedoch bereits dazu entschieden und die Entscheidung darüber, ob Ausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, den Kommunen übergeben. Damit stiehlt sich das Parlament aus der Verantwortung, aber de facto sind nunmehr die Kommunen zuständig.
Kathrin Wagner-Bockey
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lauenburg-Süd
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Claus Schaffer
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lübeck-West
AfD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Jörg Nobis.
La decisión se basa en una resolución de la fracción AfD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die Straßenausbaubeiträge in SH gänzlich abzuschaffen ist eine Forderung der AfD seit 2017 und steht so in unserem Wahlprogramm. Der Landtag hat jedoch bereits dazu entschieden und die Entscheidung darüber, ob Ausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, den Kommunen übergeben. Damit stiehlt sich das Parlament aus der Verantwortung, aber de facto sind nunmehr die Kommunen zuständig.
Dr. Frank Brodehl
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Ostholstein-Nord
AfD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Jörg Nobis.
La decisión se basa en una resolución de la fracción AfD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die Straßenausbaubeiträge in SH gänzlich abzuschaffen ist eine Forderung der AfD seit 2017 und steht so in unserem Wahlprogramm. Der Landtag hat jedoch bereits dazu entschieden und die Entscheidung darüber, ob Ausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, den Kommunen übergeben. Damit stiehlt sich das Parlament aus der Verantwortung, aber de facto sind nunmehr die Kommunen zuständig.
Kerstin Metzner
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lübeck-West
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Birte Pauls
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Schleswig
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Sandra Redmann
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Ostholstein-Süd
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Dr. Ralf Stegner
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Rendsburg-Ost
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
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Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Thomas Hölck
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Pinneberg-Elbmarschen
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
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Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Birgit Herdejürgen
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Steinburg-Ost
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Dr. Kai Dolgner
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Rendsburg
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Wolfgang Baasch
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Martin Habersaat.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SPD
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits nahelegt, keine Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbinden, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Tobias Heide, von der
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Kiel-West
CDU, editado por última vez el 18/09/2020
Me abstengo..
Richtigstellung zur Stellungnahme von Herrn Tobias von der Heide durch openPetition:
Auf der zivilgesellschaftlichen Plattform openPetition werden Unterschriften gesammelt, die nach Sammlungsfrist offiziell in den Landtag eingereicht werden. Das ist verfassungskonform und hatte in der Vergangenheit immer zur Behandlung der Petition geführt. openPetition versteht sich als Schnittstelle, bei der Menschen on- und offline Unterschriften sammeln können, um ihr Anliegen anschließend offiziell und formal in den Petitionsausschuss einzureichen. Wir bedauern es, dass die Möglichkeiten zum Dialog mit den Wählerinnen und Wählern von einigen politischen Repräsentanten nicht genutzt werden.
- - - - -
Originalstellungnahme
von Herrn von der Heide:
openPetition ist kein offizieller Weg Petitionen beim schleswig-holsteinischen Landtag einzureichen. Aus verschiedenen Gründen stehe ich solchen Foren kritisch gegenüber. Bitte wenden Sie sich über www.landtag.ltsh.de/petitionen/online-petition/index.html direkt an den Landtag, um eine Petition einzureichen. Daneben können Sie sich auch gerne an mich persönlich wenden. Sie erreichen mit unter:
Tobias von der Heide, MdL
Landtagsabgeordneter
Kontakt Landeshaus
Telefon: (0431) 988-1427
Telefon mobil: (0152) 21833858
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Kontakt Wahlkreisbüro Kiel
Telefon: (0431) 87953
Sophienblatt 44-46, 24114 Kiel
wahlkreisbuero@tobias-vonderheide.de
Marlies Fritzen
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Ostholstein-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 13/10/2020
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Dr. Marret Bohn
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Rendsburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 13/10/2020
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Eka von Kalben
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Segeberg-West
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 13/10/2020
Decisión grupal publicada por Eka von Kalben.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Ines Strehlau
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 13/10/2020
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass sie, vor dem Hintergrund der mit dem Pakt verbundenen finanziellen Mittel in beträchtlicher Höhe, Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Joschka Knuth
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Kiel-Nord
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 17/09/2020
Decisión grupal publicada por Eka von Kalben.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Lars Harms
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
SSW, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Lars Harms.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SSW
No estoy de acuerdo..
