As declarações publicadas por Schleswig-Holsteinischer Landtag através do openPetition não são decisões vinculativas. Estas são da responsabilidade da Comissão de Petições após tratamento oficial da petição. Todas as declarações complementam o processo e constituem um compromisso com um diálogo transparente e ao nível dos olhos entre políticos e cidadãos.

comentários: Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holstein

Resposta Número Percentagem
Sem resposta 57 78,1%
Eu discordo 12 16,4%
Concordo/ Concordo maioritariamente 4 5,5%

6% apoie uma audição pública num comitée de expertos.

1% apoiam uma audição pública no parlamento/plenum.


Stephan Holowaty

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Segeberg-West

FDP, última edição em 16/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção FDP.
Concordo/ Concordo maioritariamente.

Sou a favor de uma audiência pública no Comité Técnico.
Eu apoio uma audiência pública no parlamento/plenum.

Da das Thema "Pflegekammer" leider nicht zu meinem Fachbereich gehört, gebe ich hier gerne die gemeinsame Stellungnahme der FDP-Fraktion wieder, der ich mich anschließe.

Die Entscheidung zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Legislaturperiode von der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW beschlossen. Die FDP-Landtagsfraktion sprach sich damals aus gutem Grund dagegen aus.

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen hat unser heutiger Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen es zur Bedingung für das Zustandekommen der Jamaika-Koalition erklärt, den Mitte 2017 bereits weit vorangeschrittenen Errichtungsprozess der Kammer nicht mehr in Frage zu stellen.

Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in der Rolle des Partners für die Mitglieder der Kammer. Wir wollen mit unserer Politik die zukünftigen Herausforderungen in der Pflege mit allen Beteiligten gemeinsam angehen. Wir sprechen uns dafür aus, die finanzielle Belastung der Mitglieder der Pflegekammer möglichst gering zu halten und wollen zunächst konstruktiv dazu beitragen, dass die Kammer einen Beitrag zur Verbesserung der Pflege und der Arbeitsbedingungen leisten kann.


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Johannes Callsen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Schleswig

CDU, última edição em 10/05/2019


Concordo/ Concordo maioritariamente.

Sou a favor de uma audiência pública no Comité Técnico.

Am 16.07.2015 ist von der damaligen Landesregierung aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und SSW dem „Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege“ zugestimmt worden. Damit ist die Einrichtung der Pflegeberufekammer rechtskräftig.
Wir haben uns als CDU Landtagsfraktion sowohl in der vergangenen Wahlperiode, als auch in unserem Programm zur Landtagswahl 2017 gegen die Einrichtung einer Pflegeberufekammer ausgesprochen.


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Annabell Krämer

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Pinneberg-Nord

FDP, última edição em 08/05/2019


Concordo/ Concordo maioritariamente.

Die Entscheidung zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Legislaturperiode von der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW beschlossen. Die FDP-Landtagsfraktion sprach sich damals aus gutem Grund dagegen aus. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen hat unser heutiger Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen es zur Bedingung für das Zustandekommen der Jamaika-Koalition erklärt, den Mitte 2017 bereits weit vorangeschrittenen Errichtungsprozess der Kammer nicht mehr in Frage zu stellen. Mit Errichtung der Pflegekammer im April 2018 wurde die Kammer nunmehr etabliert, wodurch es den Mitgliedern der Pflegeberufe obliegt, die Kammer in ihrem Sinne zu gestalten und ggf. sinnvoll weiterzuentwickeln.
Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in der Rolle des Partners für die Mitglieder der Kammer. Wir wollen mit unserer Politik die zukünftigen Herausforderungen in der Pflege mit allen Beteiligten gemeinsam angehen. Wir sprechen uns dafür aus, die finanzielle Belastung der Mitglieder der Pflegekammer möglichst gering zu halten und wollen zunächst konstruktiv dazu beitragen, dass die Kammer einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Pflege und der Arbeitsbedingungen leisten kann.


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Hartmut Hamerich

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Ostholstein-Süd

CDU, última edição em 18/04/2019

Concordo/ Concordo maioritariamente.
Sou a favor de uma audiência pública no Comité Técnico.

