Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.

Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland

Unbeantwortet (478) 75,9%
Ich enthalte mich (149) 23,7%
Ich stimme zu / überwiegend zu (3) 0,5%

23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.


Dr. Christina Baum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 24.01.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Schwangerschaft und Geburt sind ganz besondere Zeiten im Leben einer Frau, besonders emotional. Die hormonellen Umstellungen und die körperliche Veränderung sind herausfordernd. Deshalb ist es wichtig, eine erfahrene, gut ausgebildete Hebamme an seiner Seite zu wissen. Deshalb ist eine faire, existenzsichernde Bezahlung dieses Berufsstandes notwendig, wollen wir doch auch in Zukunft noch spielende und lachende Kinder um uns herum toben sehen. Kinder sind die Zukunft eines Volkes.


Bild von Udo Theodor Hemmelgarn

Udo Theodor Hemmelgarn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 15.01.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.


Bild von Sebastian Maack

Sebastian Maack

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Mütter sind während der Geburt verletzlich und auf Hilfe angewiesen. In dieser Situation ist es wichtig, dass Ihnen größtmögliche Unterstützung und eine erstklassige Versorgung gewährt wird. Wie das konkret aussieht, müssen die Mütter auf Grundlage ihrer individuellen Präferenzen selbst entscheiden. Viele Mütter fühlen sich bei einer freiberuflichen Hebamme am besten aufgehoben. Ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot ist dafür unerlässlich. Das geht nur, wenn der Beruf der Hebamme nicht zum Armutsrisiko wird.

Die AfD steht für eine familienfreundliche Politik, die echte Versorgungssicherheit schafft. Dazu gehört ein flächendeckendes Netz an wohnortnahen Kreißsälen und Hebammenhilfe ebenso wie eine angemessene Finanzierung, die die individuelle Betreuung fördert, statt ökonomisch zu benachteiligen.

Eine menschliche Geburt ist keine industrielle Massenabfertigung. Sie verdient höchste Priorität in der Gesundheitsversorgung – im Interesse der Mütter, der Kinder und der Zukunft unseres Landes.


Bild von Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 23.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Dr. Andrea Lübcke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Mayra Vriesema

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Sandra Stein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Julia Schneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Sylvia Rietenberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Rebecca Lenhard

Rebecca Lenhard

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Julian Joswig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Dr. Moritz Heuberger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Dr. Lena Gumnior

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Simone Fischer

Simone Fischer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Timon Dzienus

Timon Dzienus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Jeanne Dillschneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Victoria Broßart

Victoria Broßart

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Ayse Asar

Ayse Asar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Tarek Al-Wazir

Tarek Al-Wazir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Johannes Wagner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Tina Winklmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Awet Tesfaiesus

Awet Tesfaiesus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Niklas Wagener

Niklas Wagener

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Robin Wagener

Robin Wagener

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Marlene Schönberger

Marlene Schönberger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Nyke Slawik

Nyke Slawik

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Till Steffen

Dr. Till Steffen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Kassem Taher Saleh

Kassem Taher Saleh

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Jamila Schäfer

Jamila Schäfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Dr. Sebastian Schäfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Karoline Otte

Karoline Otte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Paula Piechotta

Dr. Paula Piechotta

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Anja Reinalter

Prof. Dr. Anja Reinalter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Boris Mijatović

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Sascha Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Sara Nanni

Sara Nanni

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Dr. Ophelia Johanna Nick

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Anna Lührmann

Dr. Anna Lührmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Dr. Zoe Mayer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Swantje Michaelsen

Swantje Michaelsen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Ricarda Lang

Ricarda Lang

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Helge Limburg

Helge Limburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Denise Loop

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Max Lucks

Max Lucks

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Michael Kellner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Misbah Khan

Misbah Khan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Chantal Kopf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Lamya Kaddor

Lamya Kaddor

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Jan-Niclas Gesenhues

Dr. Jan-Niclas Gesenhues

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Prof. Dr. Armin Grau

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Linda Heitmann

Linda Heitmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Deborah Saskia Düring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Leon Eckert

Leon Eckert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Schahina Gambir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Sandra Detzer

Dr. Sandra Detzer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Felix Banaszak

Felix Banaszak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Karl Bär

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Katharina Beck

Katharina Beck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Lukas Benner

Lukas Benner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Janosch Dahmen

Dr. Janosch Dahmen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Stefan Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Filiz Polat