Wir haben es hier mit einem klassischen Gerechtigkeitsthema zu tun. Grundlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist der konkrete Vorteil, den ein Hausbesitzer von einer solchen Maßnahme haben kann. Dieser Vorteil wird nur sehr selten gesehen und wenn man ehrlich ist, es gibt ihn oft nicht. In den einschlägigen Internetportalen zum Immobilienkauf spielen die Straßenanbindungen keine Rolle. Die Zuwegung zum Luxus-Resort mag preissteigernd wirken, die neue Teerdecke für eine Straße in einem alten Wohngebiet ist es aber nicht. Und alle Anzuhörenden bei der letzten Befassung mit dem Thema haben unisono mitgeteilt, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen gibt, die mögliche wirtschaftliche Vorteile für Hausbesitzer durch den Ausbau von Straßen nachweisen können. Die Behauptung, es bedürfe grundsätzlich Ausbaubeiträge der Anlieger, weil man immer als Anlieger von diesen Maßnahmen durch Wertsteigerungen der Immobilien profitiere, konnte eben gerade nicht bewiesen werden.
Und natürlich stellt sich auch die Frage, warum nicht solche Beiträge einfach auf eine größere Zahl von Eigentümern jährlich umgelegt werden. Hier gibt es ja schon die Möglichkeit und es ist sicherlich für jeden einzelnen leichter eine jährliche geringe Abgabe zu zahlen, als einmalig einen hohen 5 oder 6-stelligen Ausbaubeitrag. Aber auch, wenn es nur 3, 4 oder 5.000 Euro sind, ist das für Rentner oder junge Familien einfach zu viel.
Und die dritte Ungerechtigkeit ist sicherlich, dass die, die maßgeblich für Schäden an den Strecken verantwortlich sind, nicht herangezogen werden. Das heißt, der kleine Anlieger muss für die Schäden durch übergroße Fahrzeuge – insbesondere im ländlichen Raum und an Durchgangsstraßen – zahlen. Das alles ist nicht gerecht.
Wir haben jetzt schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge und wir haben Möglichkeiten in Härtefällen Zahlungen zu stunden oder zu verringern. Und weiter haben die Jamaikakoalition und der SSW gemeinsam den Beschluß gefasst, den Kommunen den völligen Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen, was bis dato nicht möglich war. Es gibt also jetzt alle Möglichkeiten.
Schon in 2011 haben wir als SSW gemeinsam mit CDU und FDP für eine solche Möglichkeit gesorgt. Sie ist wieder abgeschafft worden und nun haben wir wieder für die Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge gesorgt.
Die damalige Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass es weder durchgreifende EU-rechtliche, bundesrechtliche oder auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Es wurde aber schon die Frage gestellt, warum Bundes- und Landesstraßen – ja selbst Kreisstraßen - aus Steuermitteln finanziert werden, Anliegerstraßen auf Gemeindeebene aber nicht. Auch hier stellt sich die Frage der Gerechtigkeit.
Die Kommunen haben in den Beratungen gefordert, dass das Land hier Kompensation leistet. Dazu gilt es zuerst einmal festzustellen, dass die finanzielle Lage der Kommunen sich in den letzten Jahren extrem verbessert hat. Der Gemeindetag schätzte den Bedarf auf landesweit zirka 40 Mio. Euro. Allerdings ist bei einer vollständigen Übernahme dieser Kosten natürlich auch nicht auszuschließen, dass diese Kostenübernahme auch noch umfangreichere Wünsche seitens der Kommunen auslöst. Außerdem ist der Straßenausbau und dessen Finanzierung in diesem Bereich eine kommunale Aufgabe. Das soll es auch bleiben.
