Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 09.09.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Linda Heitmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.09.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
David Mandrella
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Andrea Lübcke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Mayra Vriesema
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Serdar Yüksel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Ingo Vogel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Daniel Walter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sandra Stein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Julia Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Sylvia Rietenberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Philipp Rottwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Daniela Rump
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Truels Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Boris Pistorius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Rebecca Lenhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Moritz Heuberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Julian Joswig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Lena Gumnior
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Simone Fischer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Timon Dzienus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Nancy Faeser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Jeanne Dillschneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Hendrik Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Victoria Broßart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Jens Behrens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Daniel Bettermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Alaa Alhamwi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Ayse Asar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Armand Zorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Katrin Zschau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Heike Heubach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Daniel Rinkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Tarek Al-Wazir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Johannes Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Maja Wallstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Tina Winklmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Ruppert Stüwe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Anja Troff-Schaffarzyk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Derya Türk-Nachbaur
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Katrin Uhlig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Niklas Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Robin Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Carolin Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Christoph Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Marlene Schönberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Svenja Schulze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Lina Seitzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Nyke Slawik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Till Steffen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Ralf Stegner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Hanna Steinmüller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Sebastian Roloff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Thorsten Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Kassem Taher Saleh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Jamila Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Sebastian Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Johannes Schätzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Ophelia Johanna Nick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Karoline Otte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Natalie Pawlik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Jens Peick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Paula Piechotta
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Prof. Dr. Anja Reinalter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Kathrin Michel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Matthias Mieves
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Boris Mijatović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Sascha Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Sara Nanni
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Rasha Nasr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Bettina Lugk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Anna Lührmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Tanja Machalet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Holger Mann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Parsa Marvi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Zoe Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Swantje Michaelsen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dunja Kreiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Martin Kröber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Ricarda Lang
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Esra Limbacher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Helge Limburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Max Lucks
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Michael Kellner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Franziska Kersten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Annika Klose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Tim Klüssendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Chantal Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Jasmina Hostert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Verena Hubertz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Lamya Kaddor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Macit Karaahmetoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Frauke Heiligenstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Nadine Heselhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Deborah Saskia Düring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Leon Eckert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Sebastian Fiedler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Schahina Gambir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Isabel Cademartori
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Hakan Demir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Sandra Detzer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Jan Dieren
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Felix Döring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Falko Droßmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Daniel Baldy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Felix Banaszak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Katharina Beck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Lukas Benner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Jakob Blankenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Marcel Emmerich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Isabel Mackensen-Geis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sanae Abdi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Adis Ahmetović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Reem Alabali Radovan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Andreas Audretsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Markus Töns
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Uwe Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Michael Schrodi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Nils Schmid
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Stefan Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Claudia Moll
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Josephine Ortleb
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sven Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Helge Lindh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Esther Dilcher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Wiebke Esdar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Lisa Badum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Jürgen Coße
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Angelika Glöckner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Rolf Mützenich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sabine Dittmar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sabine Poschmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Saskia Esken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sebastian Hartmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Sören Bartol
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Stefan Schwartze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Stefan Zierke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Steffi Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Svenja Stadler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Ulle Schauws
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Martin Rabanus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Matthias Gastel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Matthias Miersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Metin Hakverdi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Michael Thews
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Nina Scheer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Oliver Kaczmarek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Omid Nouripour
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Rita Schwarzelühr-Sutter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Katharina Dröge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Katja Mast
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Kerstin Griese
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Prof. Dr. Lars Castellucci
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Lars Klingbeil
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Luise Amtsberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Mahmut Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Martin Gerster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. jur. Johannes Fechner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Prof. Dr. Karl Lauterbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Franziska Brantner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Gabriela Heinrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Harald Ebner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Hubertus Heil
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Irene Mihalic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Johann Saathoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Carsten Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Claudia Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Corinna Rüffer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dagmar Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dennis Rohde
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dirk Vöpel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dirk Wiese
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Frank Schwabe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Agnieszka Brugger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Andreas Schwarz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Anette Kramme
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Anton Hofreiter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Aydan Özoğuz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Bärbel Bas
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Dr. Bärbel Kofler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Bernd Rützel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Bettina Hagedorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)
Britta Haßelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Linda Heitmann.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir unterstützen das grundlegende Anliegen der Petition, Benachteiligungen von Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung abzubauen. Wer eine schwere Erkrankung erfolgreich überwunden hat, sollte nicht noch viele Jahre später beim Abschluss von Versicherungen, Krediten oder anderen Verträgen pauschal benachteiligt werden.