Filiz Polat

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Claudia Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Sven Lehmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Lisa Badum

Lisa Badum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Steffi Lemke

Steffi Lemke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Ulle Schauws

Ulle Schauws

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Konstantin von Notz

Dr. Konstantin von Notz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Omid Nouripour

Omid Nouripour

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Lisa Paus

Lisa Paus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Luise Amtsberg

Luise Amtsberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Matthias Gastel

Matthias Gastel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Julia Verlinden

Dr. Julia Verlinden

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Katharina Dröge

Katharina Dröge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Harald Ebner

Harald Ebner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Irene Mihalic

Dr. Irene Mihalic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Claudia Roth

Claudia Roth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Anton Hofreiter

Dr. Anton Hofreiter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.

Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 02.02.2026

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.

Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Ich war im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Hebammenhilfevertrags intensiv mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) im Gespräch.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.

Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.


Bild von Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 27.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Anne Zerr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Lisa Schubert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Christin Willnat

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Aaron Valent

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Isabelle Vandre

Isabelle Vandre

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Donata Vogtschmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Sarah Vollath

Sarah Vollath

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Sascha H. Wagner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Ulrich Thoden

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Gerhard Trabert

Prof. Dr. Gerhard Trabert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Ines Schwerdtner

Ines Schwerdtner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Julia-Christina Stange

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


David Schliesing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Evelyn Schötz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Zada Salihović

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Lea Reisner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Cansu Özdemir

Cansu Özdemir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Luigi Pantisano

Luigi Pantisano

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Sahra Mirow

Sahra Mirow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Charlotte Neuhäuser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Sonja Lemke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Tamara Mazzi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Stella Merendino

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Jan Köstering

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Ferat Koçak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Cansın Köktürk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Luke Hoß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Cem Ince

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Maren Kaminski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Mareike Hermeier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Vinzenz Glaser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Katrin Fey

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Katalin Gennburg

Katalin Gennburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Mirze Edis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Mandy Eißing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Dr. Fabian Fahl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Agnes Conrad

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Anne-Mieke Bremer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Maik Brückner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Clara Bünger

Clara Bünger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Violetta Bock

Violetta Bock

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Jorrit Bosch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Janina Böttger

Janina Böttger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Marcel Bauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Desiree Becker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Dr. med. Michael Arndt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Janine Wissler

Janine Wissler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Ina Latendorf

Ina Latendorf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Christian Görke

Christian Görke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Sören Pellmann

Sören Pellmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Pascal Meiser

Pascal Meiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Gregor Gysi

Dr. Gregor Gysi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Jan van Aken

Jan van Aken

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Dietmar Bartsch

Dr. Dietmar Bartsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Bild von Caren Lay

Caren Lay

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.

Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.

Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).

Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.

Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.

Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!

Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.


Prof. Dr. Reza Asghari

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sieghard Knodel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Johannes Wiegelmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Johannes Winkel

Johannes Winkel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Alexander Wolf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Serdar Yüksel

Serdar Yüksel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christian Zaum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Prof. Dr. Daniel Zerbin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Diana Zimmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jörg Zirwes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Vanessa Zobel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Ulrich von Zons

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Prof. Dr. med. Hans Theiss

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bastian Treuheit

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Martina Uhr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Ingo Vogel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Johannes Volkmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Siegfried Walch

Siegfried Walch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Daniel Walter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Mathias Weiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Claudia Weiss

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sven Wendorf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dario Seifert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Nora Seitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Thomas Stephan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Otto Strauß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Katja Strauss-Köster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hendrik Streeck

Prof. Dr. Hendrik Streeck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Vivian Tauschwitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tobias Teich

Tobias Teich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Robert Teske

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Roland Karl Theis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carina Schießl

Carina Schießl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Henri Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Julian Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. rer. nat. Paul Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sebastian Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Stefan Schröder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Georg Schroeter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bernd Schuhmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Marvin Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Johannes Rothenberger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Philipp Rottwilm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Angela Rudzka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Daniela Rump

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Ruben Rupp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Carl-Philipp Sassenrath

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Raimond Scheirich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Volker Scheurell

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Lars Schieske

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. David Preisendanz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Kerstin Przygodda

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Marcel Queckemeyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Anna Rathert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Arne Raue

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christian Reck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Pascal Reddig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Lukas Rehm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Truels Reichardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Matthias Rentzsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christian Moser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Iris Nieland