Und es ist auch noch einmal in der Anhörung deutlich geworden, dass es ein Unterschied ist, ob wir über die Erschließung von Baugebieten nach Bundes-Baugesetzbuch reden oder aber über Straßen, für die diese Erschließung schon erfolgt ist. Nach der Erschließung hat nämlich die jeweilige Kommune die Straßenbaulast und der kommen die Kommunen natürlich auch nach, aber es gibt eben auch dort von Kommune zu Kommune Unterschiede. Und verfällt eine Straße mangels Unterhaltung, kann man die Anlieger auch nicht für dieses Versäumnis zur Kasse bitten.
Wir meinen, dass alle diese Argumente es wert sind, auch auf kommunaler Ebene diskutiert zu werden. Deshalb war es auch notwendig, hier die Möglichkeit des Verzichts auf Ausbaubeiträge in das Gesetz mit hinein zu schreiben. Somit haben die Kommunen alle Möglichkeiten:
Sie können die Beiträge ganz erlassen.
Sie können die Beiträge auf viele in Form von wiederkehrenden Beiträgen verteilen.
Und sie können die Beiträge stunden.
Die Diskussionen über diese kommunale Aufgabe müssen aber in den jeweiligen Kommunen geführt werden.
Aminata Touré
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Neumünster
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Eka von Kalben.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Lasse Petersdotter
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Kiel-West
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Eka von Kalben.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Bernd Voß
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Steinburg-West
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Eka von Kalben.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Flemming Meyer
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Flensburg-Land
SSW, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Lars Harms.
La decisión se basa en una resolución de la fracción SSW
No estoy de acuerdo..
Wir haben es hier mit einem klassischen Gerechtigkeitsthema zu tun. Grundlage für die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist der konkrete Vorteil, den ein Hausbesitzer von einer solchen Maßnahme haben kann. Dieser Vorteil wird nur sehr selten gesehen und wenn man ehrlich ist, es gibt ihn oft nicht. In den einschlägigen Internetportalen zum Immobilienkauf spielen die Straßenanbindungen keine Rolle. Die Zuwegung zum Luxus-Resort mag preissteigernd wirken, die neue Teerdecke für eine Straße in einem alten Wohngebiet ist es aber nicht. Und alle Anzuhörenden bei der letzten Befassung mit dem Thema haben unisono mitgeteilt, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen gibt, die mögliche wirtschaftliche Vorteile für Hausbesitzer durch den Ausbau von Straßen nachweisen können. Die Behauptung, es bedürfe grundsätzlich Ausbaubeiträge der Anlieger, weil man immer als Anlieger von diesen Maßnahmen durch Wertsteigerungen der Immobilien profitiere, konnte eben gerade nicht bewiesen werden.
Und natürlich stellt sich auch die Frage, warum nicht solche Beiträge einfach auf eine größere Zahl von Eigentümern jährlich umgelegt werden. Hier gibt es ja schon die Möglichkeit und es ist sicherlich für jeden einzelnen leichter eine jährliche geringe Abgabe zu zahlen, als einmalig einen hohen 5 oder 6-stelligen Ausbaubeitrag. Aber auch, wenn es nur 3, 4 oder 5.000 Euro sind, ist das für Rentner oder junge Familien einfach zu viel.
Und die dritte Ungerechtigkeit ist sicherlich, dass die, die maßgeblich für Schäden an den Strecken verantwortlich sind, nicht herangezogen werden. Das heißt, der kleine Anlieger muss für die Schäden durch übergroße Fahrzeuge – insbesondere im ländlichen Raum und an Durchgangsstraßen – zahlen. Das alles ist nicht gerecht.
Wir haben jetzt schon die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge und wir haben Möglichkeiten in Härtefällen Zahlungen zu stunden oder zu verringern. Und weiter haben die Jamaikakoalition und der SSW gemeinsam den Beschluß gefasst, den Kommunen den völligen Verzicht auf die Straßenausbaubeiträge zu ermöglichen, was bis dato nicht möglich war. Es gibt also jetzt alle Möglichkeiten.
Schon in 2011 haben wir als SSW gemeinsam mit CDU und FDP für eine solche Möglichkeit gesorgt. Sie ist wieder abgeschafft worden und nun haben wir wieder für die Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge gesorgt.
