Landtag Brandenburg n openPetition kautta julkaisemat lausunnot eivät ole sitovia päätöksiä. Nämä ovat vetoomusvaliokunnan vastuulla vetoomuksen virallisen käsittelyn jälkeen. Kaikki lausunnot täydentävät prosessia ja ovat sitoutumista läpinäkyvään vuoropuheluun silmien tasolla poliitikkojen ja kansalaisten välillä.

kommentit: Landtag Brandenburg Brandenburg

Vastaus Määrä Prosenttimäärä
Ei vielä vastausta 71 80,7%
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä 6 6,8%
Ei lausuntoa 6 6,8%
Jätän äänestämästä 5 5,7%

5 %

5% tukee hakemusta parlamentissa.

18% tukee julkista kuulemista asiantuntijakomiteassa.

5% tukee julkista kuulemista parlamentissa / täysistunnossa.


Kuva: Péter Vida

Péter Vida

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Barnim II

fraktionslos, viimeksi muokattu 13.01.2019


Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen führt immer wieder zu großen Sorgen bei Bürgern unseres Landes. Nicht selten sehen sich Anlieger mit sehr hohen Beiträgen konfrontiert. Diese führen oft zu einer Kostenbelastung, die in keinem Verhältnis zum behaupteten Mehrwert steht.

Vielmehr sind Straßen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sehen und ihre Finanzierung sollte sich nicht danach bemessen, wer zufällig an ihnen wohnt. Solange es sich um öffentliche Wege handelt, deren Nutzung allen offen steht, liegt es nahe, diese auch durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Es handelt sich um einen solch grundlegenden Teil der infrastrukturellen Versorgung, dass die einseitige Belastung weniger Haushalte unangemessen ist.

Etwaige Angebote zur Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken oder gar zum Verkauf des Grundstückes, um die Beiträge zahlen zu können, stellen eine Missachtung der Lebensleistung der Menschen dar. Der behauptete Verkehrswertgewinn ist rein theoretischer Natur. Gerade in Brandenburg wurden die Grundstücke durch die Bürgerinnen und Bürger erworben bzw. geerbt und bebaut oder ausgebaut, ohne dabei spekulative Wertsteigerungen im Blick zu haben.

Deswegen kämpft BVB / FREIE WÄHLER seit Jahren für mehr Mitbestimmung, kommunale Kostenkontrolle und Abschaffung der Beiträge. Wir freuen uns, dass wir hierbei eine starke Unterstützung von vielen Bürgerinitiativen erhalten. So haben wir im Landtag bereits mehrfach entsprechende Gesetzesanträge gestellt, die aber von der Regierung abgelehnt worden sind.

Durch die Abschaffung der Beitragserhebung wird viel Verwaltungsaufwand gespart, weil sich Bemessung und Erhebung samt der häufig damit einhergehenden juristischen Auseinandersetzung erübrigen.

Durch den Wegfall der Möglichkeit zur Erhebung von Beiträgen ist mit sparsameren Ausbauparametern zu rechnen. Wenn die Kosten für den Ausbau nicht mehr zu großen Teilen von einigen wenigen Beitragspflichtigen, sondern der Allgemeinheit zu tragen sind, erhöht sich der politische Druck zur Suche nach schonenden, im Übrigen das Ortsbild wahrenden Ausbauvarianten. Dies ist in den Gemeinden, die seit Jahren eine unmittelbare Anliegermitbestimmung praktizieren, zu beobachten.

Aus diesen Gründen haben wir als BVB / FREIE WÄHLER die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ gestartet. Diese war mit 108.333 Unterschriften sehr erfolgreich. Wir sind zuversichtlich, dass durch diese Petition zusammen mit unserer Volksinitiative so viel öffentlicher Druck entsteht, dass Brandenburg – so wie viele Bundesländer auch – diese Beiträge abschafft und somit einen ganz wichtigen Beitrag zu sozialem Frieden leistet.


Dr. Jan Redmann

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

CDU, viimeksi muokattu 14.12.2018

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt bei der Bevölkerung auf immer größere Akzeptanzprobleme. Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung.

Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel können die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten. Damit sich die Bürger darauf verlassen können, dass das Land dauerhaft die wegfallenden Beiträge übernimmt, ist ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Beitragspflicht und zur Übernahme dieser Verpflichtung durch das Land notwendig.

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat sich bereits im Oktober dieses Jahres klar dafür ausgesprochen, zukünftig im gesamten Land Brandenburg auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Die CDU Brandenburg hat sich auf ihrem Landesparteitag am 23. November ebenfalls mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.


Andreas Gliese

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oder-Spree II

CDU, viimeksi muokattu 14.12.2018

Päätös perustuu ryhmän CDU päätökseen
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich spreche mich dafür aus, die Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abzuschaffen. Diese Ansicht vertrete ich schon seit der Wende. Ich fand die Regelung schon immer ungerecht.

Umso erfreulicher bin ich, dass sich diese Sicht auch in meiner Fraktion durchgesetzt hat. Erst heute zur Plenarsitzung wurde ein entsprechender Antrag meiner Fraktion im Landtag eingebracht. Die Regierungslinie ist hier aber leider noch eine andere.

Aus unserem CDU-Antrag:
www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_10100/10149.pdf

"Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt auch in Brandenburg auf immer größere Akzeptanzprobleme. Viele Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung.
Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel können die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten. Damit sich die Bürger darauf verlassen können, dass das Land dauerhaft die wegfallende
n Beiträge übernimmt, ist ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Beitragspflicht und zur Übernahme dieser Verpflichtung durch das Land
notwendig."

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Gliese MdL


Kuva: Andreas Galau

Andreas Galau

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberhavel III

AfD, viimeksi muokattu 13.12.2018

Päätös perustuu ryhmän AfD päätökseen
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Stellungnahme der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg zur Petition von Frau Renate Detsch „Ungerechte Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abschaffen“:

Die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg begrüßt die vorliegende Petition, da die Abschaffung der sog. Straßenausbaubeiträge (im KAG Brandenburg als Straßenbaubeiträge bezeichnet) schon seit 2014 Teil unserer Kommunalpolitik ist. Die bisher bestehenden Belastungen der Bürger durch Straßenausbaubeiträge sind nicht länger aufrechtzuerhalten.

Die Straßen sind Teil der öffentlichen Infrastruktur. Sie liegen im Interesse der Allgemeinheit, sind daher Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge und bereits über diverse Steuern und Abgaben mitfinanziert. Deshalb hat unsere Fraktion im Plenum, im Rahmen eines parlamentarischen Änderungsantrags, die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert.

Die bestehende Gesetzeslage lädt Kommunen fast dazu ein, Instandhaltungsmaßnahmen bewusst zu vernachlässigen, um bei deshalb später notwendigen Straßenausbauarbeiten die Anwohner mit nicht unerheblichen Kosten beteiligen zu können. Die entstehenden Summen können für den einzelnen Bürger dann mit einem Schlag so hoch ausfallen, dass diese zur Existenzbedrohung werden. Die bisherige Praxis kann in dieser Form nicht länger hingenommen werden.

In den meisten anderen Bundesländern sind die Straßenausbaubeiträge ganz abgeschafft oder es wir den Gemeinden zumindest die freie Entscheidung überlassen, diese zu erheben. Die aktuellen Regelungen in Brandenburg erscheinen dagegen nicht sinnvoll und unzeitgemäß.

Deshalb sollten auch hierzulande die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Entlastung der Bürger genutzt werden. Bei diesen Überlegungen muss die vollständige Abschaffung der Beiträge das gesteckte Ziel sein, für welches dann Finanzierungsstrategien entwickelt werden müssen. Als ein erster Zwischenschritt bis dahin ist wenigstens ein transparenterer Prozess bei der Planung von Baumaßnahmen, unter Einbeziehung der Bürger, zu gewährleisten. Hierfür haben wir auch einen Änderungsantrag im Plenum gestellt, um ab einer Kostenbeteiligung der Beitragspflichtigen von 25 % oder höher eine verbindliche Abstimmung der Betroffenen über die Baumaßnahmen durchführen zu lassen.

