Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
23% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Dr. Christina Baum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 24.01.2026
Schwangerschaft und Geburt sind ganz besondere Zeiten im Leben einer Frau, besonders emotional. Die hormonellen Umstellungen und die körperliche Veränderung sind herausfordernd. Deshalb ist es wichtig, eine erfahrene, gut ausgebildete Hebamme an seiner Seite zu wissen. Deshalb ist eine faire, existenzsichernde Bezahlung dieses Berufsstandes notwendig, wollen wir doch auch in Zukunft noch spielende und lachende Kinder um uns herum toben sehen. Kinder sind die Zukunft eines Volkes.
Udo Theodor Hemmelgarn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 15.01.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sebastian Maack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Mütter sind während der Geburt verletzlich und auf Hilfe angewiesen. In dieser Situation ist es wichtig, dass Ihnen größtmögliche Unterstützung und eine erstklassige Versorgung gewährt wird. Wie das konkret aussieht, müssen die Mütter auf Grundlage ihrer individuellen Präferenzen selbst entscheiden. Viele Mütter fühlen sich bei einer freiberuflichen Hebamme am besten aufgehoben. Ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot ist dafür unerlässlich. Das geht nur, wenn der Beruf der Hebamme nicht zum Armutsrisiko wird.
Die AfD steht für eine familienfreundliche Politik, die echte Versorgungssicherheit schafft. Dazu gehört ein flächendeckendes Netz an wohnortnahen Kreißsälen und Hebammenhilfe ebenso wie eine angemessene Finanzierung, die die individuelle Betreuung fördert, statt ökonomisch zu benachteiligen.
Eine menschliche Geburt ist keine industrielle Massenabfertigung. Sie verdient höchste Priorität in der Gesundheitsversorgung – im Interesse der Mütter, der Kinder und der Zukunft unseres Landes.
Britta Haßelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 23.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Andrea Lübcke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Mayra Vriesema
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Sandra Stein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Julia Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Sylvia Rietenberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Rebecca Lenhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Julian Joswig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Moritz Heuberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Lena Gumnior
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Simone Fischer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Timon Dzienus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Jeanne Dillschneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Victoria Broßart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Ayse Asar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Tarek Al-Wazir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Alaa Alhamwi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Johannes Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Tina Winklmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Katrin Uhlig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Niklas Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Robin Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Marlene Schönberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Nyke Slawik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Till Steffen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Hanna Steinmüller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Kassem Taher Saleh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Jamila Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Sebastian Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Karoline Otte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Paula Piechotta
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Prof. Dr. Anja Reinalter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Boris Mijatović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Sascha Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Sara Nanni
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Ophelia Johanna Nick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Anna Lührmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Zoe Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Swantje Michaelsen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Ricarda Lang
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Helge Limburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Max Lucks
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Michael Kellner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Chantal Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Lamya Kaddor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Linda Heitmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Deborah Saskia Düring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Leon Eckert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Schahina Gambir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Sandra Detzer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Andreas Audretsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Felix Banaszak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Katharina Beck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Lukas Benner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Marcel Emmerich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Stefan Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Sven Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Lisa Badum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Steffi Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Ulle Schauws
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Omid Nouripour
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Luise Amtsberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Matthias Gastel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Katharina Dröge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Franziska Brantner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Harald Ebner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Irene Mihalic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Claudia Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Corinna Rüffer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Agnieszka Brugger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Anton Hofreiter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.02.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Britta Haßelmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 02.02.2026
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen sind zentral für gute Geburtshilfe – dafür brauchen sie verlässliche Arbeitsbedingungen.
Der neue Hebammenhilfevertrag bedeutet seit Inkrafttreten am 1.11.2025 Vergütungsnachteile, fehlende Planungssicherheit und gefährdet die 1:1-Betreuung, besonders für Beleghebammen.
Ich war im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Hebammenhilfevertrags intensiv mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) im Gespräch.
Es war wichtig, dass im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 25. Juni 2025 ein Fachgespräch mit dem DHV, dem GKV-SV, sowie dem Netzwerk Geburtshäuser und dem Verband der freiberuflichen Hebammen durchgeführt und auch die Bundesregierung zum Umgang mit dem Hebammenhilfevertrag befragt wurde.
Die Vergütung von Hebammenleistungen wird nach § 134a SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart, wobei die Berufsverbände in der Anzahl und Ausrichtung der von ihnen vertretenen Hebammen sehr heterogen aufgestellt sind.
