Sächsischer Landtag n openPetition kautta julkaisemat lausunnot eivät ole sitovia päätöksiä. Nämä ovat vetoomusvaliokunnan vastuulla vetoomuksen virallisen käsittelyn jälkeen. Kaikki lausunnot täydentävät prosessia ja ovat sitoutumista läpinäkyvään vuoropuheluun silmien tasolla poliitikkojen ja kansalaisten välillä.

kommentit: Sächsischer Landtag Saksi

Vastaus Määrä Prosenttimäärä
Ei vielä vastausta 88 70,4%
Jätän äänestämästä 20 16,0%
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä 11 8,8%
en suostu 4 3,2%
Ei lausuntoa 1 0,8%
Tekniset ongelmat estävät pääsyn sähköpostiin. 1 0,8%

6 %

6% tukee hakemusta parlamentissa.

3% tukee julkista kuulemista asiantuntijakomiteassa.

4% tukee julkista kuulemista parlamentissa / täysistunnossa.


Kuva: Annekatrin  Klepsch

Annekatrin Klepsch

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 2

DIE LINKE, viimeksi muokattu 28.04.2016

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Sehr geehrte UnterstützerInnen der Petition,

der Gesetzentwurf des SMK liegt uns als Abgeordneten seit 25.03. vor. Am 31.03. habe ich dazu an einer Diskussion in der Freien Waldorfschule Dresden teilgenommen. Meine Kritik am Gesetzentwurf ist u.a., dass die Frage der Lehrerfinanzierung und der Schulgelderstattung für Einkommensschwache nicht getrennt geregelt, sondern gegeneinander ausgespielt wird, was Freie Schulen mit finanzstarken Trägern im Hintergrund und/oder geringen Anteilen an Kindern aus weniger begüterten Familien bevorteilt.

Die Frage der von Ihnen geforderten Gleichbehandlung ist allerdings komplex, da eine komplette Gleichbehandlung nicht nur die gleiche Bezahlung von Lehrern nach sich zöge, sondern auch der gleiche Klassenteiler (gegenwärtig 28) wie an staatlichen Schulen, die gleiche Mindestzügigkeit und die Tatsache, dass auch freie Schulen jeden Schüler nehmen müssten und nicht auswählen könnten, wen sie aufnehmen.

Wir werden als Fraktion den Gesetzentwurf diskutieren und ihm in der aktuellen Fassung nicht zustimmen. Darüber hinaus fand am 17.04. im Schulausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung dazu statt (www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen_der_ausschuesse/tagesordnung.do/nd11557). Das Protokoll der Anhörung im Internet abrufbar: edas.landtag.sachsen.de/
Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und der zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden und Eltern haben wir LINKE-Fraktion Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vorbereitet, die auch einige der von Ihnen angesprochenen Kritikpunkte aufgreifen.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, gab es das Urteil des Verfassungsgerichtes, das Grundlage der Novellierung des Gesetzes Schulen in freier Trägerschaft war, nur, weil es die Normenkontrollklage der Fraktionen LINKE, SPD, Grüne gab. Ich hatte mich damals (2010/2011) innerhalb unserer Fraktion dafür eingesetzt, dass wir die Klage unterstützen, da ich Freie Schulen mit einem alternativen pädagogischen Konzept als Bereicherung des starren sächsischen Schulsystems betrachte, jedoch (historisch bedingt) unser Primat als LINKE bei der Weiterentwicklung und dem flächendeckenden Erhalt des staatlichen Schulnetzes mit kurzen Schulwegen liegt.


Dr. Stefan Karl Dreher

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

AfD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Meine eigene Entscheidung und die der gesamten Fraktion - aus Überzeugung:

1. Die Lehrer müssen besser entlohnt werden.
2. Während der Wartefrist, bzw. mit ihrem Ablauf, sind 100% der Förderung zu zahlen.
3. Rückwirkende Ausgleichszahlungen sind zu tätigen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei gleicher Arbeit und gleicher Ausbildung der Personalausgabesatz nur 90 % dessen entsprechen soll, was an öffentlichen Schulen ausgegeben wird.
Sofern die Regierung meint, dass es Sache der Privatschulträger sei, selbst finanzielle Opfer zu bringen (Eigenleistung, Schulgeld) um die restlichen 10 % aufzufüllen und so 100 % zu zahlen, geht das an der Sache vorbei.
Wie die Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzesentwurf über Schulen in freier Trägerschaft am 17.04.2015 ausgeführt haben, erbringen die Träger bereits finanzielle Opfer. Es ist keinesfalls so, dass die freien Schulen überalimentiert sind.