Nach meiner Kenntnis hat die Pflegekammer 21000 Zwangsmitglieder, an der Wahl haben sich nur 2500 Mitglieder beteiligt und der monatliche Beitrag von 12,80€ ist eine unerhörte Belastung. Das alles für eine Einrichtung, die von den Betroffenen niemand will.


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Marlies Fritzen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Ostholstein-Süd

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, última edição em 07/06/2019

A base para a decisão é feita pela facção BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Eu discordo.

Sou a favor de uma audiência pública no Comité Técnico.

Sehr geehrter Herr Felix,

herzlichen Dank für Ihre Frage hier bei openPetition

Nachstehend erläutere ich Ihnen gerne ausführlich unsere Grüne Position zur Pflegekammer.
Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Pflegeberufekammer nicht alle Probleme der Pflege lösen wird. Wir haben als Grüne Landtagsfraktion auch großes Verständnis dafür, dass viele Pflegekräfte mit den Mitgliedbeiträgen unzufrieden sind. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Pflegeberufekammer positive Auswirkungen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein haben wird.
In einer repräsentativen Umfrage (TNS Infratest 2013) hat sich die Mehrheit für eine Pflegekammer ausgesprochen. Von denjenigen Befragten, die sich nicht für eine Pflegeberufekammer ausgesprochen hatten, war rund die Hälfte unentschieden. Nur etwa ein Viertel der Befragten insgesamt lehnten die Errichtung einer Pflegeberufekammer zum damaligen Zeitpunkt ab.
Eine Pflegeberufekammer hat die Aufgabe, die Interessen der Pflegefachkräfte zu bündeln und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu vertreten. Sie bietet die Chance, dass die Pflege sich selbst vertritt und mit einer Stimme spricht. Nur so kann der Einfluss der Pflege auf politische Entscheidungen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Pflege selbst bei Entscheidungen über die Pflege besser einbezogen wird.
Zu den Aufgaben einer Pflegeberufekammer gehört auch die Mitgestaltung von Fortbildungs- und Qualitätsstandards. Das bedeutet nicht, dass die Pflegenden ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Weiterentwicklung bestehender Kriterien und Standards einbringen können. Im Rahmen von Berufsordnungen kann eigenverantwortlich, konkret und konstruktiv Einfluss auf Arbeitsbedingungen und die Prozessqualität von Pflege genommen werden. Das ist eine für beide Seiten – Pflegende und Pflegebedürftige – positive Entwicklung, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall. Diese Institutionen haben sich bewährt, ihre Sinnhaftigkeit wird nicht in Frage gestellt. Die den Kammern jeweils zu Grunde liegenden Gesetze begründen die Pflichtmitgliedschaft rechtssicher. Auch dem Datenschutz wird Rechnung getragen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist sowohl beim Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Pflegeberufekammer SH durch das Ministerium als auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren einbezogen worden. Seine Vorschläge wurden berücksichtigt.
Von der konkreten Ausgestaltung der Pflegeberufekammer (Größe, Personal, Arbeitsorganisation, Miete, Sachkosten) sind die Gesamtkosten und damit auch der zu erhebende Mitgliedsbeitrag abhängig. Die Kammerbeiträge können nach unseren Informationen steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Gesamtzahl der Mitglieder spielt eine maßgebliche Rolle. Wir Grüne halten einen am realen Einkommen orientierten, gestaffelten Kammerbeitrag sowie eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Personen ohne eigenes Einkommen für zielführend. Mitgliedsbeitrag und Gebührenordnung werden jedoch nicht gesetzlich verordnet, sondern von den Verantwortlichen selbst festgelegt.

Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig. Die Aufgaben der Gewerkschaften werden von einer Pflegeberufekammer nicht berührt. Tarifautonomie und –Verhandlungen bleiben in der Hand von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Für uns Grüne hat die Pflege einen sehr hohen politischen Stellenwert. Wir sind davon überzeugt, dass die Pflege eines der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit ist. Das zeigt sich durch zahlreiche politische Initiativen, die wir Grüne auf den Weg gebracht haben.


