The statements published by Deutscher Bundestag through openPetition are not binding decisions. These are the responsibility of the Petitions Committee after the petition has been officially processed. All statements complement the process and represent a commitment to a transparent, equal dialogue between politicians and citizens.
Statements: Deutscher Bundestag Germany
10% support a parlamentary request.
10% support a public hearing in a committee of experts.
10% support a public hearing in the parliament/plenum.
Thomas Ladzinski
is a member of parliament Deutscher Bundestag
AfD, Last edited on 08/07/2026
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
Als AfD haben wir bereits eine Vielzahl von Anträgen eingereicht, die das Ziel verfolgen, das Rentenniveau schrittweise anzuheben, ohne dass die von der Regierung vorgeschlagenen Einschnitte angewandt werden müssen. Die Regierung schnürt überfällige Korrekturen mit neuen Belastungen zu einem Paket und nennt es alternativlos. Dieses Spiel machen wir nicht mit. Die von CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Rente mit 70, die Streichung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und eine neue Zwangsabgabe sind mit der AfD nicht zu machen.
Gerold Otten
is a member of parliament Deutscher Bundestag
AfD, Last edited on 08/06/2026
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Ich unterstütze das Kernanliegen der Petition vollkommen und lehne die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für langjährige Beitragszahler vehement ab. Nach meiner Ansicht haben die Bundesregierung und die Regierungsparteien jeglichen Kontakt zur Realität der Arbeitnehmer in diesem Land verloren. Das zeigt sich insbesondere, wenn langjährig Versicherte fälschlicherweise als wohlhabende Rentner betitelt werden, obwohl viele Betroffene – insbesondere Frauen – trotz 45 Beitragsjahren nur Renten knapp über der Armutsgrenze beziehen und Kürzungen durch Abschläge somit sozial ungerecht wären. Aus diesem Grund wende ich mich auch entschieden gegen jegliche Pläne, das gesetzliche Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus anzuheben (vgl. Drucksache 21/2165), da ältere Arbeitnehmer häufig unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Das Recht, nach Erreichen von 45 Beitragsjahren oder des Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten, ist davon unbenommen (Drucksache 20/13762). Wir haben daher in eigenen Bundestagsanträgen nicht nur den bloßen Erhalt des Status quo gefordert, sondern auch explizite Reformen für langjährige Erwerbsbiografien. Dazu gehört das Konzept einer abschlagsfreien Rente ab dem 63. Lebensjahr, sofern 45 Wartejahre mit mindestens 40 Jahren an echten Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen oder Kindererziehungszeiten nachgewiesen werden. Zudem unterstreichen wir das Recht auf einen vom Lebensalter gänzlich unabhängigen Renteneintritt, sobald die 45 Beitragsjahre komplett durch lückenlose Pflichtbeiträge oder Kindererziehungszeiten erfüllt sind.
Ihr Gerold Otten
Jan Wenzel Schmidt
is a member of parliament Deutscher Bundestag
fraktionslos, Last edited on 08/06/2026
I support a public hearing in the expert committee.
Die staatliche Alterssicherung ist für die meisten Menschen die zentrale Einkommensquelle im Alter und sollte deshalb insgesamt – einschließlich der Beamtenversorgung – überprüft und weiterentwickelt werden. Einzelne Reformen isoliert umzusetzen, birgt die Gefahr von Ungleichgewichten.
Clara Bünger
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/05/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Thomas Fetsch
is a member of parliament Deutscher Bundestag
AfD, Last edited on 08/04/2026
I support a public hearing in the expert committee.
