Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
10% unterstützen einen Antrag im Parlament.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
10% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 12.11.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Donata Vogtschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 11.11.2025
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Nicole Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich bin selbst ausgebildete Synchronsprecherin und kann mich deshalb besonders gut in die geschilderte Problematik hineinversetzen. Das Recht an der eigenen Stimme und eine Offenlegung von KI generierten Stimmen muss das absolute Minimum der Forderung sein!
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Christin Willnat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Isabelle Vandre
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Zada Salihovi?
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
David Schliesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Bodo Ramelow
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Charlotte Neuhäuser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Cansu Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
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Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Katalin Gennburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Marzahn-Hellersdorf
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Mandy Eißing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Jorrit Bosch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Janina Böttger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Ina Latendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Pascal Meiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Jan van Aken
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Dr. Dietmar Bartsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.10.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.10.2025
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Kunst und Kultur sind von zentraler Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine vielfältige, lebendige Kultur- und Medienlandschaft ein. Dazu gehören gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ebenso wie eine faire Bezahlung.
Auch im Zeitalter generativer KI-Systeme muss sichergestellt sein, dass Urheber*innen ihre Rechte wirksam wahrnehmen können und eine angemessene Vergütung für ihre Werke erhalten. Zugleich wollen wir die Chancen der KI-Technologie in der Kreativwirtschaft nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken. Maßgeblich bleibt dabei das Prinzip, dass menschliche Kreativität und Autonomie beim Einsatz von KI stets im Mittelpunkt stehen.
Mit „KI made in Europe“ wollen wir das Potenzial von Künstlicher Intelligenz verantwortungsvoll nutzen und mit dem europäischen KI-Gesetz als globalem Vorreiter transparente, ethisch und rechtlich fundierte KI-Systeme etablieren. Eine konsequente Umsetzung dieses Gesetzes ist entscheidend – eine Abschwächung durch Leitlinien der EU-Kommission, wie sie von starken Lobbyverbänden gefordert wird, ist für uns nicht hinnehmbar.
Wir werden die Wirksamkeit dieses wichtigen Instruments sorgfältig bewerten und bei Bedarf gesetzgeberisch nachjustieren. Darüber hinaus gilt es, Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür weiter zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 12.09.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Heidi Reichinnek.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass technologische Innovationen nicht automatisch gesellschaftlichen Fortschritt bedeuten, wenn sie ausschließlich nach den Regeln des Marktes organisiert werden. Eine demokratische Kontrolle über technologische Infrastrukturen ist daher unabdingbar. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass Kultur- und Medienschaffende durch generative KI ausgebeutet werden, massenhafter Urheberrechtsbruch stattfindet und die Geschäftsmodelle redaktioneller Medien durch die ungezügelte Macht von Plattformmonopolen systematisch untergraben werden. Denn dadurch werden nicht nur Existenzen bedroht und das Medienschaffen sowie die kreative Kulturarbeit massiv entwertet, sondern auch die Informationsgrundlage unserer demokratischen Gesellschaft und die Medienvielfalt gefährdet, weil sie den Experimenten und den Profitinteressen einiger weniger Tech-Oligarchen überlassen werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen muss jedoch niemand kampflos hinnehmen und ohne explizite Einwilligung und angemessener Vergütung generative KI unterstützen. Stattdessen muss der Raubzug an Urheberinnen und Urhebern schleunigst vom Gesetzgeber unterbunden werden. Die Regulierung von KI darf und kann auch gar nicht an nationalen Grenzen enden. Die Aneignung kreativer Leistungen aus aller Welt verlangt nach internationaler Solidarität und gerechten Lizenzmodellen.
Es ist auch unerlässlich, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Regeln des Medienrechts - also Unabhängigkeit, Anbietervielfalt und Staatsferne - auch für alle digitalen Medienanbieter gelten und konsequent Anwendung finden. Statt die digitale Infrastruktur den Interessen einiger Großkonzerne zu überlassen, braucht es öffentliche Plattformen und Alternativen, die auf Gemeinwohl und Transparenz ausgerichtet sind.