Ganz im Gegenteil: Gemessen an den Ausgaben für einen Schüler an einer staatlichen Schule wird für einen Schüler an einer freien Schule nur ca. 50-80% ausgegeben. Der Staat spart also Steuern und das bei gleicher Bildung, die er von dem Schulträger erwartet.

Die Schulen nehmen bereits eigenes Geld in die Hand oder lassen viel Engagement über Eltern und Freiwillige einfließen, um optimale Bedingungen für die Schüler zu erreichen.
Trotzdem können es sich viele Schulen nicht leisten, ihre Lehrer adäquat zu bezahlen und sie werden es bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Freie Schulen auch in Zukunft nicht können.

Und um auf diejenigen Sachverständigen zurückzukommen, die vor einer zu hohen Konkurrenz der freien Schulen für die staatlichen Schulen warnten: Bisher war es stets der Fall, dass die freien Schulen den Schließungen von öffentlichen Schulen folgten und nicht andersherum.

Weiterhin: Auch die Schulfinanzierung während der künftigen 3 jährigen Wartefrist, bis zur Anerkennung, sollte auf 100 % angehoben werden, statt wie bisher vorgesehen 80% betragen.

Genügend Eigenengagement der Schulen bleibt trotzdem, da diese schließlich für das Finanzierungskonzept gradestehen müssen und das volle unternehmerische Risiko tragen. Wenn eine Schule nach drei Jahren also die Bestätigung für ihre Relevanz erhalten hat - die sie nur bekommt, wenn sie Schüler zu 100 % ordnungsgemäß ausbildet - dann soll sie auch 100% der Förderung erhalten.

Schließlich sind weitere Mittel nötig, um an die Schulen rückwirkende Ersatzzahlungen zu leisten, die in den vergangenen Jahren dadurch eingespart wurden, dass die Schulen in verfassungswidriger Weise unterfinanziert wurden.

Es ist insbesondere ein Ersatz für die Schulen zu zahlen, die sich in der 4 jährigen Wartefrist befanden/befinden und gar keine Förderung – bis auf die anteilige Übergangssumme - erhielten.


Kuva: Valentin Lippmann

Valentin Lippmann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 28.04.2016

Päätös perustuu ryhmän BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN päätökseen
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.

Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 102 Abs. 2 die Gleichberechtigung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor. Damit darf es nach meiner Auffassung keine Schlechterstellung der freien Schulen in Sachsen geben. Diesen Grundsatz hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt. Der vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Vorgaben aus unserer Sicht unzureichend. Freie Schulen werden weiterhin lediglich als Bereicherung und Ergänzung des Schulwesens betrachtet. Von einer Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher
und freier Trägerschaft, wie es die Verfassung fordert, fehlt jede Spur. Insbesondere, dass die Staatsregierung und die Koalition nur 90% der Vergütung der Lehrkräfte in die Berechnung einbeziehen ist für uns nicht hinnehmbar. Die GRÜNE-Fraktion lehnt es entschieden ab, freie Schulen beim Wettbewerb um Lehrkräfte systematisch schlechter zu stellen als Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.


Kuva: Gerd Lippold

Dr. Gerd Lippold

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 28.04.2016

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.

Ich unterstütze das Anliegen der Petition, weil ich denn Entwurf in der derzeitigen Form für verfassungsrechtlich bedenklich halte.
Die Freien Schulen sind grundsätzlich als gleichberechtigt anzuerkennen und auch entsprechend auszustatten.


Franziska Schubert

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 2

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 28.04.2016

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.