Das Thema staatliche und staatlich geregelte Alterssicherung von Erwerbsarbeitenden ist komplex und für die Mehrheit der Beitragszahlenden die wichtigste oder gar alleinige finanzielle Quelle der Lebensfinanzierung im Alter. Deshalb müsste das System über alle drei Schichten der Vorsorge (früher Säulen) und möglichst unter Einbeziehung der Beamtenversorgungssysteme in Bund, Ländern und Kommunen einer umfassenden Neubewertung und im Idealfall gebündelten Neujustierung zugeführt werden. Insoweit ist es immer schwierig und herausfordernd zugleich, einzelne Aspekte, wie den von der Petition mit gutem Recht angesprochen , herauszugreifen und isoliert zu betrachten. Hintergrund ist, dass entsprechende Einzelbetrachtungen zu Unwuchten in einem möglichst schlüssiges Gesamtsystem mit entsprechenden finanziellen Risiken und rechtlichen Problemen führen (können). Meine Fraktion (AfD-Bundestagsfraktion) steht grundsätzlich hinter dem von Ihnen mit der Petition vorgeschlagenen Weg und will diesen behutsam weiterentwickeln, vgl. insoweit auch Bundestagsdrucksache 21/2165. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendiskussionen im Deutschen Bundestag ist die von Ihnen in den Diskursraum gespielte Frage / Forderung außerdem berechtigt und hilfreich bei der Diskussion um mögliche Lösungswege und Differenzierungen. Deshalb und insoweit befürworte ich eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss (dem ich als Mitglied des Rechtsausschusses u.a. nicht angehöre) zu dem Thema des Anliegens.
Sarah Vollath
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss erhalten bleiben! Wer 45 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde vor allem Menschen treffen, die früh angefangen haben zu arbeiten – und das oft in körperlich anstrengenden Berufen. Der Vorschlag, die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ abzuschaffen, geht völlig an der Realität vorbei. Viele Menschen schaffen es schon jetzt nicht gesund bis zum Ruhestand. Es ist falsch, diejenigen zu bestrafen, die 45 Jahre lang gesund durchgehalten haben. Sie müssen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, ohne Abschläge in Rente zu gehen und noch etwas von ihrem Ruhestand zu haben. Wenn die Menschen künftig nach 45 Versicherungsjahren nicht mehr abschlagsfrei in Rente gehen können, ist das nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/6183: dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106516.pdf) hat gezeigt, dass die Ausgaben für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sind sehr viel geringer ausfallen als in der öffentlichen Debatte oft behauptet wird: Der tatsächliche Anteil der Ausgaben für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die nicht durch Beiträge der Versicherten gedeckt war, lag nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung bei 3,458 Milliarden Euro. Die Rentenausgaben des Jahres 2023 beliefen sich auf 325 Milliarden Euro. Die geschätzten 3,458 Milliarden machten also nur 1,06 Prozent der Rentenausgaben aus.
Entgegen der öffentlichen Darstellung sind fast die Hälfte der Personen, die die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen, Frauen. Sie schaffen es im Schnitt nur auf 1.469 Euro Rente – gerade mal 23 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle. Auch bei den Männern sieht es mit durchschnittlich 1.846 Euro nicht rosig aus. Dass einzelne Mitglieder der Koalition diese Menschen als „reiche Rentner:innen“ bezeichnen, offenbart nichts anderes als den Realitätsverlust der Regierung.
Es ist grundlegend falsch, dass die Bundesregierung ausgerechnet bei diesen Menschen kürzen und ihnen durch Abschläge noch niedrigere Renten zumuten will. Beschäftigte, die früh angefangen haben zu arbeiten, haben eine Rente verdient, die für ein gutes Leben im Alter reicht. Die Aufgabe der Bunderegierung wäre es, mehr Menschen eine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren zu ermöglichen statt diese Möglichkeit abzuschaffen.
Lisa Schubert
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Christin Willnat
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Anne Zerr
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Donata Vogtschmidt
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sascha H. Wagner
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ulrich Thoden
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Prof. Dr. Gerhard Trabert
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Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Aaron Valent
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Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Isabelle Vandre
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ines Schwerdtner
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Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Julia-Christina Stange
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Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Evelyn Schötz
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The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Zada Salihović
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Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
David Schliesing
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Lea Reisner
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Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Bodo Ramelow
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Charlotte Neuhäuser
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Cansu Özdemir
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Luigi Pantisano
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Tamara Mazzi
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Stella Merendino
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sahra Mirow
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jan Köstering
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sonja Lemke
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ferat Koçak
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Cansın Köktürk
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Luke Hoß
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Cem Ince
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Maren Kaminski
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Mareike Hermeier
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Vinzenz Glaser
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Kathrin Gebel
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Katalin Gennburg
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Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Mirze Edis
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Mandy Eißing
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. Fabian Fahl
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Katrin Fey
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Agnes Conrad
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Anne-Mieke Bremer
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Maik Brückner
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Violetta Bock
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jorrit Bosch
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Janina Böttger
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Marcel Bauer
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Desiree Becker
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The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. med. Michael Arndt
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Janine Wissler
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Heidi Reichinnek
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ina Latendorf
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Ates Gürpinar
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Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Christian Görke
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Die Linke, Last edited on 08/04/2026
Parliamentary group decision, published by Clara Bünger.