Da bei den Verhandlungen zum neuen Hebammenhilfevertrag keine Einigung zwischen allen Beteiligten erreicht werden konnte, kam es am 2. April 2025 zur Entscheidung der Schiedsstelle. Der von der Schiedsstelle festgesetzte neue Hebammenhilfevertrag trat zum 1. November 2025 in Kraft. Dieser Vertrag wird zu Recht von den Hebammen kritisiert.
Trotz des geltenden Schiedsspruchs hat der GKV-Spitzenverband Kompromissvorschläge vorgelegt. Das ist ungewöhnlich und hätte der GKV-SV nicht tun müssen. Wir schließen daraus, dass es dem GKV-SV ernst mit einer Verbesserung der Geburtshilfe ist. Er hat hier die Sorge, dass sich durch den neuen Hebammenhilfevertrag eine Abwanderung von Beleghebammen aus der Versorgung geben könnte, ernstgenommen. Die Einigung mit dem DHV steht aber noch aus; der Vertrag gilt also unverändert weiter in seiner problematischen Form. Die aktuelle Lage ist äußerst unbefriedigend.
Verbesserungen sind jetzt nur durch Verhandlungen möglich. Das Angebot des GKV-SV liegt nach wie vor auf dem Tisch.
Dafür müssen DHV und GKV-SV aufeinander zugehen – im Interesse von Hebammen, Familien und einem guten Start ins Leben. Das Ziel: Geburtshilfe stärken, Hebammen unterstützen, Kulturwandel voranbringen.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen ist erschütternd, die Bundesregierung benennt Versorgungslücken, plant aber keinerlei Maßnahmen, um die geburtshilfliche Versorgung zu verbessern.
Aus diesem Grund ist eine Petition, die sich an die Bundesregierung richtet, sinnvoll. Eine Anhörung könnte die geburtshilfliche Versorgung ganzheitlich in den Fokus rücken.
Heidi Reichinnek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 27.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Anne Zerr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Lisa Schubert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Christin Willnat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Aaron Valent
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Isabelle Vandre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Donata Vogtschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Sarah Vollath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Sascha H. Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Ulrich Thoden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Prof. Dr. Gerhard Trabert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Ines Schwerdtner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Julia-Christina Stange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
David Schliesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Evelyn Schötz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Zada Salihović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Bodo Ramelow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Lea Reisner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Cansu Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Luigi Pantisano
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Sahra Mirow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Charlotte Neuhäuser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Sonja Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Tamara Mazzi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Stella Merendino
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Jan Köstering
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Ferat Koçak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Cansın Köktürk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Luke Hoß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Cem Ince
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Maren Kaminski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Mareike Hermeier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Vinzenz Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Katrin Fey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Kathrin Gebel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Katalin Gennburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Mirze Edis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Mandy Eißing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Dr. Fabian Fahl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Agnes Conrad
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Anne-Mieke Bremer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Maik Brückner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Clara Bünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Violetta Bock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Jorrit Bosch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Janina Böttger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Marcel Bauer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Desiree Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Dr. med. Michael Arndt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Janine Wissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Ina Latendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Christian Görke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Ates Gürpinar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Sören Pellmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Jörg Cezanne
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Gökay Akbulut
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Lorenz Gösta Beutin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Doris Achelwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Nicole Gohlke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Dr. Gregor Gysi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Jan van Aken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Caren Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 13.01.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit von Schwangeren, Gebärenden vor, während und nach der Geburt sowie von Familien. Sie begleiten einen der sensibelsten und prägendsten Lebensabschnitte und ermöglichen eine selbstbestimmte Schwangerschaft und Geburt. Die Gewährleistung einer sicheren Geburtshilfe und einer verlässlichen Hebammenversorgung ist für die Linke daher ein wichtiges Anliegen. Die Arbeit der Hebammen verdient Wertschätzung, Sicherheit und faire Rahmenbedingungen. Entsprechend bedeutsam ist es uns, dass die Bedenken vieler freiberuflicher Hebammen Gehör finden.
Nach der Schiedsstellenentscheidung beantragte die Linke ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Hebammenhilfevertrag – übrigens das erste Fachgespräch des Gesundheitsausschusses in dieser Wahlperiode. Bereits am 25.06.2025 konnten so alle an der Ausarbeitung des neuen Hebammenhilfevertrags beteiligten Verbände – der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, das Netzwerk der Geburtshäuser und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) (www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf) allen Gesundheitspolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung ihre Sicht auf den Vertrag darlegen und wie es durch die Uneinigkeit unter den Hebammenverbänden letztlich zur Schiedsstellenlösung und somit zu dem neuen Vertrag kam. So konnte das Thema frühzeitig im Bundestag aufgegriffen und beraten werden, noch bevor der Vertrag in Kraft trat.