Ich arbeite in meiner Heimatstadt Ebersbach-Neugersdorf seit Jahren sehr eng und gut mit der Freien Schule Schkola zusammen. das es diese Schule gibt, ist ein Standortfaktor für unsere Grenzstadt - junge Familien ziehen zu, weil es eben ein alternatives Bildungsangebot gibt. Nach den zahlreichen Schulschließungen unter CDU/FDP sind Freie Schulen in den ländlichen Räumen oftmals die einzigen Schulen, die dafür sorgen, dass Zukunft erhalten bleibt, denn an Orten, wo die Schule geht, ist immer ein Stück Zukunft verloren. Des Weiteren bieten Freie Schulen oftmals individualisierte Lernumgebungen für Kinder, die ohne dieses Bildungsangebot auf staatlichen Förderschulen landen würden und in ihren Lebenschancen beeinträchtigt.
Der Freistaat hat eine verfassungsrechtliche Pflicht, die Ungleichbehandlung endlich zu beenden - aber es fehlt der jetzigen Regierungskoalition auch an Willen, hier endlich den richtigen Schritt zu gehen.


Kuva: Petra Zais

Petra Zais

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 2

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 28.04.2016

Päätös perustuu ryhmän BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN päätökseen
Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.

Die Fraktion der GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat die Freien Schulen auf ihrem Weg zu einer verfassungskonformen Behandlung unterstützt. Durch unsere Initiative konnte die Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden, das Urteil war im Sinne der Freien Schulen bahnbrechend. Seither setzen wir uns im Landtag für die Umsetzung des Urteils ein, sind im Gespräch mit Trägern, Eltern und vielen Unterstützerinnen. Im Rahmen der HH-Verhandlungen haben wir Anträge für die tatsächliche Gleichstellung eingebracht, leider wurden alle Anträge durch die Regierungskoalition von SPD und CDU abgelehnt. In unserem Grundsatzpapier (Beschluss der Fraktion) alle Positionen der GRÜNEN nachzulesen.
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/PP_FreieSchulen_2015_05_26.pdf


Kuva: Anja Klotzbücher

Anja Klotzbücher

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

DIE LINKE, viimeksi muokattu 09.06.2015

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.


Kuva: Kerstin Lauterbach

Kerstin Lauterbach

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 2

DIE LINKE, viimeksi muokattu 09.06.2015

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.


Kuva: Uta-Verena Meiwald

Uta-Verena Meiwald

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

DIE LINKE, viimeksi muokattu 03.06.2015

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.

Dass freie Schulen heute einen großen Teil der Bildungslandschaft ausmachen hat auch viel damit zu tun, dass in der Vergangenheit staatliche Schulen geschlossen wurden und die entstandene Lücke gerade auch bei der wohnortnahen Beschulung dann durch Schulen in freier Trägerschaft geschlossen wurde. Mit alternativen Bildungskonzepten sind sie darüber hinaus eine Bereicherung. Sie existieren also und gehören dazu und müssen - entsprechend der Verfassung gleichberechtigt behandelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem Verfassungsgerichtsurteil eben nicht vollumfänglich gerecht, einige der Sachverständigen bei der Anhörung im Schulausschuss haben dies auch deutlich gemacht.


Kuva: Claudia Maicher

Dr. Claudia Maicher

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 03.06.2015

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.

Die grundsätzliche Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, wie es die Sächsische Verfassung einfordert und wie der sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt hat, wird auch mit dem neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht umgesetzt. Mein Kind geht auf eine Freie Schule und ich erlebe das große Engagement der Lehrerinnen und Lehrer. Mir bleibt unverständlich, warum Freie Schulen immer noch nicht als gleichberechtigte Adressaten des staatlichen Bildungsauftrags anerkannt und entsprechend finanziell ausgestattet werden.


Kuva: Volkmar Zschocke

Volkmar Zschocke

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, viimeksi muokattu 28.05.2015

Olen samaa mieltä / enimmäkseen samaa mieltä.
Tuen esitystä eduskunnassa, jos tarpeeksi muita edustajia tulee mukaan.

