Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
10% unterstützen einen Antrag im Parlament.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Thomas Ladzinski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 07.08.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Als AfD haben wir bereits eine Vielzahl von Anträgen eingereicht, die das Ziel verfolgen, das Rentenniveau schrittweise anzuheben, ohne dass die von der Regierung vorgeschlagenen Einschnitte angewandt werden müssen. Die Regierung schnürt überfällige Korrekturen mit neuen Belastungen zu einem Paket und nennt es alternativlos. Dieses Spiel machen wir nicht mit. Die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Rente mit 70, die Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und eine neue Zwangsabgabe sind mit der AfD nicht zu machen.
Gerold Otten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 06.08.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze das Kernanliegen der Petition vollkommen und lehne die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für langjährige Beitragszahler vehement ab. Nach meiner Ansicht haben die Bundesregierung und die Regierungsparteien jeglichen Kontakt zur Realität der Arbeitnehmer in diesem Land verloren. Das zeigt sich insbesondere, wenn langjährig Versicherte fälschlicherweise als wohlhabende Rentner betitelt werden, obwohl viele Betroffene – insbesondere Frauen – trotz 45 Beitragsjahren nur Renten knapp über der Armutsgrenze beziehen und Kürzungen durch Abschläge somit sozial ungerecht wären. Aus diesem Grund wende ich mich auch entschieden gegen jegliche Pläne, das gesetzliche Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus anzuheben (vgl. Drucksache 21/2165), da ältere Arbeitnehmer häufig unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Das Recht, nach Erreichen von 45 Beitragsjahren oder des Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten, ist davon unbenommen (Drucksache 20/13762). Wir haben daher in eigenen Bundestagsanträgen nicht nur den bloßen Erhalt des Status quo gefordert, sondern auch explizite Reformen für langjährige Erwerbsbiografien. Dazu gehört das Konzept einer abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr, sofern 45 Wartejahre mit mindestens 40 Jahren an echten Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen oder Kindererziehungszeiten nachgewiesen werden. Zudem unterstreichen wir das Recht auf einen vom Lebensalter gänzlich unabhängigen Renteneintritt, sobald die 45 Beitragsjahre komplett durch lückenlose Pflichtbeiträge oder Kindererziehungszeiten erfüllt sind.
Ihr Gerold Otten
Jan Wenzel Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos, zuletzt bearbeitet am 06.08.2026
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die staatliche Alterssicherung ist für die meisten Menschen die zentrale Einkommensquelle im Alter und sollte deshalb insgesamt – einschließlich der Beamtenversorgung – überprüft und weiterentwickelt werden. Einzelne Reformen isoliert umzusetzen, birgt die Gefahr von Ungleichgewichten.
Clara Bünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 05.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Thomas Fetsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Das Thema staatliche und staatlich geregelte Alterssicherung von Erwerbsarbeitenden ist komplex und für die Mehrheit der Beitragszahlenden die wichtigste oder gar alleinige finanzielle Quelle der Lebensfinanzierung im Alter. Deshalb müsste das System über alle drei Schichten der Vorsorge (früher Säulen) und möglichst unter Einbeziehung der Beamtenversorgungssysteme in Bund, Ländern und Kommunen einer umfassenden Neubewertung und im Idealfall gebündelten Neujustierung zugeführt werden. Insoweit ist es immer schwierig und herausfordernd zugleich, einzelne Aspekte, wie den von der Petition mit gutem Recht angesprochen , herauszugreifen und isoliert zu betrachten. Hintergrund ist, dass entsprechende Einzelbetrachtungen zu Unwuchten in einem möglichst schlüssiges Gesamtsystem mit entsprechenden finanziellen Risiken und rechtlichen Problemen führen (können). Meine Fraktion (AfD-Bundestagsfraktion) steht grundsätzlich hinter dem von Ihnen mit der Petition vorgeschlagenen Weg und will diesen behutsam weiterentwickeln, vgl. insoweit auch Bundestagsdrucksache 21/2165. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendiskussionen im Deutschen Bundestag ist die von Ihnen in den Diskursraum gespielte Frage / Forderung außerdem berechtigt und hilfreich bei der Diskussion um mögliche Lösungswege und Differenzierungen. Deshalb und insoweit befürworte ich eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss (dem ich als Mitglied des Rechtsausschusses u.a. nicht angehöre) zu dem Thema des Anliegens.