Patient*innenrechte müssen sich auch daran messen lassen, ob Menschen nach einer Erkrankung ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ohne ungerechtfertigte Hürden fortsetzen können. Ein Gesundheitssystem, das niemanden zurücklässt, muss deshalb auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung für die Betroffenen in den Blick nehmen.
Das Anliegen zeigt einmal mehr, wie wichtig und richtig in Deutschland in der Kranken- und Pflegeversicherung die Einführung einer Bürgerversicherung ist, in die alle Menschen solidarisch nach Höhe ihres Einkommens einzahlen und nicht - wie es die PKV heute praktiziert - Vorerkrankungen in die Beitragsberechnung mit einfließen.
Ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessenwerden kann dazu beitragen, Krebsüberlebenden einen tatsächlichen Neustart zu ermöglichen und sie vor dauerhafter Benachteiligung zu schützen. Auch in Deutschland sollte daher geprüft werden, wie eine wirksame und rechtssichere Regelung ausgestaltet werden kann.
Das grundlegende Ziel der Petition, Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung vor ungerechtfertigter Benachteiligung zu schützen und ihre Rechte zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich.
Dr. Rainer Rothfuß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 17.08.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Herzlichen Dank für Ihre wichtige Initiative für Menschen, die erfolgreich ihre Krebserkrankung gemeistert haben und aus meiner Sicht auf keinen Fall lebenslang benachteiligt und stigmatisiert werden dürfen. Ich unterstütze deshalb gerne Ihre Initiative und schließe mich im übrigen den Ausführungen meiner Kollegin Frau Dr. Baum vom Gesundheitsausschuss an, die in ihrer Stellungnahme ankündigte, sich für eine Lösung auf parlamentarischer Ebene einzusetzen.
Dr. Rainer Rothfuß
Menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion
Dr. Christina Baum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 14.08.2026
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Haben Sie vielen Dank für diese wichtige Initiative, die ich mit großem Interesse verfolge. Als Ärztin und Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion unterstütze ich das Kernanliegen dieser Petition ausdrücklich.
Wer eine schwere Krebserkrankung durchlebt und erfolgreich bekämpft hat, hat eine enorme physische und psychische Leistung erbracht. Es ist medizinisch wie menschlich nicht hinnehmbar, dass Menschen nach ihrer Genesung jahrzehntelang durch bürokratische Hürden und finanzielle Benachteiligungen an ihre Vergangenheit gefesselt werden. Die aktuelle Praxis vieler Versicherungen und Kreditinstitute, geheilte Patienten durch Risikoaufschläge oder den Ausschluss von Leistungen (wie Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsabsicherungen) faktisch zu diskriminieren, muss beendet werden.
Wer medizinisch als geheilt gilt, darf wirtschaftlich nicht als „Risiko auf Lebenszeit“ geführt werden. Ein „Recht auf Vergessenwerden“ ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Deutschland hinkt hier vielen europäischen Nachbarn hinterher. Länder wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande haben bereits gesetzliche Regelungen geschaffen, die sicherstellen, dass eine Krebserkrankung nach einem bestimmten Zeitraum (meist fünf bis zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung) bei Versicherungsanträgen nicht mehr angegeben werden muss. Diesen Standard brauchen wir auch in Deutschland.
Ich werde mich im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit im Gesundheitsausschuss dafür einsetzen, dass wir Lösungen finden, die die schutzwürdigen Interessen der Patienten über die rein gewinnorientierten Kalkulationen der Versicherungskonzerne stellen. Wer gesund ist, hat ein Recht darauf, ein Leben ohne das Stigma einer vergangenen Krankheit zu führen.
Dr. Christina Baum
Nicole Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 27.07.2026
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze diese Petition, weil eine überstandene Krebserkrankung nicht zu einer lebenslangen Benachteiligung führen darf. Wer nach erfolgreicher Behandlung seit Jahren krebsfrei lebt, darf bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung, Adoption oder Pflegeelternschaft nicht pauschal schlechter gestellt werden.
Ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden ist deshalb überfällig. Dabei müssen Fristen medizinisch jedoch sinnvoll definiert und die unterschiedlichen Rechtsbereiche sauber geregelt werden.