Ich halte die im Gesetzentwurf der Staatsregierung nach wie vor bestehende Schlechterstellung von Schulen freier Trägerschaft nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für politisch gefährlich. Denn damit werden - dem Verfassungsgerichtsurteil zum Trotz - neue Konflikte provoziert. Die Petition weist einen Weg, dies zu heilen.


Kuva: Aline Fiedler

Aline Fiedler

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 3

CDU, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Ich enthalte mich aus folgenden Gründen:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.


Christian Hartmann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 1

CDU, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterstütze die Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft ganz grundsätzlich und begrüße auch die dadurch gewährleiste Wahlmöglichkeit für Eltern die richtige Schulform für Ihre Kinder zu finden. Ich enthalte mich jedoch aus folgenden Gründen:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April 2015 eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung des Sächsische Verfassungsgerichtshofs ist nichts von einer prinzipiellen Pflicht des Staates zu lesen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten (siehe Urteil S. 25).

Zudem sehe ich einen Eigenanteil zur Finanzierung von freien Schulen (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) als durchaus gerechtfertigt an, denn die freien Schulen unterliegen einer geringeren staatlichen Regulierung (u.a. in Personalangelegenheiten, bei ihren Bildungszielen und pädagogischen Konzepten oder der Verwendung ihrer finanziellen Mittel). Wenn zur Finanzierung dieser Freiheiten private Gelder oder Spenden herangezogen werden, halte ich dies für den richtigen Weg. Freie Schulen sind eine Schulform, die von den Eltern gewollt, und durch deren Engagement getragen wird. Eine staatliche Vollfinanzierung würde diesen Grundgedanken konterkarieren. Schließlich besteht gerade darin der Unterschied zwischen staatlichen und freien Schulen – sie können weitestgehend selbstbestimmt eigene bildungspolitische Ziele verfolgen.

Aus meiner Sicht liegt das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der freien Schulen auch in einer gewissen Eigenfinanzierung begründet und wird ebenso durch diese getragen.


Kuva: Frank Heidan

Frank Heidan

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Vogtland 1

CDU, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich enthalte mich in meiner Positionierung, weil es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag gab. Dabei wurden von Sachverständigen Stellungnahmen vor- genommen, in denen die Mehrheit den Gesetzentwurf für Verfassungskonform hielten. Selbst in der Urteilsbegründung des Gerichtes heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25).Immerhin ist es Entscheidung jedes freien Trägers, sich frei auf die Bedingungen für die Erfordernisse zur Gründung einer Schule einzulassen, dies beim Konzept zu berücksichtigen und die notwendigen Bedingungen dazu zu erfüllen.


Kuva: Petra Köpping

Petra Köpping

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 2

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Kuva: Holger Mann

Holger Mann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 6

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind meiner Fraktion und mir die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Millionen Euro zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um. Es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor, jedoch sollte der Entwurf an manchen Stellen überarbeitet werden.


Kuva: Dagmar Neukirch

Dagmar Neukirch

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Mir ist es mir wichtig meine Position zur Petition etwas ausführlicher darzulegen. Die große Zahl von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern aus Sachsen finde ich genauso beeindruckend, wie das große Engagement von Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und den Schülerinnen und Schülern für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung im April deutlich.

In folgendem Spannungsfeld bewegen wir uns bei diesem Thema:
Auf der einen Seite sind mir die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und auch in vielen Punkten nachvollziehbar. Einiges konnten wir mit dem aktuellen Haushalt klären - immerhin wurden 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein Teilerfolg. Auch wenn damit der durch das Verfassungsgericht gesetzte Rahmen nicht vollständig ausgeschöpft wurde, konnten einige Verbesserungen erreicht werden (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).

Derzeit liegen dem Landtag auch Gutachten vor, die die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen. Auch das Landesverfassungsgericht hat z.B. formuliert, dass der Verfassung „keine Pflicht des Staates zu entnehmen [ist], öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“ Die Gründe dafür liegen auf der Hand: freie Schulen sind nicht an Klassenteiler (derzeit 28), Mindestzügigkeit und die Tatsache gebunden, jede Schülerin und jeden Schüler aufnehmen zu müssen, wie dies in staatlichen Schulen der Fall ist.

