Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Niedersächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.

Stellungnahmen: Niedersächsischer Landtag Niedersachsen

Ich enthalte mich (104) 76,5%
Ich stimme zu / überwiegend zu (23) 16,9%
Unbeantwortet (9) 6,6%

16 %

16% unterstützen einen Antrag im Parlament.

56% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

56% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Bild von Björn Försterling

Björn Försterling

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Wolfenbüttel-Nord

FDP, zuletzt bearbeitet am 30.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Susanne Victoria Schütz

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Braunschweig-Nord

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Jan-Christoph Oetjen

Jan-Christoph Oetjen

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Horst Kortlang

Horst Kortlang

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Marco Genthe

Dr. Marco Genthe

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Christian Grascha

Christian Grascha

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Einbeck

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Hermann Grupe

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Holzminden

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Sylvia Bruns

Sylvia Bruns

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Döhren

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Hillgriet Eilers

Hillgriet Eilers

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Stefan Birkner

Dr. Stefan Birkner

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Garbsen/Wedemark

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Jörg Bode

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.

In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .


Bild von Meta Janssen-Kucz

Meta Janssen-Kucz

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 14.04.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Grüne Landtagsfraktion hat sich bereits intensiv mit der Novellierung des KiTa-Gesetzes auseinandergesetzt und kommt zum selben Schluss wie die Träger (Übersicht über alle Stellungnahmen auf www.nifbe.de/infoservice/aktuelles/1823-in-der-diskussion-das-neue-kitag). Der vorliegende Entwurf der Landesregierung aus SPD und CDU ist eine große Enttäuschung! Ich mache mir Sorgen um die Qualität unserer Kitas und die Arbeitsbedingungen der Erzieher*innen, wenn der Gesetzesentwurf so beschlossen wird. Wir möchten unbedingt noch Verbesserungen erwirken und haben uns deshalb mit den Trägern, Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen abgesprochen und unterstützen diese mit zentralen und dezentralen Aktionen. Wir müssen und wir werden auf die Landesregierung großen Druck ausüben, damit es hier endlich zu Verbesserungen kommt. Dafür ist es aber wichtig, dass dieser Druck nicht nur aus der Opposition kommt, weshalb ich mich freue, Sie dabei an unserer Seite zu wissen.

Für weitere inhaltliche Fragen können Sie sich gern an unseren Sprecher für frühkindliche Bildung, Volker Bajus (volker.bajus@lt.niedersachsen.de) oder unseren Kultusreferenten, Pascal Mennen (pascal.mennen@lt.niedersachsen.de) wenden. Eine gute Übersicht über weitere Aktionsideen liefert der Paritätische Wohlfahrtverband unter www.paritaetischer.de/mitgliedsorganisationen/fachbereiche-und-arbeitskreise/tageseinrichtungen-fuer-kinder#c12904.

Am 10.03.21 haben wir von der Grünen Landtagsfraktion unseren 5-Punkte-Plan für gute Kitas veröffentlicht, der unsere wesentlichen Forderungen gut zusammenfasst. Ausführlicher und detaillierter sind unsere parlamentarischen Initiativen. Alles finden Sie unter folgendem Link: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/gruene-regierung-weil-laesst-kitas-mit-ihren-problemen-allein-kritik-der-verbaende-an-kita-gesetz-vol.html
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mail, ich hoffe, dass wir gemeinsam noch deutliche Verbesserungen erreichen werden.


Bild von Julia Willie Hamburg

Julia Willie Hamburg

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Mitte

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 14.04.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich unterstütze und verstehe den Protest gegen das neue Kita-Gesetz. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html


Bild von Eva Viehoff

Eva Viehoff

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 12.04.2021

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte

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diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Christian Meyer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Holzminden

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Detlev Schulz-Hendel

Detlev Schulz-Hendel

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Dragos Pancescu

Dragos Pancescu

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Imke Byl

Imke Byl

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Stefan Wenzel

Stefan Wenzel

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Göttingen-Stadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Miriam Staudte

Miriam Staudte

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Anja Piel

Anja Piel

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Helge Limburg

Helge Limburg

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Belit Nejat Onay

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Linden

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“


Bild von Burkhard Jasper

Burkhard Jasper

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 04.06.2021

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion
sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Deshalb muss mehr ausgebildet werden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Johanne Modder

Johanne Modder

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 02.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Dirk Toepffer

Dirk Toepffer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Döhren

CDU, zuletzt bearbeitet am 02.06.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Lasse Weritz

Lasse Weritz

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Sebastian Zinke

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Stephan Siemer

Dr. Stephan Siemer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Editha Westmann

Editha Westmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Garbsen/Wedemark

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Mareike Lotte Wulf

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Mitte

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Marcel Scharrelmann

Marcel Scharrelmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Oliver Schatta

Oliver Schatta

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Braunschweig-Süd

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Jörn Schepelmann

Jörn Schepelmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Frank Schmädeke

Dr. Frank Schmädeke

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Claudia Schüßler

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Barsinghausen

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Annette Schütze

Annette Schütze

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Braunschweig-Süd

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Volker Senftleben

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Alfeld

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Esther Niewerth-Baumann

Dr. Esther Niewerth-Baumann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Wiebke Osigus