Während der Vertrag einige positive Änderungen, wie die Einführung einer Vergütung nach Zeitaufwand statt Pauschalen und Verbesserungen bei der Stillförderung, mit sich bringt, gehen seither die Einschätzungen der einzelnen Hebammenverbände zu den finanziellen Auswirkungen des Vertrags auseinander. Obwohl der Deutsche Hebammenverband mit Einkommensverlusten rechnet, erwarten das Bündnis freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser u.a. aufgrund der deutlichen Erhöhungen bei der 1:1-Betreuung keine Verschlechterung der Einkommenssituation www.bundestag.de/resource/blob/1115328/003-Anlagenkonvolut.pdf). Auch der GKV-SV geht von deutlichen Ausgabesteigerungen – und damit Mehreinnahmen für die Hebammen – durch den neuen Vertrag aus (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-05-12_Infopapier_Beleghebammen.pdf).
Gerade deshalb halten wir eine sorgfältige, datenbasierte Auswertung für entscheidend. Die Abrechnungsdaten müssen eng begleitet werden, und sollten sich Einkommensverluste zeigen, müssen unverzüglich Nachjustierungen erfolgen. Genau dafür sieht der Hebammenhilfevertrag verbindliche Evaluationsmechanismen vor: Die vertragsschließenden Hebammenverbände und der GKV-SV sind verpflichtet, die Auswirkungen gemeinsam zu prüfen und bei Bedarf umgehend nachzuverhandeln (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/25-04-02_Hebammenhilfevertrag.pdf). Das ist aus unserer Sicht richtig und notwendig, um die freiberuflichen Hebammen zu schützen. Denn jede Hebamme muss fair bezahlt werden! Dafür kommt es nun darauf an, dass diese Evaluation rasch erfolgt.
Zugleich werden nach der teilweisen Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen des Hebammenhilfevertrags Stimmen laut, die fordern, dass die Politik eingreifen und andere Vergütungsregelungen selbst festsetzen sollte. Die Linke sieht dies als ultima ratio und möchte – wenn möglich – an dem Verhandlungsprozess zwischen Hebammen und Krankenkassen festhalten und nicht „von oben herab“ Vergütungen festsetzen. Wir sind der Überzeugung, dass die Hebammen (und die Krankenkassen) weiterhin selbstbestimmt und auf Augenhöhe über ihre Angelegenheiten und die Ausgestaltung des Hebammenhilfevertrag entscheiden sollten.
Die Linke setzt sich umfassend für eine wohnortnahe, sichere und zukunftsfeste Hebammenversorgung ein. Deshalb begleiten wir den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und stehen im engen Austausch mit Hebammen und Hebammenverbänden. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich zu Einkommensverschlechterungen bei den Hebammen kommt, werden wir den Gesundheitsausschuss damit erneut befassen und Druck auf die Verbände und die Bundesregierung machen, damit dies geändert wird. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Hebammenversorgung stärken, absichern und werden uns weiterhin für gute Bedingungen für alle Hebammen, werdende Eltern und Kinder stark machen!
Anmerkung:
Die Linke setzt sich grundsätzlich für größtmögliche Transparenz in parlamentarischen Verfahren ein. Dazu gehört für uns auch, dass Anhörungen und Fachgespräche öffentlich stattfinden. Leider ist dies in der Praxis nicht immer möglich, da sich andere Fraktionen dagegen aussprechen. Wir werden uns jedoch weiterhin dafür einsetzen, dass parlamentarische Prozesse künftig stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es im Deutschen Bundestag derzeit keine Möglichkeit gibt, öffentliche Anhörungen im Plenum durchzuführen. Vor diesem institutionellen Hintergrund können wir die entsprechende Forderung der Petition in dieser konkreten Form leider nicht umsetzen.
Prof. Dr. Reza Asghari
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sieghard Knodel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Wiegelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Winkel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Alexander Wolf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Serdar Yüksel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Zaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Daniel Zerbin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Diana Zimmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jörg Zirwes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Vanessa Zobel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ulrich von Zons
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. med. Hans Theiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bastian Treuheit
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martina Uhr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ingo Vogel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Volkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Siegfried Walch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniel Walter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mathias Weiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Claudia Weiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sven Wendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dario Seifert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nora Seitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Stephan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Otto Strauß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Katja Strauss-Köster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Hendrik Streeck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Vivian Tauschwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tobias Teich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Robert Teske
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Roland Karl Theis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carina Schießl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Henri Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Julian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. rer. nat. Paul Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sebastian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Georg Schroeter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bernd Schuhmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marvin Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Rothenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Philipp Rottwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Angela Rudzka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniela Rump
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ruben Rupp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carl-Philipp Sassenrath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Raimond Scheirich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Volker Scheurell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lars Schieske
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. David Preisendanz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kerstin Przygodda
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marcel Queckemeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Anna Rathert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Arne Raue
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Reck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Pascal Reddig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lukas Rehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Truels Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Matthias Rentzsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Moser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Iris Nieland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Florian Oest
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Harald Orthey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andreas Paul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Denis Pauli
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Thomas Pauls
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Boris Pistorius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jan-Wilhelm Pohlmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Oliver Reinhold Pöpsel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Pierre Lamely
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sascha Lensing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johann Martel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Markus Matzerath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andreas Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Danny Meiners
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Knuth Meyer-Soltau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sergej Minich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Reinhard Mixl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniel Kölbl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hans Koller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Stefan Korbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Korell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Konrad Körner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Maximilian Krah
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Manuel Krauthausen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lukas Krieger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Ladzinski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Jordan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Robin Jünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nicklas Kappe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martina Kempf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Rocco Kever
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kurt Kleinschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Maximilian Kneller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Heinrich Koch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jürgen Koegel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Achim Köhler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mirco Hanker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Matthias Helferich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Henze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Diana Herbstreuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nicole Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Matthias Hiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Olaf Hilmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Philip M. A. Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Hose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Adrian Grasse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
David Gregosz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christoph Grimm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Rainer Gross
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Georg Günther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Ingo Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Heiko Hain
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lars Haise
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jan Feser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Fetsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hauke Finger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christoph Frauenpreiß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Rainer Galla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Boris Gamanov
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Wilhelm Gebhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexis L. Giersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ronald Gläser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hans-Jürgen Goßner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Douglas
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christopher Drößler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Hülya Düber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tobias Ebenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Joachim Ebmeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lars Ehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bastian Ernst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nancy Faeser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Micha Fehre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Florian Dorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Torben Braga
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lutz Brinkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Erhard Brucker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Benedikt Büdenbender
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sandra Carstensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Wolfgang Dahler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ellen Demuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniel Bettermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Florian Bilic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Christoph Birghan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Joachim Bloch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Michael Blos
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Leif Bodin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Peter Bohnhof
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hendrik Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Caroline Bosbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Frederik Bouffier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Arpaschi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tijen Ataoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Cornell-Anette Babendererde
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Adam Balten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Günter Baumgartner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carsten Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sascha van Beek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jens Behrens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Birgit Bessin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nicolas Benjamin Zippelius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Armand Zorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Heike Heubach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniel Rinkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Rainer Rothfuß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Catarina dos Santos-Wintz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Manfred Schiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Anna Aeikens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Maja Wallstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Maria-Lena Weiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Klaus Wiener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tobias Winkler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mechthilde Wittmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kay-Uwe Ziegler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christina Stumpp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ruppert Stüwe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Anja Troff-Schaffarzyk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Derya Türk-Nachbaur
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Oliver Vogt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Carolin Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jan Wenzel Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Svenja Schulze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Lina Seitzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Ralf Stegner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sebastian Roloff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Röwekamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Thorsten Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bernd Hans Schattner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Schätzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Christiane Schenderlein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christoph Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Natalie Pawlik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jens Peick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Martin Plum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Henning Rehbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Markus Reichel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lars Rohwer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Matthias Mieves
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Matthias Moosdorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Florian Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Stefan Nacke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Rasha Nasr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Edgar Naujok
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Tanja Machalet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Klaus Mack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Holger Mann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Parsa Marvi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Volker Mayer-Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Friedrich Merz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kathrin Michel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dunja Kreiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin Kröber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tilman Kuban
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Armin Laschet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Esra Limbacher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bettina Lugk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Franziska Kersten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Ottilie Klein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Julia Klöckner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Annika Klose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tim Klüssendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Anne König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Franziska Hoppermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jasmina Hostert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Verena Hubertz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Gerrit Huy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Anne Janssen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Macit Karaahmetoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Malte Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hannes Gnauck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Fabian Gramling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Serap Güler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Frauke Heiligenstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nadine Heselhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Susanne Hierl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Falko Droßmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ralph Edelhäußer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Engelhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martina Englhardt-Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sebastian Fiedler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Jonas Geissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dirk Brandes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Marlon Bröhr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Yannick Bury
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Isabel Cademartori
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hakan Demir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jan Dieren
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Dietz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Felix Döring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carolin Bachmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniel Baldy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jakob Blankenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
René Bochmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Gereon Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tobias Matthias Peterka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Saskia Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Isabel Mackensen-Geis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin E. Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sanae Abdi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Adis Ahmetović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Reem Alabali Radovan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Beatrix von Storch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Throm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Markus Töns
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kerstin Vieregge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christoph de Vries
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Alice Weidel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Wolfgang Wiehle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. jur. Christian Wirth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Paul Ziemiak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Uwe Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Felix Schreiner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Schrodi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Uwe Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin Sichert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Björn Simon
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Katrin Staffler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Josef Oster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Gerold Otten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Christoph Ploß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stephan Protschka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Rouenhoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Nils Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Helge Lindh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Claudia Moll
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Axel Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sepp Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sebastian Münzenmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jan Nolte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Josephine Ortleb
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Keuter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Kießling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jörn König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Rainer Kraft
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jens Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Fabian Jacobi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Markus Frohnmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Götz Frömming
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kay Gottschalk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jochen Haug
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marc Henrichmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Karsten Hilse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nicole Höchst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Silvia Breher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Carsten Brodesser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marcus Bühl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tino Chrupalla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Esther Dilcher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Erndl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Wiebke Esdar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Michael Espendiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Peter Aumer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Bernd Baumann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marc Bernhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Melanie Bernstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Marc Biadacz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andreas Bleck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Peter Boehringer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Astrid Timmermann-Fechter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Nina Warken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Anja Weisgerber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kai Whittaker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Emmi Zeulner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ronja Kemmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Norbert Altenkamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Silberhorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Tino Sorge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jens Spahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Wolfgang Stefinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Albert Stegemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sebastian Steineke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johannes Steiniger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dieter Stier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stephan Stracke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Florian Oßner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Aydan Özo?uz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Rachel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kerstin Radomski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Radwan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alois Rainer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Norbert Röttgen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Albert Rupprecht
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Patrick Schnieder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Detlef Seif
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Patricia Lips
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Jan-Marco Luczak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Daniela Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andreas Mattfeldt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stephan Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Michael Meister
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jan Metzler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Mathias Middelberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carsten Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Wilfried Oellers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Axel Knoerig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Markus Koob
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carsten Körber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Gunther Krichbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Günter Krings
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ulrich Lange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Silke Launert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Andreas Lenz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andrea Lindholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mark Helfrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ansgar Heveling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Hirte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Hendrik Hoppenstedt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Jarzombek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andreas Jung
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Anja Karliczek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Roderich Kiesewetter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Georg Kippels
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Uwe Feiler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thorsten Frei
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Frieser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Thomas Gebhart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Fritz Güntzler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Olav Gutting
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Christian Haase
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Florian Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jürgen Hardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Matthias Hauer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mechthild Heil
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Steffen Bilger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Brand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Reinhard Brandl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Ralph Brinkhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Gitta Connemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Jürgen Coße
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Alexander Dobrindt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Donth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hansjörg Durz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hermann Färber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Svenja Stadler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Angelika Glöckner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stephan Albani
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Artur Auernhammer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dorothee Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Thomas Bareiß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Peter Beyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Rita Schwarzelühr-Sutter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Rolf Mützenich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sabine Dittmar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sabine Poschmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Saskia Esken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sebastian Hartmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Sören Bartol
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Schwartze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Stefan Zierke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Mahmut Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin Gerster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Martin Rabanus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Matthias Miersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Metin Hakverdi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Michael Thews
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Nina Scheer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Oliver Kaczmarek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Johann Saathoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. jur. Johannes Fechner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Karl Lauterbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Katja Mast
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Kerstin Griese
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Lars Castellucci
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Lars Klingbeil
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dennis Rohde
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dirk Vöpel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dirk Wiese
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Frank Junge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Frank Schwabe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Gabriela Heinrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Hubertus Heil
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bärbel Bas
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dr. Bärbel Kofler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bernd Rützel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Bettina Hagedorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carsten Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Carsten Träger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Dagmar Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Andreas Schwarz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet
Anette Kramme
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 10.02.2026
Unbeantwortet