Paziņojumi, ko Landtag Nordrhein-Westfalen publicēja, izmantojot openPetition , nav saistoši lēmumi. Par to atbild Lūgumrakstu komiteja pēc oficiālās apstrādes ar lūgumrakstu. Visi paziņojumi papildina procesu un ir apņemšanās veidot pārredzamu dialogu starp politiķiem un pilsoņiem acu līmenī.

komentāri: Landtag Nordrhein-Westfalen Ziemeļreina-Vestfālene

Atbilde Numurs Procenti
Neatbildēts 132 74,6%
Nav viedokļa 25 14,1%
Es piekrītu / lielākoties piekrītu 20 11,3%

2 %

2% atbalsta parlamentāro pieprasījumu.

7% atbalsta publisku noklausīšanos ekspertu komisijā.

1% atbalsta publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.


Arndt Klocke attēls

Arndt Klocke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 01.09.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Carina Gödecke attēls

Carina Gödecke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bochum I

SPD, pēdējo reizi rediģēts 28.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Immerhin ist es mit der Entscheidung der Landesregierung aus dieser Woche nun ab 01.09. so, dass Masken nicht mehr im Unterricht getragen werden müssen.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Gödecke


André Stinka attēls

André Stinka

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Coesfeld II

SPD, pēdējo reizi rediģēts 28.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.

Mit freundlichen Grüßen

André Stinka


Gabriele Hammelrath attēls

Gabriele Hammelrath

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln III

SPD, pēdējo reizi rediģēts 27.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.

Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hammelrath


Alexander Vogt attēls

Alexander Vogt

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Herne I

SPD, pēdējo reizi rediģēts 27.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt


Stefan Kämmerling attēls

Stefan Kämmerling

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Aachen IV

SPD, pēdējo reizi rediģēts 27.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden. Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein. So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben. Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kämmerling


Sarah Philipp attēls

Sarah Philipp

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Duisburg I

SPD, pēdējo reizi rediģēts 26.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.


Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp


Anja Butschkau attēls

Anja Butschkau

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Dortmund IV

SPD, pēdējo reizi rediģēts 26.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.

Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.

Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.

Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.

Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.

Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau


Stefan Engstfeld attēls

Stefan Engstfeld

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 25.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Auch die Elternverbände NRWs haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik eindrücklich zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Ich teile die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien haben wir GRÜNEN in NRW entsprechende Anträge im Landtag gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Am Wochenende hat Ministerpräsident Laschet zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer." Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen, wenn man will, auch ohne Maske.


Frank Neppe

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis III

fraktionslos, pēdējo reizi rediģēts 25.08.2020

Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.

Ich halte eine Maskenpflicht für absolut unverantwortlich. Die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird durch das vermehrte Einatmen von CO2, durch die Zunahme von Bakterien im Mund- und Gesichtsbereich, sowie durch die mögliche Ansiedelung von Pilzen in erheblichem Maße gefährdet. Ganz zu schweigen von der seelischen Gesundheit, besonders der jüngeren Schüler. Zudem ist der Schutzeffekt, selbst von FFP2 und FFP3 Masken, mehr als zweifelhaft. Dazu gibt es ja inzwischen eine ganze Reihe unabhängiger Studien.


Johannes Remmel attēls

Johannes Remmel

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Matthi Bolte-Richter

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bielefeld I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Norwich Rüße attēls

Norwich Rüße

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Steinfurt I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Verena Schäffer attēls

Verena Schäffer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Mehrdad Mostofizadeh attēls

Mehrdad Mostofizadeh

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Josefine Paul attēls

Josefine Paul

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Münster I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Oliver Keymis attēls

Oliver Keymis

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Kreis Neuss III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Wibke Brems attēls

Wibke Brems

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
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Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Monika Düker attēls

Monika Düker

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Horst Becker

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.

Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.

Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html

Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.

Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.