Sarah Vollath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss erhalten bleiben! Wer 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde vor allem Menschen treffen, die früh angefangen haben zu arbeiten – und das oft in körperlich anstrengenden Berufen. Der Vorschlag, die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ abzuschaffen, geht völlig an der Realität vorbei. Viele Menschen schaffen es schon jetzt nicht gesund bis zum Ruhestand. Es ist falsch, diejenigen zu bestrafen, die 45 Jahre lang gesund durchgehalten haben. Sie müssen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, ohne Abschläge in Rente zu gehen und noch etwas von ihrem Ruhestand zu haben. Wenn die Menschen künftig nach 45 Versicherungsjahren nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen können, ist das nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/6183: dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106516.pdf) hat gezeigt, dass die Ausgaben für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sind sehr viel geringer ausfallen als in der öffentlichen Debatte oft behauptet wird: Der tatsächliche Anteil der Ausgaben für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die nicht durch Beiträge der Versicherten gedeckt war, lag nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung bei 3,458 Milliarden Euro. Die Rentenausgaben des Jahres 2023 beliefen sich auf 325 Milliarden Euro. Die geschätzten 3,458 Milliarden machten also nur 1,06 Prozent der Rentenausgaben aus.
Entgegen der öffentlichen Darstellung sind fast die Hälfte der Personen, die die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen, Frauen. Sie schaffen es im Schnitt nur auf 1.469 Euro Rente – gerade mal 23 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle. Auch bei den Männern sieht es mit durchschnittlich 1.846 Euro nicht rosig aus. Dass einzelne Mitglieder der Koalition diese Menschen als „reiche Rentner:innen“ bezeichnen, offenbart nichts anderes als den Realitätsverlust der Regierung.
Es ist grundlegend falsch, dass die Bundesregierung ausgerechnet bei diesen Menschen kürzen und ihnen durch Abschläge noch niedrigere Renten zumuten will. Beschäftigte, die früh angefangen haben zu arbeiten, haben eine Rente verdient, die für ein gutes Leben im Alter reicht. Die Aufgabe der Bunderegierung wäre es, mehr Menschen eine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zu ermöglichen statt diese Möglichkeit abzuschaffen.
Lisa Schubert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Christin Willnat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Anne Zerr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Donata Vogtschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sascha H. Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ulrich Thoden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Prof. Dr. Gerhard Trabert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Aaron Valent
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Isabelle Vandre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ines Schwerdtner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Julia-Christina Stange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Evelyn Schötz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Zada Salihović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
David Schliesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Lea Reisner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Bodo Ramelow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Charlotte Neuhäuser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Cansu Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Luigi Pantisano
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Tamara Mazzi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Stella Merendino
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sahra Mirow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jan Köstering
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sonja Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ferat Koçak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Cansın Köktürk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Luke Hoß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Cem Ince
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Maren Kaminski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Mareike Hermeier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Vinzenz Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Kathrin Gebel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Katalin Gennburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Mirze Edis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Mandy Eißing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. Fabian Fahl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Katrin Fey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Agnes Conrad
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Anne-Mieke Bremer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Maik Brückner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Violetta Bock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jorrit Bosch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Janina Böttger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Marcel Bauer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Desiree Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. med. Michael Arndt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Janine Wissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Heidi Reichinnek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ina Latendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ates Gürpinar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Christian Görke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sören Pellmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jörg Cezanne
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Lorenz Gösta Beutin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Doris Achelwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Gökay Akbulut
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Nicole Gohlke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jan van Aken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. Gregor Gysi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Caren Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Clara Bünger.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Kathrin Michel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 05.08.2026
Vielen Dank für Ihr Engagement zu diesem wichtigen Thema, das mir als Haushalts- und Sozialpolitikerin besonders wichtig ist.
Ich möchte meine Positionierung kurz erläutern, da es mir wichtig ist, folgenden formellen Hinweis zu geben:
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Ich möchte Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen.
Was bringt eine Petition beim Deutschen Bundestag?
• Jede Petition wird geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen.
• Jede Petition bekommt eine Antwort – mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
• Petitionen können veröffentlicht und diskutiert werden - epetitionen.bundestag.de/.
• Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent:innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, den direkten Dialog mit Ihren Abgeordneten zu suchen - Sie können sich an mein Büro wenden und einen Termin für ein Gespräch in einem meiner Wahlkreisbüros vereinbaren. Sodann freue ich mich, wenn wir uns persönlich inhaltlich zum Thema Rente nach 45 Beitragsjahren austauschen können. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.michel-kathrin.de
Politik lebt vom Dialog – deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, ein persönliches Gespräch anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Michel
Prof. Dr. Reza Asghari
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Sieghard Knodel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Andrea Lübcke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Mayra Vriesema
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
David Mandrella
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Christoph Naser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Winkel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Alexander Wolf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Serdar Yüksel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Christian Zaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Daniel Zerbin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Diana Zimmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Jörg Zirwes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Vanessa Zobel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Ulrich von Zons
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Volkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Siegfried Walch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Daniel Walter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Mathias Weiser
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AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Claudia Weiss
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AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sven Wendorf
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AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Johannes Wiegelmann
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Robert Teske
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AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Roland Karl Theis
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Prof. Dr. med. Hans Theiss
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Bastian Treuheit
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zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Martina Uhr
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Ingo Vogel
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Dario Seifert
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zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Nora Seitz
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CDU/CSU
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Sandra Stein
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Thomas Stephan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Otto Strauß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Katja Strauss-Köster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Hendrik Streeck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Vivian Tauschwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Tobias Teich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Henri Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Julian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. rer. nat. Paul Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sebastian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Julia Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Georg Schroeter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Bernd Schuhmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Marvin Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Angela Rudzka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Daniela Rump
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Ruben Rupp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Carl-Philipp Sassenrath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Raimond Scheirich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Volker Scheurell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Lars Schieske
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Carina Schießl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Arne Raue
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christian Reck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Pascal Reddig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Lukas Rehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Truels Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Matthias Rentzsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sylvia Rietenberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Johannes Rothenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Philipp Rottwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Denis Pauli
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Dr. Thomas Pauls
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CDU/CSU
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Boris Pistorius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Jan-Wilhelm Pohlmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Oliver Reinhold Pöpsel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. David Preisendanz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Kerstin Przygodda
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Marcel Queckemeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Anna Rathert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Reinhard Mixl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Stefan Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christian Moser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Iris Nieland
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AfD
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Florian Oest
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Harald Orthey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Andreas Paul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Sascha Lensing
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AfD
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Sebastian Maack
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AfD
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Johann Martel
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AfD
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Markus Matzerath
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AfD
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Andreas Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Danny Meiners
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Knuth Meyer-Soltau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sergej Minich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Thomas Korell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Konrad Körner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Maximilian Krah
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Manuel Krauthausen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Lukas Krieger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Pierre Lamely
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AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Rebecca Lenhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Kurt Kleinschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Maximilian Kneller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Heinrich Koch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Jürgen Koegel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Achim Köhler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Daniel Kölbl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Hans Koller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Stefan Korbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Michael Hose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Alexander Jordan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Julian Joswig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Robin Jünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Nicklas Kappe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Martina Kempf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Rocco Kever
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Lars Haise
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Mirco Hanker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Matthias Helferich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Stefan Henze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Diana Herbstreuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Nicole Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Moritz Heuberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Prof. Dr. Matthias Hiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Olaf Hilmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Philip M. A. Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Hans-Jürgen Goßner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Adrian Grasse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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David Gregosz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christoph Grimm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Rainer Gross
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Lena Gumnior
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Georg Günther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Prof. Dr. Ingo Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Heiko Hain
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Hauke Finger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Simone Fischer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christoph Frauenpreiß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Rainer Galla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Boris Gamanov
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Wilhelm Gebhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Alexis L. Giersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Ronald Gläser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Joachim Ebmeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Lars Ehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Bastian Ernst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Nancy Faeser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Micha Fehre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Jan Feser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Wolfgang Dahler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Ellen Demuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Jeanne Dillschneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Florian Dorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christian Douglas
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christopher Drößler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Hülya Düber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Timon Dzienus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Tobias Ebenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Frederik Bouffier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Torben Braga
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Lutz Brinkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Victoria Broßart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Erhard Brucker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Benedikt Büdenbender
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sandra Carstensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Christoph Birghan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Joachim Bloch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Michael Blos
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Leif Bodin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Peter Bohnhof
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Hendrik Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Caroline Bosbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Adam Balten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Günter Baumgartner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Carsten Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Sascha van Beek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Jens Behrens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Birgit Bessin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Daniel Bettermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Florian Bilic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Catarina dos Santos-Wintz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Manfred Schiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Anna Aeikens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Tarek Al-Wazir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Alaa Alhamwi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Arpaschi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Ayse Asar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Tijen Ataoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Cornell-Anette Babendererde