The basis of decision was a resolution of the faction Die Linke
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I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Sören Pellmann
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Pascal Meiser
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jörg Cezanne
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Lorenz Gösta Beutin
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Doris Achelwilm
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Gökay Akbulut
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Nicole Gohlke
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Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, muss bestehen bleiben. Menschen, die über 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Anspruch darauf, selbst entscheiden zu können, wann sie in Rente gehen.
Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Jan van Aken
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. Dietmar Bartsch
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Dr. Gregor Gysi
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Eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte würde insbesondere diejenigen treffen, die früh ins Arbeitsleben eingestiegen sind und häufig jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Der Vorschlag, diese Rentenregelung zu streichen, ignoriert die Realität vieler Beschäftigter. Bereits heute gelingt es vielen Menschen nicht, gesund bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und durchgehalten hat, darf nicht zusätzlich durch Abschläge bestraft werden. Diese Menschen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu wechseln und diesen Lebensabschnitt noch genießen zu können. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren wäre daher nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Es ist der falsche Ansatz, ausgerechnet diejenigen zu belasten, die früh begonnen haben zu arbeiten und über Jahrzehnte Beiträge geleistet haben. Statt die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen, müsste die Bundesregierung dafür sorgen, dass mehr Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen sicheren und auskömmlichen Ruhestand erreichen können. Eine Rente, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht, ist der Anspruch all jener, die jahrzehntelang gearbeitet haben.
Caren Lay
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Kathrin Michel
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SPD, Last edited on 08/05/2026
Vielen Dank für Ihr Engagement zu diesem wichtigen Thema, das mir als Haushalts- und Sozialpolitikerin besonders wichtig ist.
Ich möchte meine Positionierung kurz erläutern, da es mir wichtig ist, folgenden formellen Hinweis zu geben:
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Ich möchte Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen.
Was bringt eine Petition beim Deutschen Bundestag?
• Jede Petition wird geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen.
• Jede Petition bekommt eine Antwort – mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
• Petitionen können veröffentlicht und diskutiert werden - epetitionen.bundestag.de/.
• Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent:innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, den direkten Dialog mit Ihren Abgeordneten zu suchen - Sie können sich an mein Büro wenden und einen Termin für ein Gespräch in einem meiner Wahlkreisbüros vereinbaren. Sodann freue ich mich, wenn wir uns persönlich inhaltlich zum Thema Rente nach 45 Beitragsjahren austauschen können. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.michel-kathrin.de
Politik lebt vom Dialog – deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, ein persönliches Gespräch anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Michel
Prof. Dr. Reza Asghari
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CDU/CSU
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Sieghard Knodel
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fraktionslos
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Dr. Andrea Lübcke
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Mayra Vriesema
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Stefan Glaser
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CDU/CSU
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David Mandrella
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SPD
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Christoph Naser
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CDU/CSU
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Johannes Winkel
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CDU/CSU
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Dr. Alexander Wolf
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AfD
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Serdar Yüksel
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SPD
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Christian Zaum
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Prof. Dr. Daniel Zerbin
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Diana Zimmer
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Jörg Zirwes
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Vanessa Zobel
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CDU/CSU
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Ulrich von Zons
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Johannes Volkmann
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Siegfried Walch
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CDU/CSU
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Daniel Walter
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Mathias Weiser
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Claudia Weiss
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Sven Wendorf
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Johannes Wiegelmann
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Robert Teske
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Roland Karl Theis
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Prof. Dr. med. Hans Theiss
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CDU/CSU
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Bastian Treuheit
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Martina Uhr
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Ingo Vogel
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Dario Seifert
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Sandra Stein
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Prof. Dr. Hendrik Streeck
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Vivian Tauschwitz
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Dr. rer. nat. Paul Schmidt
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Sebastian Schmidt
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Stefan Schröder
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Georg Schroeter
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Bernd Schuhmann
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Daniela Rump
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Ruben Rupp
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Carl-Philipp Sassenrath
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Volker Scheurell
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