Die damalige Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass es weder durchgreifende EU-rechtliche, bundesrechtliche oder auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Es wurde aber schon die Frage gestellt, warum Bundes- und Landesstraßen – ja selbst Kreisstraßen - aus Steuermitteln finanziert werden, Anliegerstraßen auf Gemeindeebene aber nicht. Auch hier stellt sich die Frage der Gerechtigkeit.
Die Kommunen haben in den Beratungen gefordert, dass das Land hier Kompensation leistet. Dazu gilt es zuerst einmal festzustellen, dass die finanzielle Lage der Kommunen sich in den letzten Jahren extrem verbessert hat. Der Gemeindetag schätzte den Bedarf auf landesweit zirka 40 Mio. Euro. Allerdings ist bei einer vollständigen Übernahme dieser Kosten natürlich auch nicht auszuschließen, dass diese Kostenübernahme auch noch umfangreichere Wünsche seitens der Kommunen auslöst. Außerdem ist der Straßenausbau und dessen Finanzierung in diesem Bereich eine kommunale Aufgabe. Das soll es auch bleiben.
Und es ist auch noch einmal in der Anhörung deutlich geworden, dass es ein Unterschied ist, ob wir über die Erschließung von Baugebieten nach Bundes-Baugesetzbuch reden oder aber über Straßen, für die diese Erschließung schon erfolgt ist. Nach der Erschließung hat nämlich die jeweilige Kommune die Straßenbaulast und der kommen die Kommunen natürlich auch nach, aber es gibt eben auch dort von Kommune zu Kommune Unterschiede. Und verfällt eine Straße mangels Unterhaltung, kann man die Anlieger auch nicht für dieses Versäumnis zur Kasse bitten.
Wir meinen, dass alle diese Argumente es wert sind, auch auf kommunaler Ebene diskutiert zu werden. Deshalb war es auch notwendig, hier die Möglichkeit des Verzichts auf Ausbaubeiträge in das Gesetz mit hinein zu schreiben. Somit haben die Kommunen alle Möglichkeiten:
Sie können die Beiträge ganz erlassen.
Sie können die Beiträge auf viele in Form von wiederkehrenden Beiträgen verteilen.
Und sie können die Beiträge stunden.
Die Diskussionen über diese kommunale Aufgabe müssen aber in den jeweiligen Kommunen geführt werden.
Rasmus Andresen
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Flensburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 15/09/2020
Decisión grupal publicada por Eka von Kalben.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Die Diskussion über die Straßenausbaubeiträge gehört in die Kommunen. Es ist kommunale Aufgabe und Verantwortung, die Finanzen für den Unterhalt der kommunalen Infrastruktur auskömmlich vorzuhalten. Wir haben den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen erhalten vom Land viel Geld, zuletzt mit dem Stabilitätspakt für die Kommunen vom 16.9.2020, den die regierungstragenden Fraktionen voll unterstützen. Die Kommunen haben darin vertraglich festgehalten, dass die mit dem Pakt verbundenen Mittel so auskömmlich sind, dass Forderungen zur Finanzierung der kommunalen Straßen gegenüber dem Land nicht mehr erhoben werden. Es freut uns, dass diese Einigung gelungen ist. Siehe zu den Ergebnissen diese Presseerklärung www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/MP/200916_mp_stabilitaetspaket.html. Nun liegt es an den Kommunen, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, zu klären, wie die Finanzierung vor Ort geregelt werden kann.
Thomas Rother
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lübeck-Ost
SPD, editado por última vez el 29/09/2020
No sabe / No contesta..
Die SPD-Landtagsfraktion tritt – wie auch der SPD-Landesverband – weiterhin für eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge setzt allerdings voraus, dass den Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile entstehen bzw. die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen auskömmlich vom Land gegenfinanziert werden. Die Kommunen müssen dauerhaft in der Lage sein, den Ausbau ihrer kommunalen Straßen im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Diese Forderungen haben wir in der Vergangenheit auch wiederholt an die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP gestellt – bisher ohne Erfolg.