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Mechthilde Wittmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Kay-Uwe Ziegler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Nicolas Benjamin Zippelius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Armand Zorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Katrin Zschau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Heike Heubach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Daniel Rinkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Rainer Rothfuß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Tobias Winkler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Tina Winklmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Oliver Vogt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Niklas Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Robin Wagener
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Carolin Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Johannes Wagner
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Maja Wallstein
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SPD
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Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dr. Maria-Lena Weiss
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CDU/CSU
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Dr. Klaus Wiener
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CDU/CSU
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Nyke Slawik
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Till Steffen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Ralf Stegner
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Hanna Steinmüller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christina Stumpp
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CDU/CSU
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Ruppert Stüwe
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SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Anja Troff-Schaffarzyk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Derya Türk-Nachbaur
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Katrin Uhlig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Bernd Hans Schattner
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AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Johannes Schätzl
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SPD
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Dr. Christiane Schenderlein
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CDU/CSU
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Christoph Schmid
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SPD
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Olaf Scholz
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SPD
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Marlene Schönberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Svenja Schulze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Lina Seitzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Henning Rehbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Markus Reichel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Prof. Dr. Anja Reinalter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Lars Rohwer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sebastian Roloff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Thomas Röwekamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Thorsten Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Kassem Taher Saleh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Jamila Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Sebastian Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sara Nanni
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Rasha Nasr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Edgar Naujok
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Ophelia Johanna Nick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Karoline Otte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Natalie Pawlik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Jens Peick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dr. Paula Piechotta
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Martin Plum
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CDU/CSU
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Dr. Zoe Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Volker Mayer-Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Friedrich Merz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Swantje Michaelsen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Matthias Mieves
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Boris Mijatović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Matthias Moosdorf
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AfD
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Florian Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Sascha Müller
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Stefan Nacke
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CDU/CSU
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Esra Limbacher
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SPD
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Helge Limburg
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Denise Loop
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Max Lucks
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Bettina Lugk
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SPD
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Dr. Anna Lührmann
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Tanja Machalet
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SPD
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Klaus Mack
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CDU/CSU
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Holger Mann
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SPD
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Parsa Marvi
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SPD
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Julia Klöckner
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CDU/CSU
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Annika Klose
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SPD
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Tim Klüssendorf
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SPD
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Anne König
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CDU/CSU
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Chantal Kopf
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dunja Kreiser
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SPD
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Martin Kröber
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SPD
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Tilman Kuban
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CDU/CSU
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Ricarda Lang
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Armin Laschet
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CDU/CSU
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Anne Janssen
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CDU/CSU
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Lamya Kaddor
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Macit Karaahmetoğlu
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Dr. Malte Kaufmann
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AfD
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Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
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AfD
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Michael Kellner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Franziska Kersten
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SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Ottilie Klein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Frauke Heiligenstadt
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SPD
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Linda Heitmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Nadine Heselhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Susanne Hierl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Franziska Hoppermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Jasmina Hostert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Verena Hubertz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Gerrit Huy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sebastian Fiedler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Schahina Gambir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Jonas Geissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Jan-Niclas Gesenhues
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Hannes Gnauck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Fabian Gramling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Serap Güler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Jan Dieren
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Thomas Dietz
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AfD
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Felix Döring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Falko Droßmann
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SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Deborah Saskia Düring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Leon Eckert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Ralph Edelhäußer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Alexander Engelhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Martina Englhardt-Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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René Bochmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Gereon Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dirk Brandes
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AfD
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Michael Breilmann
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CDU/CSU
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Dr. Marlon Bröhr
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Dr. Yannick Bury
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CDU/CSU
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Isabel Cademartori
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SPD
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Hakan Demir
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SPD
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Dr. Sandra Detzer
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Reem Alabali Radovan
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SPD
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Andreas Audretsch
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Carolin Bachmann
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Daniel Baldy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Felix Banaszak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Christina Baum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Katharina Beck
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Lukas Benner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Jakob Blankenburg
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SPD
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Tobias Matthias Peterka
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AfD
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Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Marcel Emmerich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Saskia Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Isabel Mackensen-Geis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Martin E. Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sanae Abdi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Adis Ahmetović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Katrin Staffler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Beatrix von Storch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Alexander Throm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Markus Töns
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Kerstin Vieregge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Christoph de Vries
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Alice Weidel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Wolfgang Wiehle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. jur. Christian Wirth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Paul Ziemiak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Dr. Nils Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Stefan Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Uwe Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Felix Schreiner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Michael Schrodi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Uwe Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Martin Sichert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Björn Simon