Christof Rasche attēls

Christof Rasche

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Soest II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 08.09.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stephen Paul attēls

Stephen Paul

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Dr. Werner Pfeil

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Aachen III

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Moritz Körner attēls

Moritz Körner

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mettmann I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stefan Lenzen

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Christian Mangen attēls

Christian Mangen

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mülheim I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Rainer Matheisen attēls

Rainer Matheisen

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf III

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Bodo Middeldorf attēls

Bodo Middeldorf

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Franziska Müller-Rech attēls

Franziska Müller-Rech

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bonn I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Jörn Freynick attēls

Jörn Freynick

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis III

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Stephan Haupt attēls

Stephan Haupt

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Kleve II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Alexander Brockmeier attēls

Alexander Brockmeier

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Markus Diekhoff attēls

Markus Diekhoff

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Warendorf II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Ralf Witzel

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Essen IV

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Andreas Terhaag

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Susanne Schneider

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Unna I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Joachim Stamp attēls

Dr. Joachim Stamp

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bonn II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Marc Lürbke attēls

Marc Lürbke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Paderborn II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Thomas Nückel attēls

Thomas Nückel

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Herne I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Angela Freimuth attēls

Angela Freimuth

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis III

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Yvonne Gebauer attēls

Yvonne Gebauer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln IV

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Marcel Hafke attēls

Marcel Hafke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wuppertal I

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Henning Höne attēls

Henning Höne

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Coesfeld I - Borken III

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Ralph Bombis attēls

Ralph Bombis

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis III

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Dietmar Brockes attēls

Dietmar Brockes

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Viersen II

FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020

Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche. Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.

Sehr geehrte Frau Schmitz,

gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.

Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.

Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.

Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.

Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.

Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.

Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.

Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.

Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.


Markus Wagner

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Gabriele Walger-Demolsky

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bochum II

AfD

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Sebastian Watermeier attēls

Sebastian Watermeier

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Gelsenkirchen II

SPD

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Simone Wendland attēls

Simone Wendland

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Vēlēšanu apgabals: Münster I

CDU

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Christina Weng attēls

Christina Weng

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Vēlēšanu apgabals: Minden-Lübbecke II

SPD

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Heike Wermer attēls

Heike Wermer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Borken II

CDU

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Claudia Schlottmann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mettmann I

CDU

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Marco Schmitz attēls

Marco Schmitz

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Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf II

CDU

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Rüdiger Scholz attēls

Rüdiger Scholz

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Vēlēšanu apgabals: Leverkusen

CDU

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Fabian Schrumpf attēls

Fabian Schrumpf

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Essen IV

CDU

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Helmut Seifen attēls

Helmut Seifen

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Vēlēšanu apgabals: Borken II

AfD

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Martin Sträßer attēls

Martin Sträßer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mettmann IV

CDU

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Herbert Strotebeck attēls

Herbert Strotebeck

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Vēlēšanu apgabals: Mettmann II

AfD

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Raphael Tigges attēls

Raphael Tigges

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Gütersloh II

CDU

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Sven W. Tritschler

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln VII

AfD

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Heike Troles

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Christian Untrieser attēls

Dr. Christian Untrieser

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mettmann II

CDU

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Martin Vincentz attēls

Dr. med. Martin Vincentz

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Vēlēšanu apgabals: Krefeld II

AfD

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Marco Voge attēls

Marco Voge

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis II

CDU

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Nic Peter Vogel

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Stefan Nacke attēls

Dr. Stefan Nacke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Münster II

CDU

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Dietmar Panske attēls

Dietmar Panske

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Vēlēšanu apgabals: Coesfeld II

CDU

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Dr. Patricia Peill

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Düren I

CDU

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Bernd Petelkau

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln II

CDU

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Romina Plonsker attēls

Romina Plonsker

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis I

CDU

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Marcus Pretzell attēls

Marcus Pretzell

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

fraktionslos

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Charlotte Quik

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wesel III

CDU

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Jochen Ritter

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Olpe

CDU

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Frank Rock

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis II

CDU

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Thomas Röckemann attēls

Thomas Röckemann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Minden-Lübbecke II

AfD

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Karsten Rudolph attēls

Prof. Dr. Karsten Rudolph

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Vēlēšanu apgabals: Bochum II

SPD

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Susana dos Santos Herrmann attēls