Entscheidend muss sein, dass eine frühere Krebsdiagnose nach angemessener Zeit nicht länger wie ein dauerhafter Makel behandelt werden darf.
Stefan Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christoph Naser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan Wenzel Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Anne Zerr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Diana Zimmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jörg Zirwes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Vanessa Zobel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ulrich von Zons
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Reza Asghari
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sieghard Knodel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lisa Schubert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mathias Weiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Claudia Weiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sven Wendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Wiegelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christin Willnat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Winkel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Alexander Wolf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Zaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Daniel Zerbin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martina Uhr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Aaron Valent
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Isabelle Vandre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Donata Vogtschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Volkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sarah Vollath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sascha H. Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Siegfried Walch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Katja Strauss-Köster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Hendrik Streeck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Vivian Tauschwitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tobias Teich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Robert Teske
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Roland Karl Theis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. med. Hans Theiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ulrich Thoden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Gerhard Trabert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Bastian Treuheit
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Georg Schroeter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Bernd Schuhmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marvin Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ines Schwerdtner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dario Seifert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Nora Seitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Julia-Christina Stange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Stephan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Otto Strauß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Volker Scheurell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lars Schieske
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Carina Schießl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
David Schliesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Henri Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Julian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. rer. nat. Paul Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sebastian Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Evelyn Schötz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Matthias Rentzsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Rothenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Angela Rudzka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ruben Rupp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Zada Salihović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Carl-Philipp Sassenrath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Raimond Scheirich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kerstin Przygodda
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marcel Queckemeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Bodo Ramelow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Anna Rathert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Arne Raue
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Reck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Pascal Reddig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lukas Rehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lea Reisner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Thomas Pauls
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan-Wilhelm Pohlmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Oliver Reinhold Pöpsel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. David Preisendanz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Harald Orthey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Cansu Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Luigi Pantisano
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Andreas Paul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Denis Pauli
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stella Merendino
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Knuth Meyer-Soltau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sergej Minich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sahra Mirow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Reinhard Mixl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Moser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Charlotte Neuhäuser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Iris Nieland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Florian Oest
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Ladzinski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Pierre Lamely
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sonja Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sascha Lensing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sebastian Maack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Johann Martel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Markus Matzerath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Andreas Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tamara Mazzi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Danny Meiners
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Cansın Köktürk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Daniel Kölbl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Hans Koller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Stefan Korbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Korell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Konrad Körner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan Köstering
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Maximilian Krah
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Manuel Krauthausen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lukas Krieger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Maren Kaminski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Nicklas Kappe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martina Kempf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Rocco Kever
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kurt Kleinschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Maximilian Kneller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ferat Koçak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Heinrich Koch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jürgen Koegel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Achim Köhler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mareike Hermeier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Matthias Hiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Olaf Hilmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Philip M. A. Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Michael Hose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Luke Hoß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Cem Ince
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Jordan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Robin Jünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Rainer Gross
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Georg Günther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Ingo Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Heiko Hain
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lars Haise
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mirco Hanker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Matthias Helferich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Henze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Diana Herbstreuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kathrin Gebel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Wilhelm Gebhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Katalin Gennburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexis L. Giersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ronald Gläser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Vinzenz Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Hans-Jürgen Goßner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Adrian Grasse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
David Gregosz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christoph Grimm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Fabian Fahl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Micha Fehre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan Feser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Fetsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Katrin Fey
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Hauke Finger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christoph Frauenpreiß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Rainer Galla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Boris Gamanov
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Douglas
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christopher Drößler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Hülya Düber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tobias Ebenberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Joachim Ebmeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mirze Edis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lars Ehm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mandy Eißing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Bastian Ernst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Erhard Brucker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Maik Brückner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Benedikt Büdenbender
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Clara Bünger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sandra Carstensen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Agnes Conrad
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Wolfgang Dahler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ellen Demuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Florian Dorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Leif Bodin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Peter Bohnhof
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Caroline Bosbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jorrit Bosch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Janina Böttger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Frederik Bouffier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Torben Braga
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Anne-Mieke Bremer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lutz Brinkmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Desiree Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sascha van Beek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Birgit Bessin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Florian Bilic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Christoph Birghan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Joachim Bloch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Michael Blos
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Violetta Bock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. med. Michael Arndt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Arpaschi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tijen Ataoğlu
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Cornell-Anette Babendererde