In diesem Spannungsfeld verhandeln wir mit unserem Koalitionspartner derzeit über weitere Änderungsanträge und werden das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015 dazu nutzen, um gemeinsam mit der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Kuva: Dirk Panter

Dirk Panter

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 5

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Rico Anton

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 1

CDU, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zahlreichen Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil unserer sächsischen Schullandschaft. Ich unterstütze grundsätzlich die Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft. Dieser berechtigten Forderung kommt der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft auch entgegen, da er eine wesentliche Verbesserung der staatlichen Förderung vorsieht. Öffentliche und freie Schulen von staatlicher Seite finanziell vollständig gleich auszustatten, halte ich aber aus folgenden rechtlichen und vor allem praktischen Gründen nicht für geboten:

Am 17.04.2015 fand im sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über freie Schulen statt. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den vorgelegten Gesetzentwurf für verfassungskonform. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung ausführt, dass "... keine Verpflichtung des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel gleich auszustatten.".

Die Tatsache, dass es keine explizite rechtliche Verpflichtung des Staates zur Vollfinanzierung freier Schulen gibt, kann in der Diskussion nicht ignoriert werden. Für mich stellt sich aber darüber hinaus die entscheidende Frage, ob eine freie Schule, die wie eine staatliche Schule finanziert wird, überhaupt noch eine "freie" Schule ist bzw. sein kann. Ich sehe gerade in der teilweisen Finanzierung durch Eigenmittel (Spenden, Schulgeld, etc.) die entscheidende Grundlage für die Selbstbestimmungsrechte der freien Schulen (z.B. bei der Personalauswahl, den pädagogischen Konzepten oder der Verwendung der Finanzmittel).
Vollständige staatliche Finanzierung heißt im Ergebnis auch vollständige staatliche Regulierung. Das aber stünde dem Grundgedanken der freien Schulen entgegen.


Thomas Baum

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Päätös perustuu ryhmän SPD päätökseen
Jätän äänestämästä.

Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.

Auch in meinem Wahlkreis bestehen hervorragend wirkende Schulen in freier Trägerschaft, deren Engagement und Wirken nicht hoch genug zu würdigen ist. Es gab dieser Tage intensive Gespräche mit Vertretern der Schulen.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, unsere abgestimmte Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist natürlich sehr beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind der SPD-Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten absolut nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z. B. eben nicht klar und eindeutig formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Kuva: Iris Raether-Lordieck

Iris Raether-Lordieck

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 4

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.


Kuva: Jörg Vieweg

Jörg Vieweg

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 3

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.
Kannatan julkista kuulemista teknisessä valiokunnassa.

Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten). Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“

In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Als Mitglied des Ausschusses für Schule und Sport bin ich an diesen Verhandlungen beteiligt. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Gestatten sie mir zum Schluß noch eine grundsätzliche Anmerkungen:

1) Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
2) Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
3) Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
4) Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.

In diesem Sinne stehe ich weiterhin für einen Dialog zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Jörg Vieweg
Mitglied des Sächsischen Landtages
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Mitglied im Ausschuss für Schule und Sport
Sprecher für Mittelstandspolitik und Handwerk
sowie für Energiepolitik, Tourismus- und Sport


Sören Voigt

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Vogtland 3

CDU, viimeksi muokattu 28.04.2016

Jätän äänestämästä.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann die Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft gut nachvollziehen und begrüße auch die gewährleiste Wahlmöglichkeit für Eltern die richtige Schulform für Ihre Kinder zu finden. Ich enthalte mich jedoch aus folgenden Gründen:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag (am 17. April 2015), in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen haben. Die Mehrheit der anwesenden Sachverständigen hielt den Gesetzentwurf für verfassungskonform.

Darüber hinaus sind gegenwärtig noch Konkretisierungen in der Diskussion, die sicher auch dem Ansinnen der Freien Schulen entgegenkommen. Insofern werde ich den finalen Beschlussvorschlag abwarten und mich dann auch positionieren.


