Les déclarations publiées par Landtag Brandenburg via openPetition ne sont pas des décisions contraignantes. Celles-ci relèvent de la responsabilité de la Commission des Pétitions après traitement officiel de la pétition. Toutes les déclarations complètent le processus et constituent un engagement en faveur d’un dialogue transparent, à hauteur de vue, entre les politiciens et les citoyens.

commentaires: Landtag Brandenburg Brandebourg

Réponse Nombre Pourcentage
Pas de réponse pour l'instant 71 80,7%
Je suis d'accord / plutôt d'accord 6 6,8%
Pas de déclaration 6 6,8%
Je m'abstiens 5 5,7%

5 %

5% sont pour une requête au parlement.

18% sont pour une audition publique en commission technique.

5% sont pour une audition publique au parlement/en plénière.


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Péter Vida

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Barnim II

fraktionslos, dernière modification le 13/01/2019


Je suis d'accord / plutôt d'accord.

Je soutiendrai cette requête au parlement si suffisamment d'autres représentants s'y joignent.
Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.
Je suis partisan d'une audience publique au parlement / assemblée plénière.

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen führt immer wieder zu großen Sorgen bei Bürgern unseres Landes. Nicht selten sehen sich Anlieger mit sehr hohen Beiträgen konfrontiert. Diese führen oft zu einer Kostenbelastung, die in keinem Verhältnis zum behaupteten Mehrwert steht.

Vielmehr sind Straßen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sehen und ihre Finanzierung sollte sich nicht danach bemessen, wer zufällig an ihnen wohnt. Solange es sich um öffentliche Wege handelt, deren Nutzung allen offen steht, liegt es nahe, diese auch durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Es handelt sich um einen solch grundlegenden Teil der infrastrukturellen Versorgung, dass die einseitige Belastung weniger Haushalte unangemessen ist.

Etwaige Angebote zur Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken oder gar zum Verkauf des Grundstückes, um die Beiträge zahlen zu können, stellen eine Missachtung der Lebensleistung der Menschen dar. Der behauptete Verkehrswertgewinn ist rein theoretischer Natur. Gerade in Brandenburg wurden die Grundstücke durch die Bürgerinnen und Bürger erworben bzw. geerbt und bebaut oder ausgebaut, ohne dabei spekulative Wertsteigerungen im Blick zu haben.

Deswegen kämpft BVB / FREIE WÄHLER seit Jahren für mehr Mitbestimmung, kommunale Kostenkontrolle und Abschaffung der Beiträge. Wir freuen uns, dass wir hierbei eine starke Unterstützung von vielen Bürgerinitiativen erhalten. So haben wir im Landtag bereits mehrfach entsprechende Gesetzesanträge gestellt, die aber von der Regierung abgelehnt worden sind.

Durch die Abschaffung der Beitragserhebung wird viel Verwaltungsaufwand gespart, weil sich Bemessung und Erhebung samt der häufig damit einhergehenden juristischen Auseinandersetzung erübrigen.

Durch den Wegfall der Möglichkeit zur Erhebung von Beiträgen ist mit sparsameren Ausbauparametern zu rechnen. Wenn die Kosten für den Ausbau nicht mehr zu großen Teilen von einigen wenigen Beitragspflichtigen, sondern der Allgemeinheit zu tragen sind, erhöht sich der politische Druck zur Suche nach schonenden, im Übrigen das Ortsbild wahrenden Ausbauvarianten. Dies ist in den Gemeinden, die seit Jahren eine unmittelbare Anliegermitbestimmung praktizieren, zu beobachten.

Aus diesen Gründen haben wir als BVB / FREIE WÄHLER die Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ gestartet. Diese war mit 108.333 Unterschriften sehr erfolgreich. Wir sind zuversichtlich, dass durch diese Petition zusammen mit unserer Volksinitiative so viel öffentlicher Druck entsteht, dass Brandenburg – so wie viele Bundesländer auch – diese Beiträge abschafft und somit einen ganz wichtigen Beitrag zu sozialem Frieden leistet.


Dr. Jan Redmann

est membre du parlement Landtag Brandenburg

CDU, dernière modification le 14/12/2018

Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Je soutiendrai cette requête au parlement si suffisamment d'autres représentants s'y joignent.
Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt bei der Bevölkerung auf immer größere Akzeptanzprobleme. Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung.

Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel können die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten. Damit sich die Bürger darauf verlassen können, dass das Land dauerhaft die wegfallenden Beiträge übernimmt, ist ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Beitragspflicht und zur Übernahme dieser Verpflichtung durch das Land notwendig.

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat sich bereits im Oktober dieses Jahres klar dafür ausgesprochen, zukünftig im gesamten Land Brandenburg auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Die CDU Brandenburg hat sich auf ihrem Landesparteitag am 23. November ebenfalls mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.


Andreas Gliese

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Oder-Spree II

CDU, dernière modification le 14/12/2018

La décision vient de la faction CDU
Je suis d'accord / plutôt d'accord.

Je soutiendrai cette requête au parlement si suffisamment d'autres représentants s'y joignent.
Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.
Je suis partisan d'une audience publique au parlement / assemblée plénière.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich spreche mich dafür aus, die Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abzuschaffen. Diese Ansicht vertrete ich schon seit der Wende. Ich fand die Regelung schon immer ungerecht.

Umso erfreulicher bin ich, dass sich diese Sicht auch in meiner Fraktion durchgesetzt hat. Erst heute zur Plenarsitzung wurde ein entsprechender Antrag meiner Fraktion im Landtag eingebracht. Die Regierungslinie ist hier aber leider noch eine andere.

Aus unserem CDU-Antrag:
www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_10100/10149.pdf

"Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt auch in Brandenburg auf immer größere Akzeptanzprobleme. Viele Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung.
Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel können die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten. Damit sich die Bürger darauf verlassen können, dass das Land dauerhaft die wegfallende
n Beiträge übernimmt, ist ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Beitragspflicht und zur Übernahme dieser Verpflichtung durch das Land
notwendig."

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Gliese MdL


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Andreas Galau

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Oberhavel III

AfD, dernière modification le 13/12/2018

La décision vient de la faction AfD
Je suis d'accord / plutôt d'accord.

Je soutiendrai cette requête au parlement si suffisamment d'autres représentants s'y joignent.
Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.
Je suis partisan d'une audience publique au parlement / assemblée plénière.

Stellungnahme der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg zur Petition von Frau Renate Detsch „Ungerechte Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abschaffen“:

Die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg begrüßt die vorliegende Petition, da die Abschaffung der sog. Straßenausbaubeiträge (im KAG Brandenburg als Straßenbaubeiträge bezeichnet) schon seit 2014 Teil unserer Kommunalpolitik ist. Die bisher bestehenden Belastungen der Bürger durch Straßenausbaubeiträge sind nicht länger aufrechtzuerhalten.

Die Straßen sind Teil der öffentlichen Infrastruktur. Sie liegen im Interesse der Allgemeinheit, sind daher Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge und bereits über diverse Steuern und Abgaben mitfinanziert. Deshalb hat unsere Fraktion im Plenum, im Rahmen eines parlamentarischen Änderungsantrags, die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert.

Die bestehende Gesetzeslage lädt Kommunen fast dazu ein, Instandhaltungsmaßnahmen bewusst zu vernachlässigen, um bei deshalb später notwendigen Straßenausbauarbeiten die Anwohner mit nicht unerheblichen Kosten beteiligen zu können. Die entstehenden Summen können für den einzelnen Bürger dann mit einem Schlag so hoch ausfallen, dass diese zur Existenzbedrohung werden. Die bisherige Praxis kann in dieser Form nicht länger hingenommen werden.

In den meisten anderen Bundesländern sind die Straßenausbaubeiträge ganz abgeschafft oder es wir den Gemeinden zumindest die freie Entscheidung überlassen, diese zu erheben. Die aktuellen Regelungen in Brandenburg erscheinen dagegen nicht sinnvoll und unzeitgemäß.

Deshalb sollten auch hierzulande die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Entlastung der Bürger genutzt werden. Bei diesen Überlegungen muss die vollständige Abschaffung der Beiträge das gesteckte Ziel sein, für welches dann Finanzierungsstrategien entwickelt werden müssen. Als ein erster Zwischenschritt bis dahin ist wenigstens ein transparenterer Prozess bei der Planung von Baumaßnahmen, unter Einbeziehung der Bürger, zu gewährleisten. Hierfür haben wir auch einen Änderungsantrag im Plenum gestellt, um ab einer Kostenbeteiligung der Beitragspflichtigen von 25 % oder höher eine verbindliche Abstimmung der Betroffenen über die Baumaßnahmen durchführen zu lassen.