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Neustadt/Wunstorf

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Boris Pistorius

Boris Pistorius

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Christoph Plett

Christoph Plett

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Peine

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Guido Pott

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Philipp Raulfs

Philipp Raulfs

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Laura Rebuschat

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hildesheim

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Thiemo Röhler

Thiemo Röhler

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Eike Holsten

Eike Holsten

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Gerd Hujahn

Gerd Hujahn

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Göttingen/Münden

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Rüdiger Kauroff

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Garbsen/Wedemark

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Alptekin Kirci

Alptekin Kirci

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Mitte

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Veronika Koch

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Dunja Kreiser

Dunja Kreiser

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Wolfenbüttel-Nord

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Deniz Kurku

Deniz Kurku

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Kerstin Liebelt

Kerstin Liebelt

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Dörte Liebetruth

Dr. Dörte Liebetruth

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Oliver Lottke

Oliver Lottke

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Marco Mohrmann

Dr. Marco Mohrmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Hanna Naber

Hanna Naber

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Thordies Hanisch

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Lehrte

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Tobias Heilmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Gifhorn-Nord/Wolfsburg

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Stephan Weil

Stephan Weil

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Buchholz

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Thela Wernstedt

Dr. Thela Wernstedt

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Linden

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Karin Logemann

Karin Logemann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Bernd Busemann

Bernd Busemann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Anette Meyer zu Strohen

Anette Meyer zu Strohen

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Bernd Althusmann

Dr. Bernd Althusmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Matthias Arends

Matthias Arends

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Jochen Beekhuis

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Karl-Ludwig von Danwitz

Dr. Karl-Ludwig von Danwitz

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Jörn Domeier

Jörn Domeier

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Uwe Dorendorf

Uwe Dorendorf

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Thomas Ehbrecht

Thomas Ehbrecht

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Duderstadt

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Christoph Eilers

Christoph Eilers

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Christian Fühner

Christian Fühner

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Braunschweig-Nord

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Gudrun Pieper

Gudrun Pieper

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Stefan Politze

Stefan Politze

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Ulf Prange

Ulf Prange

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Alexander Saipa

Dr. Alexander Saipa

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Goslar

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Uwe Santjer

Uwe Santjer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Heiner Schönecke

Heiner Schönecke

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Andrea Schröder-Ehlers

Andrea Schröder-Ehlers

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Doris Schröder-Köpf

Doris Schröder-Köpf

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hannover-Döhren

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Uwe Schünemann

Uwe Schünemann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Holzminden

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Uwe Schwarz

Uwe Schwarz

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Einbeck

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Kai Seefried

Kai Seefried

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Wiard Siebels

Wiard Siebels

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Ulf Thiele

Ulf Thiele

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Björn Thümler

Björn Thümler

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Sabine Tippelt

Sabine Tippelt

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Holzminden

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Ulrich Watermann

Ulrich Watermann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Matthias Möhle

Matthias Möhle

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Peine

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Jens Nacke

Jens Nacke

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Frank Oesterhelweg

Frank Oesterhelweg

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Wolfenbüttel-Nord

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Petra Joumaah

Petra Joumaah

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Stefan Klein

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Salzgitter

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Clemens Lammerskitten

Clemens Lammerskitten

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Sebastian Lechner

Sebastian Lechner

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Neustadt/Wunstorf

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Silke Lesemann

Dr. Silke Lesemann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Laatzen

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Olaf Lies

Olaf Lies

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Bernd Lynack

Bernd Lynack

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Hildesheim

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Volker Meyer

Volker Meyer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Axel Miesner

Axel Miesner

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Petra Emmerich-Kopatsch

Petra Emmerich-Kopatsch

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Seesen

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Rainer Fredermann

Rainer Fredermann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Langenhagen

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Immacolata Glosemeyer

Immacolata Glosemeyer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Wolfsburg

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Karl Heinz Hausmann

Karl Heinz Hausmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Northeim

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Karsten Heineking

Karsten Heineking

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Frank Henning

Frank Henning

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Bernd-Carsten Hiebing

Bernd-Carsten Hiebing

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Reinhold Hilbers

Reinhold Hilbers

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Jörg Hillmer

Jörg Hillmer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Gerda Hövel

Gerda Hövel

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Christoph Bratmann

Christoph Bratmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Braunschweig-West

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Markus Brinkmann

Markus Brinkmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Sarstedt/Bad Salzdetfurth

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Christian Calderone

Christian Calderone

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Helmut Dammann-Tamke

Helmut Dammann-Tamke

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Thomas Adasch

Thomas Adasch

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Gabriele Andretta

Dr. Gabriele Andretta

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Göttingen-Stadt

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Holger Ansmann

Holger Ansmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Martin Bäumer

Martin Bäumer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Karsten Becker

Karsten Becker

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Karl-Heinz Bley

Karl-Heinz Bley

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von André Bock

André Bock

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU

Ich enthalte mich.

In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.

Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.

Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.

Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.

Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.

Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.

Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.

Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.

Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.

Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.

Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:

- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)

Darüber hinaus plädieren wir für

- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere

- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.


Bild von Marcus Bosse

Marcus Bosse

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Axel Brammer

Axel Brammer

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/

Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.

Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.


Bild von Klaus Wichmann

Klaus Wichmann

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Stefan Wirtz

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Braunschweig-Nord

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Christopher Emden

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Harm Rykena

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Bild von Peer Lilienthal

Peer Lilienthal

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Barsinghausen

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Bild von Dana Guth

Dana Guth

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Stefan Henze

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

Wahlkreis: Langenhagen

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Jens Ahrends

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet


Bild von Stephan Bothe

Stephan Bothe

ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag

AfD

zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet

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