Imagem de Eka von Kalben

Eka von Kalben

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Segeberg-West

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, última edição em 24/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Eu discordo.

Sehr geehrter Herr Felix,

nachstehend erläutere ich Ihnen gerne ausführlich unsere Grüne Position zur Pflegekammer.

Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Pflegeberufekammer nicht alle Probleme der Pflege lösen wird. Wir haben als Grüne Landtagsfraktion auch großes Verständnis dafür, dass viele Pflegekräfte mit den Mitgliedsbeiträgen unzufrieden sind. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Pflegeberufekammer positive Auswirkungen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein haben wird.

In einer repräsentativen Umfrage (TNS Infratest 2013) hat sich die Mehrheit für eine Pflegekammer ausgesprochen. Von denjenigen Befragten, die sich nicht für eine Pflegeberufekammer ausgesprochen hatten, war rund die Hälfte unentschieden. Nur etwa ein Viertel der Befragten insgesamt lehnten die Errichtung einer Pflegeberufekammer zum damaligen Zeitpunkt ab.

Eine Pflegeberufekammer hat die Aufgabe, die Interessen der Pflegefachkräfte zu bündeln und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu vertreten. Sie bietet die Chance, dass die Pflege sich selbst vertritt und mit einer Stimme spricht. Nur so kann der Einfluss der Pflege auf politische Entscheidungen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Pflege selbst bei Entscheidungen über die Pflege besser einbezogen wird.

Zu den Aufgaben einer Pflegeberufekammer gehört auch die Mitgestaltung von Fortbildungs- und Qualitätsstandards. Das bedeutet nicht, dass die Pflegenden ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Weiterentwicklung bestehender Kriterien und Standards einbringen können. Im Rahmen von Berufsordnungen kann eigenverantwortlich, konkret und konstruktiv Einfluss auf Arbeitsbedingungen und die Prozessqualität von Pflege genommen werden. Das ist eine für beide Seiten – Pflegende und Pflegebedürftige – positive Entwicklung, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.

Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall. Diese Institutionen haben sich bewährt, ihre Sinnhaftigkeit wird nicht in Frage gestellt. Die den Kammern jeweils zu Grunde liegenden Gesetze begründen die Pflichtmitgliedschaft rechtssicher. Auch dem Datenschutz wird Rechnung getragen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist sowohl beim Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Pflegeberufekammer SH durch das Ministerium als auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren einbezogen worden. Seine Vorschläge wurden berücksichtigt.

Von der konkreten Ausgestaltung der Pflegeberufekammer (Größe, Personal, Arbeitsorganisation, Miete, Sachkosten) sind die Gesamtkosten und damit auch der zu erhebende Mitgliedsbeitrag abhängig. Die Kammerbeiträge können nach unseren Informationen steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Gesamtzahl der Mitglieder spielt eine maßgebliche Rolle. Wir Grüne halten einen am realen Einkommen orientierten, gestaffelten Kammerbeitrag sowie eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Personen ohne eigenes Einkommen für zielführend. Mitgliedsbeitrag und Gebührenordnung werden jedoch nicht gesetzlich verordnet, sondern von den Verantwortlichen selbst festgelegt.

Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig. Die Aufgaben der Gewerkschaften werden von einer Pflegeberufekammer nicht berührt. Tarifautonomie und –Verhandlungen bleiben in der Hand von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.

Für uns Grüne hat die Pflege einen sehr hohen politischen Stellenwert. Wir sind davon überzeugt, dass die Pflege eines der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit ist. Das zeigt sich durch zahlreiche politische Initiativen, die wir Grüne auf den Weg gebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Eka von Kalben


Imagem de Serpil Midyatli

Serpil Midyatli

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Eckernförde

SPD, última edição em 23/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.

Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.

Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.

Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern. Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.

Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.

Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.

Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.

Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.

Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.


Imagem de Kirsten Eickhoff-Weber

Kirsten Eickhoff-Weber

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Neumünster

SPD, última edição em 16/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.

Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.

Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.

Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.

Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.

Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die

Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.

Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.

Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.

Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen: www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.


Imagem de Kai Vogel

Kai Vogel

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Pinneberg

SPD, última edição em 16/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende

Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die

Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.

Herzliche Grüße
Kai Vogel


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Beate Raudies

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Elmshorn

SPD, última edição em 10/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die
Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.


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Tobias von Pein

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Stormarn-Mitte

SPD, última edição em 09/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Nach intensiver Beratung und Rücksprache mit unserer Fachsprecherin für Pflegepolitik nehme ich wie folgt Stellung:

Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende

Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die

Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.


Imagem de Birte Pauls

Birte Pauls

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Schleswig

SPD, última edição em 08/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern. Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.

Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.


Imagem de Ralf Stegner

Dr. Ralf Stegner

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Rendsburg-Ost

SPD, última edição em 08/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Seit über 100 Jahren fordern beruflich Pflegende eine eigene Kammer. Das ist also keine politische Idee, sondern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die Forderung aus der Berufsgruppe in die politische Arbeit aufgenommen. Uns ist dabei bewusst gewesen, dass nicht alle Berufsangehörigen den Wunsch nach einer Kammer teilen. Deshalb gab es im Vorfeld eine repräsentative Umfrage innerhalb der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte. Da es vor der Kammer keine Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein gab, war es nicht möglich, alle persönlich zu befragen. Jedoch die Mehrheit der repräsentativen Umfrage sprach sich für die Einführung einer Pflegeberufekammer aus.
Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende

Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.
Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.
Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sind alle Personen, die in Schleswig-Holstein den Beruf der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege ausüben, also mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung mit einem Examen abgeschlossen oder einen Pflegeberuf studiert haben. Sie üben damit einen Heilberuf aus und haben deshalb das Recht auf eine eigene Kammer. Die Assistenzberufe (Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in) sind zwar wichtige und unverzichtbare Partner in der Pflege, aber keine anerkannten Heilberufe. Sie haben aber laut Gesetz die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied zu werden, umso ebenfalls von den Strukturen profitieren zu können.
Die Vertreter/innen der Kammer werden von ihren Mitgliedern demokratisch gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Jedes Mitglied kann sich an der Arbeit der Kammer beteiligen und sich mit ihrem Fachwissen einbringen. Mitbestimmung und Mitwirkung sind ein zentrales Element der Pflegeberufekammer. Das Land hat der Pflegeberufekammer per Gesetz hoheitliche Aufgaben aus der Überzeugung übertragen, dass die Berufsgruppe ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln kann. Das ist auch die Begründung, warum alle Berufsangehörigen Mitglied der Kammer sein müssen. Eine Freiwilligkeit, wie z.B. der Bayerische Pflegering, ist keine Verpflichtung, die Pflege an Entscheidungen zu beteiligen.
Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die

Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör. Im Bereich der Pflege war bisher kein Ansprechpartner vorhanden, der überhaupt legitimiert war, für die Berufsgruppe der Pflegenden zu sprechen. Arbeitgeber, Kassen und Gewerkschaften sind es nicht.
Der heftige Protest besonders vieler Arbeitgeber gegen die Kammer zeigt deutlich, dass ihre Interessen oft nicht mit denen der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte einhergehen. Der politische Einfluss der Kammer wird zukünftig wachsen.
Die Pflegeberufekammer ersetzt nicht die Arbeit der Gewerkschaft. Dies ist auch bei den anderen Kammern im Gesundheitswesen nicht der Fall. Die Gewerkschaften haben weiterhin die Aufgabe, die äußerlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wie z.B. Tarifverträge, Arbeitszeiten und Löhne zu verhandeln. Deshalb brauchen wir eine starke Gewerkschaft an der Seite der Pflegeberufekammer. Aber wie ein Dekubitus versorgt wird bzw. wie er gar nicht erst entsteht, ist kein Gewerkschaftsthema. Auch ersetzt die Kammer nicht die Berufsverbände, die sich für die jeweiligen fachlichen Aspekte einsetzen wie z.B. in der Psychiatrie, Intensivpflege usw. Jedoch fordert auch der Zusammenschluss der Berufsverbände in der Pflege, der deutsche Pflegerat, die Gründung von Pflegekammern in den Bundesländern sowie eine gemeinsame Bundespflegekammer.
Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.
Weitere Informationen über die Arbeit der Pflegeberufekammer und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer nachzulesen:
www.pflegeberufekammer-sh.de