Natürlich dürfen die im Vergleich zu anderen Bundesländern eher finanzschwächeren Kommunen in Brandenburg mit den entstehenden Kosten nicht alleine gelassen werden. Eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung muss gefunden werden.
Da die rot-rote Landesregierung leider bestehenden Handlungsbedarf und die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat, bietet die vorliegende Petition den geeigneten Anlass, die notwendigen Maßnahmen in dieser Richtung einzuleiten.

Die AfD-Fraktion begrüßt ausdrücklich Vorstöße engagierter Bürger, die regierenden Politiker auf ihre Probleme aufmerksam zu machen und diese zu den erforderlichen Veränderungen zu bewegen. Unsere Partei sieht sich als Sachwalter der Interessen unseres Volkes und setzt sich für mehr direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger ein. Denn sowohl nach dem Grundgesetz, als auch der Verfassung des Landes Brandenburg, geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Zur Erreichung dieses Zieles, zu dem auch die einfachere Herbeiführung landesweiter Volksbegehren gehört, ist jedes positive Beispiel hilfreich. Nicht zuletzt auch deshalb begrüßt die AfD-Fraktion die vorliegende Petition.


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Ingo Senftleben

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Oberspreewald-Lausitz I

CDU, dernière modification le 12/12/2018

Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Je soutiendrai cette requête au parlement si suffisamment d'autres représentants s'y joignent.
Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Ich unterstütze die Petition zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger aus folgenden Gründen:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stößt bei der Bevölkerung auf immer größere Akzeptanzprobleme. Beitragspflichtige wurden in der Vergangenheit mit erheblichen Summen am Ausbau von kommunalen Straßen beteiligt. Die auf diesem Wege sanierten und ausgebauten Straßen werden jedoch regelmäßig nicht nur von den Beitragspflichtigen genutzt, sondern auch von der allgemeinen Bevölkerung.

Nur durch einen grundlegenden Systemwechsel können die bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus im Land Brandenburg beseitigt werden. Anstelle der Beteiligung der Anwohner tritt dabei eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Ausbaukosten. Damit sich die Bürger darauf verlassen können, dass das Land dauerhaft die wegfallenden Beiträge übernimmt, ist ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Beitragspflicht und zur Übernahme dieser Verpflichtung durch das Land notwendig.

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat sich bereits im Oktober dieses Jahres klar dafür ausgesprochen, zukünftig im gesamten Land Brandenburg auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Darüber hinaus hat sich die CDU Brandenburg auf ihrem Landesparteitag am 23. November deutlich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.


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Christina Schade

est membre du parlement Landtag Brandenburg

AfD, dernière modification le 29/11/2018

Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.
Je suis partisan d'une audience publique au parlement / assemblée plénière.

Sehr geehrte Damen und Herren,
1. zunächst begrüße ich diese Petition grundsätzlich. (Auch wenn sie für mein Dafürhalten viel zu spät kommt) Im Jahr der höchsten Steuereinnahmen, nicht nur im Bund sondern auch im Land Brandenburg, muss es doch möglich sein dieses Geld den Bürgern in Form von guter Infrastruktur zurückzugeben. Das ist die Aufgabe der Politik, die sie seit gut 27 Jahren nicht wahr nimmt. Wie konnte es dazu kommen, dass eine SPD trotz dieses sichtbaren Versagens, nicht nur im Bereich der Infrastruktur, so lange ungestört regieren konnte? ????
2. Ich hätte mich über eine frühere Kontaktaufnahme zu dem Thema sehr gefreut. Aber soviel "Gemeinsam" ist dann doch nicht gewünscht. Vielleicht will sich ja auch Jemand schon in die richtige Position zur Landtagswahl bringen- und da ist ihm im Nachgang jede Stimme recht?
3. Wenn, dann schaffen wir es nur gemeinsam gegen die zementierten Polit-Strukturen anzugehen, das sollte jedem in diesem Land klar sein. Der Bürger spielt schon lange keine Rolle mehr. Er soll nur noch mit homöopathischen Dosen an Zugeständnissen ruhig gestellt werden. Wenn wir nicht anfangen wieder selber zu denken, statt denken zu lassen, wird auch diese Petition wie so viele andere vorher im Sande verlaufen. Allerdings ist der Zeitpunkt der Petition, durch wen auch immer, nicht schlecht gewählt, manchmal können Wahlen vielleicht doch etwas verändern. Ob zum Besseren werden wir sehen! ;-)


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Benjamin Raschke

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Dahme-Spreewald III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/01/2019

La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je m'abstiens.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.
Je suis partisan d'une audience publique au parlement / assemblée plénière.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Nonnemacher


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Heide Schinowsky

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Cottbus I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 22/12/2018

La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je m'abstiens.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.

Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.

Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.

Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Nonnemacher


Image de Ursula Nonnemacher

Ursula Nonnemacher

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Havelland II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 21/12/2018

La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je m'abstiens.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Nonnemacher
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag


Image de Axel Vogel

Axel Vogel

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Barnim I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 21/12/2018

La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je m'abstiens.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Nonnemacher


Image de Margitta Mächtig

Margitta Mächtig

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Barnim I

DIE LINKE, dernière modification le 15/12/2018

Je m'abstiens.

So lange nicht klar ist, wie die Finanzierung des Straßenausbaus dann finanziert werden kann, ohne das Kommunen auf notwendige freiwillige Aufgaben verzichten müssen, kann ich einer solchen Forderung nicht zustimmen, weil Kommunen dann ihre soziale Funktion nicht erfüllen können. Ich favorisiere daher eine Regelung im Kommunalen Abgabengesetz, welches den Kommunen die Entscheidung freistellt, ob sie Ausbaubeiträge erhebt oder nicht. Da dies wiederum dazu führen kann, dass Kommunenkeine Straßen mehr grundhaft erneuern, der Anlieger es ablehnen und Kommunen kein Geld dafür bereitsstellen können oder wollen, muss durch Bundes- und Landesregelungen erst gesichert werden, dass notwendiger Straßenbau dennoch realisiert werden kann.
Daran arbeitet die Landesregierung Brandenburg.


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Sylvia Lehmann

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Dahme-Spreewald III

SPD, dernière modification le 02/01/2019

La décision vient de la faction SPD
Pas de déclaration.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


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Ina Muhß

est membre du parlement Landtag Brandenburg

SPD, dernière modification le 22/12/2018

La décision vient de la faction SPD
Pas de déclaration.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


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Holger Rupprecht

est membre du parlement Landtag Brandenburg

SPD, dernière modification le 21/12/2018

La décision vient de la faction SPD
Pas de déclaration.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Detlef Baer

est membre du parlement Landtag Brandenburg

SPD, dernière modification le 20/12/2018

La décision vient de la faction SPD
Pas de déclaration.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


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Inka Gossmann-Reetz

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Oberhavel II

SPD, dernière modification le 20/12/2018

La décision vient de la faction SPD
Pas de déclaration.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


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Erik Stohn

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Teltow-Fläming II

SPD, dernière modification le 19/12/2018

La décision vient de la faction SPD
Pas de déclaration.

Je suis favorable à une audition publique au sein du comité technique.

Der kommunale Straßenbau wird in Brandenburg anteilig durch Straßenbaubeiträge der Anlieger finanziert. Diese Beiträge sind vielerorts stark umstritten. Dabei stehen insbesondere die Höhe und die Berechnung der Beiträge sowie die formale Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld einer Baumaßnahme in der Kritik. Einerseits lässt sich argumentieren, dass mit dem Straßenausbau eine Wertsteigerung der Grundstücke verbunden ist und diese Einnahmen den Kommunen mehr finanziellen Handlungsspielraum für andere Aufgaben geben. Andererseits gibt es auch die Auffassung, dass Straßen von allen genutzt werden und deshalb auch von der Allgemeinheit finanziert werden sollten.
Diese schwierige Debatte verschärft sich gerade aktuell weiter, weil immer mehr Bundesländer vergleichbare Straßenbaubeiträge abgeschafft haben oder gerade abschaffen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen auch in Zukunft einen stabilen kommunalen Straßenbau sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht eine sichere und funktionierende kommunale Infrastruktur. Dafür müssen die Kommunen auf eine verlässliche Finanzierung vertrauen können. Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz der Betroffenen ist aber eine Finanzierung aus Straßenbaubeiträgen auf Dauer nicht denkbar.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion am 18. Dezember 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
1. Wir sprechen uns für eine Reform der Straßenbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz aus.
2. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen allein den Kommunen zu überlassen, halten wir für sozial ungerecht und verantwortungslos gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.
3. Für uns verbleiben daher zwei unterschiedliche Lösungsvorschläge. In beiden Fällen ist eine weitreichende Änderung der heutigen Gesetzeslage notwendig. Zum einen könnten bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen gesetzlich besondere Härtefälle ausgeschlossen, Verzinsungsregelungen zugunsten der Anlieger verändert sowie Kappungsgrenzen für Beiträge eingeführt werden. Zum anderen könnte die Erhebung von Straßenbaubeiträgen qua Gesetz ausgeschlossen werden. Beide Lösungsvorschläge bieten Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
4. Deshalb werden wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, um gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg über die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu beraten. Dabei ist für uns wichtig, dass eine künftige Regelung von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert wird, für die Kommunen praktikabel ist und ihnen eine verlässliche Finanzierung garantiert.
5. Die Arbeitsgruppe wird gebeten, der Fraktion bis Mitte Februar 2019 einen Vorschlag zu unterbreiten.