Susana dos Santos Herrmann

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Vēlēšanu apgabals: Köln VI

SPD

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Oliver Kehrl attēls

Oliver Kehrl

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln I

CDU

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Andreas Keith

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Jochen Klenner attēls

Jochen Klenner

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Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach II

CDU

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Oliver Krauß attēls

Oliver Krauß

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Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis III

CDU

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Alexander Langguth

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis I

fraktionslos

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Olaf Lehne attēls

Olaf Lehne

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Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf I

CDU

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Christian Loose attēls

Christian Loose

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Vēlēšanu apgabals: Bochum I

AfD

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Bodo Löttgen

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Vēlēšanu apgabals: Oberbergischer Kreis II

CDU

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Frank Müller

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Essen II

SPD

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Björn Franken

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Heinrich Frieling

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Soest I

CDU

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Anke Fuchs-Dreisbach attēls

Anke Fuchs-Dreisbach

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Siegen-Wittgenstein II

CDU

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Katharina Gebauer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis IV

CDU

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Jörg Geerlings attēls

Dr. Jörg Geerlings

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Kreis Neuss I

CDU

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Thomas Göddertz attēls

Thomas Göddertz

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bottrop

SPD

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Matthias Goeken attēls

Matthias Goeken

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Vēlēšanu apgabals: Höxter

CDU

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Daniel Hagemeier attēls

Daniel Hagemeier

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Warendorf I

CDU

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Bernhard Hoppe-Biermeyer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Paderborn I

CDU

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Christina Kampmann attēls

Christina Kampmann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bielefeld I

SPD

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Lisa Kapteinat

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen V

SPD

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Christos Katzidis attēls

Dr. Christos Katzidis

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Bonn II

CDU

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Volkan Baran attēls

Volkan Baran

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Dortmund II

SPD

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Roger Beckamp attēls

Roger Beckamp

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Vēlēšanu apgabals: Köln II

AfD

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Christian Blex attēls

Dr. Christian Blex

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

AfD

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Jörg Blöming attēls

Jörg Blöming

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Soest II

CDU

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Marc Matthias Blondin

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Krefeld II

CDU

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Sonja Bongers

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Oberhausen I

SPD

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Frank Boss attēls

Frank Boss

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Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach I

CDU

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Florian Braun attēls

Florian Braun

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln V

CDU

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Nadja Büteführ attēls

Dr. Nadja Büteführ

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Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis II

SPD

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Guido Déus attēls

Guido Déus

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Vēlēšanu apgabals: Bonn I

CDU

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Angela Erwin

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf III

CDU

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Frank Sundermann attēls

Frank Sundermann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Steinfurt III

SPD

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Petra Vogt

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Eva-Maria Voigt-Küppers attēls

Eva-Maria Voigt-Küppers

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Aachen III

SPD

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Margret Voßeler

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Kleve I

CDU

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Klaus Voussem attēls

Klaus Voussem

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Euskirchen I

CDU

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Rüdiger Weiß attēls

Rüdiger Weiß

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Unna III - Hamm II

SPD

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Markus Herbert Weske

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf I

SPD

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Sven Wolf attēls

Sven Wolf

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Hendrik Wüst attēls

Hendrik Wüst

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Borken I

CDU

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Ibrahim Yetim attēls

Ibrahim Yetim

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wesel IV

SPD

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Stefan Zimkeit attēls

Stefan Zimkeit

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Oberhausen II - Wesel I

SPD

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Peter Preuß

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf IV

CDU

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Henning Rehbaum attēls

Henning Rehbaum

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Warendorf II

CDU

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Norbert Römer attēls

Norbert Römer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Soest I

SPD

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Thorsten Schick

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis I

CDU

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Rainer Schmeltzer attēls

Rainer Schmeltzer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Unna II

SPD

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René Schneider

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wesel II

SPD

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Christina Schulze Föcking attēls

Christina Schulze Föcking

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Steinfurt I

CDU

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Daniel Sieveke attēls

Daniel Sieveke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Paderborn II

CDU

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Ina Spanier-Oppermann attēls