Natürlich ist die Pflegeberufekammer kein Allheilmittel für alle Probleme in der Pflege. Neben ihr brauchen wir verantwortungsvolle Arbeitgeber, starke Gewerkschaften, die Politik, die unter Einbezug der Kammer die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessert, und eine Gesellschaft, die sich fragen lassen muss, was ihnen gute Pflege wirklich wert ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in 10 Jahren fragen werden, warum wir nicht schon viel früher eine Pflegeberufekammer eingerichtet haben.


Imagem de Kathrin Wagner-Bockey

Kathrin Wagner-Bockey

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lauenburg-Süd

SPD, última edição em 08/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SPD.
Eu discordo.

Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.

Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.

Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.

Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindendeFunktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.

Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.


Lars Harms

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

SSW, última edição em 03/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção SSW.
Eu discordo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab möchte ich eins ganz deutlich sagen: Der SSW im Landtag nimmt Ihre Bedenken sehr ernst. Wir haben einen intensiven Diskussionsprozess geführt und uns die Entscheidung für eine Kammer alles andere als leicht gemacht. Als Partei, die im regen Austausch mit unseren skandinavischen Nachbarn steht, sind wir nie glühende Anhänger eines Kammersystems gewesen. Um ehrlich zu sein, könnten wir uns eine Gesellschaft ohne Kammern sogar sehr gut vorstellen.

Unsere Entscheidung, die Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein mitzutragen, haben wir damals nur getroffen, weil wir uns davon eine echte Aufwertung der Pflege versprechen. Ein Kammersystem wie in Deutschland, in dem Ärzte, Apotheker oder beispielsweise Psychotherapeuten mit Hilfe einer Kammer geschlossen ihre Interessen vertreten, erfordert auch eine entsprechende Institution auf Seite der Pflegenden. Um es ganz klar zu sagen: Wir sehen unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum andere Möglichkeiten, um den professionell Pflegenden ein echtes Arbeiten auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Wir stehen ganz ohne Frage vor enormen Aufgaben, wenn wir Pflege in hoher Qualität sicherstellen wollen. Dafür braucht es nicht nur eine gemeinsame Ausbildung für Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege, die für die Auszubildenden kostenlos ist, sondern auch ein eigenständiges Studium. Insgesamt müssen wir bessere Rahmenbedingungen schaffen und dringend dafür sorgen, dass das Motto: „Mehr Pflege und weniger Dokumentation“ zum Alltag wird. Und eins sollte in diesem Prozess selbstverständlich sein: Die Pflegenden selbst müssen die Möglichkeit haben, die Weiterentwicklung der Pflege aktiv zu gestalten. Und mit der Mitgliedschaft in der Pflegeberufekammer ist genau diese Möglichkeit verbunden. Unsere Pflegefachkräfte im Land sind längst aufgefordert, sich aktiv in die Kammerarbeit einzubringen. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass Pflegende Themen auf die Tagesordnung setzen, Missstände anzeigen und Lösungswege anregen.

Mit Blick auf den Aspekt der vermeintlichen Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für eine Pflegeberufekammer, möchte ich auf eins ganz deutlich hinweisen: Das, was leider immer wieder als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet wird, ist allenfalls eine Pflichtmitgliedschaft. Sie ist ein ganz wesentliches Element einer Pflegeberufekammer. Damit eine solche Kammer tatsächlich das dringend nötige Gewicht bekommt, müssen alle beruflich Pflegenden Mitglieder sein. Andernfalls macht eine solche Institution schlicht und einfach keinen Sinn. Nebenbei bemerkt ist es durchaus bedauerlich, dass mit der Verwendung des Begriffs „Zwangsmitgliedschaft“ der Solidaritätsgedanke einfach ausgeblendet wird.