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Jan Nolte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Josephine Ortleb
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Josef Oster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Christoph Ploß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Stephan Protschka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Martin Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Stefan Rouenhoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sven Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Helge Lindh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Claudia Moll
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Axel Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sepp Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Sebastian Münzenmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Fabian Jacobi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dr. Kirsten Kappert-Gonther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 04.08.2026
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Stefan Keuter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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Michael Kießling
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CDU/CSU
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Enrico Komning
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AfD
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Jörn König
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Steffen Kotré
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Dr. Rainer Kraft
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Jens Lehmann
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CDU/CSU
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Dr. Götz Frömming
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Dr. Alexander Gauland
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Kay Gottschalk
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Jochen Haug
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Udo Theodor Hemmelgarn
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Marc Henrichmann
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Martin Hess
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Karsten Hilse
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Nicole Höchst
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Tino Chrupalla
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Dr. Gottfried Curio
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Esther Dilcher
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Thomas Erndl
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Dr. Michael Espendiller
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Peter Felser
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Markus Frohnmaier
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Kai Whittaker
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Emmi Zeulner
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Norbert Altenkamp
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Philipp Amthor
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Peter Aumer
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Lisa Badum
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Albert Stegemann
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Sebastian Steineke
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Johannes Steiniger
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Christian Freiherr von Stetten
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Dieter Stier
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Stephan Stracke
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Astrid Timmermann-Fechter
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Dr. Johann David Wadephul
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CDU/CSU
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Nina Warken
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Dr. Anja Weisgerber
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CDU/CSU
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Tino Sorge
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Jens Spahn
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Prof. Dr. Wolfgang Stefinger
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Alexander Radwan
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Alois Rainer
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Dr. Norbert Röttgen
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Albert Rupprecht
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Patrick Schnieder
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Detlef Seif
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CDU/CSU
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Thomas Silberhorn
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CDU/CSU
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Daniela Ludwig
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Andreas Mattfeldt
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CDU/CSU
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Stephan Mayer
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CDU/CSU
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Dr. Michael Meister
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Jan Metzler
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Dr. Mathias Middelberg
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Carsten Müller
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Wilfried Oellers
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Florian Oßner
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Thomas Rachel
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Kerstin Radomski
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Carsten Körber
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Gunther Krichbaum
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Prof. Dr. Günter Krings
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Ulrich Lange
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Dr. Silke Launert
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Dr. Andreas Lenz
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Andrea Lindholz
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Dr. Carsten Linnemann
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Patricia Lips
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Dr. Jan-Marco Luczak
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Mechthild Heil
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Mark Helfrich
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Christian Hirte
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Alexander Hoffmann
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Dr. Hendrik Hoppenstedt
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Thomas Jarzombek
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Anja Karliczek
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Roderich Kiesewetter
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Dr. Georg Kippels
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Axel Knoerig
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Markus Koob
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Uwe Feiler
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Thorsten Frei
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Michael Frieser
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Dr. Thomas Gebhart
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Fritz Güntzler
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Olav Gutting
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Christian Haase
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Florian Hahn
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Jürgen Hardt
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Matthias Hauer
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Steffen Bilger
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Michael Brand
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Dr. Reinhard Brandl
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Ralph Brinkhaus
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Gitta Connemann
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Jürgen Coße
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Alexander Dobrindt
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Michael Donth
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Hansjörg Durz
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Hermann Färber
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Stefan Zierke
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Steffi Lemke
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Svenja Stadler
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Ulle Schauws
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Angelika Glöckner
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Dr. Konstantin von Notz
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Stephan Albani
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Artur Auernhammer
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Dorothee Bär
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Thomas Bareiß
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Peter Beyer
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Oliver Kaczmarek
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Omid Nouripour
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Dr. Rolf Mützenich
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Sabine Dittmar
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Sabine Poschmann
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Saskia Esken
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Sebastian Hartmann
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Sören Bartol
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Stefan Schwartze
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Lisa Paus
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Luise Amtsberg
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Mahmut Özdemir
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Martin Gerster
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Martin Rabanus
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Matthias Gastel
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Dr. Matthias Miersch
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Metin Hakverdi
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Michael Thews
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Dr. Nina Scheer
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Johann Saathoff
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Dr. jur. Johannes Fechner
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Dr. Julia Verlinden
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
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Katharina Dröge
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Katja Mast
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Katrin Göring-Eckardt
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Kerstin Griese
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Prof. Dr. Lars Castellucci
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SPD
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Lars Klingbeil
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Dirk Vöpel
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Dirk Wiese
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Frank Schwabe
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Dr. Franziska Brantner
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Gabriela Heinrich
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Harald Ebner
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Hubertus Heil
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Dr. Irene Mihalic
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Bärbel Bas
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Dr. Bärbel Kofler
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Bernd Rützel
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Bettina Hagedorn
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Britta Haßelmann
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Carsten Schneider
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Claudia Roth
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Corinna Rüffer
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Dagmar Schmidt
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Dennis Rohde
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Agnieszka Brugger
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Andreas Schwarz
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Anette Kramme
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Dr. Anton Hofreiter
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Aydan Özoğuz
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