Kuva: Markus Ulbig

Markus Ulbig

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 7

CDU, viimeksi muokattu 11.06.2015

Jätän äänestämästä.

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.


Kuva: Wolf-Dietrich Rost

Wolf-Dietrich Rost

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 6

CDU, viimeksi muokattu 10.06.2015

Jätän äänestämästä.


Jörg Kiesewetter

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Nordsachsen 1

CDU, viimeksi muokattu 10.06.2015

Jätän äänestämästä.

„Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.“


Volkmar Winkler

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Nordsachsen 3

SPD, viimeksi muokattu 09.06.2015

Jätän äänestämästä.


Kuva: Alexander Krauß

Alexander Krauß

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 3

CDU, viimeksi muokattu 09.06.2015

Jätän äänestämästä.

Ich bin für eine faire Finanzierung freier Schulen. Wer mit mir darüber sprechen möchte, kann das gern tun. Zum Beispiel während meiner Bürgersprechstunde.


Kuva: Christian Piwarz

Christian Piwarz

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 2

CDU, viimeksi muokattu 09.06.2015

Jätän äänestämästä.

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.


Kuva: Jana Pinka

Dr. Jana Pinka

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 2

DIE LINKE, viimeksi muokattu 09.06.2015

Jätän äänestämästä.
Kannatan julkista kuulemistilaisuutta parlamentissa/täysistunnossa.


Andreas Heinz

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Vogtland 2

CDU, viimeksi muokattu 27.05.2015

Jätän äänestämästä.

Ich enthalte mich, weil ich die Regelungen des derzeit im Geschäftsgang befindlichen Gesetzentwurfs zu Schulen in freier Trägerschaft für einen fairen Kompromiss halte. Eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss gab es dazu bereits am 17.04.2015.


Kuva: Lars Rohwer

Lars Rohwer

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 6

CDU, viimeksi muokattu 28.04.2016

en suostu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aus folgenden Gründen nehme ich eine ablehnende Position ein:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft nahmen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bereits eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung. Die Mehrheit derer erachteten den Gesetzentwurf als verfassungskonform, was mithin auch meinem eigenen Empfinden entspricht.

Natürlich kann man niemals genug in die Bildung unserer Kinder investieren. Doch muss die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft mit Augenmaß geschehen, wobei getroffene Urteilsbegründungen nicht dazu genutzt werden dürfen, den materiellen Kern des Urteils erneut in Frage zu stellen. Aus "Gleichrangigkeit" und "Gleichwertigkeit" beider Schultypen kann nicht gleich ein Anspruch auf identische Finanzierung der Bildungseinrichtungen abgeleitet werden. Im Urteil heißt es, es sei eben "keine Pflicht des Staates [...], öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten".

In Ihrer Petition gehen Sie allerdings von einer Maximalforderung aus, die in Abwägung aller sächsischer Interessen nicht umsetzbar ist. Zudem sehe ich einen Eigenanteil zur Finanzierung von freien Schulen (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) als durchaus gerechtfertigt an, denn die freien Schulen unterliegen einer geringeren staatlichen Regulierung (u.a. in Personalangelegenheiten, pädagogischen Konzepten oder der Verwendung ihrer finanziellen Mittel).

Die Träger freier Schulen verfolgen innerhalb ihrer Einrichtung eigene bildungspolitische Ziele, welche über die vom Staat verfolgten hinausgehen. Dies ist löblich und dient der gesellschaftlichen Bildung, ist allerdings nicht explizit vom Staat verlangt. Es handelt sich hierbei also um zusätzliche, über die öffentlichen Bildungsangebote hinausreichende pädagogische Leistungen, welche auch seitens des Trägers entsprechend gegenfinanziert werden müssen - etwa über einen Eigenbeitrag oder Spenden.

Wenn zur Finanzierung dieser Freiheiten private Gelder oder Spenden herangezogen werden, halte ich dies für den richtigen Weg. Freie Schulen sind eine Schulform, die von den Eltern gewollt, und durch deren Engagement getragen wird. Eine staatliche Vollfinanzierung würde diesen Grundgedanken konterkarieren. Schließlich besteht gerade darin der Unterschied zwischen staatlichen und freien Schulen – sie können weitestgehend selbstbestimmt eigene bildungspolitische Ziele verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Rohwer


Kuva: Jan Hippold

Jan Hippold

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 5

CDU, viimeksi muokattu 30.06.2015

en suostu.