Die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP hat im Jahr 2018 beschlossen, den Zwang zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und es den Kommunen freizustellen, ob sie diese erheben wollen oder nicht. Statt aber, wie im Landtagswahlkampf 2017 versprochen, die hiermit verbundenen Einnahmeausfälle der Kommunen durch finanzielle Mittel des Landes auszugleichen, zahlte die Landesregierung in den Jahren 2018 bis 2020 lediglich einen Zuschuss in Höhe von je 15 Millionen Euro für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Benötigt wurden aber mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr. Infolgedessen können es sich vor allem wohlhabende Kommunen leisten, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vollständig zu verzichten. Diesen Zustand halten wir für zutiefst ungerecht.
Darüber hinaus halten wir es für unverantwortlich, wenn das Land den Kommunen einerseits untersagt, Straßenausbaubeiträge zu erheben, die Kommunen andererseits mit den Kosten der Straßenbaulast allein lässt. Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht in der Lage, ihren Straßenausbau aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landesregierung wälzt dieses Problem und den verständlichen Unmut der betroffenen Bürger*innen einfach auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen in unserem Land ab, ohne sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.
Diese Situation wird sich mit Blick auf die außerordentlichen Herausforderungen, die die Kommunen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegenwärtig zu bewältigen haben, nicht verbessern, zumal nicht nur viele Bürger*innen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, sondern auch den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlen.
So ergab die außerplanmäßige Steuerschätzung im September 2020, dass das Land bis zum Jahr 2024 mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen auskommen muss, als vor der Corona-Pandemie erwartet. Allein im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird das Land rund eine Milliarde Euro weniger einnehmen als erwartet. Auch für die Kommunen wird bis zum Jahr 2024 ein drastischer Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vor der Corona-Pandemie vorhergesagt. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken damit gegenüber den bisherigen Erwartungen um rund 559 Millionen Euro, und auch in den kommenden Jahren wird mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen sein.
Mit dem sogenannten Stabilitätspakt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020 haben die Kommunen vor dem Hintergrund der getroffenen Gesamtvereinbarung nunmehr darauf verzichtet, wegen der ihnen obliegenden Straßenbaulast weitere finanzielle Forderungen an das Land zu stellen. Das politische Entgegenkommen der Kommunen in diesen besonders schwierigen Zeiten kann und darf die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP jedoch nicht von ihrem Wahlversprechen entbindet, für eine vollständige Kompensation der Kommunen zu sorgen.
Dieses Wahlversprechen bricht die Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP nun erneut mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. So ist eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen, die es ihnen ermöglichen würde, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Zukunft vollständig zu verzichten, mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf nicht zu erwarten.
Christian Dirschauer
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Flensburg-Land
SSW
Se escribió por última vez el 17/09/2020
Sin respuesta.
Andrea Tschacher
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lauenburg-Süd
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Jan Marcus Rossa
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Anette Röttger
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Tim Brockmann
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Claus Christian Claussen
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Stormarn-Nord
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Wolf Rüdiger Fehrs
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Neumünster
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Stephan Holowaty
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Segeberg-West
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Werner Kalinka
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Lukas Kilian
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Stormarn-Süd
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Annabell Krämer
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Pinneberg-Nord
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Tobias Loose
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Kiel-West
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Ole-Christopher Plambeck
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Segeberg-West
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Kay Richert
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Flensburg
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Katja Rathje-Hoffmann
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Norderstedt
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Heiner Rickers
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Steinburg-Ost
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Klaus Schlie
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lauenburg-Nord
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Christopher Vogt
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Lauenburg-Nord
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Dennys Bornhöft
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Segeberg-Ost
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Hartmut Hamerich
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Ostholstein-Süd
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Klaus Jensen
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Anita Klahn
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Stormarn-Nord
FDP
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Tobias Koch
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Stormarn-Mitte
CDU
Se escribió por última vez el 15/09/2020
Sin respuesta.
Oliver Kumbartzky
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Dithmarschen-Süd
FDP
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Peter Lehnert
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Pinneberg-Nord
CDU
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Hans-Hinrich Neve
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Rendsburg
CDU
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Barbara Ostmeier
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Pinneberg-Elbmarschen
CDU
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Johannes Callsen
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Schleswig
CDU
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Daniel Günther
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Eckernförde
CDU
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Hans-Jörn Arp
Es miembro del parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag
Distrito electoral: Steinburg-West
CDU
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