Natürlich dürfen die im Vergleich zu anderen Bundesländern eher finanzschwächeren Kommunen in Brandenburg mit den entstehenden Kosten nicht alleine gelassen werden. Eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung muss gefunden werden.
Da die rot-rote Landesregierung leider bestehenden Handlungsbedarf und die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat, bietet die vorliegende Petition den geeigneten Anlass, die notwendigen Maßnahmen in dieser Richtung einzuleiten.

Die AfD-Fraktion begrüßt ausdrücklich Vorstöße engagierter Bürger, die regierenden Politiker auf ihre Probleme aufmerksam zu machen und diese zu den erforderlichen Veränderungen zu bewegen. Unsere Partei sieht sich als Sachwalter der Interessen unseres Volkes und setzt sich für mehr direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger ein. Denn sowohl nach dem Grundgesetz, als auch der Verfassung des Landes Brandenburg, geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Zur Erreichung dieses Zieles, zu dem auch die einfachere Herbeiführung landesweiter Volksbegehren gehört, ist jedes positive Beispiel hilfreich. Nicht zuletzt auch deshalb begrüßt die AfD-Fraktion die vorliegende Petition.


Kuva: Ingo Senftleben

Ingo Senftleben

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberspreewald-Lausitz I

CDU, viimeksi muokattu 12.12.2018

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Ich unterstütze die Petition zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger aus folgenden Gründen:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt bei der Bevölkerung auf immer größere Akzeptanzprobleme. Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung.

Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel können die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten. Damit sich die Bürger darauf verlassen können, dass das Land dauerhaft die wegfallenden Beiträge übernimmt, ist ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Beitragspflicht und zur Übernahme dieser Verpflichtung durch das Land notwendig.

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat sich bereits im Oktober dieses Jahres klar dafür ausgesprochen, zukünftig im gesamten Land Brandenburg auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Darüber hinaus hat sich die CDU Brandenburg auf ihrem Landesparteitag am 23. November deutlich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.


Kuva: Christina Schade

Christina Schade

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

AfD, viimeksi muokattu 29.11.2018

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte Damen und Herren,
1. zunächst begrüße ich diese Petition grundsätzlich. (Auch wenn sie für mein Dafürhalten viel zu spät kommt) Im Jahr der höchsten Steuereinnahmen, nicht nur im Bund sondern auch im Land Brandenburg, muss es doch möglich sein dieses Geld den Bürgern in Form von guter Infrastruktur zurückzugeben. Das ist die Aufgabe der Politik, die sie seit gut 27 Jahren nicht wahr nimmt. Wie konnte es dazu kommen, dass eine SPD trotz dieses sichtbaren Versagens, nicht nur im Bereich der Infrastruktur, so lange ungestört regieren konnte? ????
2. Ich hätte mich über eine frühere Kontaktaufnahme zu dem Thema sehr gefreut. Aber soviel "Gemeinsam" ist dann doch nicht gewünscht. Vielleicht will sich ja auch Jemand schon in die richtige Position zur Landtagswahl bringen- und da ist ihm im Nachgang jede Stimme recht?
3. Wenn, dann schaffen wir es nur gemeinsam gegen die zementierten Polit-Strukturen anzugehen, das sollte jedem in diesem Land klar sein. Der Bürger spielt schon lange keine Rolle mehr. Er soll nur noch mit homöopathischen Dosen an Zugeständnissen ruhig gestellt werden. Wenn wir nicht anfangen wieder selber zu denken, statt denken zu lassen, wird auch diese Petition wie so viele andere vorher im Sande verlaufen. Allerdings ist der Zeitpunkt der Petition, durch wen auch immer, nicht schlecht gewählt, manchmal können Wahlen vielleicht doch etwas verändern. Ob zum Besseren werden wir sehen! ;-)


Kuva: Benjamin Raschke

Benjamin Raschke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Dahme-Spreewald III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 07.01.2019

Päätös perustuu ryhmän BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Nonnemacher


Kuva: Heide Schinowsky

Heide Schinowsky

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Cottbus I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 22.12.2018

Päätös perustuu ryhmän BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.

Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.

Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.

Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Nonnemacher


Kuva: Ursula Nonnemacher

Ursula Nonnemacher

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Havelland II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 21.12.2018

Päätös perustuu ryhmän BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Nonnemacher
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag


Kuva: Axel Vogel

Axel Vogel

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Barnim I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 21.12.2018

Päätös perustuu ryhmän BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Nonnemacher


Kuva: Margitta Mächtig

Margitta Mächtig

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Barnim I

DIE LINKE, viimeksi muokattu 15.12.2018

Jätän äänestämästä.

So lange nicht klar ist, wie die Finanzierung des Straßenausbaus dann finanziert werden kann, ohne das Kommunen auf notwendige freiwillige Aufgaben verzichten müssen, kann ich einer solchen Forderung nicht zustimmen, weil Kommunen dann ihre soziale Funktion nicht erfüllen können. Ich favorisiere daher eine Regelung im Kommunalen Abgabengesetz, welches den Kommunen die Entscheidung freistellt, ob sie Ausbaubeiträge erhebt oder nicht. Da dies wiederum dazu führen kann, dass Kommunenkeine Straßen mehr grundhaft erneuern, der Anlieger es ablehnen und Kommunen kein Geld dafür bereitsstellen können oder wollen, muss durch Bundes- und Landesregelungen erst gesichert werden, dass notwendiger Straßenbau dennoch realisiert werden kann.
Daran arbeitet die Landesregierung Brandenburg.


Kuva: Sylvia Lehmann

Sylvia Lehmann

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Dahme-Spreewald III

SPD, viimeksi muokattu 02.01.2019

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Kuva: Ina Muhß

Ina Muhß

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD, viimeksi muokattu 22.12.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Kuva: Holger Rupprecht

Holger Rupprecht

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD, viimeksi muokattu 21.12.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Detlef Baer

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD, viimeksi muokattu 20.12.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Kuva: Inka Gossmann-Reetz

Inka Gossmann-Reetz

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberhavel II

SPD, viimeksi muokattu 20.12.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Kuva: Erik Stohn

Erik Stohn

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Teltow-Fläming II

SPD, viimeksi muokattu 19.12.2018

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Ei lausuntoa.

Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Jan-Ulrich Weiß

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

AfD

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Dr. Knut Große

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

CDU

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Carsten Preuß

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Christoph Schulze

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Teltow-Fläming III

fraktionslos

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Kuva: Iris Schülzke

Iris Schülzke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Elbe-Elster I

fraktionslos

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Kuva: Wolfgang Roick

Wolfgang Roick

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV

SPD

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Uwe Schmidt

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Uckermark I

SPD

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Dr. Volkmar Schöneburg

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Sven Schröder

Sven Schröder

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam-Mittelmark II

AfD

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Kuva: Anke Schwarzenberg

Anke Schwarzenberg

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Isabelle Vandre

Isabelle Vandre

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam I

DIE LINKE

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Kuva: Jörg Vogelsänger

Jörg Vogelsänger

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Franz Josef Wiese

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

AfD

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Kuva: Marie Luise von Halem

Marie Luise von Halem

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Rainer van Raemdonck

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Havelland II

AfD

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Marco Büchel

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Uwe Liebehenschel

Uwe Liebehenschel

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

CDU

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Kuva: Helmut Barthel

Helmut Barthel

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Teltow-Fläming I

SPD

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Kuva: Birgit Bessin

Birgit Bessin

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Teltow-Fläming II

AfD

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Kuva: Kathrin Dannenberg

Kathrin Dannenberg

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III

DIE LINKE

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Tina Fischer

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Dahme-Spreewald I

SPD

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Stefan Hein

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam II

fraktionslos

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Kuva: Andrea Johlige

Andrea Johlige

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Havelland I

DIE LINKE

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Thomas Jung

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

AfD

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Kuva: Andreas Kalbitz

Andreas Kalbitz

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Dahme-Spreewald II/Oder-Spree I

