Le dichiarazioni pubblicate da Landtag Nordrhein-Westfalen tramite openPetition non sono decisioni vincolanti. Queste sono responsabilità della commissione per le petizioni dopo il trattamento ufficiale della petizione. Tutte le dichiarazioni completano il processo e rappresentano un impegno per un dialogo trasparente alla pari tra politici e cittadini.
Commenti: Landtag Nordrhein-Westfalen Renania Settentrionale-Vestfalia
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SPD, ultima modifica 19/12/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Horst Becker
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Oliver Keymis
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Kreis Neuss III
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Stefan Engstfeld
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Monika Düker
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Düsseldorf II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Johannes Remmel
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Matthi Bolte-Richter
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bielefeld I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Verena Schäffer
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Ennepe-Ruhr-Kreis II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Norwich Rüße
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Steinfurt I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Mehrdad Mostofizadeh
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 07/10/2019
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Regina Kopp-Herr
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Hans-Willi Körfges
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mönchengladbach I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Andreas Kossiski
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Köln IV
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Hannelore Kraft
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mülheim I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Hubertus Kramer
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Thomas Kutschaty
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Essen I - Mülheim II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Carsten Löcker
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Recklinghausen II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Nadja Lüders
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Dortmund III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Dr. Dennis Maelzer
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Lippe III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Elisabeth Müller-Witt
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mettmann III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Josef Neumann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Wuppertal III - Solingen II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sarah Philipp
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Duisburg I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Rainer Schmeltzer
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Unna II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Ina Spanier-Oppermann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Krefeld II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Frank Sundermann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Steinfurt III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Eva-Maria Voigt-Küppers
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Aachen III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Rüdiger Weiß
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Unna III - Hamm II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Markus Herbert Weske
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Düsseldorf I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sven Wolf
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Stefan Zimkeit
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Oberhausen II - Wesel I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
André Stinka
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Coesfeld II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Volkan Baran
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Dortmund II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sonja Bongers
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Oberhausen I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Dr. Nadja Büteführ
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Ennepe-Ruhr-Kreis II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Anja Butschkau
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Dortmund IV
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Christina Kampmann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bielefeld I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Lisa Kapteinat
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Recklinghausen V
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Prof. Dr. Karsten Rudolph
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bochum II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Susana dos Santos Herrmann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Köln VI
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sebastian Watermeier
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Gelsenkirchen II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Christina Weng
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Minden-Lübbecke II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Dietmar Bell
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Wuppertal I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Guido van den Berg
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Erft-Kreis I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Jürgen Berghahn
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Lippe II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Andreas Bialas
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Wuppertal II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Rainer Bischoff
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Duisburg II
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Inge Blask
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Frank Börner
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Martin Börschel
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Köln VII
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Prof. Dr. Rainer Bovermann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Christian Dahm
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Gordan Dudas
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Märkischer Kreis III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Georg Fortmeier
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Gütersloh I - Bielefeld III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Heike Gebhard
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Gelsenkirchen I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Gabriele Hammelrath
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Köln III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Michael R. Hübner
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Recklinghausen III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Stefan Kämmerling
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Aachen IV
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Britta Altenkamp
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Essen III
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Andreas Becker
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Recklinghausen I
SPD, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Jochen Ott.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Marcel Hafke
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Wuppertal I
FDP, ultima modifica 19/12/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Stefan Lenzen
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, ultima modifica 10/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Marc Lürbke
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Paderborn II
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Christof Rasche
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Soest II
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Susanne Schneider
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Unna I
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Dr. Joachim Stamp
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bonn II
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Andreas Terhaag
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mönchengladbach II
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Alexander Brockmeier
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Markus Diekhoff
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Warendorf II
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Jörn Freynick
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Sieg-Kreis III
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Moritz Körner
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mettmann I
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Christian Mangen
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mülheim I
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Rainer Matheisen
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Düsseldorf III
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Bodo Middeldorf
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Franziska Müller-Rech
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bonn I
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Stephen Paul
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Dr. Werner Pfeil
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Aachen III
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Ralph Bombis
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Erft-Kreis III
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Dietmar Brockes
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Viersen II
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Angela Freimuth
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Märkischer Kreis III
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Henning Höne
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Coesfeld I - Borken III
FDP, ultima modifica 07/10/2019
Decisione del gruppo pubblicata da Marcel Hafke.
Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione FDP
Sono in disaccordo.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Kirstin Korte
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
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Bernd Krückel
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Heinsberg I
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André Kuper
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Collegio elettorale: Gütersloh III
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Lutz Lienenkämper
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Collegio elettorale: Rhein-Kreis Neuss III
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Holger Müller
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Collegio elettorale: Rheinisch-Bergischer Kreis I
CDU
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Dr. Marcus Optendrenk
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Collegio elettorale: Viersen II
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Peter Preuß
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Collegio elettorale: Düsseldorf IV
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Henning Rehbaum
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Collegio elettorale: Warendorf II
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Thorsten Schick
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Collegio elettorale: Märkischer Kreis I
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Christina Schulze Föcking
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Collegio elettorale: Steinfurt I
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Daniel Sieveke
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Collegio elettorale: Paderborn II
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Petra Vogt
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Klaus Voussem
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Collegio elettorale: Euskirchen I
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AfD
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Dr. Christian Blex
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AfD
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Marc Matthias Blondin
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Collegio elettorale: Krefeld II
CDU
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Frank Boss
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mönchengladbach I
CDU
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CDU
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Angela Erwin
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Düsseldorf III
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Björn Franken
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Heinrich Frieling
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Collegio elettorale: Soest I
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Anke Fuchs-Dreisbach
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Collegio elettorale: Siegen-Wittgenstein II
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Katharina Gebauer
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Collegio elettorale: Rhein-Sieg-Kreis IV
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Dr. Jörg Geerlings
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Collegio elettorale: Rhein-Kreis Neuss I
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Daniel Hagemeier
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Collegio elettorale: Warendorf I
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Bernhard Hoppe-Biermeyer
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Collegio elettorale: Paderborn I
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Dr. Christos Katzidis
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Collegio elettorale: Bonn II
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Andreas Keith
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AfD
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Jochen Klenner
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mönchengladbach II
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Oliver Krauß
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Sieg-Kreis III
CDU
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Alexander Langguth
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Collegio elettorale: Märkischer Kreis I
fraktionslos
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Christian Loose
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bochum I
AfD
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Bodo Löttgen
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Collegio elettorale: Oberbergischer Kreis II
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Dr. Stefan Nacke
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Münster II
CDU
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Dietmar Panske
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Coesfeld II
CDU
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Dr. Patricia Peill
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Düren I
CDU
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CDU
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Romina Plonsker
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Erft-Kreis I
CDU
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Marcus Pretzell
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
fraktionslos
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Charlotte Quik
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Wesel III
CDU
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CDU
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Frank Rock
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Erft-Kreis II
CDU
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Thomas Röckemann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Minden-Lübbecke II
AfD
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Claudia Schlottmann
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mettmann I
CDU
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Marco Schmitz
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Düsseldorf II
CDU
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Rüdiger Scholz
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Leverkusen
CDU
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Fabian Schrumpf
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Essen IV
CDU
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AfD
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Martin Sträßer
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mettmann IV
CDU
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Herbert Strotebeck
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mettmann II
AfD
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Raphael Tigges
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Gütersloh II
CDU
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Sven W. Tritschler
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Köln VII
AfD
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Heike Troles
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
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Dr. Christian Untrieser
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Mettmann II
CDU
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Dr. med. Martin Vincentz
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Krefeld II
AfD
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Marco Voge
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Märkischer Kreis II
CDU
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Nic Peter Vogel
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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Markus Wagner
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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Gabriele Walger-Demolsky
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Bochum II
AfD
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Simone Wendland
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Münster I
CDU
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CDU
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Frank Neppe
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Märkischer Kreis III
fraktionslos
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Dr. Stefan Berger
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Viersen I
CDU
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Peter Biesenbach
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Oberbergischer Kreis I
CDU
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Rainer Deppe
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rheinisch-Bergischer Kreis II
CDU
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Gregor Golland
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Rhein-Erft-Kreis III
CDU
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Josef Hovenjürgen
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Recklinghausen IV
CDU
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Klaus Kaiser
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Hochsauerlandkreis I
CDU
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Jens Kamieth
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Siegen-Wittgenstein I
CDU
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Matthias Kerkhoff
è un membro del parlamento Landtag Nordrhein-Westfalen
Collegio elettorale: Hochsauerlandkreis II
CDU
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