Jan-Ulrich Weiß

est membre du parlement Landtag Brandenburg

AfD

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Dr. Knut Große

est membre du parlement Landtag Brandenburg

CDU

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Carsten Preuß

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DIE LINKE

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Christoph Schulze

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Circonscription: Teltow-Fläming III

fraktionslos

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Iris Schülzke

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fraktionslos

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Wolfgang Roick

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Circonscription: Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV

SPD

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Uwe Schmidt

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Circonscription: Uckermark I

SPD

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Dr. Volkmar Schöneburg

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DIE LINKE

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Sven Schröder

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Circonscription: Potsdam-Mittelmark II

AfD

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Anke Schwarzenberg

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DIE LINKE

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Isabelle Vandre

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Circonscription: Potsdam I

DIE LINKE

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Jörg Vogelsänger

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SPD

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Franz Josef Wiese

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AfD

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Marie Luise von Halem

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Circonscription: Potsdam I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Rainer van Raemdonck

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AfD

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Marco Büchel

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DIE LINKE

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Uwe Liebehenschel

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CDU

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Helmut Barthel

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SPD

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Birgit Bessin

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Circonscription: Teltow-Fläming II

AfD

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Kathrin Dannenberg

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Circonscription: Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III

DIE LINKE

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Tina Fischer

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Circonscription: Dahme-Spreewald I

SPD

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Stefan Hein

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Potsdam II

fraktionslos

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Andrea Johlige

est membre du parlement Landtag Brandenburg

Circonscription: Havelland I

DIE LINKE

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Thomas Jung

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AfD

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Andreas Kalbitz

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Circonscription: Dahme-Spreewald II/Oder-Spree I

AfD

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Steffen Königer

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Simona Koß

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SPD

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Prof. Dr. Ulrike Liedtke

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SPD

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Björn Lüttmann

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SPD

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Britta Müller

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Raik Nowka

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Circonscription: Spree-Neiße II

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Sven Petke

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Circonscription: Teltow-Fläming II

CDU

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Wolfgang Pohl

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SPD

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Barbara Richstein

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Circonscription: Havelland II

CDU

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Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

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Circonscription: Potsdam II

DIE LINKE

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Roswitha Schier

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Circonscription: Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III

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Prof. Dr. Michael Schierack

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Circonscription: Cottbus I

CDU

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Britta Stark

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Anita Tack

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Circonscription: Potsdam I

DIE LINKE

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Henryk Wichmann

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Circonscription: Uckermark III/Oberhavel IV

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Dr. Dietmar Woidke

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Klara Geywitz

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Circonscription: Potsdam I

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Circonscription: Oberhavel III

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Barbara Hackenschmidt

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Ralf Holzschuher

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Dierk Homeyer

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Circonscription: Oder-Spree III

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Michael Jungclaus

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Kerstin Kircheis

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Circonscription: Cottbus II

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Björn Lakenmacher

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Circonscription: Dahme-Spreewald I

CDU

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Jutta Lieske

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Matthias Loehr

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Circonscription: Cottbus II

DIE LINKE

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Dr. Martina Münch

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Circonscription: Cottbus I

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Günter Baaske

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Dr. Andreas Bernig

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DIE LINKE

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Mike Bischoff

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Frank Bommert

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Steeven Bretz

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CDU

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Ralf Christoffers

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Circonscription: Barnim II

DIE LINKE

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Dieter Dombrowski

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CDU

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Thomas Domres

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DIE LINKE

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Danny Eichelbaum

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CDU

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Udo Folgart

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Circonscription: Havelland I

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Bettina Fortunato

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DIE LINKE

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Rainer Genilke

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