Iris Nieland

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Florian Oest

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Harald Orthey

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Andreas Paul

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Denis Pauli

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Thomas Pauls

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Boris Pistorius

Boris Pistorius

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jan-Wilhelm Pohlmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Oliver Reinhold Pöpsel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Pierre Lamely

Pierre Lamely

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sascha Lensing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Johann Martel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Markus Matzerath

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Andreas Mayer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Danny Meiners

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Knuth Meyer-Soltau

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sergej Minich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Reinhard Mixl

Reinhard Mixl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stefan Möller

Stefan Möller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Daniel Kölbl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Hans Koller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Stefan Korbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Thomas Korell

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Konrad Körner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Maximilian Krah

Dr. Maximilian Krah

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Manuel Krauthausen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Lukas Krieger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Thomas Ladzinski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Alexander Jordan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Robin Jünger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Nicklas Kappe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Martina Kempf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Rocco Kever

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Kurt Kleinschmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Maximilian Kneller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Heinrich Koch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jürgen Koegel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Achim Köhler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Mirco Hanker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Matthias Helferich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Stefan Henze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Diana Herbstreuth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Nicole Hess

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Prof. Dr. Matthias Hiller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Olaf Hilmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Philip M. A. Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Michael Hose

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Adrian Grasse

Adrian Grasse

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


David Gregosz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christoph Grimm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Rainer Gross

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Georg Günther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Prof. Dr. Ingo Hahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Heiko Hain

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Lars Haise

Lars Haise

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jan Feser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Thomas Fetsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Hauke Finger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christoph Frauenpreiß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Rainer Galla

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Boris Gamanov

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Wilhelm Gebhard

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Alexis L. Giersch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ronald Gläser

Ronald Gläser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hans-Jürgen Goßner

Hans-Jürgen Goßner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christian Douglas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christopher Drößler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Tobias Ebenberger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Joachim Ebmeyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Lars Ehm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bastian Ernst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Nancy Faeser

Nancy Faeser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Micha Fehre

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Florian Dorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Torben Braga

Torben Braga

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Lutz Brinkmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Erhard Brucker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Benedikt Büdenbender

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sandra Carstensen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Wolfgang Dahler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ellen Demuth

Ellen Demuth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Daniel Bettermann

Daniel Bettermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Florian Bilic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Joachim Bloch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Blos

Dr. Michael Blos

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Leif Bodin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Peter Bohnhof

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hendrik Bollmann

Hendrik Bollmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Caroline Bosbach

Caroline Bosbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Frederik Bouffier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Alexander Arpaschi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Tijen Ataoğlu

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Cornell-Anette Babendererde

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Adam Balten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Günter Baumgartner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Carsten Becker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sascha van Beek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jens Behrens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Birgit Bessin

Birgit Bessin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Nicolas Benjamin Zippelius

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Armand Zorn

Armand Zorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Heike Heubach

Heike Heubach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Daniel Rinkert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Rainer Rothfuß

Dr. Rainer Rothfuß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Catarina dos Santos-Wintz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Manfred Schiller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Anna Aeikens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Maja Wallstein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carmen Wegge

Carmen Wegge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Maria-Lena Weiss

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tobias Winkler

Tobias Winkler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Mechthilde Wittmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Mareike Lotte Wulf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Kay-Uwe Ziegler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christina Stumpp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ruppert Stüwe

Ruppert Stüwe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Derya Türk-Nachbaur

Derya Türk-Nachbaur

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Oliver Vogt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Carolin Wagner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jan Wenzel Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Olaf Scholz

Olaf Scholz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Svenja Schulze

Svenja Schulze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stefan Seidler

Stefan Seidler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ralf Stegner

Dr. Ralf Stegner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sebastian Roloff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Röwekamp

Thomas Röwekamp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thorsten Rudolph

Dr. Thorsten Rudolph

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bernd Hans Schattner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Johannes Schätzl

Johannes Schätzl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christiane Schenderlein

Dr. Christiane Schenderlein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christoph Schmid

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Natalie Pawlik

Natalie Pawlik

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jens Peick

Jens Peick

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Martin Plum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Henning Rehbaum

Henning Rehbaum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Lars Rohwer

Lars Rohwer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Matthias Mieves

Matthias Mieves

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Matthias Moosdorf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Florian Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Rasha Nasr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Edgar Naujok