Das Land Schleswig-Holstein hat zwar Haushaltsmittel für notwendige Vorarbeiten bei der Einrichtung einer Pflegeberufekammer bereitgestellt. Doch für die Konstituierung und Aufrechterhaltung der Arbeit einer Pflegeberufekammer braucht es auch Mitgliedsbeiträge. Diese sind zwar verpflichtend, aber zumindest überschaubar. Aus unserer Sicht muss die Beitragsstruktur der Pflegeberufekammer an die Beiträge bestehender Kammern angelehnt werden. Hier beträgt der Jahresbeitrag ca. 0,15% des Bruttojahresgehaltes. Nach Schätzungen lässt sich also sagen, dass der Monatsbeitrag mit circa 10-12 Euro relativ moderat ausfallen dürfte. Dies zeigen auch die offiziellen Informationen, die Sie auf der Homepage der Pflegeberufekammer nachlesen können: „Wie hoch ist der Kammerbeitrag? Der Kammerbeitrag ist abhängig von den Bruttojahreseinkünften aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €). Als Bemessungszeitraum wird immer das vorletzte Jahr herangezogen (für 2019 ist dies also 2017). Ihre Bruttojahreseinkünfte entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Einkommensteuerbescheid. Das Ergebnis schlagen Sie in der Beitragstabelle nach und erhalten damit den zu zahlenden Kammerbeitrag. Beispiel: 35.500 € Bruttojahreseinkommen – 1.000 € Werbungskosten = 34.500 € -> Beitragsklasse 7 (119,00 € pro Jahr).“

Wie bereits erwähnt, verbinden wir mit der Einrichtung einer Pflegeberufekammer den Anspruch, die Pflege aufzuwerten. Die Kammer dient bereits in zunehmendem Maße als Sprachrohr für die vielen professionell Pflegenden. Und für uns als Landespolitiker ist es angesichts der Herausforderungen in diesem Bereich enorm wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der die Interessen möglichst aller Pflegenden vertritt. Wir sind der klaren Auffassung, dass man die Pflege nicht einfach aus gesundheitspolitischen Entscheidungen und Weichenstellungen heraushalten kann. Mit der Entscheidung für eine Kammer ist für uns klar, dass sie die Interessen der Pflegeberufe auch durch bessere Einbindung und Zuarbeit bei pflegerelevanten Gesetzentwürfen und politischen Entscheidungen vertritt. Und auch, wenn wir hier noch recht weit am Anfang stehen, ist dieser positive Einfluss schon heute spürbar.

Die Pflegeberufekammer wird die Profession Pflege gegenüber anderen medizinischen Heilberufen stärken und wichtige Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Und wir erwarten von ihr auch eine Weiterentwicklung der Pflege durch die Sammlung aller pflegerelevanten aber auch wissenschaftlichen Daten, auf deren Grundlage dann konkrete Verbesserungen erarbeitet werden müssen.

Bei aller Kritik an diesem Thema lässt sich grundsätzlich etwas sehr Wichtiges festhalten: Allein die vergleichsweise breite gesellschaftliche Debatte um die Einrichtung einer Pflegeberufekammer hat bis dato schon sehr positive Auswirkungen. Die wachsenden Anforderungen an Pflegefachkräfte sind ebenso ins Bewusstsein vieler Menschen gerückt, wie die stetig steigende Arbeitsbelastung und die grundsätzliche Notwendigkeit, dieses Berufsfeld weiterzuentwickeln. Doch das reicht nach Auffassung des SSW noch nicht, um der Pflege den Stellenwert zu geben, den sie verdient. Zwar wird die Pflegeberufekammer allein nicht die vielfältigen Herausforderungen lösen können. Aber sie ist ein bedeutender Schritt, mit dem sich die Situation der professionellen Pflegefachkräfte schon heute zum besseren entwickelt.