AfD

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Kuva: Steffen Königer

Steffen Königer

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III

AfD

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Kuva: Simona Koß

Simona Koß

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Kuva: Ulrike Liedtke

Prof. Dr. Ulrike Liedtke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Kuva: Björn Lüttmann

Björn Lüttmann

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberhavel III

SPD

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Kuva: Britta Müller

Britta Müller

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Barnim III

SPD

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Kuva: Raik Nowka

Raik Nowka

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Spree-Neiße II

CDU

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Kuva: Sven Petke

Sven Petke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Teltow-Fläming II

CDU

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Wolfgang Pohl

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Barbara Richstein

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Havelland II

CDU

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Kuva: Hans-Jürgen Scharfenberg

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam II

DIE LINKE

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Kuva: Roswitha Schier

Roswitha Schier

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III

CDU

viimeksi kirjoitettu 29.11.2018
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Kuva: Michael Schierack

Prof. Dr. Michael Schierack

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Cottbus I

CDU

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Kuva: Britta Stark

Britta Stark

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Barnim II

SPD

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Kuva: Anita Tack

Anita Tack

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam I

DIE LINKE

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Kuva: Gabriele Theiss

Gabriele Theiss

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Kuva: Henryk Wichmann

Henryk Wichmann

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Uckermark III/Oberhavel IV

CDU

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Kuva: Dietmar Woidke

Dr. Dietmar Woidke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Spree-Neiße I

SPD

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Kuva: Kristy Augustin

Kristy Augustin

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

CDU

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Kuva: Diana Bader

Diana Bader

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Klara Geywitz

Klara Geywitz

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam I

SPD

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Kuva: Gerrit Große

Gerrit Große

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberhavel III

DIE LINKE

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Kuva: Barbara Hackenschmidt

Barbara Hackenschmidt

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Kuva: Gordon Hoffmann

Gordon Hoffmann

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

CDU

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Kuva: Ralf Holzschuher

Ralf Holzschuher

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Brandenburg an der Havel II

SPD

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Kuva: Dierk Homeyer

Dierk Homeyer

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oder-Spree III

CDU

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Kuva: Michael Jungclaus

Michael Jungclaus

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Kuva: Kerstin Kircheis

Kerstin Kircheis

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Cottbus II

SPD

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Kuva: Sören Kosanke

Sören Kosanke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam-Mittelmark IV

SPD

viimeksi kirjoitettu 29.11.2018
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Kuva: Björn Lakenmacher

Björn Lakenmacher

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Dahme-Spreewald I

CDU

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Kuva: Jutta Lieske

Jutta Lieske

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

SPD

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Kuva: Matthias Loehr

Matthias Loehr

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Cottbus II

DIE LINKE

viimeksi kirjoitettu 29.11.2018
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Kuva: Saskia Ludwig

Dr. Saskia Ludwig

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam-Mittelmark III/Potsdam III

CDU

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Kuva: Martina Münch

Dr. Martina Münch

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Cottbus I

SPD

viimeksi kirjoitettu 29.11.2018
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Kuva: Elisabeth Alter

Elisabeth Alter

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oder-Spree III

SPD

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Kuva: Günter Baaske

Günter Baaske

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam-Mittelmark II

SPD

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Kuva: Andreas Bernig

Dr. Andreas Bernig

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Mike Bischoff

Mike Bischoff

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Uckermark II

SPD

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Kuva: Frank Bommert

Frank Bommert

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Oberhavel I

CDU

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Kuva: Steeven Bretz

Steeven Bretz

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Potsdam II

CDU

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Kuva: Ralf Christoffers

Ralf Christoffers

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Barnim II

DIE LINKE

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Kuva: Dieter Dombrowski

Dieter Dombrowski

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

CDU

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Kuva: Thomas Domres

Thomas Domres

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Danny Eichelbaum

Danny Eichelbaum

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Teltow-Fläming I

CDU

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Udo Folgart

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Havelland I

SPD

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Bettina Fortunato

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Rainer Genilke

Rainer Genilke

on parlamentin Landtag Brandenburg jäsen

vaalipiirissä: Elbe-Elster I

CDU

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