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Klaus Mack

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Holger Mann

Holger Mann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Parsa Marvi

Parsa Marvi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Volker Mayer-Lay

Volker Mayer-Lay

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Friedrich Merz

Friedrich Merz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Kathrin Michel

Kathrin Michel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Martin Kröber

Martin Kröber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tilman Kuban

Tilman Kuban

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Armin Laschet

Armin Laschet

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Esra Limbacher

Esra Limbacher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Bettina Lugk

Bettina Lugk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Julia Klöckner

Julia Klöckner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Annika Klose

Annika Klose

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tim Klüssendorf

Tim Klüssendorf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Anne König

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Franziska Hoppermann

Franziska Hoppermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jasmina Hostert

Jasmina Hostert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Verena Hubertz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gerrit Huy

Gerrit Huy

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Steffen Janich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Anne Janssen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Macit Karaahmetoğlu

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Malte Kaufmann

Dr. Malte Kaufmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Hannes Gnauck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Fabian Gramling

Fabian Gramling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Inge Gräßle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Serap Güler

Serap Güler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Nadine Heselhaus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Susanne Hierl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Falko Droßmann

Falko Droßmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ralph Edelhäußer

Ralph Edelhäußer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sonja Katharina Eichwede

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Alexander Engelhard

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Martina Englhardt-Kopf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sebastian Fiedler

Sebastian Fiedler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Jonas Geissler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Simone Borchardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dirk Brandes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Marlon Bröhr

Dr. Marlon Bröhr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Yannick Bury

Dr. Yannick Bury

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Isabel Cademartori

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Hakan Demir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jan Dieren

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Thomas Dietz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Felix Döring

Felix Döring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Carolin Bachmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Daniel Baldy

Daniel Baldy

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jakob Blankenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von René Bochmann

René Bochmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Tobias Matthias Peterka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Saskia Ludwig

Dr. Saskia Ludwig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Isabel Mackensen-Geis

Isabel Mackensen-Geis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Martin E. Renner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sanae Abdi

Sanae Abdi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Knut Abraham

Knut Abraham

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Adis Ahmetović

Adis Ahmetović

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Reem Alabali Radovan

Reem Alabali Radovan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Alexander Throm

Alexander Throm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Markus Töns

Markus Töns

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christoph de Vries

Christoph de Vries

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Alice Weidel

Dr. Alice Weidel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christian Wirth

Dr. jur. Christian Wirth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Paul Ziemiak

Paul Ziemiak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Uwe Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Johannes Schraps

Johannes Schraps

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Felix Schreiner

Felix Schreiner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Schrodi

Michael Schrodi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Uwe Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Martin Sichert

Martin Sichert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Björn Simon

Björn Simon

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von René Springer

René Springer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Katrin Staffler

Katrin Staffler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Josef Oster

Josef Oster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gerold Otten

Gerold Otten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christoph Ploß

Dr. Christoph Ploß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Stephan Protschka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Martin Reichardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stefan Rouenhoff

Stefan Rouenhoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Nils Schmid

Dr. Nils Schmid

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Helge Lindh

Helge Lindh

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Rüdiger Lucassen

Rüdiger Lucassen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Claudia Moll

Claudia Moll

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Siemtje Möller

Siemtje Möller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Axel Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sepp Müller

Sepp Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sebastian Münzenmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jan Nolte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Elisabeth Kaiser

Elisabeth Kaiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Stefan Keuter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Kießling

Michael Kießling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Enrico Komning

Enrico Komning

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Jörn König

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Steffen Kotré

Steffen Kotré

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Rainer Kraft

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jens Lehmann

Jens Lehmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Fabian Jacobi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Götz Frömming

Dr. Götz Frömming

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Alexander Gauland

Dr. Alexander Gauland

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jochen Haug

Jochen Haug

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Martin Hess

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Karsten Hilse

Karsten Hilse

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Nicole Höchst

Nicole Höchst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Silvia Breher

Silvia Breher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carsten Brodesser

Dr. Carsten Brodesser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Marcus Bühl

Marcus Bühl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gottfried Curio

Dr. Gottfried Curio

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Esther Dilcher

Esther Dilcher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Erndl

Thomas Erndl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Wiebke Esdar

Dr. Wiebke Esdar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Espendiller

Dr. Michael Espendiller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Peter Felser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Philipp Amthor

Philipp Amthor

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Peter Aumer

Peter Aumer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Marc Bernhard

Marc Bernhard

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Marc Biadacz

Marc Biadacz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Andreas Bleck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Peter Boehringer