Weitere Antworten auf Fragen zur Pflegeberufekammer finden Sie übersichtlich geordnet auf der Homepage der Kammer: pflegeberufekammer-sh.de/kammerfragen/

Mit freundlichen Grüßen

Lars Harms


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Rasmus Andresen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Flensburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, última edição em 03/05/2019

A base para a decisão é feita pela facção BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Eu discordo.

Sou a favor de uma audiência pública no Comité Técnico.

Nachstehend erläutere ich Ihnen gerne ausführlich unsere Grüne Position zur Pflegekammer.
Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Pflegeberufekammer nicht alle Probleme der Pflege lösen wird. Wir haben als Grüne Landtagsfraktion auch großes Verständnis dafür, dass viele Pflegekräfte mit den Mitgliedbeiträgen unzufrieden sind. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Pflegeberufekammer positive Auswirkungen für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein haben wird.
In einer repräsentativen Umfrage (TNS Infratest 2013) hat sich die Mehrheit für eine Pflegekammer ausgesprochen. Von denjenigen Befragten, die sich nicht für eine Pflegeberufekammer ausgesprochen hatten, war rund die Hälfte unentschieden. Nur etwa ein Viertel der Befragten insgesamt lehnten die Errichtung einer Pflegeberufekammer zum damaligen Zeitpunkt ab.
Eine Pflegeberufekammer hat die Aufgabe, die Interessen der Pflegefachkräfte zu bündeln und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu vertreten. Sie bietet die Chance, dass die Pflege sich selbst vertritt und mit einer Stimme spricht. Nur so kann der Einfluss der Pflege auf politische Entscheidungen gewährleistet werden. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass die Pflege selbst bei Entscheidungen über die Pflege besser einbezogen wird.
Zu den Aufgaben einer Pflegeberufekammer gehört auch die Mitgestaltung von Fortbildungs- und Qualitätsstandards. Das bedeutet nicht, dass die Pflegenden ihre Erfahrung und ihr Wissen in die Weiterentwicklung bestehender Kriterien und Standards einbringen können. Im Rahmen von Berufsordnungen kann eigenverantwortlich, konkret und konstruktiv Einfluss auf Arbeitsbedingungen und die Prozessqualität von Pflege genommen werden. Das ist eine für beide Seiten – Pflegende und Pflegebedürftige – positive Entwicklung, die wir für sinnvoll und erforderlich halten.
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall. Diese Institutionen haben sich bewährt, ihre Sinnhaftigkeit wird nicht in Frage gestellt. Die den Kammern jeweils zu Grunde liegenden Gesetze begründen die Pflichtmitgliedschaft rechtssicher. Auch dem Datenschutz wird Rechnung getragen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz ist sowohl beim Entwurf des Errichtungsgesetzes für eine Pflegeberufekammer SH durch das Ministerium als auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren einbezogen worden. Seine Vorschläge wurden berücksichtigt.
Von der konkreten Ausgestaltung der Pflegeberufekammer (Größe, Personal, Arbeitsorganisation, Miete, Sachkosten) sind die Gesamtkosten und damit auch der zu erhebende Mitgliedsbeitrag abhängig. Die Kammerbeiträge können nach unseren Informationen steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Gesamtzahl der Mitglieder spielt eine maßgebliche Rolle. Wir Grüne halten einen am realen Einkommen orientierten, gestaffelten Kammerbeitrag sowie eine beitragsfreie Mitgliedschaft für Personen ohne eigenes Einkommen für zielführend. Mitgliedsbeitrag und Gebührenordnung werden jedoch nicht gesetzlich verordnet, sondern von den Verantwortlichen selbst festgelegt.

Ein weiterer Punkt ist uns besonders wichtig. Die Aufgaben der Gewerkschaften werden von einer Pflegeberufekammer nicht berührt. Tarifautonomie und –Verhandlungen bleiben in der Hand von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.