Kuva: Martin Modschiedler

Martin Modschiedler

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 4

CDU, viimeksi muokattu 29.05.2015

en suostu.

Der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft wurde von den Sachverständigen in der Anhörung vom 17. April 2015 im Sächsischen Landtag für verfassungskonform erklärt. Dies korrespondiert auch mit der Urteilsbegründung des Sächsischen Verfassungsgerichts. Die Anregung der Sachverständigen werden wir diskutieren.


Kuva: Gerald Otto

Gerald Otto

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 3

CDU, viimeksi muokattu 26.05.2015

en suostu.


Simone Lang

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 3

SPD, viimeksi muokattu 28.04.2016

Ei lausuntoa.

Antwort zur Petition: '"Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"'

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.
Simone Lang, MdL


Ronny Wähner

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 4

CDU

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André Wendt

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 2

AfD

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Gunter Wild

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Vogtland 4

AfD

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Kuva: Sebastian Wippel

Sebastian Wippel

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 2

AfD

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Uwe Wurlitzer

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 3

AfD

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Kuva: Albrecht Pallas

Albrecht Pallas

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 3

SPD

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Kuva: Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 1

AfD

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Kuva: Janina Pfau

Janina Pfau

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Vogtland 2

DIE LINKE

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Juliane Pfeil

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

SPD

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Lutz Richter

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

DIE LINKE

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Kuva: Susanne Schaper

Susanne Schaper

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 2

DIE LINKE.

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Kuva: André Schollbach

André Schollbach

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 6

DIE LINKE

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Kuva: Mirko Schultze

Mirko Schultze

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 2

DIE LINKE.

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Kuva: Franz Sodann

Franz Sodann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 7

DIE LINKE.

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Kuva: Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 3

AfD

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Kuva: Jörg Urban

Jörg Urban

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 5

AfD

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Kuva: Octavian Ursu

Octavian Ursu

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 2

CDU

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Kuva: Stephan Hösl

Stephan Hösl

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Vogtland 4

CDU

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Kuva: Carsten Hütter

Carsten Hütter

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 1

AfD

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Steve Johannes Ittershagen

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 2

CDU

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Kuva: Andrea Kersten

Andrea Kersten

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

AfD

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Daniela Kuge

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 3

CDU

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Kuva: Kirsten Muster

Dr. Kirsten Muster

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 4

AfD

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Kuva: Juliane Nagel

Juliane Nagel

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 2

DIE LINKE.

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Kuva: Luise Neuhaus-Wartenberg

Luise Neuhaus-Wartenberg

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Nordsachsen 2

DIE LINKE.

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Andreas Nowak

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 3

CDU

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Kuva: Roland Wöller

Prof. Dr. Roland Wöller

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

CDU

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Kuva: Harald Baumann-Hasske

Harald Baumann-Hasske

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 5

SPD

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Mario Beger

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 2

AfD

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Kuva: Marco Böhme

Marco Böhme

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 4

DIE LINKE.

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Kuva: Georg-Ludwig von Breitenbuch

Georg-Ludwig von Breitenbuch

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 1

CDU

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Kuva: Nico Brünler

Nico Brünler

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 1

DIE LINKE.

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Kuva: Sarah Buddeberg

Sarah Buddeberg

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 1

DIE LINKE.