Peter Boehringer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stephan Brandner

Stephan Brandner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Astrid Timmermann-Fechter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dr. Johann David Wadephul

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Nina Warken

Nina Warken

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Kai Whittaker

Kai Whittaker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Klaus-Peter Willsch

Klaus-Peter Willsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ronja Kemmer

Ronja Kemmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Norbert Altenkamp

Norbert Altenkamp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Tino Sorge

Tino Sorge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jens Spahn

Jens Spahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Wolfgang Stefinger

Dr. Wolfgang Stefinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Albert Stegemann

Albert Stegemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christian Freiherr von Stetten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Dieter Stier

Dieter Stier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stephan Stracke

Stephan Stracke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Florian Oßner

Florian Oßner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Aydan Özo?uz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Rachel

Thomas Rachel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Kerstin Radomski

Kerstin Radomski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Alexander Radwan

Alexander Radwan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Alois Rainer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Norbert Röttgen

Dr. Norbert Röttgen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Albert Rupprecht

Albert Rupprecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Detlef Seif

Detlef Seif

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Patricia Lips

Patricia Lips

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jan-Marco Luczak

Dr. Jan-Marco Luczak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Stephan Mayer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Meister

Dr. Michael Meister

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jan Metzler

Jan Metzler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Mathias Middelberg

Dr. Mathias Middelberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carsten Müller

Carsten Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Axel Knoerig

Axel Knoerig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Markus Koob

Markus Koob

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carsten Körber

Carsten Körber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gunther Krichbaum

Gunther Krichbaum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Günter Krings

Prof. Dr. Günter Krings

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Ulrich Lange

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Silke Launert

Dr. Silke Launert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carsten Linnemann

Dr. Carsten Linnemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Mark Helfrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Christian Hirte

Christian Hirte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Alexander Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hendrik Hoppenstedt

Dr. Hendrik Hoppenstedt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Andreas Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Anja Karliczek

Anja Karliczek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Roderich Kiesewetter

Roderich Kiesewetter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Uwe Feiler

Uwe Feiler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thorsten Frei

Thorsten Frei

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Frieser

Michael Frieser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Olav Gutting

Olav Gutting

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Christian Haase

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Florian Hahn

Florian Hahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jürgen Hardt

Jürgen Hardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Matthias Hauer

Matthias Hauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Mechthild Heil

Mechthild Heil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Steffen Bilger

Steffen Bilger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Michael Brand

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Reinhard Brandl

Dr. Reinhard Brandl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gitta Connemann

Gitta Connemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Jürgen Coße

Jürgen Coße

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Donth

Michael Donth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hermann Färber

Hermann Färber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Svenja Stadler

Svenja Stadler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stephan Albani

Stephan Albani

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Dorothee Bär

Dorothee Bär

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Thomas Bareiß

Thomas Bareiß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Peter Beyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Rita Schwarzelühr-Sutter

Rita Schwarzelühr-Sutter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Rolf Mützenich

Dr. Rolf Mützenich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sabine Poschmann

Sabine Poschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Saskia Esken

Saskia Esken

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Sebastian Hartmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Sören Bartol

Sören Bartol

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Stefan Schwartze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Stefan Zierke

Stefan Zierke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Martin Gerster

Martin Gerster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Martin Rabanus

Martin Rabanus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Metin Hakverdi

Metin Hakverdi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Michael Thews

Michael Thews

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Nina Scheer

Dr. Nina Scheer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Johann Saathoff

Johann Saathoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Johannes Fechner

Dr. jur. Johannes Fechner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Karl Lauterbach

Prof. Dr. Karl Lauterbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Katja Mast

Katja Mast

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Kerstin Griese

Kerstin Griese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Dennis Rohde

Dennis Rohde

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dirk Vöpel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Dirk Wiese

Dirk Wiese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Frank Junge

Frank Junge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Frank Schwabe

Frank Schwabe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Gabriela Heinrich

Gabriela Heinrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Hubertus Heil

Hubertus Heil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Bärbel Bas

Bärbel Bas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Bärbel Kofler

Dr. Bärbel Kofler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Bernd Rützel

Bernd Rützel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carsten Schneider

Carsten Schneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Carsten Träger

Carsten Träger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Dagmar Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Andreas Schwarz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet


Bild von Anette Kramme

Anette Kramme

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern