Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
10% unterstützen einen Antrag im Parlament.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Heidi Reichinnek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 12.11.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Donata Vogtschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 11.11.2025
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Nicole Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich bin selbst ausgebildete Synchronsprecherin und kann mich deshalb besonders gut in die geschilderte Problematik hineinversetzen. Das Recht an der eigenen Stimme und eine Offenlegung von KI generierten Stimmen muss das absolute Minimum der Forderung sein!
Anne Zerr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sascha H. Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Christin Willnat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Ulrich Thoden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Prof. Dr. Gerhard Trabert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Aaron Valent
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Isabelle Vandre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sarah Vollath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Julia-Christina Stange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Evelyn Schötz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Ines Schwerdtner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Zada Salihović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
David Schliesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Lea Reisner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Bodo Ramelow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Charlotte Neuhäuser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Cansu Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Luigi Pantisano
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Tamara Mazzi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Stella Merendino
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sahra Mirow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sonja Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Cansın Köktürk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Jan Köstering
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Maren Kaminski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Ferat Koçak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Mareike Hermeier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Luke Hoß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Cem Ince
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Kathrin Gebel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Katalin Gennburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Vinzenz Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Dr. Fabian Fahl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Katrin Fey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Mirze Edis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Mandy Eißing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Maik Brückner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Clara Bünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Agnes Conrad
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Jorrit Bosch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Janina Böttger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Anne-Mieke Bremer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Desiree Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Violetta Bock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Dr. med. Michael Arndt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Marcel Bauer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Janine Wissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Ina Latendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Christian Görke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Ates Gürpinar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sören Pellmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Jörg Cezanne
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Lorenz Gösta Beutin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Doris Achelwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Gökay Akbulut
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Nicole Gohlke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Dr. Gregor Gysi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Jan van Aken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Caren Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Sven Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.10.2025
Kunst und Kultur sind von zentraler Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine vielfältige, lebendige Kultur- und Medienlandschaft ein. Dazu gehören gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ebenso wie eine faire Bezahlung.
Auch im Zeitalter generativer KI-Systeme muss sichergestellt sein, dass Urheber*innen ihre Rechte wirksam wahrnehmen können und eine angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten. Zugleich wollen wir die Chancen der KI-Technologie in der Kreativwirtschaft nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken. Maßgeblich bleibt dabei das Prinzip, dass menschliche Kreativität und Autonomie beim Einsatz von KI stets im Mittelpunkt stehen.
Mit „KI made in Europe“ wollen wir das Potenzial von Künstlicher Intelligenz verantwortungsvoll nutzen und mit dem europäischen KI-Gesetz als globalem Vorreiter transparente, ethisch und rechtlich fundierte KI-Systeme etablieren. Eine konsequente Umsetzung dieses Gesetzes ist entscheidend – eine Abschwächung durch Leitlinien der EU-Kommission, wie sie von starken Lobbyverbänden gefordert wird, ist für uns nicht hinnehmbar.
Wir werden die Wirksamkeit dieses wichtigen Instruments sorgfältig bewerten und bei Bedarf gesetzgeberisch nachjustieren. Darüber hinaus gilt es, Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür weiter zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien
Uwe Foullong
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 12.09.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Serdar Yüksel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Tobias Teich
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Robert Teske
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AfD
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Unbeantwortet
Roland Karl Theis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Sebastian Schmidt
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CDU/CSU
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Julia Schneider
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Stefan Schröder
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Unbeantwortet
Georg Schroeter
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Unbeantwortet
Bernd Schuhmann
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AfD
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Unbeantwortet
Dario Seifert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Nora Seitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Carl-Philipp Sassenrath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Raimond Scheirich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Volker Scheurell
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Lars Schieske
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AfD
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Carina Schießl
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AfD
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Henri Schmidt
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CDU/CSU
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Julian Schmidt
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Dr. rer. nat. Paul Schmidt
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Lukas Rehm
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Truels Reichardt
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SPD
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Matthias Rentzsch
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AfD
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Sylvia Rietenberg
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Johannes Rothenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Philipp Rottwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Angela Rudzka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Daniela Rump
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Ruben Rupp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Jan-Wilhelm Pohlmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Oliver Reinhold Pöpsel
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CDU/CSU
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Dr. David Preisendanz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Kerstin Przygodda
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Marcel Queckemeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Dr. Anna Rathert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Arne Raue
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Christian Reck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Pascal Reddig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Christian Moser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Iris Nieland
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AfD
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Florian Oest
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Harald Orthey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Andreas Paul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Denis Pauli
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AfD
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Dr. Thomas Pauls
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Boris Pistorius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Markus Matzerath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Andreas Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Danny Meiners
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Knuth Meyer-Soltau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sergej Minich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Reinhard Mixl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stefan Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Maximilian Krah
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Manuel Krauthausen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Lukas Krieger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Thomas Ladzinski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Pierre Lamely
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Rebecca Lenhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sascha Lensing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sebastian Maack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Johann Martel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Heinrich Koch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jürgen Koegel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Achim Köhler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Daniel Kölbl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Hans Koller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Stefan Korbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Thomas Korell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Konrad Körner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Alexander Jordan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Julian Joswig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Robin Jünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Nicklas Kappe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Martina Kempf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Rocco Kever
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Kurt Kleinschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Maximilian Kneller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sieghard Knodel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Diana Herbstreuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Moritz Heuberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Prof. Dr. Matthias Hiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Olaf Hilmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Philip M. A. Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Michael Hose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Christoph Grimm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Rainer Gross
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Lena Gumnior
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Georg Günther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Prof. Dr. Ingo Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Heiko Hain
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Lars Haise
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Mirco Hanker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Matthias Helferich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Stefan Henze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Boris Gamanov
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Wilhelm Gebhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Alexis L. Giersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ronald Gläser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Hans-Jürgen Goßner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Adrian Grasse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
David Gregosz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Bastian Ernst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Nancy Faeser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Micha Fehre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jan Feser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Thomas Fetsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Hauke Finger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Simone Fischer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Christoph Frauenpreiß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Rainer Galla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Florian Dorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Christian Douglas
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Christopher Drößler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Hülya Düber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Timon Dzienus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Tobias Ebenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Joachim Ebmeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Lars Ehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Victoria Broßart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Erhard Brucker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Benedikt Büdenbender
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sandra Carstensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Wolfgang Dahler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ellen Demuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jeanne Dillschneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Leif Bodin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Peter Bohnhof
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Hendrik Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Caroline Bosbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Frederik Bouffier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Torben Braga
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Lutz Brinkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Carsten Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sascha van Beek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jens Behrens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Birgit Bessin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Daniel Bettermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Florian Bilic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Christoph Birghan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Joachim Bloch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Michael Blos
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Tarek Al-Wazir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Alaa Alhamwi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Alexander Arpaschi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ayse Asar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Tijen Ataoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Cornell-Anette Babendererde
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Adam Balten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Günter Baumgartner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Mechthilde Wittmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Kay-Uwe Ziegler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Nicolas Benjamin Zippelius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Armand Zorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Heike Heubach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Daniel Rinkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Rainer Rothfuß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Catarina dos Santos-Wintz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Manfred Schiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Anna Aeikens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Robin Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Carolin Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Johannes Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Maja Wallstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Maria-Lena Weiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Klaus Wiener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Tobias Winkler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Tina Winklmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Niklas Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Ralf Stegner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Hanna Steinmüller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Christina Stumpp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Ruppert Stüwe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Anja Troff-Schaffarzyk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Derya Türk-Nachbaur
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Katrin Uhlig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Oliver Vogt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Christiane Schenderlein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Christoph Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jan Wenzel Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Marlene Schönberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Svenja Schulze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Lina Seitzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Nyke Slawik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Till Steffen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Prof. Dr. Anja Reinalter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Lars Rohwer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sebastian Roloff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Thomas Röwekamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Thorsten Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Kassem Taher Saleh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jamila Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Sebastian Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Bernd Hans Schattner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Johannes Schätzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Edgar Naujok
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Ophelia Johanna Nick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Karoline Otte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Natalie Pawlik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jens Peick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Paula Piechotta
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Martin Plum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Henning Rehbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Markus Reichel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Swantje Michaelsen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Kathrin Michel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Matthias Mieves
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Boris Mijatović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Matthias Moosdorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Florian Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sascha Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Stefan Nacke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sara Nanni
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Rasha Nasr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Max Lucks
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Bettina Lugk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Anna Lührmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Tanja Machalet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Klaus Mack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Holger Mann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Parsa Marvi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Zoe Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Volker Mayer-Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Friedrich Merz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Chantal Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dunja Kreiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Martin Kröber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Tilman Kuban
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ricarda Lang
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Armin Laschet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Esra Limbacher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Helge Limburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Michael Kellner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Franziska Kersten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Ottilie Klein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Julia Klöckner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Annika Klose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Tim Klüssendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Anne König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Nadine Heselhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Susanne Hierl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Franziska Hoppermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jasmina Hostert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Verena Hubertz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Gerrit Huy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Anne Janssen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Lamya Kaddor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Macit Karaahmetoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Malte Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Hannes Gnauck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Fabian Gramling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Serap Güler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Robert Habeck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Frauke Heiligenstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Linda Heitmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Falko Droßmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Deborah Saskia Düring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Leon Eckert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ralph Edelhäußer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Alexander Engelhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Martina Englhardt-Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sebastian Fiedler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Schahina Gambir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Jonas Geissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dirk Brandes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Marlon Bröhr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Yannick Bury
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Isabel Cademartori
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Hakan Demir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Sandra Detzer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jan Dieren
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Thomas Dietz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Felix Döring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Carolin Bachmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Daniel Baldy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Felix Banaszak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Christina Baum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Katharina Beck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Lukas Benner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jakob Blankenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
René Bochmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Gereon Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Marcel Emmerich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Saskia Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Isabel Mackensen-Geis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Martin E. Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sanae Abdi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Adis Ahmetović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Reem Alabali Radovan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Andreas Audretsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Alexander Throm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Markus Töns
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Kerstin Vieregge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Christoph de Vries
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Alice Weidel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Wolfgang Wiehle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. jur. Christian Wirth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Paul Ziemiak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Tobias Matthias Peterka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Stefan Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Uwe Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Felix Schreiner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Michael Schrodi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Uwe Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Martin Sichert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Björn Simon
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Katrin Staffler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Beatrix von Storch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Gerold Otten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Christoph Ploß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Stephan Protschka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Martin Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Stefan Rouenhoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Nils Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Claudia Moll
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Axel Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sepp Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sebastian Münzenmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jan Nolte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Josephine Ortleb
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Josef Oster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Stefan Keuter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Michael Kießling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jörn König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Rainer Kraft
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jens Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Helge Lindh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Rüdiger Lucassen
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Kay Gottschalk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jochen Haug
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Udo Theodor Hemmelgarn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Marc Henrichmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Martin Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Karsten Hilse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Nicole Höchst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Leif-Erik Holm
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AfD
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Fabian Jacobi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Tino Chrupalla
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Dr. Gottfried Curio
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Esther Dilcher
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SPD
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Thomas Erndl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Wiebke Esdar
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SPD
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Dr. Michael Espendiller
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AfD
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Peter Felser
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AfD
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Markus Frohnmaier
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Götz Frömming
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Bernd Baumann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Marc Bernhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Melanie Bernstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Marc Biadacz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Andreas Bleck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Peter Boehringer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Silvia Breher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Carsten Brodesser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Marcus Bühl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Emmi Zeulner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Ronja Kemmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Norbert Altenkamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Peter Aumer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Lisa Badum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Albert Stegemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sebastian Steineke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Johannes Steiniger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dieter Stier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stephan Stracke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Astrid Timmermann-Fechter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Nina Warken
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Dr. Anja Weisgerber
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Kai Whittaker
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Alois Rainer
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Dr. Norbert Röttgen
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Albert Rupprecht
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Patrick Schnieder
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Detlef Seif
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Thomas Silberhorn
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Tino Sorge
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Jens Spahn
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Dr. Wolfgang Stefinger
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Dr. Michael Meister
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Jan Metzler
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Dr. Mathias Middelberg
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Carsten Müller
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Wilfried Oellers
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Florian Oßner
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Henning Otte
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Thomas Rachel
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Kerstin Radomski
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Alexander Radwan
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Prof. Dr. Günter Krings
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Ulrich Lange
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Dr. Silke Launert
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Andrea Lindholz
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Patricia Lips
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Dr. Jan-Marco Luczak
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Daniela Ludwig
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Stephan Mayer
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Dr. Hendrik Hoppenstedt
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Thomas Jarzombek
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Andreas Jung
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Anja Karliczek
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Roderich Kiesewetter
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Dr. Georg Kippels
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Axel Knoerig
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Markus Koob
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Carsten Körber
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Gunther Krichbaum
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Fritz Güntzler
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Christian Haase
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Florian Hahn
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Jürgen Hardt
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Matthias Hauer
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Mechthild Heil
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Mark Helfrich
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Ansgar Heveling
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Christian Hirte
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Alexander Hoffmann
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Gitta Connemann
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Jürgen Coße
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Alexander Dobrindt
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Michael Donth
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Hansjörg Durz
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Hermann Färber
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Uwe Feiler
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Thorsten Frei
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Michael Frieser
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Angelika Glöckner
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Dr. Konstantin von Notz
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Stephan Albani
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Artur Auernhammer
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Dorothee Bär
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Thomas Bareiß
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Peter Beyer
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Steffen Bilger
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Michael Brand
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Dr. Reinhard Brandl
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Ralph Brinkhaus
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Dr. Rolf Mützenich
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Sabine Dittmar
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Sabine Poschmann
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Saskia Esken
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Sebastian Hartmann
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Sören Bartol
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Stefan Schwartze
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Stefan Zierke
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Steffi Lemke
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Svenja Stadler
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Ulle Schauws
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Martin Rabanus
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Matthias Gastel
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Dr. Matthias Miersch
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Metin Hakverdi
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Michael Thews
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Dr. Nina Scheer
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Oliver Kaczmarek
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Omid Nouripour
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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
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Katharina Dröge
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Katja Mast
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Katrin Göring-Eckardt
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Kerstin Griese
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Prof. Dr. Lars Castellucci
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Lars Klingbeil
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Lisa Paus
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Luise Amtsberg
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Mahmut Özdemir
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Frank Schwabe
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Aydan Özoğuz
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Bärbel Bas
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Bernd Rützel
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Bettina Hagedorn
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Britta Haßelmann
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Agnieszka Brugger
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