Doris von Sayn-Wittgenstein

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Fraktionslos

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Claus Schaffer

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lübeck-West

AfD

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Volker Schnurrbusch

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

AfD

última gravação em 18/04/2019
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Aminata Touré

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Neumünster

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Özlem Ünsal

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Kiel-West

SPD

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Stefan Weber

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Segeberg-West

SPD

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Andrea Tschacher

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lauenburg-Süd

CDU

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Jörg Hansen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Ostholstein-Süd

FDP

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Jan Marcus Rossa

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

FDP

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Dr. Frank Brodehl

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Ostholstein-Nord

AfD

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Claus Christian Claussen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Stormarn-Nord

CDU

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Prof. Dr. Heiner Dunckel

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Flensburg

SPD

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Wolf Rüdiger Fehrs

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Neumünster

CDU

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Andreas Hein

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

CDU

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Werner Kalinka

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

CDU

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Lukas Kilian

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Stormarn-Süd

CDU

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Peer Knöfler

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Ostholstein-Nord

CDU

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Tobias Loose

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Kiel-West

CDU

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Kerstin Metzner

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lübeck-West

SPD

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Volker Nielsen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Dithmarschen-Süd

CDU

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Jörg Nobis

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Segeberg-West

AfD

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Imagem de Lasse Petersdotter

Lasse Petersdotter

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Kiel-West

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Imagem de Ole-Christopher Plambeck

Ole-Christopher Plambeck

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Segeberg-West

CDU

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Imagem de Kay Richert

Kay Richert

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Flensburg

FDP

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Anette Röttger

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

CDU

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Sandra Redmann

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Ostholstein-Süd

SPD

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Heiner Rickers

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Steinburg-Ost

CDU

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Thomas Rother

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lübeck-Ost

SPD

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Imagem de Klaus Schlie

Klaus Schlie

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lauenburg-Nord

CDU

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Imagem de Ines Strehlau

Ines Strehlau

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Andreas Tietze

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Christopher Vogt

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lauenburg-Nord

FDP

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Imagem de Bernd Voß

Bernd Voß

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Steinburg-West

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Imagem de Jette Waldinger-Thiering

Jette Waldinger-Thiering

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Eckernförde

SSW

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Imagem de Thomas Hölck

Thomas Hölck

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Pinneberg-Elbmarschen

SPD

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Imagem de Burkhard Peters

Burkhard Peters

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Lauenburg-Nord

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Imagem de Dennys Bornhöft

Dennys Bornhöft

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Segeberg-Ost

FDP

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Imagem de Tim Brockmann

Tim Brockmann

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

CDU

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Imagem de Bernd Heinemann

Bernd Heinemann

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Kiel-Ost

SPD

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Imagem de Birgit Herdejürgen

Birgit Herdejürgen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Steinburg-Ost

SPD

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Klaus Jensen

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

CDU

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Imagem de Anita Klahn

Anita Klahn

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Stormarn-Nord

FDP

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Tobias Koch

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Stormarn-Mitte

CDU

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Oliver Kumbartzky

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Dithmarschen-Süd

FDP

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Imagem de Peter Lehnert

Peter Lehnert

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Pinneberg-Nord

CDU

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Imagem de Flemming Meyer

Flemming Meyer

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Flensburg-Land

SSW

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Hans-Hinrich Neve

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Rendsburg

CDU

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Imagem de Barbara Ostmeier

Barbara Ostmeier

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Pinneberg-Elbmarschen

CDU

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Imagem de Regina Poersch

Regina Poersch

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

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Imagem de Katja Rathje-Hoffmann

Katja Rathje-Hoffmann

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Norderstedt

CDU

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Imagem de Hans-Jörn Arp

Hans-Jörn Arp

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Steinburg-West

CDU

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Wolfgang Baasch

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

SPD

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Imagem de Marret Bohn

Dr. Marret Bohn

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Rendsburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Dr. Kai Dolgner

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Rendsburg

SPD

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Imagem de Hauke Göttsch

Hauke Göttsch

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Rendsburg-Ost

CDU

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Imagem de Daniel Günther

Daniel Günther

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Eckernförde

CDU

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Imagem de Martin Habersaat

Martin Habersaat

é membro do parlamento Schleswig-Holsteinischer Landtag

Distrito eleitoral: Stormarn-Süd

SPD

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