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Kuva: Alexander Dierks

Alexander Dierks

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 2

CDU

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Sebastian Fischer

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 2

CDU

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Holger Gasse

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 7

CDU

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Kuva: Silke Grimm

Silke Grimm

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

AfD

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Kuva: Wolfram Günther

Wolfram Günther

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 5

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Kuva: Matthias Rößler

Dr. Matthias Rößler

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 4

CDU

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Kuva: Ines Saborowski-Richter

Ines Saborowski-Richter

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 3

CDU

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Sebastian Scheel

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 3

DIE LINKE

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Kuva: Marko Schiemann

Marko Schiemann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 5

CDU

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Thomas Schmidt

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 5

CDU

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Prof. Dr. Günther Schneider

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 5

CDU

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Kuva: Patrick Schreiber

Patrick Schreiber

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 5

CDU

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Kuva: Ines Springer

Ines Springer

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 4

CDU

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Kuva: Enrico Stange

Enrico Stange

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 1

DIE LINKE

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Kuva: Eva-Maria Stange

Dr. Eva-Maria Stange

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 6

SPD

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Kuva: Volker Tiefensee

Volker Tiefensee

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Nordsachsen 1

CDU

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Kuva: Stanislaw Tillich

Stanislaw Tillich

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 3

CDU

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Kuva: Klaus Tischendorf

Klaus Tischendorf

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 1

DIE LINKE

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Kuva: Horst Wehner

Horst Wehner

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 4

DIE LINKE

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Kuva: Oliver Wehner

Oliver Wehner

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

CDU

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Kuva: Patricia Wissel

Patricia Wissel

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 1

CDU

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Dr. Stephan Meyer

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 4

CDU

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Kuva: Jens Michel

Jens Michel

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

CDU

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Kuva: Aloysius Mikwauschk

Aloysius Mikwauschk

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 2

CDU

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Kuva: Falk Neubert

Falk Neubert

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 3

DIE LINKE

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Kuva: Kerstin Nicolaus

Kerstin Nicolaus

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 1

CDU

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Kuva: Mario Pecher

Mario Pecher

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 3

SPD

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Kuva: Ronald Pohle

Ronald Pohle

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 1

CDU

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Kuva: Marion Junge

Marion Junge

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 2

DIE LINKE

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Kuva: Kathrin Kagelmann

Kathrin Kagelmann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 1

DIE LINKE

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Svend-Gunnar Kirmes

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 3

CDU

viimeksi kirjoitettu 26.05.2015
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Kuva: Hanka Kliese

Hanka Kliese

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 1

SPD

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Kuva: Kerstin Köditz

Kerstin Köditz

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 3

DIE LINKE.

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Kuva: Gernot Krasselt

Gernot Krasselt

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 1

CDU

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Kuva: Frank Kupfer

Frank Kupfer

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Nordsachsen 3

CDU

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Heinz Lehmann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 3

CDU

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Kuva: Sven Liebhauser

Sven Liebhauser

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 4

CDU

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Kuva: Jan Löffler

Jan Löffler

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Zwickau 2

CDU

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Geert W. Mackenroth

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 1

CDU

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Kuva: Martin Dulig

Martin Dulig

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Meißen 4

SPD

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Kuva: Cornelia Falken

Cornelia Falken

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 6

DIE LINKE

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Kuva: Iris Firmenich

Iris Firmenich

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 3

CDU

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Kuva: Sabine Friedel

Sabine Friedel

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 5

SPD

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Kuva: Oliver Fritzsche

Oliver Fritzsche

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 2

CDU

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Kuva: Rico Gebhardt

Rico Gebhardt

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 2

DIE LINKE.

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Kuva: Sebastian Gemkow

Sebastian Gemkow

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Nordsachsen 2

CDU

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Frank Uwe Hirche

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Bautzen 4

CDU

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Kuva: Henning Homann

Henning Homann

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Mittelsachsen 4

SPD

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Kuva: Eva  Jähnigen

Eva Jähnigen

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Dresden 7

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Kuva: Klaus Bartl

Klaus Bartl

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Chemnitz 3

DIE LINKE

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Kuva: Lothar Bienst

Lothar Bienst

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Görlitz 1

CDU

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Christine Ursula Clauß

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig 5

CDU

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Kuva: Thomas Colditz

Thomas Colditz

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Erzgebirge 2

CDU

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Kuva: Hannelore Dietzschold

Hannelore Dietzschold

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

vaalipiirissä: Leipzig Land 4

CDU

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Kuva: Andrea Dombois

Andrea Dombois

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

CDU

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Andre Barth

on parlamentin Sächsischer Landtag jäsen

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