Außerdem müssen die Plattformdienste auch für die durch KI generierten und verbreiteten Inhalte, insb. für Verletzungen von Persönlichkeits- und Urheberrechten, für Diskriminierungen und Falschinformationen, in Verantwortung genommen werden.
Die Linke teilt die Forderung der Petition, dass der Einsatz von KI in Kunst, Kultur und im Mediensektor nicht nur transparent und fair geregelt, sondern auch die Kunstakteure und Kreativen vor Ausbeutung und Arbeitsplatzverlust geschützt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Synchronsprecher*innen, die aktuell durch den Einsatz von künstlichen Stimmen in den Bereichen Film, Fernsehen und anderen audiovisuellen Medien unter Druck sind.
Statt Digitalkonzerne Tatsachen schaffen zu lassen, muss die Marktmacht der dominierenden Tech-Firmen endlich gebrochen und die Anbieter von generativer KI zur fairen Vergütung der Urheberinnen und Urheber verpflichtet werden, deren Werke sie bislang ungefragt zum Training oder zur Informationsausgabe verwenden.
Die Linke wird sich im Bundestag auch in Zukunft konsequent für die Rechte und den Schutz der Kulturakteure einsetzen. Dazu gehört u.a. auch eine umfassende Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
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AfD
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Truels Reichardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
SPD
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AfD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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CDU/CSU
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SPD
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SPD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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AfD
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AfD
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Arne Raue
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
AfD
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AfD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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AfD
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Denis Pauli
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
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Markus Matzerath
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
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AfD
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AfD
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stefan Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Maximilian Krah
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Manuel Krauthausen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Lukas Krieger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Thomas Korell
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Kurt Kleinschmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Maximilian Kneller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sieghard Knodel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Diana Herbstreuth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Moritz Heuberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Olaf Hilmer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Michael Hose
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Christoph Grimm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Rainer Gross
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Georg Günther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Prof. Dr. Ingo Hahn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Wilhelm Gebhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Alexis L. Giersch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
David Gregosz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Bastian Ernst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Florian Dorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Christopher Drößler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Joachim Ebmeyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herford - Minden-Lübbecke II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Leif Bodin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Peter Bohnhof
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Caroline Bosbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Torben Braga
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Birgit Bessin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Mareike Lotte Wulf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Anna Aeikens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Carmen Wegge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Jan Wenzel Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stefan Seidler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Karoline Otte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Franziska Kersten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Helmut Kleebank
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Steffen Janich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Anne Janssen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Inge Gräßle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Frauke Heiligenstadt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Sonja Katharina Eichwede
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Simone Borchardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
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AfD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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SPD
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SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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SPD
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AfD
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SPD
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AfD
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SPD
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jakob Blankenburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Saskia Ludwig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Knut Abraham
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Reem Alabali Radovan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. jur. Christian Wirth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Marja-Liisa Völlers
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Johannes Schraps
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Uwe Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Martin Sichert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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René Springer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Märkisch-Oderland - Barnim II
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. med. Stephan Pilsinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: München-West/Mitte
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Ulrike Schielke-Ziesing
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Siemtje Möller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Sepp Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
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AfD
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Elisabeth Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Michael Kießling
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Steffen Kotré
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Rainer Kraft
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Rüdiger Lucassen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Gottfried Curio
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Marzahn-Hellersdorf
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Götz Frömming
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Melanie Bernstein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Segeberg - Stormarn-Mitte
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stephan Brandner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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AfD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Klaus-Peter Willsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Philipp Amthor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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Sebastian Steineke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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Christian Freiherr von Stetten
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Astrid Timmermann-Fechter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Mülheim - Essen I
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Johann David Wadephul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Detlef Seif
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Alexander Radwan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Jan-Marco Luczak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Fritz Güntzler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Christian Haase
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Jürgen Hardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Christian Hirte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Stefan Schwartze
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herford - Minden-Lübbecke II
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Steffi Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. Nina Scheer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Prof. Dr. Karl Lauterbach
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Leverkusen - Köln IV
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Dr. jur. Johannes Fechner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Emmendingen - Lahr
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
Carsten Schneider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
Unbeantwortet
SPD
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 29.10.2025
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Frank Junge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Annalena Baerbock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Bettina Hagedorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord
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