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Adam Balten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marcel Bauer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Günter Baumgartner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Carsten Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kay-Uwe Ziegler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Nicolas Benjamin Zippelius
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Catarina dos Santos-Wintz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Manfred Schiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Anna Aeikens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Maria-Lena Weiss
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Klaus Wiener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tobias Winkler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Janine Wissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mechthilde Wittmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christina Stumpp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Oliver Vogt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lars Rohwer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Röwekamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Bernd Hans Schattner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Christiane Schenderlein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Martin Plum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Henning Rehbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Markus Reichel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Heidi Reichinnek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Matthias Moosdorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Florian Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Stefan Nacke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Edgar Naujok
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Klaus Mack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Volker Mayer-Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Friedrich Merz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tilman Kuban
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Armin Laschet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ina Latendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Ottilie Klein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Julia Klöckner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Anne König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Franziska Hoppermann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Gerrit Huy
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Anne Janssen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Malte Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Susanne Hierl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Görke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Fabian Gramling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Serap Güler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ates Gürpinar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ralph Edelhäußer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Engelhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martina Englhardt-Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Jonas Geissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Hannes Gnauck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Michael Breilmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Marlon Bröhr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Yannick Bury
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Dietz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
René Bochmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Gereon Bollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dirk Brandes
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Saskia Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martin E. Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Carolin Bachmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kerstin Vieregge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christoph de Vries
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Alice Weidel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Wolfgang Wiehle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. jur. Christian Wirth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Paul Ziemiak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tobias Matthias Peterka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Felix Schreiner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Uwe Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martin Sichert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Björn Simon
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Katrin Staffler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Beatrix von Storch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Throm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Christoph Ploß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stephan Protschka
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martin Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Rouenhoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Axel Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sepp Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sebastian Münzenmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan Nolte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Josef Oster
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Gerold Otten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sören Pellmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Michael Kießling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jörn König
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Rainer Kraft
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jens Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Udo Theodor Hemmelgarn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marc Henrichmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Martin Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Karsten Hilse
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Nicole Höchst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Fabian Jacobi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stefan Keuter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Erndl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Michael Espendiller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Markus Frohnmaier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Götz Frömming
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kay Gottschalk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jochen Haug
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Lorenz Gösta Beutin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marc Biadacz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Andreas Bleck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Peter Boehringer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Silvia Breher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Carsten Brodesser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marcus Bühl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jörg Cezanne
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tino Chrupalla
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Emmi Zeulner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Doris Achelwilm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Gökay Akbulut
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Norbert Altenkamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Peter Aumer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Bernd Baumann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Marc Bernhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Melanie Bernstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dieter Stier
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stephan Stracke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Astrid Timmermann-Fechter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Nina Warken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Anja Weisgerber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kai Whittaker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Albert Rupprecht
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Patrick Schnieder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Detlef Seif
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Silberhorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Tino Sorge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jens Spahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Wolfgang Stefinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Albert Stegemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Sebastian Steineke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Johannes Steiniger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Michael Meister
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan Metzler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Mathias Middelberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Carsten Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Wilfried Oellers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Florian Oßner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Rachel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Kerstin Radomski
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Radwan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alois Rainer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Norbert Röttgen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ulrich Lange
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Silke Launert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Andreas Lenz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Andrea Lindholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Patricia Lips
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Jan-Marco Luczak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Daniela Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Andreas Mattfeldt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stephan Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Hendrik Hoppenstedt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Jarzombek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Anja Karliczek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Roderich Kiesewetter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Georg Kippels
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Axel Knoerig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Markus Koob
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Carsten Körber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Gunther Krichbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Prof. Dr. Günter Krings
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Thomas Gebhart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Fritz Güntzler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Olav Gutting
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Haase
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Florian Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jürgen Hardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Matthias Hauer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mechthild Heil
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Mark Helfrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Christian Hirte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Ralph Brinkhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Gitta Connemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Alexander Dobrindt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Michael Donth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Hansjörg Durz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Hermann Färber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Uwe Feiler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thorsten Frei
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Michael Frieser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Stephan Albani
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Artur Auernhammer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dorothee Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Thomas Bareiß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Peter Beyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Steffen Bilger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Michael Brand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Reinhard Brandl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Nicole Gohlke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Gregor Gysi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Jan van Aken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Caren Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke
zuletzt angeschrieben am 24.08.2026
Unbeantwortet