Ina Spanier-Oppermann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Krefeld II

SPD

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Marlies Stotz attēls

Marlies Stotz

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Soest II

SPD

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Lutz Lienenkämper attēls

Lutz Lienenkämper

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Vēlēšanu apgabals: Rhein-Kreis Neuss III

CDU

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Carsten Löcker

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen II

SPD

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Nadja Lüders attēls

Nadja Lüders

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Dortmund III

SPD

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Dennis Maelzer attēls

Dr. Dennis Maelzer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Lippe III

SPD

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Arne Moritz

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Solingen I

CDU

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Holger Müller

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis I

CDU

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Elisabeth Müller-Witt attēls

Elisabeth Müller-Witt

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Vēlēšanu apgabals: Mettmann III

SPD

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Josef Neumann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wuppertal III - Solingen II

SPD

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Marcus Optendrenk attēls

Dr. Marcus Optendrenk

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Viersen II

CDU

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Jochen Ott attēls

Jochen Ott

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln V

SPD

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Klaus Kaiser attēls

Klaus Kaiser

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Hochsauerlandkreis I

CDU

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Jens Kamieth attēls

Jens Kamieth

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Siegen-Wittgenstein I

CDU

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Matthias Kerkhoff attēls

Matthias Kerkhoff

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Vēlēšanu apgabals: Hochsauerlandkreis II

CDU

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Regina Kopp-Herr attēls

Regina Kopp-Herr

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Hans-Willi Körfges attēls

Hans-Willi Körfges

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach I

SPD

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Kirstin Korte attēls

Kirstin Korte

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

CDU

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Andreas Kossiski

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Köln IV

SPD

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Hannelore Kraft attēls

Hannelore Kraft

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Mülheim I

SPD

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Hubertus Kramer attēls

Hubertus Kramer

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III

SPD

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Bernd Krückel attēls

Bernd Krückel

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Heinsberg I

CDU

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André Kuper attēls

André Kuper

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Gütersloh III

CDU

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Thomas Kutschaty attēls

Thomas Kutschaty

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Essen I - Mülheim II

SPD

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Armin Laschet attēls

Armin Laschet

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Aachen II

CDU

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Georg Fortmeier attēls

Georg Fortmeier

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Gütersloh I - Bielefeld III

SPD

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Hartmut Ganzke attēls

Hartmut Ganzke

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Unna I

SPD

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Heike Gebhard attēls

Heike Gebhard

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Gelsenkirchen I

SPD

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Gregor Golland attēls

Gregor Golland

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis III

CDU

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Marc Herter attēls

Marc Herter

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Hamm I

SPD

pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
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Josef Hovenjürgen attēls

Josef Hovenjürgen

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen IV

CDU

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Michael R. Hübner

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen III

SPD

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Ralf Jäger attēls

Ralf Jäger

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Duisburg III

SPD

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Armin Jahl attēls

Armin Jahl

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Dortmund I

SPD

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Jürgen Berghahn attēls

Jürgen Berghahn

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Lippe II

SPD

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Andreas Bialas attēls

Andreas Bialas

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wuppertal II

SPD

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Peter Biesenbach attēls

Peter Biesenbach

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Oberbergischer Kreis I

CDU

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Rainer Bischoff attēls

Rainer Bischoff

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Duisburg II

SPD

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Inge Blask attēls

Inge Blask

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Frank Börner attēls

Frank Börner

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Rainer Bovermann attēls

Prof. Dr. Rainer Bovermann

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis I

SPD

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Christian Dahm attēls

Christian Dahm

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

SPD

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Rainer Deppe attēls

Rainer Deppe

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis II

CDU

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Gordan Dudas attēls

Gordan Dudas

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis III

SPD

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Britta Altenkamp attēls

Britta Altenkamp

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Essen III

SPD

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Andreas Becker

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen I

SPD

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Dietmar Bell attēls

Dietmar Bell

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Wuppertal I

SPD

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Guido van den Berg attēls

Guido van den Berg

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis I

SPD

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Dr. Stefan Berger

ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen

Vēlēšanu apgabals: Viersen I

CDU

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